Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute eingebrachte Antrag bezieht sich auf den im Juni 2007 im Landtag behandelten Antrag der Koalition „Verbraucherpolitik in Mecklenburg-Vorpommern“, Frau Peters hat darauf hingewiesen. Besagter Antrag wurde damals von meiner Fraktion als zu unkonkret und zu überfrachtet mit Selbstverständlichkeiten für das Regierungshandeln, als ein Beispiel für einen Schaufensterantrag eingeschätzt und wurde abgelehnt. Der nun vorliegende Antrag verlangt in seinem ersten Punkt einen Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des genannten Landtagsbeschlusses. Wir sind selbstverständlich sehr auf konkrete Ergebnisse bei dieser Vorlage gespannt. Diese Ergebnisse, das heißt der Bericht, es war jetzt von einem Zwischenbericht erstaunlicherweise die Rede, sollten zum 30.06.09 vorgelegt werden.
Meine Damen und Herren, zielgerichtet und konkret arbeitet die Neue Verbraucherzentrale in MecklenburgVorpommern. Dieser Verein ist ein wichtiges Bollwerk für die Rechte der Verbraucher. Hier wird viel für den Schutz der Verbraucher durch Beratung, durch Aufklärung und Informationen getan.
Meine Fraktion hatte am Anfang dieses Jahres Gelegenheit, sich intensiv mit dem Wirken, den Erfolgen, aber auch den Problemen der Verbraucherzentrale zu beschäftigen. Wir haben außerordentlich große Hochachtung vor den Leistungen der 29 Mitarbeiter, die zumeist befristet in Projekten arbeiten beziehungsweise teilzeitbeschäftigt sind, und ich möchte auch an dieser Stelle unseren Dank hier aussprechen.
Nun zum zweiten Punkt Ihres Antrages. Aus Ihrer Formulierung lese ich vielleicht die Sorge heraus, dass die Landesregierung im nächsten Doppelhaushalt die finanzielle Basis der Verbraucherzentrale einschränken will und Sie deshalb mit diesem Antrag gegensteuern wollen. Oder soll man diesen Punkt so verstehen, dass Sie meinen, die jetzige finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale ist so gut, dass sie so bleiben kann, nur die Aufgaben werden größer? Beide Deutungen Ihrer möglichen Absicht wären katastrophal für die Neue Verbraucherzentrale und den Verbraucherschutz in unserem Lande. Unser Änderungsantrag macht deshalb die Richtung deutlich, in der der Verbraucherschutz und die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und gefördert werden müssen.
Großer Handlungsbedarf besteht in der Beratung und Schulung der Verbraucher zu finanziellen Fragen. Frau Ministerin Polzin hat darauf eben aufmerksam gemacht. Mit der Liberalisierung der Finanz- und anderer Märkte hat sich der Druck auf die Verbraucher erhöht und die Überschaubarkeit des Marktes und der Produkte verringert. Parallel dazu werden immer mehr unseriöse Praktiken und Produkte etabliert, die eine deutliche Stärkung der Verbraucherrechte erfordern. Immer heftiger werden zum Beispiel gerade ältere Bürger mit Telefonangeboten
attackiert, deren Auswirkungen nicht zu übersehen sind und die häufig zu negativen finanziellen Konsequenzen für die Verbraucher führen. Es war abgestellt worden in dem vorherigen Beitrag auf die jungen Mitbürger, ich habe ganz bewusst die älteren Bürger jetzt hier angesprochen.
Nun kommt die Finanzkrise hinzu, die ja nicht nur eine Misstrauenskrise der Banken untereinander ist, sondern in erster Linie eine Finanzkrise für die Verbraucher darstellt. Diese, die Verbraucher, haben konkret Geld in den Anlagefonds der Banken verloren. Ihre Altersvorsorge ist reduziert, entwertet oder in Gefahr. Das heißt auch, dass der Druck der Anlageverkäufer auf die Verbraucher zunimmt und die Verbraucher selbst viel mehr Hilfe und Beratung benötigen. Da trägt die Verbraucherzentrale eine große Verantwortung, aber sie kann natürlich nur in ihrer jetzigen Verfassung nicht der alleinige Garant der Verbraucherrechte in Mecklenburg-Vorpommern sein. Erinnern wir uns daran, dass die Verbraucherzentrale gegenwärtig mit nur sechs Beratungsstellen im Lande vertreten ist. Damit deckt sie nach eigenen Angaben circa 33 Prozent der Landesfläche ab. Besonders schwach ist der Osten des Landes versorgt. Der dringende Handlungsbedarf, den Sie, verehrte Antragsteller, aufgelistet haben, setzt selbstredend flächendeckende Beratungsangebote voraus. Wir sehen diesen dringenden Handlungsbedarf ebenfalls und haben deshalb die Präzisierung „flächendeckend“ in dem Änderungsantrag gewählt.
