Resozialisierung ist die Traumtänzerei von Leuten, die glauben, der Mensch sei beliebig abrichtbar. Das ist er aber nicht. Moderne Hirnforschung bestätigt, solche kranken Mörder sind nicht heilbar, man muss die Bürger vor ihnen schützen.
Sie überhaupt wieder auf die Menschheit loszulassen, ist schon sehr bedenklich, ihre Straftat verjähren zu lassen, ist eine Sauerei. Warum, so frage ich Sie, muss es immer erst wieder dazu kommen, dass unschuldige Kinder Opfer von Sexualstraftaten werden? Vor einem Jahr ist in Leipzig der kleine Mitja missbraucht und ermordet worden. Da waren die Betroffenheitspolitiker da und forderten, dass endlich etwas geschehen möge. Grenzen müssten gezogen werden, es müsse endlich etwas unternommen werden,
leere Worte, nichts passiert, blinder Aktionismus. Wann wird so ein Irrer wieder auf Jagd gehen können? Da genügt es durchaus nicht, die Kinder noch ein bisschen besser auf Gefahren aufmerksam zu machen. Was Kindern da widerfährt, das können Sie sich noch nicht einmal im Traum vorstellen.
Für Sechsjährige muss die Welt noch gut und schön sein. Wollen Sie denen die Fratze des Vergewaltigers zeigen? Damit zerstören Sie die kleinen Kinderseelen.
(Jörg Vierkant, CDU: Unerträglich, unerträglich! – Zurufe von Irene Müller, DIE LINKE, und Stefan Köster, NPD)
Sexualstraftäter müssen wissen, und zwar ihr ganzes Leben lang, dass sie für ihre Tat büßen müssen. Gerade weil solche Straftäter oft aus dem näheren sozialen Umfeld der Opfer stammen,
dürfen diese letztendlich nicht noch dafür belohnt werden, dass sie ihre Opfer vielleicht jahrelang einschüchtern.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Die sexuelle Gewalt fügt Kindern neben körperlichen Verletzungen schwere see
Herr Lüssow, Sie haben die meiste Zeit in Ihrer Rede über Täter gesprochen und nur ganz kurz zum Schluss sind Sie auf die Opfer eingegangen. Sie sollten mal überlegen, warum Sie das gerade so herum machen.
In den letzten Jahren wurden die Strafvorschriften gegen sexuellen Missbrauch von Kindern mehrfach erheblich verschärft.
Aber Strafgesetze alleine reichen nicht. Das Entscheidende ist, dass begangene Taten aufgeklärt werden müssen. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern ist die wichtigste Voraussetzung für die Verfolgung, dass Behörden überhaupt erst einmal erfahren, dass ein Kind zum Opfer einer Straftat geworden ist. Gerade beim sexuellen Missbrauch von Kindern gibt es ein großes Dunkelfeld. Das liegt hauptsächlich daran, dass die meisten Fälle – und hier stimme ich mit Herrn Lüssow überein – im sozialen Nahbereich stattfinden. Das ist erwiesen, dafür gibt es leider sehr sichere Untersuchungen. Der Täter stammt in der Regel aus der engeren Familie, der Verwandtschaft oder Bekanntschaft. Das Kind kennt ihn, hat Vertrauen zu der Person, das Opfer befindet sich in einem emotionalen Dilemma – das ist noch höflich ausgedrückt – und hat das Bedürfnis beziehungsweise wird vom Täter gedrängt, das Geschehene geheim zu halten. Diese Missbräuche ziehen sich häufig über Monate, meistens sogar über Jahre hin. Im Falle der pornografischen Straftaten kommt heutzutage zum Missbrauch noch die weltweite Verbreitung über Internet hinzu, inzwischen sogar auf Handys, wie wir wissen.
Meine Damen und Herren, die hiesige NPD-Fraktion will uns mit diesem vorliegenden Antrag beweisen, wie volksnah sie angeblich ist. Und die Rede von Herrn Lüssow war ja Stammtischniveau.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Stefan Köster, NPD: Die Sprache des Volkes!)
Sie wollen einer längst laufenden und sich auch weiterentwickelnden gesellschaftlichen Diskussion Ihren simplen Stempel aufdrücken.
Sie wählen das Vehikel Bundesratsinitiative zur Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern, um dann in der Begründung die Todesstrafe als größtmöglichen Opferschutz einzuführen. Das ist das wahre Ziel Ihres Antrags. Deutschlandweit läuft Ihre Kampagne „Todesstrafe für Kindesschänder“.
