Protocol of the Session on January 28, 2009

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister und auch meine Vorredner haben hier bereits ausgeführt, warum wir uns hier heute mit dem Gesetzentwurf beschäftigen müssen, diskutieren müssen, beraten müssen, der Folge der Föderalismusreform ist. Auf Bundesebene ergibt sich das aus den dienstrechtlichen Rechtsstellungen aus dem Beamtenstatusgesetz. Darauf hat Kollege Müller bereits aufmerksam gemacht. Dies gilt für uns natürlich als originär. Soweit es hier allerdings keine abschließenden Regelungen gibt, sind die landesrechtlichen Regelungen hinzuzuziehen. Auch darauf ist bereits deutlich hingewiesen worden. Deshalb muss das Landesbeamtenrecht angepasst und neu geregelt werden.

Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen – und das wissen Sie alle – zu diesem Entwurf hat es verschiedene öffentliche Äußerungen gegeben. Zweifellos werden wir die beabsichtigten Neuregelungen im Innen- und auch im Finanzausschuss intensiv zu beraten haben. Bereits jetzt kristallisieren sich aber einige Schwerpunkte heraus. Und vorab – und ich kann da dem Kollegen Ritter nur zustimmen – will ich das für meine Fraktion ausdrücklich begrüßen, dass die norddeutschen Länder im Vorwege ein Muster-Landesbeamtengesetz erarbeitet haben. Dies dient ja hier auch als Grundlage des heutigen Gesetzesentwurfs.

Die Sicherung von – wie es im Entwurf direkt heißt – „dienstherrenübergreifender Mobilität“ und die Vermeidung von nachteiligem Wettbewerbsföderalismus ist als Zielstellung auch für meine Fraktion nachvollziehbar. Allerdings – und das sei der Vollständigkeit halber erwähnt – befindet sich Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich auch bei der Nachwuchsgewinnung von qualifizierten Beamten grundsätzlich sehr wohl im Wettbewerb mit den anderen Ländern. Und es kann und darf also hierbei nicht um Gleichmacherei gehen.

Wie bereits erwähnt, kristallisieren sich einzelne Schwerpunkte bereits heute heraus. Die Veränderungen – und darauf haben alle meine Vorredner und insbesondere

der Minister hingewiesen – der Regelaltersgrenze bei der Ruhestandsregelung ist hier sicher zuerst zu nennen. Die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 67 Jahre ist ja in der Öffentlichkeit bereits auf starke Kritik gestoßen. Hier gibt es dem Vernehmen nach in den Ländern auch unterschiedliche Vorstellungen. Wir werden zu beraten haben, ob dies einen etwaigen Nachteil im Wettbewerb der Länder um qualifizierte Beamte darstellt oder ob die Anhebung vor dem Hintergrund der Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung die logische Folge ist.

Die Polizisten unseres Landes, die hiesigen Feuerwehrleute und die Beamten des Strafvollzuges sollen nach den Plänen der Landesregierung zukünftig mit 62 Jahren in Pension gehen können. Für Beamte des höheren Dienstes in diesen Bereichen soll allerdings die Regelaltersgrenze erst mit 64 Jahren erreicht sein. Auch hier, meine Damen und Herren, werden wir zu erörtern haben, ob dies im Hinblick auf den Wettbewerbsföderalismus sinnvoll ist. Hinzu kommt aber natürlich auch die genaue Prüfung, ob gerade in diesen Laufbahnen die geplante Anhebung sachgerecht ist.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird auch nicht direkt zu den Regelungen der Altersgrenze ausgeführt. Zu Paragraf 109 Absatz 1 Satz 2 heißt es ja zu Recht: „Die Aufgaben der Polizeivollzugsbeamten erfordern zudem ein überdurchschnittliches physisches und psychisches Leistungsvermögen.“ Zwar ist nach der Begründung des Gesetzentwurfs vorgesehen, die bisher vorgesehene, um fünf Jahre im Vergleich zu dem Arbeitnehmerbereich vorgezogene Regelaltersgrenze grundsätzlich beizubehalten. Ob das, wie der Gesetzentwurf meint, sachgerecht ist, sollten wir noch eingehender im Ausschuss erörtern. Wenn ich daran denke, dass unsere Beamten aufgrund des weiteren Personalabbaus bei der Polizei ständig an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, wenn ich daran denke, dass unsere Landespolizei einen stetig steigenden und viel zu hohen Altersdurchschnitt aufweist, dann frage ich mich schon, wie sinnvoll die weitere Verschiebung der Pensionsgrenze ist.