Einer von den 29 Mitarbeitern, ich sage, ein einziger Mitarbeiter, ist der Berater für die Finanzfragen. Somit steht rein rechnerisch, wenn man einmal eine solche Milchmädchenrechnung aufmachen will, eine 30-StundenKraft – eine 30-Stunden-Kraft! – für die Beratung von circa 1,7 Millionen Verbrauchern zur Verfügung. Ist das der Weg aus dem Dschungel der Finanzprodukte aller Couleur, der undurchsichtigen Kreditverträge, der Beratungsfehler der Banken und Versicherungen, der fehlenden finanziellen Bildung der Verbraucher? Die Antwort, ich denke, da stimmen wir überein, kann nur lauten: Nein. Deshalb steht unsere Forderung im Änderungsantrag, die Mittel für die personelle Ausstattung der gewachsenen Aufgabenstellung anzupassen.
Die Leistungen der Neuen Verbraucherzentrale für die Verbraucher konnten in der Vergangenheit durch Projekte des Bundes auf den verschiedensten Gebieten erweitert und ausgebaut werden. Das ist eine gute Entwicklung, die aber an ihre Grenzen gestoßen ist, so die Verantwortlichen in der Verbraucherzentrale. Eine qualifizierte Verwaltung und Steuerung solcher Projekte verlangt eine ausreichende Kernkapazität in der Zentrale selbst. Der Landeszuschuss in Höhe von 430.000 Euro im Jahr stellt diese Kernfinanzierung dar. Sie ist für die Erfüllung der größeren Aufgaben aus unserer Sicht nicht mehr ausreichend. Wenn wir ernsthaft von der Neuen Verbraucherzentrale mehr Leistungen fordern wollen, ist das ohne Erhöhung der institutionellen Förderung nicht möglich. Sollten Sie diese Forderungen ablehnen, dann muss ich Ihren Antrag mit der Mogelpackung des Monats aus der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ vergleichen, wo zu Recht viel Verpackung und wenig Inhalt an den Pranger gestellt wird. Bitte stimmen Sie unserem Änderungsantrag im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher im Lande zu. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zu der Bedeutung des Verbraucherschutzes ist eigentlich genug gesagt worden. Die Frage ist immer nur, tun wir hier im Land bei uns genug. Der Bericht, den wir haben wollen, soll dazu dienen, zu hören, was die Landesregierung an Konsequenzen aus dem Beschluss vom Mai 2007 gezogen hat, und da haben wir soeben von der Finanzministerin eine gute Information bekommen.
Meine Damen und Herren, es ist eine Binsenweisheit, dass Verbraucherschutz heute notwendiger ist denn je, einmal wegen der Überfülle der Waren und Dienstleistungen, die nicht mehr zu überschauen sind, zum anderen auch, da durch eine raffinierte Werbung in Wort, Bild und Schrift die Verbraucher auch bei der Überlegung, welches Angebot sie jeweils nehmen, zunehmend verunsichert sind und deshalb tatsächlich einer unabhängigen Beratung bedürfen. Wir alle wissen, dass es vielfach durch die massive Werbung, die uns überall begegnet, zu Fehlentscheidungen im Verbraucherverhalten kommt. Deshalb ist es auch gut so, dass die Verbraucherberatung keine staatliche Aufgabe ist, sondern in die Hände einer unabhängigen Organisation von Fachleuten gelegt ist. Aber wir wissen auch – und das ist auch gesagt worden –, dass die Neue Verbraucherzentrale ohne staatliche Mittel nicht auskommt und dass wir sie deshalb selbstverständlich zu unterstützen haben, nachdem wir die Erfahrungen aus der Insolvenz der alten Verbraucherzentrale gezogen haben.