Ihre Kameraden im Sächsischen Landtag legten da eigentlich einen viel eindeutigeren Antrag vor als Sie.
Hier gibt man sich moderat, bezieht sich sogar auf eine Volksabstimmung in der Schweiz. Bei so viel Getöse ist
Es ist richtig, in der Schweiz stimmten am 30. November 2008 52 Prozent der Eidgenossen per Volksabstimmung dafür, dass – und ich zitiere – sexuelle und „‚pornografische Straftaten an Kindern‘ in Zukunft nicht mehr verjähren“. Der Kinderschutzverein Marche blanche hatte 120.000 Unterschriften bis zum März 2006 gesammelt für dieses Referendum, das Bundesamt für Justiz in der Schweiz ist beauftragt, bis Anfang 2009 erste Vorschläge für die Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative auszuarbeiten. So viel zu den Fakten. Das geltende Recht in der Schweiz allerdings ist weit hinter dem deutschen zurück, denn in Deutschland haben sich die gesellschaftliche Meinung und damit das Recht schon zu längeren Verjährungsfristen und auch höheren Strafen hin entwickelt,
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben alle Kinder. Jugendliche brauchen Zeit, um eine Tat und ihre Folgen zu verarbeiten. Sie können über ihre schrecklichen Erlebnisse häufig erst dann sprechen, wenn sie erwachsen sind und sich vom familiären Umfeld emanzipiert haben. Deshalb gewährleistet unser Recht, dass ein sexueller Missbrauch gegen Kinder oder Jugendliche noch lange Zeit strafrechtlich verfolgt werden kann. Das Strafgesetzbuch berücksichtigt die besondere Situation kindlicher und jugendlicher Opfer und enthält eine Regelung über das Ruhen der Verjährung bei Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr des Opfers.
Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Entschluss zur Anzeige solcher Straftaten erst nach dem Ende altersbedingter und familiärer Abhängigkeiten gefasst werden kann.
Die Verjährung – 10 Jahre, in schweren Fällen 20 Jahre – kann überdies durch bestimmte, gegen den Täter gerichtete Ermittlungs- und Verfolgungsmaßnahmen, beispielsweise durch seine erste Vernehmung als Beschuldigter, unterbrochen werden, mit der Folge, dass die Verjährungsfrist maximal verdoppelt wird. Das bedeutet im Maximalfall beispielsweise die Verfolgung eines schweren sexuellen Verbrechens an Kindern bis zu deren eigenem 58. Lebensjahr.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Opferschutz geht vor Täterschutz, damit da gar nicht erst irgendwelche Zweifel aufkommen. Die im demokratischen Spektrum geführte Debatte stellt das Interesse der Opfer, den Schutz potenzieller Opfer in den Mittelpunkt und gerade deshalb gibt es eben keine sogenannten einfachen Lösungen. Ich hatte vor, an dieser Stelle zu zitieren aus der schweizerischen Diskussion, die vom Einsammeln der Unterschriften im März 2006 bis zur Abstimmung 2008 ja gut anderthalb Jahre gedauert hat. Da gibt es eine staatliche Kinderschutzorganisation, die heißt Kinderschutz Schweiz. Die hat natürlich auch zu dieser ganzen Debatte Stellung genommen. Wenn Sie es
wollen und sich interessieren, können Sie die sehr differenziert ausgearbeiteten Argumente in meiner schriftlichen Rede nachlesen. Es würde sonst, glaube ich, hier etwas zu lange werden.
Immer dann, wenn ein Kind Opfer einer schrecklichen Tat geworden ist, die Bürger geschockt sind – umso mehr, wenn es in ihrer Nähe passiert –, sind es die neuen Nazis, die versuchen, Kapital aus diesen Verbrechen zu schlagen. Sie hatten vorhin Leipzig erwähnt. Sie wollen die natürliche Empörung und Abscheu bei solchen brutalen Verbrechen für Ihre menschenverachtende Ideologie missbrauchen.
Einige machen mit, in der Tat. Die meisten jedoch distanzieren sich dann recht schnell von dieser Art Beistand. Denken Sie, meine Herren von der NPD, doch daran, dass von Ihren geistigen Vorfahren in der NS-Zeit Millionen von Kindern und Jugendlichen aus Gründen des Rassenwahns ermordet