Näher zu betrachten sind auch die Regelungen zur regelmäßigen Arbeitszeit, zur Teilzeitbeschäftigung und zu den etwaigen Nebentätigkeiten. Mit den Änderungen der Vorschriften zu den Laufbahnen soll auf die gesellschaftlichen Entwicklungen reagiert werden. Genannt werden dazu unter anderem die voranschreitende europäische Integration oder die zunehmende Einführung von Hochschulabschlüssen wie Bachelor oder Master. Diese Änderungen treffen dem Grunde nach auf breite Zustimmung auch aus meiner Fraktion. Interessant ist allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sich der niedersächsische Finanzminister bereits ablehnend dazu geäußert hat. Ich hoffe nur, dass wir nicht erleben werden, wie von dem gemeinsamen Entwurf der Nordländer nur noch ein Skelett übrig bleibt, an dem so jedes Bundesland an anderer Stelle nagen wird.

Meine Damen und Herren, wir sind uns alle, denke ich, sicherlich einig: Unser Land Mecklenburg-Vorpommern braucht weiterhin motivierte, gut ausgebildete Beamte. Wir müssen dafür sorgen, dass für den Landesdienst auch weiterhin junge, gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen, und es wird unsere gemeinsame Aufgabe sein, in den Beratungen der jeweiligen Fachausschüsse dafür Sorge zu tragen, dass durch die notwendigen Gesetzesänderungen diesem Gesichtspunkt auch Rechnung getragen werden kann.

Meine Fraktion wird der Überweisung in den Finanz- und Innenausschuss selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Leonhard.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neuordnung des Beamtenrechts – klingt ja recht gut, aber es handelt sich natürlich wieder um einen Fall von Schönsprech, der Kunst, Grausamkeiten und Unangenehmes in möglichst nette Worthülsen zu verpacken. „Vergreisung“ und „Aussterben“ heißen „demografischer Wandel“. Für „Staatsbankrott“ würde ich „finanzieller Wandel“ vorschlagen,

(Reinhard Dankert, SPD: Und Sie nennen sich Demokraten.)

und wenn die Bundeswehr auf der Flucht vor den Taliban demnächst macht, dass sie aus Afghanistan wegkommt, würde ich das „strategische Neuausrichtung“ nennen, wenn ich einen kleinen Vorschlag machen darf. Sehr schön ist auch „Minus-Wachstum“ oder – wie es heute Morgen im Radio hieß – „Arbeitsverdichtung bei der Polizei von Mecklenburg-Vorpommern“. Das klingt so nach strafferer Arbeit, heißt aber, drei machen die Arbeit von fünf.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Caffier als Verdichter. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Vor einiger Zeit war ja auch „sozialverträgliches Frühableben“ Unwort des Jahres. Die Neuordnung des Beamtenrechtes hat auch zum Inhalt, dass die Regelaltersgrenzen für Beamte erhöht werden sollen, was sich aber auch noch reichlich wolkig und harmlos anhört, konkret: arbeiten bis 67, auch für Staatsdiener. Kein Problem für einen guten Pressesprecher, dafür eine ansprechende Begründung aus dem Hut zu zaubern: „die Vorteile des demografischen Wandels nutzen, ältere Menschen stärker in den gesellschaftlichen Prozess einbinden“, auch wenn sie das vielleicht gar nicht wollen. Oder: „Erfolg der Gesundheitsreform“, „dank Praxisgebühr und Gesundheitsfonds sind jetzt alle viel fitter“.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zu welchem Thema reden Sie gerade, Herr Andrejewski? – Reinhard Dankert, SPD: Das ist eine Universalrede, die passt zu allem.)

