Protocol of the Session on December 18, 2008

Das zu Ihrem Antrag in Kürze.

(Stefan Köster, NPD: Das war aber nicht viel von Ihnen. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Mehr braucht es auch nicht.)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Hart wie Kruppstahl“ und so weiter ist nicht unsere sportliche Betrachtungsweise

(Udo Pastörs, NPD: Beim Doping.)

und Zielstellung für Kinder und Jugendliche.

(Udo Pastörs, NPD: Doping im Spitzensport, das ist Ihr Ziel. Und dann mit dem Finger auf die DDR zeigen und es selbst praktizieren.)

Wir setzen eher auf Kinder, „Beweg dich!, „Trimm dich!“, „Jugend trainiert für Olympia“ oder auch „Schneller, weiter und höher“ oder „Mach mit, mach’s nach, mach’s besser!“. In diesem Sinne, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, macht mit bei der Ablehnung des vorliegenden NPD-Antrages! – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter Baunach.

Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Lüssow. Bitte, Herr Abgeordneter.

(Stefan Köster, NPD: Sie sind ja vollkommen ahnungslos, Herr Baunach.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Populistisch, menschenverachtend, aus dem Zusammenhang gerissen, mangelnde Substanz,

(Angelika Peters, SPD: Wir brauchen die Substanz nicht nur in den Schultern, wir brauchen Substanz im Kopf, Herr Lüssow! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Panikmache, Hetze und, nicht zu vergessen, Abschreiben von anderen –

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

das sind die Attribute, mit denen die selbsternannten demokratischen Parteien zumindest nach außen hin versuchen, unsere Anträge abzuqualifizieren.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Das löst zwar die Probleme draußen in keiner Weise, verschafft Ihnen aber offenbar eine gewisse Befriedigung. Aber damit müssen schließlich Sie leben.

Ich weiß zwar nicht, worauf Ihre Anträge sich stützen, wir jedenfalls vertreten die Auffassung, dass wir sehr wohl die verdammte Pflicht und Schuldigkeit haben, Personen und Personengruppen, die mahnend ihre Stimme zu diesen oder jenen Themen erheben, hier eine Plattform zu bieten und deren Überlegungen in unsere Arbeit mit einfließen zu lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Und wir geben die Quellen, aus denen sich unsere Vorschläge speisen, stets mit an. Die Landesregierung sorgt in mancherlei Hinsicht offensichtlich dafür, dass Quellen erst gar nicht vorhanden sind. Ich bemühe erneut Herrn Dr. Gröbe vom Sportlehrerverband MecklenburgVorpommern. Mit seinen in der „Ostsee-Zeitung“ vom 29.11.2008 wiedergegebenen Äußerungen gibt er unserem Antrag indirekt recht.

(Angelika Peters, SPD: Aber nur indirekt?)

Ich zitiere aus dem Artikel: „Wie oft die Sportstunde an Schulen in MV ausfällt, wird in keiner Statistik erfasst.“ Dr. Gröbe kann da auch nur Vermutungen anstellen. Und wortwörtlich sagte er: „Der Druck nach der Pisa-Studie ist hoch. Die Schulen wollen in den harten Fächern wie Deutsch und Mathe gut dastehen, da lässt man Sport eher mal ausfallen.“

(Udo Pastörs, NPD: So ist das.)

Tatsächlich ist das mit der Statistik so eine Sache. Auch zur Befreiung und Teilbefreiung vom Schulsport liegen keine Erhebungen vor, wie eine Kleine Anfrage meines Kameraden Stefan Köster vom Oktober dieses Jahres ergab.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Kamerad!)

Darin heißt es: „Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhebt keine Daten zur Teilnahme oder zur Befreiung von … Schülern an einzelnen Unterrichtsfächern, so auch nicht für“ den Sportunterricht. Schon deshalb fordern wir in unserem Antrag eine sorgfältige Datenerhebung über diese Dinge, was auf das Alter der Sportlehrerkräfte gleichfalls zutrifft. Insofern könnte man

auch gleich eine Verfeinerung der amtlichen Schulstatistik fordern, was Herrn Kreher bestimmt erfreuen würde. Gewiss, so etwas macht Mühe. Doch wenn es um etwas Gutes geht, sollte man dieses nicht scheuen, um auf diese Weise erst einmal echte Handlungsfähigkeit herzustellen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2060 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2060 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Chancengleiche Entwicklung für alle Kinder – Erhöhung des Kindergeldes nicht auf Transferleistungen anrechnen, Drucksache 5/2040. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2108 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Chancengleiche Entwicklung für alle Kinder – Erhöhung des Kindergeldes nicht auf Transferleistungen anrechnen – Drucksache 5/2040 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2108 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der heutigen Tageszeitung ist zu entnehmen, dass sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss über eine Aufteilung der mit der Kindergelderhöhung verbundenen Kosten im Zuge des Vollzuges des Familienleistungsgesetzes verständigt hätten. Der Bund soll 74 Prozent und die Länder sollen jeweils 26 Prozent der Kosten tragen.

Familienleistungsgesetz – hier wurde ein Paket geschnürt, das nach vorweihnachtlichen Geschenken klingt. Fraglich ist nur, ob die verpackten Geschenke auch tatsächlich den Beschenkten Freude bereiten. Wir wissen aus der Vergangenheit, nicht immer erfüllen Gesetze die Betroffenen mit Freude. Manchmal rufen sie Unverständnis und sehr oft auch Empörung hervor. Letzteres rührt daher, dass der Gesetzgeber oftmals gar nicht erkennt, wie fragwürdig der Inhalt eines Gesetzespaketes ist, und dass deshalb Gesetze oftmals im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat landen und mit Kompromissen enden, die häufig nicht weniger fragwürdig sind als die Ausgangsregelungen.

