Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch meine Fraktion sieht die Vorlage eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2009 als zwingend erforderlich an. Im Finanzausschuss wurde in den letzten Sitzungen ein Finanzvolumen von circa 410 Millionen Euro vor dem Hintergrund der Finanzkrise, insbesondere für Werftstandorte, und im Rahmen des Konjunkturpaketes II beschlossen. Diese Beschlüsse wurden alle außerhalb des beschlossenen Haushaltes für die Jahre 2008 und 2009 gefasst.
Ich habe in der letzten Zeit im Finanzausschuss das Gefühl, man hangelt sich von einer Sondervorlage zur nächsten. Das Vorliegen der Beschlussvorlagen mit einer Frist von ein bis zwei Tagen
war in den letzten Sitzungen leider keine Seltenheit. Ich möchte hier nicht darüber streiten, ob die getroffenen Entscheidungen richtig oder falsch waren, darum geht es nicht, aber ich möchte klar zum Ausdruck bringen, dass wir die Art und Weise der Entscheidungsfindung kritisieren.
Mit der Ausschussvorlage zum Zukunftsinvestitionsprogramm wurde dann mal schnell über Veränderungen in 7 Einzelplänen des Haushaltes beschlossen, die 29 neu zu bildende Haushaltstitel betreffen.
Ja, das Haushaltsgesetz ermöglicht diese Änderungen. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die eine Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für das Land regelt, sondern nur solche für das Verfahren zur Aufstellung. Und auch Paragraf 37 der Landeshaushaltsordnung zeigt lediglich an, in welchen Fällen es keines Nachtragshaushaltes bedarf,
legt aber nicht positiv fest, welche Voraussetzungen für die Erstellung eines Nachtragshaushaltes vorliegen müssen. Folglich gelten allgemeine Grundsätze, die der Haushaltsgesetzgeber zu beachten hat.
Auch wenn ein Nachtragshaushalt grundsätzlich nicht die Funktion hat, den Haushaltsplan an zwischenzeitlich veränderte Haushaltsentwicklungen anzupassen, etwa bei voraussichtlichen Mindereinnahmen oder Minderausgaben oder Mehreinnahmen, so ist ein Nachtragshaushalt grundsätzlich jedoch dann erforderlich, wenn sich bei der Ausgabe von Haushaltsmitteln die Haushaltsansätze als zu gering erweisen oder sich sachliche Bedürfnisse ergeben, die das Haushaltsgesetz überhaupt noch nicht berücksichtigen konnte. Eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Vorlage eines Nachtragshaushaltes besteht, wenn mit hinreichender Sicherheit eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Entwicklung von der Veranschlagung im Haushaltsplan erkennbar wird, die es der Exekutive unmöglich macht, den Haushaltsausgleich noch zu erreichen.
In einer solchen Situation dürften wir uns angesichts des Volumens und der Komplexität der veränderten finanziellen Rahmenbedingungen befinden. Um also die Entscheidungen und deren Auswirkungen unter Abrechnung des Haushaltsjahres überhaupt noch nachvollziehen zu können, sieht meine Fraktion ebenso wie die Antragsteller die Vorlage eines Nachtragshaushaltes als unumgänglich an.
Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber ist aus unserer Sicht sogar verpflichtet, in dieser Situation einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Aber auch die Grundsätze
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Toralf Schnur, FDP: Jawohl, so ist es. – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)
Das ohne einen Nachtragshaushalt entsprechende Geflecht von Einzelentscheidungen wird von unserer Fraktion abgelehnt.
Ich erinnere an die Erstellung des Nachtragshaushaltes vor zwei Jahren. Hier hat die Landesregierung einen Nachtragshaushalt mit der Begründung von Strukturveränderungen in der Landesregierung unter Verwendung der damals unerwartet sprudelnden Steuereinnahmen erstellt. Heute haben wir zwar nicht die gleichen Vorzeichen, aber die aktuelle dramatische Änderung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen erfordert fast noch dringender einen Nachtragshaushalt.
Wenn man die Berichte der Medien in den letzten Tagen verfolgt, werden wir auch weiterhin kurzfristig Entscheidungen mit erheblichem finanziellem Umfang zu treffen haben. Bei den Werften trifft dies am augenscheinlichsten zutage.
Betrachtet man branchenübergreifend die wirtschaftliche Situation, so ist mit erheblichen Mindereinnahmen für unser Land zu rechnen, sei es im eigenen Steueraufkommen oder im Finanzausgleich. In der Steuerschätzung von November 2008 konnten unserer Meinung nach diese Mindereinnahmen nicht hinreichend berücksichtigt werden.
Es ist aber unsere Pflicht als Parlament, dass der Haushalt so gestaltet ist, dass er das Bild der tatsächlichen Situation widerspiegelt.
(Toralf Schnur, FDP: Der Haushalt muss auch für die Öffentlichkeit transparent sein, nicht nur für die Landtagsverwaltung.)
Die Veränderung der Einnahmen und die veränderte Verwendung der Mittel können unserer Auffassung nach nur in einem Nachtragshaushalt im Rahmen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit abgebildet werden.
Zum Abschluss möchte ich noch auf unseren Änderungsantrag zu sprechen kommen. Sehr geehrte Kollegen von den LINKEN, in Ihrem Antrag fordern Sie die zeitnahe Vorlage eines Nachtragshaushaltes. Das Wort „zeitnah“ ist uns zu unbestimmt, deshalb fordern wir …
Deshalb fordern wir die Vorlage eines Nachtragshaushaltes in einem solchen zeitlichen Rahmen, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratung bis zum 30.09.2009 beschlossen werden kann. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition! Es ist natürlich tatsächlich das gute Recht der Opposition,
Ob aber diese Forderung dann die formalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist natürlich eine ganz andere Frage.
Interessant ist, meine Damen und Herren von der Opposition, dass Sie ja nun in Ihren Antragsstellungen vorrangig auf das Konjunkturpaket II eingehen, jetzt in Ihren Reden das sehr stark erweitert haben. Ich denke aber, dass gerade die Finanzministerin deutlich gemacht hat, dass aus formalrechtlichen Gründen heraus kein Nachtragshaushalt notwendig ist, erstens.
(Toralf Schnur, FDP: Regierungen liegen nicht immer richtig, da gab es genug Urteile schon. Ich erinnere an die Pendlerpauschale.)
Zweitens wäre es, glaube ich, so feststellen zu dürfen, wenn man sich gerade die besondere Situation, die zu den Konjunkturpaketen I und II geführt hat, betrachtet, sicherlich der falsche Weg, einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Das sage ich jetzt besonders mit Blick auf die FDP. Wenn ich mir vorstelle, dass die Maßnahmen dann erst alle nach dem 30.09.2009 wirksam werden, dann finde ich das schon sehr verwunderlich.