Meine Damen und Herren, wir haben es auf den ersten Blick in der Tat mit einem beachtlichen Volumen an zusätzlichen Investitionen zu tun. Aber allein schon deshalb – und hier denke ich insbesondere an die Kommunalpolitiker/-innen aller demokratischen Fraktionen –, hier hätte das Parlament bei der konkreten Ausgestaltung des Investitionsprogramms über einen Nachtragshaushalt mitwirken müssen.
Und dieses Mitwirkungsrecht sollte auch bei den Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern gewährleistet werden. Sie sollten in die Entscheidungen sowohl über die Verwendung der Mittel als auch über die Quelle der nötigen Eigenmittel mit einbezogen werden.
Wir werden es ja im Prozess merken. Denn oftmals zeigen die Debatten in den Kommunen – und das ist nun wirklich keine Überraschung –, dass die Haushalte bei aller kommunalen Fantasie tatsächlichen Gestaltungsfeldern längst die Grundlagen entzogen haben.
Meine Damen und Herren, die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Zukunftsinvestitionen zwischen dem Land und den Kommunen soll bekanntermaßen in der nächsten Woche unter Dach und Fach kommen.
Welche Maßnahmen sind zu hundert Prozent förderfähig? Welche Chance auf Umsetzung haben insbesondere kleinteilige Maßnahmen?
Wie sehen die konkreten Durchführungsbestimmungen beziehungsweise die Verwaltungsvorschriften aus? Und ganz unproblematisch ist ja wohl auch die Frage der Haftung nicht. So sollen die Landkreise gegenüber dem Land für Beträge, die zurückzuzahlen sind, haften.
Inwieweit haftet der Landkreis auch für seine kreisangehörigen Gemeinden? Zu hinterfragen sind außerdem die Investitionsmittel, die nicht pauschal, sondern zweckgebunden vom Land ausgereicht werden.
So ist bisher wohl noch nicht ganz klar, was zum Beispiel im Bereich der touristischen Infrastruktur tatsächlich förderfähig sein soll beziehungsweise welche Maßnahmen hier Priorität haben werden. Wir hoffen, dass hier vor allem auch einmal das Binnenland profitieren kann und das Geld nicht ausschließlich in touristische Prestigeobjekte an der Küste, also vielleicht im schönen Ostseestrand vergraben wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auf Folgendes verweisen: Nicht nur der Bund und die Länder, sondern auch die Kommunen können infolge der Konjunkturpakete zunächst mehr Geld ausgeben und damit hoffentlich und vielleicht die Konjunktur ankurbeln. Andererseits – und das muss man, denke ich, sehr deutlich sagen – wird aber auch insgesamt mit verringerten Einnahmen zu rechnen beziehungsweise zu kalkulieren sein. Und da wiederhole ich die Stichworte, die meine Kollegin Schwebs schon gesagt hat, ich denke an die Entwicklung der Lohn- und Einkommenssteuer. Und ich nenne auch das Stichwort „Pendlerpauschale“.
Hinzu kommen die die öffentlichen Haushalte negativ beeinflussenden Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie Ausfälle und Ausgaben, die durch die Krise verursacht, bisher aber nicht ansatzweise absehbar sind. Zwei Stichworte auch dazu. Ich sage ganz konkret: höhere Arbeitslosigkeit oder insolvenzbedingte Steuerausfälle. Hier wird man sich die Gesamtbilanz sehr genau anschauen müssen.
Meine Damen und Herren, auch unabhängig von der gegenwärtigen Krise befindet sich die kommunale Haushaltslage seit Jahren – man möchte sagen, permanent – in einer Schieflage. Der Anteil der Kommunen am gesamten Steueraufkommen ist nach wie vor viel zu gering. Und nicht zuletzt deshalb brauchen wir dringend, und zwar auch ohne die aktuelle Krise, eine wirkliche Gemeindefinanzreform, die den Kommunen langfristig stabile Einnahmen sichert oder, modern ausgedrückt, nachhaltige Kommunalpolitik möglich macht.
Und eine Abschlussbemerkung. Im Zuge der Diskussion um die Krisen nehmen gerade sehr viele Politiker der CDU und der SPD immer wieder das Wort „Chancen“ in den Mund. Ich glaube, wenn Krisen auch eine Chance sein können, dann sollte es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne eigentlich nicht schwerfallen dürfen, unserem Antrag auf Diskussion in einem Nachtragshaushalt zuzustimmen.
Ich schätze Frau Kollegin Polzin sehr, aber ich hätte mir gewünscht, dass sie genauso viel Kraft und Zeit investiert hätte in die Überlegung, warum wir einen Nachtragshaushalt hätten machen können, denn immer noch ist das Parlament der Gesetzgeber
und nicht der Finanzausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit derjenige, der die Richtung bestimmt.
Dieses Parlament hat bei vielen anderen Gesetzgebungsverfahren, auch manchmal ohne auf die Opposition zu hören, ein zeitliches Verfahren durchgezogen, was auch nicht angemessen war. Ich denke, es wäre ganz einfach gewesen.
Die Kommunen arbeiten bereits an ihren Vorschlägen, und bis April, wenn wir heute einen Nachtragshaushalt gehabt hätten, hätten wir schon die Zweite Lesung durchführen können und wären zu ähnlichen Ergebnissen gekommen, wie Sie beabsichtigen, aber wir hätten das Parlament so, wie es sein muss, einbezogen. – Ich danke Ihnen und hoffe, Sie stimmen unserem Antrag zu.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2333 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2333 bei Zustimmung der Fraktion der FDP und der NPD, aber Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der SPD und der CDU abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2267 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2267 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD, aber Ablehnung der Fraktion der SPD und der CDU abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 1. April 2009, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.