In Wirklichkeit geht es selbstverständlich um reine Konkursverschleppung.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

„Wann ist der Staat eigentlich pleite?“, fragt „Der Spiegel“ in dieser Woche, Antwort: wenn er seine 67-Jährigen auch noch arbeiten lassen muss,

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

damit er von der Last der Renten und Pensionen nicht erdrückt wird. Was ist eigentlich aus dem Grundsatz geworden, dass die Älteren rechtzeitig den Jüngeren Platz machen sollten?

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Das ist schwierig, wenn man keine Jugend mehr hat. Die seit 1990 hier herrschende Politik hat nicht nur zu einer Massenflucht aus dem Gebiet der ehemaligen DDR geführt, sondern auch zu einem Geburtenstreik, der seinesgleichen in der Weltgeschichte sucht.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: So ist es. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Und da das Kartell von CDU und SPD und LINKE meinte,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und wie viele Kinder haben Sie eigentlich, Herr Andrejewski? Haben Sie da auch schon was hingekriegt?)

hier in Mitteldeutschland jegliche wirtschaftliche Grundlage zerstören zu müssen, wandern auch die verbliebenen jungen Leute größtenteils ab. Von den Abiturienten des Lilienthal-Gymnasiums Anklam zum Beispiel verlassen über 90 Prozent Mecklenburg-Vorpommern auf Dauer. Da fehlt es natürlich auch dem Staat mittlerweile an qualifiziertem Nachwuchs.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So, jetzt kommen wir zum Beamtenrecht, oder?!)

Und die Konsequenz aus dieser in jeder Hinsicht vermurksten Entwicklung seit der Wende ist, dass die Alten umso länger arbeiten müssen, womit wir wieder beim Thema wären.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So!)

Die Zukunftsperspektive der etablierten Parteien ist klar: Je weiter die Pleite voranschreitet, desto länger lassen Sie die Leute schuften, demnächst – warum nicht? – bis 70, nach oben sind keine Grenzen gesetzt, außer der maximal menschlichen Lebensdauer. Sicherlich denkt man auch schon fieberhaft darüber nach, mit welchem Trick man Rentnern und Pensionären massive Kürzungen ihrer Bezüge unterjubeln und sie trotzdem noch als Wähler behalten kann. Das ist ja das Hauptziel der Etablierten.

Das ist Ihre Pleite, nicht unsere. Die Suppe können Sie alleine auslöffeln. Dieser Regelung stimmen wir nicht zu. Weiterarbeit auf freiwilliger Basis – darüber könnte man vielleicht noch reden, wenn einer das unbedingt will, aber nicht als Zwang. Zwar ist eine Anpassung des Landesbeamtengesetzes notwendig wegen der Föderalismusreform, aber wegen des Arbeitszwangs bis 67 enthalten wir uns bei dieser Abstimmung der Stimme.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2143 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP, bei Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie

über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern auf der Drucksache 5/2163.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/2163 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Borchardt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt auf der Drucksache 5/2163 die Sammelübersicht für den Zeitraum vom 01.08.2008 bis 31.12.2008 vor. Der Übersicht können Sie entnehmen, dass der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum 182 Petitionen abgeschlossen hat. Rund 150 Petitionen wurden einstimmig abgeschlossen. Die Petitionen, die nicht einstimmig abgeschlossen wurden, beinhalten die Themen, die nach wie vor auch in diesem Hohen Hause unterschiedlich debattiert werden, so Fragen des Kommunalabgabengesetzes, Leistungen nach dem SGB II, hier insbesondere in Bezug auf Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung, oder die Fragen der GEZ, um nur einige Bereiche zu nennen.