Meine Damen und Herren, zur Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich in der vergangenen Woche die Landesgeschäftsstelle der Neuen Verbraucherzentrale in Rostock besucht und mich dort mit dem Leiter und den Mitarbeitern unterhalten und habe mich besonders nach der Finanzsituation und den aktuellen Aufgaben heute und in Zukunft erkundigt.
Die Verbraucherzentrale ist mit den Mitteln, die in der Höhe für 2009 bestimmt worden sind, auch für das Jahr 2010 grundsätzlich einverstanden. Sie erwarten für 2011 einen Engpass, auch darüber wird zu reden sein. Wir wollen uns vergewissern, dass die alte Verbraucherzentrale eine institutionelle Förderung von 82 Prozent bekommen hat, die neue erhält 26 Prozent an institutioneller Förderung und 74 Prozent an Projektförderung. Ich bin der Auffassung, dass diese Art der Finanzierung eine vernünftige ist, auch den Anreiz gibt, dass sich die Verbraucherzentrale um Projekte kümmert und auch selber zu ihrer Finanzierung beiträgt.
Es ist gesagt worden, und das sei unterstrichen, dass es verschiedene neue Projekte gibt. Eines will ich nennen, das ist als Erstes das Patientenprojekt der Verbraucherzentrale, nämlich die unabhängige Beratung von Patienten, auch unter Berücksichtigung der Probleme der Gesundheitsreform, des Wechsels bei den Krankenkassen und insbesondere bei den Problemen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Und ein zweites Projekt, das sie im Visier haben, ist ein neues Klimaprojekt.
Die Neue Verbraucherzentrale ist zuversichtlich, dass sie auch unter den gegebenen Voraussetzungen ihre Arbeit gut fortsetzen kann. Und wenn Sie, Herr Professor Tack, in der Tat darauf hinweisen, dass das Ganze noch nicht
flächendeckend gelöst ist, so ist das sicher eine Aufgabe für die Zukunft, eine Aufgabe, der wir uns auch mit Hinblick auf den Ostteil unseres Landes besonders werden zuwenden müssen.
Was im Einzelnen die Verbraucherzentrale uns an Finanzbedarf mitteilen wird, das hat sie, ich will das hier kurz machen, uns schon in Aussicht gestellt. Aber ich habe dem keine Kritik entnommen, dass das Land den Verbraucherschutz zu wenig fördere. Das muss hier einmal ganz deutlich gesagt werden. Tatsache ist auch, dass wir zunehmend in der Verbraucherberatung eine unabhängige Finanzberatung benötigen, und in der Tat fehlt es da an der finanziellen Ausstattung. Ein Mitarbeiter für eine Million, ist mir gesagt worden, das ist natürlich zu wenig und unter den Vorzeichen der Finanzkrise muss darüber nachgedacht werden, dass wir die personelle Situation verbessern.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir wieder einmal uns mit dem Thema Verbraucherschutz befassen und dass wir hier auf einen gemeinsamen und guten Antrag uns haben verständigen können.
Ich will zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen, dass sich das, was wir wollen, eigentlich bereits aus der Begründung unseres Antrages umfassend ergibt und dass wir eigentlich da nicht noch weitere, ich sage mal, Verschärfungen hineinbringen wollen.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Verschärfungen! – Peter Ritter, DIE LINKE: Begründungen beschließen wir aber nicht.)
In der Tat ist die flächendeckende Betreuung etwas, was wir uns in Zukunft stärker vornehmen müssen. Es bedarf auch meines Erachtens keines neuen Punktes 3, ein spezielles Konzept zur Stärkung der Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal gehört das, wie ich glaube, zu dem Erziehungsauftrag der Eltern und der Schulen, die Kinder in dieser Beziehung mit vorzubereiten, sodass die Verbraucherzentrale dann nur, wie ich glaube, subsidiär tätig werden soll. Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass da noch Beratungsbedarf ist.
