Die Zahlen sind genannt worden, welcher Bedarf besteht, und ich meine, das ist allerhöchste Zeit, dass ein Termin gesetzt wird. Wir arbeiten schon sehr lange an der Problematik Abwasser und wir alle haben erlebt, dass die großen Anlagen viel Aufregung gebracht haben für alle, die Häuser besitzen. Die Anschlussgebühren, die Beiträge, die sich daraus ergeben, sind nicht immer widerspruchslos durchgegangen. Es hat aber zu einem sehr hohen Stand geführt. Mit 85 Prozent Anschlüssen, die wir gegenwärtig haben, sind wir sehr weit und wenn wir mit den bestehenden Bedingungen auf 89 Prozent kommen in absehbarer Zeit, ist das für die Umwelt ein großes Ergebnis.
Als wir über die Kleinkläranlagen und über die rückläufigen Fördermöglichkeiten in der letzten Förderperiode gesprochen haben, habe ich mir als Agrarpolitikerin mal in meinem Wahlkreis die Zahlen angeschaut und habe gesagt, was machen wir denn da mit der Angst, dass wir noch einen ganz großen Berg vor uns haben. Und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, bei mir im Kreis Demmin sieht das gar nicht so schlecht aus.
Da ist sehr viel gearbeitet worden und es ist auch eine Frage, wie die Kommunalpolitik funktioniert, wie die Umweltbehörde, die Kreisumweltbehörde dieses Thema im Auge behält, die Ämter begleitet und auch die Hausbesitzer dabei begleitet. Dieses Thema muss populär gemacht werden. Es muss darüber gesprochen werden und es muss eine Zielstellung für den Einzelnen ins Auge gefasst werden. Das ist ganz wichtig, wenn man ein Programm umsetzen will. Dass das bestehende Programm bisher sehr langsam abgeflossen ist, hat sicherlich damit zu tun, dass die Bedingungen bisher schlechter waren, aber auch weil dieser Termindruck noch nicht stand.
Nun macht man ja so was, dass man vor der Landtagssitzung schon mal über das spricht, was man vorhat. Und die Presse hat es auch dankenswerterweise sofort aufgenommen und sofort Rückmeldungen gegeben. Das heißt, die Menschen sind sehr daran interessiert. Sie wissen, dass es auf sie zukommt und dass das eine Hilfe ist bei der Aufgabe, die vor ihnen steht.
Und um Irritationen auszuräumen, der Minister hat über die Förderperiode gesprochen und das heißt also, diese Bedingungen sollen rückwirkend zum 01.01.2009 für die Antragsteller zum Tragen kommen. Das ist sehr wichtig, denn wir haben über Konjunkturprogramme gesprochen und haben, das ist ja ausgeführt worden von Herrn Lietz, sehr deutlich gemacht, dass es viele solcher Anbieter gibt, auch ganz verschiedene Varianten, die interessant sind im ländlichen Raum. Das kann also zu einem Anstoß führen und in dem Bereich zu einem wirtschaftlichen Impuls führen.
Ja, ich weiß, in den Kleingärten nicht. Herr Andrejewski scheint ja Frau Peters ausschließlich mit Kleingärten in Verbindung zu bringen.
Das ist sie nicht, sie kann viel, viel mehr und sie steht für ganz andere Sachen, auch in unserer Fraktion.
Das ist natürlich ein Thema und ich sage Ihnen, Herr Pastörs, dort, wo Kreise diesen Prozess vernünftig begleiten – da ist ja auch begleitet worden bei Hausbesitzern,
die an öffentliche Anlagen angeschlossen worden sind –, muss regional kommunal begleitet werden, dieser Prozess, und dann ist dieses Instrument ein wirksames. So wird es auch von der Bevölkerung aufgenommen und ich sage Ihnen allen: Gehen Sie damit in Ihre kommunalen Vertretungen! Sprechen Sie über das, was wir hier machen und bewerten! Helfen Sie, das auf den Weg zu bringen! Das sind keine Pappenstielgrößen, 28 Millionen Euro sind eine richtige Anstoßsumme, die man nutzen kann.
Frau Reese, Opposition tut doch weh. Man merkt das. Eigentlich kenne ich Sie auch anders. Sie wollen ja was bewegen. Bewegen Sie es doch mit uns an dieser Stelle!
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Angelika Peters, SPD: Zumal der Inhalt ja klar ist.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2256. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2256 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU, Ablehnung der Fraktionen der FDP und NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Für ein solidarisches Gesundheitswesen – Senkung des Beitrags der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent, Drucksache 5/2181. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2339 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Für ein solidarisches Gesundheitswesen – Senkung des Beitrags der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent – Drucksache 5/2181 –
Die Bundesregierung hat auf die gegenwärtige internationale Wirtschaftskrise mit Konjunkturprogrammen reagiert, deren Ziel nach eigener Aussage unter anderem darin besteht, über Nachfrageimpulse die Wirtschaft zu beleben, also Arbeitsplätze zu sichern, die Wachstumskräfte zu stärken, den Zusammenhalt der Gesellschaft zu erhalten, die Bürger zu stärken. Wachstumskräfte stärken heißt auch, Maßnahmen zu treffen, welche die Kaufkraft der Bevölkerung stärken. In diesem Zusammenhang wurde durch die Bundesregierung vorgeschlagen und inzwischen von allen zuständigen Institutionen beschlossen,
den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozent, anteilig 0,3 Prozent für Arbeitgeber und 0,3 Prozent für Versicherte zu kürzen und über Steuern zu finanzieren.