Rund 30 Petitionen haben wir im Sinne der Petenten zum Abschluss bringen können. Um dieses Ergebnis zu erzielen, haben wir in der Regel gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und Behörden unseres Landes Lösungen gesucht beziehungsweise es wurden bereits getroffene Entscheidungen revidiert. Danke an dieser Stelle an alle Beteiligten, insbesondere den Mitgliedern des Ausschusses, für das gemeinsame Engagement, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sachgerecht aufzuklären und gemeinsame Lösungen zu suchen.

Der Übersicht können Sie weiterhin entnehmen, dass wir bei einem Großteil der Petitionen der Verwaltung bescheinigen konnten, dass sie sachgerecht und auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen entschieden haben, kurz gesagt, das Verhalten der Verwaltung war nicht zu beanstanden. Bemerken möchte ich an dieser Stelle aber auch, und das bringen viele Petitionen zum Ausdruck, dass wir uns gemeinsam bemühen sollten, den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidungen in einer verständlichen Sprache zu übermitteln. Hier sind wir als Gesetzgeber wohl besonders gefragt.

An dieser Stelle möchte ich auf die Petition im Zusammenhang mit dem Länderwechsel von Brandenburg nach Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen. Im Ausschuss haben wir das gemeinsame Gespräch mit den betreffenden Kommunen und den zuständigen Ministerien gesucht. Herausgearbeitet wurde, dass dieser Wunsch insbesondere deshalb artikuliert wurde, weil grenzüberschreitende Lösungen zu einigen Sachfragen wie Schullastenausgleich und Notarztversorgung nicht eindeutig geklärt waren. Wir sind überzeugt davon, dass wir im Zuge der Behandlung dieser Petition die Landesregierung sensibilisiert haben, diese Probleme gemeinsam mit der Regierung in Brandenburg zu klären. Einige Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch. Ein Dank auch an dieser Stelle an alle Beteiligten.

Meine Damen und Herren, der Sammelübersicht können Sie gleichzeitig entnehmen, dass dem Petitionsaus

schuss im Berichtszeitraum 554 Petitionen übergeben wurden. 431 Petitionen beinhalten Fragen der kommunalen Selbstverwaltung, hier insbesondere die Fragen des kommunalen Abgabengesetzes. Rund 350 Petitionen betreffen ein Anliegen, das auf Initiative der FDP auf Rügen auf den Weg gebracht wurde. Diese Massenpetition, zu der es bis heute weitere Eingänge gibt, werden wir in den nächsten Wochen beraten.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das SGB II. Um hier die Zuständigkeiten klar herauszuarbeiten, habe ich mit dem zuständigen Leiter der Bundesagentur für Arbeit ein Gespräch geführt. Die entsprechenden Schlussfolgerungen aufgrund der Rechtsauffassung der Bundesagentur für Arbeit werden wir in einer der nächsten Sitzungen des Petitionsausschusses diskutieren müssen.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich auch um ein Anliegen in eigener Sache an Sie wenden. Im Auftrag der Mitglieder des Ausschusses haben Frau Peters und ich mit dem Direktor des Landtages ein Gespräch geführt. Worum ging es? Der im Ausschuss tätige Jurist ist seit Monaten erkrankt. Wir haben, und das erkennen wir auch an, eine befristete Unterstützung im Sekretariat bekommen. Diese Mitarbeiterin, darüber freuen wir uns sehr, hat eine andere verantwortungsvolle Aufgabe im Landtag übernommen. Seit fast zwei Monaten ist also die besagte Stelle nicht besetzt. Wir erkennen an, dass die freigewordene Stelle ausgeschrieben wurde, das Einstellungsverfahren im Gange ist. Für diese Unterstützung möchten wir uns auch bedanken. Dennoch, und darauf möchte ich an dieser Stelle aufmerksam machen, die befristete Verstärkung des Ausschusssekretariates kann keine Dauerlösung werden. Ich gehe davon aus, dass wir uns gemeinsam im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte 2010/2011 dieser Problematik verstärkt zuwenden werden.

In Bezug auf die vorliegende Beschlussempfehlung bitte ich um Ihre Zustimmung. – Danke schön.