So wurde also gestern das besagte Familienleistungsgesetz im Vermittlungsausschuss behandelt, allerdings – und das sei ausdrücklich erwähnt – weil Bundestag und Bundesrat sich in den Fragen der Finanzierung der vermeintlichen Wohltaten nicht einigen konnten. Diese finanzielle Einigung ist nun mit der eingangs von mir genannten Entscheidung erreicht.

Mit diesem Gesetz werden im Jahr 2009 eine Kindergelderhöhung für das erste und zweite Kind einer Familie in Höhe von 10 Euro und für jedes weitere Kind um 16 Euro wirksam. Es wird ein sogenanntes Schulstarterpaket für Schulkinder der 1. bis 10. Klasse, deren Eltern Hartz-IVLeistungen erhalten, in Höhe von jährlich 100 Euro eingeführt. Daneben steigen die steuerlichen Freibeträge für Eltern von jährlich 3.648 auf 3.864 Euro.

Im Durchschnitt werden die Familien der Bundesrepublik und ganz besonders diejenigen in MecklenburgVorpommern dieses Gesetz, wenn überhaupt, bestenfalls als Zeitungsmeldung zur Kenntnis nehmen. Die 10 oder 16 Euro werden sie kaum spüren, decken sie doch nicht im Geringsten die Preissteigerungen seit der letzten Kindergelderhöhung im Jahr 2002.

Erinnert sei daran, dass in der Bundesrepublik ein im europäischen Maßstab überdurchschnittlich hoher Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig ist, nämlich 18,4 Prozent. Diese Eltern profitieren weder von der Kindergelderhöhung noch von den veränderten Steuerfreibeträgen. Das ist schon schlimm genug, aber, verehrte Abgeordnete, was ist mit den Eltern, die eine finanzielle Stärkung besonders nötig haben? Was ist mit den Hartz-IV-Leistungsempfängern und der Wertschätzung ihrer Kinder?

17 Prozent der Bevölkerung unseres Landes sind sogenannte Leistungsempfänger. Etwa 35 Prozent der unter 15-jährigen Kinder leben in Familien, deren Eltern HartzIV-Leistungen erhalten. Weitere 15 Prozent dieser Kinder leben in Familien, deren Eltern Niedriglöhne erhalten. Damit leben etwa 50 Prozent der unter 15-jährigen Kinder in Familien, deren Eltern arm oder von Armut bedroht sind. Auch die Kleinen unseres Landes, deren Eltern Hartz-IV-Leistungen erhalten, sind davon betroffen.

Obgleich unser Land ein dichtes, flächendeckendes Netz an Kindertageseinrichtungen hat – wir haben heute bereits darüber gesprochen – und etwa 97 Prozent der drei- bis sechsjährigen Kinder einen Kindergarten besuchen, werden die Kindergärten nur etwa zu 50 Prozent genutzt. Der Grund ist schnell erkannt, wenn man sich vergegenwärtigt, dass für rund die Hälfte der Kinder die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden. Hier haben die Koalitionäre unseres Landes im vergangenen Jahr voller Ignoranz den Rotstift angesetzt und die Mittel der allgemeinen Kindertagesbetreuung wie der vorschulischen Bildung um insgesamt 4 Millionen Euro gekürzt, eine Maßnahme, die auch nach Auffassung der Bildungskommission in genau entgegengesetzter Richtung hätte vollzogen werden müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kinder aus Hartz-IV-Familien gehen mit der Kindergelderhöhung leer aus. Für diese Familien, in denen jeder Cent gebraucht wird, für die es einen deutlichen Nachholbedarf gibt, damit diese Kinder nicht weiterhin und dauerhaft vor allem von den geistig-kulturellen Möglichkeiten dieser Gesellschaft ausgegrenzt werden, für diese Familien passiert nichts.

Als vor vier Jahren das Arbeitslosengeld II an die Stelle der Sozialhilfe getreten ist, wurde kurzerhand der Regelsatz für Kinder um bis zu 20 Prozent gekürzt.

(Raimund Borrmann, NPD: Tja, kinderfreundlich.)

Die unzureichende Regelsatzhöhe, ihre inakzeptable Berechnungsgrundlage wurden auf Antrag meiner Fraktion hier bereits mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt. Meine Fraktion hat nach etwa sechs abgelehnten Anträgen dann natürlich doch mit einer gewissen Befriedigung das Umdenken der Koalitionäre zur Kenntnis genommen und einem gleichlautenden Koalitionsantrag selbstverständlich zugestimmt.

Mit diesem wurde die Landesregierung beauftragt, sich über den Bundesrat für eine kindgerechte Berechnung der Regelsätze starkzumachen. So weit, so gut.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Nur gehandelt haben die Bundeskoalitionäre bisher nicht. Stattdessen bleibt es bei der Regelung, das Kindergeld mit den Regelsätzen zu verrechnen, wodurch diese Kinder und Jugendlichen benachteiligt werden. Um es noch einmal im Klartext zu sagen: Normal- und Superverdienende werden also ab Januar mindestens 164 Euro vom Staat für ihren Nachwuchs als Kindergeld, also ergänzend zu ihren sonstigen Einnahmen erhalten.