Ich bin auch der Meinung, dass wir – und damit komme ich zum Antrag der FDP-Fraktion, den wir ablehnen –
nicht gezielt bezüglich der Kosten die Landessicherung auffordern sollen, im Vorfeld der Haushaltsberatungen die notwendigen Kosten zu definieren. Das, meine Damen und Herren, ist Sache der Verbraucherzentrale, wenn sie also sich um die Haushaltsmittel bemüht und wenn sie darlegt, was sie wofür benötigt, das müsste so, wie wir es jetzt haben, ausreichend sein. Wir werden deshalb den Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! In Vertretung von Frau Reese möchte ich jetzt den Beitrag zu Verbraucherrechten vortragen. „Verbraucherrechte in Mecklenburg-Vorpommern weiter stärken“, so lautet der Titel des Antrages. Liest man allerdings die Begründung, wäre ein anderer Titel angebrachter gewesen.
keiner von uns will die Verbraucherrechte und den Schutz der Verbraucher einschränken, aber dieser Antrag hat einen völlig anderen Hintergrund. Herr Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale hat im Herbst alle Fraktionen angeschrieben und dringenden Gesprächsbedarf angemeldet. Hintergrund war die Flut der Beratungsanfragen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise. Meine Kollegin Frau Reese hat ein sehr ausführliches Gespräch mit Herrn Fischer und Herrn Drückler geführt und ich weiß, dass zumindest einige von Ihnen, Herr von Storch hat es bestätigt, dies auch taten.
Das Thema Verbraucherschutz tritt vor allem durch Skandale immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit, so auch hier. Aber mal ehrlich: Wo waren die mündigen Verbraucher, bevor sie die Verträge für die besonders lukrativen Anlagegeschäfte tätigten? Ich will nicht schmälern, dass es selbstverständlich auch Aufgabe der Verbraucherzentralen ist, zu beraten und wenn möglich zu helfen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Und in genau diesem Zusammenhang stellt sich dann immer die Frage, wie denn der Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern in angemessenem Rahmen sichergestellt werden kann und über welche finanzielle Ausstattung er verfügt.
Selbstredend ist der Bereich Finanzen spätestens seit Bekanntwerden der Finanzkrise ein wesentlicher Aufgabenbereich in der Arbeit der Verbraucherzentralen geworden. Im November letzten Jahres standen bundesweit in den Verbraucherzentralen circa 190 Mitarbeiter für den Finanzbereich zur Verfügung, von denen auch noch etwa ein Viertel als Teilzeitkräfte eingestellt ist. In welchem Missverhältnis die Beratungsleistung zum Bedarf steht, verdeutlicht ein Artikel in der „Schweriner Volkszeitung“ vom vergangenen Samstag. Der Finanzexperte der Neuen Verbraucherzentrale, Axel Drückler, äußerte, dass bis Dezember von 143.000 Anrufen verunsicherter Anleger nur 10.000, also lediglich 7 Prozent, überhaupt entgegengenommen werden konnten. Das ist schon bedrückend. Aber glauben Sie im Ernst, dass eine finanzielle und damit einhergehende personelle Besserstellung der Verbraucherzentralen in den Jahren 2010/2011 den heute Betroffenen überhaupt noch hilft?
Kommen wir nun zum eigentlichen Antrag. Sehr geehrte KollegInnen der SPD, unter Ihrer Federführung brachte die Koalition bereits im Juni 2007 den Antrag „Verbraucherpolitik in Mecklenburg-Vorpommern“ ein. In der Einbringungsrede machte Frau Kollegin Peters damals deutlich, dass Verbraucherpolitik umfassender als „Lebensmittel- oder Futtermittelsicherheit“, wie sie es nannte, ist. Da stimmen wir Ihnen vollkommen zu. Weiterhin sollte die Landesregierung damit aufgefordert werden – ich zitiere –, „einen verbraucherpolitischen Dialog zwischen allen am Verbraucherschutz beteiligten Akteuren zu etablieren“. Seitens der Opposition wurde der damalige Antrag als „Schaufensterantrag“ und als reines „Lippenbekenntnis“ betrachtet.