Wir erinnern uns, gerade erst wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Gesundheitsfonds der Beitragssatz einheitlich für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten auf 15,5 Prozent erhöht. Diese 15,5 Prozent werden anteilig in Höhe von 7,3 Prozent von den Arbeitgebern und in Höhe von 7,3 plus 0,9 Prozent, also 8,2 Prozent, von den Versicherten getragen. Einheitliche Beitragssätze – wie jetzt mit dem Gesundheitsfonds für die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt – sind aus der Renten-, der Pflege- und Arbeitslosenversicherung bekannt.
Problematisch an diesen einheitlichen Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Tatsache, dass die fehlende Parität bei der Beitragserhebung mit den allein von den Versicherten zu zahlenden 0,9 Prozent festgeschrieben und durch künftig allein von den Versicherten zu zahlende Zusatzprämien sogar fortentwickelt wurde. Problematisch ist überdies auch, dass die Einführung des einheitlichen Beitragssatzes für circa 80 Prozent der Versicherten mit einer Beitragssteigerung verbunden ist und die zur Kompensation dieser Mehraufwendungen zeitgleich mit der Fondseinführung vollzogene Kürzung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur für jene Versicherten wirksam wird, die nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. So stellt sich die Einführung des Gesundheitsfonds mit dem einheitlichen, aber nun höheren Beitragssatz für circa 75 Prozent der Rentnerinnen und Rentner als eine Rentenkürzung dar.
Dies wohl bedenkend hat also die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II die Kürzung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung um insgesamt 0,6 Prozent auf den Weg gebracht. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.675 Euro ist das für den betroffenen Bürger eine monatliche Ersparnis von 11 Euro und 3 Cent. Bei einem Einkommen von 1.500 Euro sind das genau 4,50 Euro und bei einem Einkommen von 1.000 Euro ist das eine Ersparnis von genau 3 Euro monatlich. Diese Beträge nehmen sich relativ bescheiden aus. Fraglich ist deshalb, ob diese Summen tatsächlich die Nachfrage stimulieren werden oder nicht einfach von den steigenden Lebenshaltungskosten kompensiert werden beziehungsweise für viele Versicherte einfach den Zustand wiederherstellen, der vor dem 01.01.2009,
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine Fraktion geht davon aus, dass die Debatte über die den Konsum stärkenden Maßnahmen im Rahmen der aktuellen Wirtschaftskrise noch nicht beendet ist, und schlägt deshalb mit dem vorliegenden Antrag vor, den seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes zum 01.07.2005 allein von den Versicherten zu zahlenden Anteil der GKV in Höhe von 0,9 Prozent für die Versicherten zu streichen und künftighin über Steuern zu finanzieren.
Die Entlastungen für die Versicherten, also die Stärkung ihrer Kaufkraft, wären mit dieser Maßnahme weitaus spürbarer. Bei einem Einkommen in Höhe der Bemessungsgrenze von 3.675 Euro würde die monatliche Entlastung 33,09 Euro betragen, bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro dann 13,50 Euro monatlich und bei einem Bruttoeinkommen von 1.000 Euro hätten die Versicherten monatlich 9 Euro mehr zu ihrer direkten Verfügung. Das ist eine höhere Entlastung der Versicherten, und zwar sowohl für jene, deren Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze liegen als auch für jene Versicherten, die über ein deutlich geringeres Einkommen verfügen. Der über Steuern gegenzufinanzierende Betrag würde sich auf 9,5 Milliarden Euro jährlich belaufen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, zu dem aus aktuellem Anlass ein Änderungsantrag vorgelegt wurde. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im zweiten Konjunkturpaket steckt die Idee, den von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozent zu senken. Die LINKE fordert stattdessen, den Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zu streichen, den Arbeitnehmer allein aufbringen müssen. Sicher ist Ihnen bekannt, dass auch die SPD mit der Forderung, diesen Zusatzbeitrag zu streichen, in die Koalitionsverhandlungen zum zweiten Konjunkturpaket gegangen ist. Weil die CDU auf einer Absenkung des paritätischen Beitragssatzes bestand, konnte sich die SPD mit dieser Forderung letztlich nicht durchsetzen. Ich bedauere dies, aber Sie kennen die Spielregeln der Demokratie. In einer Koalition müssen Kompromisse gefunden werden, es lässt sich nicht jede Forderung durchsetzen. Und ich sehe aufgrund der breiten politischen Diskussionen um dieses Thema derzeit überhaupt gar keine politische Möglichkeit, das Thema nochmals aufzurufen – wir bräuchten Bundestags- und Bundesratsmehrheiten –, und schon gar nicht zum 01.07.2009. Das wissen Sie auch aus eigener Regierungserfahrung, das ist illusorisch.
Mecklenburg-Vorpommern hat dem zweiten Konjunkturpaket im Bundesrat zugestimmt, und trotz meiner kritischen Anmerkungen bin ich insgesamt froh, dass es gelungen ist, den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen zu senken. Diese Freude ist schnell erklärt, denn diese Senkung, diese Entlastung entlastet vor allem auch die Geringverdiener, und das ist ein richtiger Schritt für die Konjunktur und vor allem für die Leute, die nicht so viel verdienen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um einen Dringlichkeitsantrag aus der Januarlandtagssitzung, der aufgrund der damaligen Ablehnung der Dringlichkeit jetzt automatisch wieder auf der Tagesordnung ist. Mit stetiger Regelmäßigkeit versucht die LINKE, gegenwärtige beziehungsweise laufende Bundesgesetzgebung auch im Landtag auf die Tagesordnung zu setzen.
beziehungsweise „Für ein solidarisches Gesundheitswesen“ und das Konjunkturpaket II auf der Tagesordnung, siehe auch der Antrag zu den Regelsätzen nach SGB II und SGB XII.