Heute liegt uns nun ein Antrag vor, der sich in seiner Art und Weise – schwammig und unkonkret formuliert – nicht wesentlich von dem aus dem Jahre 2007 unterscheidet. Punkt 1 beinhaltet den Bericht der Landesregierung über die bisherige Umsetzung des damaligen Beschlusses. So weit, so gut. Da Sie als Regierungsko
alition den Antrag ja selbst eingebracht haben, gehen wir davon aus, dass wir hier eine Reihe von Erfolgsmeldungen zu erwarten haben. Wir sind gespannt, denn bislang ist von dem damaligen Ziel eines verbraucherpolitischen Dialogs zwischen allen Beteiligten aus unserer Sicht nichts zu spüren. Und seien Sie doch ehrlich, Herr Minister, Verbraucherschutz, der über den Bereich von Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit hinausgeht, findet doch in Ihrem Hause gar nicht statt oder wird zumindest sehr stiefmütterlich behandelt.
Im Juni 2008 kam zwar eine Erfolgsmeldung, Mecklenburg-Vorpommern wurde zum Aufsteiger des Jahres laut Verbraucherindex gekürt, immerhin konnte sich unser Land vom letzten auf den zehnten Platz verbessern. Gespannt sind wir auch, zu erfahren, inwieweit sich die im letzten Herbst avisierten Verbraucherscouts zur Unterstützung der 26 Mitarbeiter in der Beratung etabliert haben. Die sechs Beratungsstellen können im Durchschnitt nur einen Radius von etwa 30 Kilometer versorgen. Eine flächendeckende Beratungsversorgung, Herr Tack hat es ja auch angedeutet, kann somit nicht gewährleistet werden. Selbst in den Städten kann das Beratungsangebot kaum aufrechterhalten werden. Nach eigenen Aussagen der Verbraucherzentrale ist auch kaum Besserung in Sicht.
Hieraus ist zu ersehen, dass es nach wie vor Licht und Schatten bezüglich des Verbraucherschutzes in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Deshalb unterstützen wir alle Maßnahmen, die effektiv zur Verbesserung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Verbraucherschutzes beitragen, aber eine Aussage wie „stabile finanzielle Basis“ trifft das Problem sicher nicht. Gefragt werden muss doch zuallererst nach dem dahinterstehenden Konzept. Geld allein macht noch lange keinen guten Verbraucherschutz, deshalb unser Antrag nach der Offenlegung der Berechnungsgrundlagen. Und wir verbinden damit übrigens auch die Vorstellung neuer Konzepte.
Meine Fraktion hat zu diesem Punkt einen Änderungsantrag gestellt, in dem die Landesregierung den notwendigen Bedarf an Mitteln für die Verbraucherzentrale klar definieren und die Berechnungsgrundlage dafür darlegen soll. Dies soll die Diskussion in den Haushaltsberatungen zur Angemessenheit des Mittelvolumens vereinfachen. Wir stimmen mit Ihnen überein, dass Finanzbildung eine Schlüsselkomponente für eine souveräne und eigenverantwortliche Lebensführung ist und dass mit ökonomischer Bildung eine Voraussetzung für ein aufgeklärtes und kritisches Verbraucherverhalten gelegt wird. Meine Fraktion sieht es allerdings nicht so, dass die Stärkung der Finanzkompetenz von Kindern, Jugendlichen und jugendlichen Erwachsenen lediglich durch die unabhängige Verbraucherberatung gewährleistet werden muss, deshalb hier auch unser Antrag zur Streichung der Entschließung.
Auf der Landtagssitzung im Dezember gab es einen Antrag meiner Fraktion zur Finanzierung der Insolvenz- und Schuldnerberatung. Sie nehmen scheinbar den Inhalt unseres Antrages und stecken ihn in ein anderes Gewand. Das Thema der Überschuldung privater Haushalte wird auch in Ihrem Antrag angesprochen. Ebenso wie bei der Schuldner- und Insolvenzberatung ist der Beratungsbedarf bei der Verbraucherzentrale gestiegen. Neben der Verbraucherzentrale kann beispielsweise auch die Schuldner- und Insolvenzberatung präventiv einen Beitrag leisten.
Wir bleiben dabei, auch dieser Antrag von Ihnen ist lediglich ein Schaufensterantrag, deshalb haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht. Ich möchte im Namen meiner Fraktion Einzelabstimmung zu dem vorliegenden Antrag beantragen und Gleiches für den Antrag der LINKEN.