Protocol of the Session on December 18, 2008

Danke schön.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 10 zu stellen.

Herr Minister!

10. Wie stellt sich die Lage für die sogenannten Aufstocker aus Sicht der Landesregierung dar?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich möchte die Frage auf der Basis der Daten beantworten, die für Mecklenburg-Vorpommern für den Monat April 2008 von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wurden. Da muss man immer daran denken, wir haben keine aktuelleren, das ist immer ein bisschen im Nachlauf.

In der Statistik werden die erwerbstätigen Leistungsbezieher differenziert nach den Einkommensklassen, also bis einschließlich 400 Euro, 400 bis einschließlich 800 Euro und mehr als 800 Euro dargestellt. Das Brut

toeinkommen variiert zwischen den erwerbstätigen Leistungsbeziehern in erheblichem Maße. Und natürlich ist es so, dass sich hinter den unterschiedlichen Einkommenshöhen auch verschiedene Problemlagen verbergen. Das kann man sich ja leicht vorstellen. Diese Differenzierung kommt allerdings in der Veröffentlichung, wie ich meine, nicht zum Ausdruck.

Erstens ist es so, dass die Zahl der Aufstocker mit mehr als 800 Euro Erwerbseinkommen absolut rückläufig ist, also nicht steigend, wie oftmals dargestellt wird. Die Zahl von rund 19.100 – die aktuellste Zahl diesbezüglich, die uns zur Verfügung steht – ist zwar hoch, aber ein Jahr zuvor lag sie bei 20.500. Also, sie ist um 1.500 rückläufig.

Zweitens. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat außerdem analysiert, Bedürftigkeit trotz Erwerbstätigkeit sei häufig nur ein vorübergehender Zustand. Nur etwa ein Drittel der Aufstocker war ganzjährig auf SGB-II-Leistungen angewiesen.

Und drittens. Der Bezug von ergänzenden Leistungen ist kein eindeutiger Hinweis auf die Feststellung – die ja dann oft schnell getroffen wird –, es liege ein zu geringer Stundenlohn vor. Auch Teilzeit kann ursächlich für ergänzende Leistungen der Grundsicherung sein.

Viertens. Bei den übrigen Einkommensklassen dürfte eher der Zuverdienst im Vordergrund stehen. Bei den Beschäftigten mit bis zu 400 Euro Erwerbseinkommen kann man davon ausgehen, dass sie zunächst ALG II beziehen und dann nebenbei eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Da will ich klar sagen, das war und ist politisch auch so gewollt. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten wurden in den vergangenen Jahren verbessert, was auch letztlich die Motivation zum Eintritt in den eigentlichen Ersten Arbeitsmarkt erleichtern soll. Die gute Konjunkturlage, zumindest bis jetzt, bot zunehmend bessere Chancen für geringfügige Beschäftigung, was eben dann auch den eigentlichen Zugang zum Arbeitsmarkt möglich machte.

Ich möchte noch mal betonen, dass es darauf ankommt, gerade diese Fortschritte am Arbeitsmarkt auch zu sichern, weil – und da bleibe ich dabei – Arbeit auch im Nebenjob besser ist als Arbeitslosigkeit.

Eine Zusatzfrage, Herr Minister?

Bitte.

Welche Erkenntnisse hat denn die Landesregierung darüber, dass vermehrt Teilzeitangestellte oder auch die sogenannten Minijobber diese Aufstockung in Anspruch nehmen beziehungsweise diese Arbeitsplätze in Anspruch nehmen, weil die Anzahl der Aufstocker von April 2007 bis April 2008 um mehr als zehn Prozent gestiegen ist?

Eigentlich habe ich das, wenn Sie jetzt aufmerksam zugehört hätten, schon versucht zu erläutern. Es ist so, dass eine Absicht besteht, die Menschen, die ALG II in Anspruch nehmen, möglichst frühzeitig auch wieder in den Ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen. Die Möglichkeiten dazu waren in der Vergangenheit – ich drücke das ja auch vorsichtig aus – relativ gut. Insofern halte ich es auch für einen guten Trend, wenn man solche Angebote von Teilzeit- und Minijobs annimmt unter der Kenntnis, dass dies in vielen Fällen dann dazu führt, dass man zu 100 Prozent in den Ersten Arbeitsmarkt zurückkommt.

Eine weitere Zusatzfrage: Welche Erkenntnis hat die Landesregierung denn von den Betroffenen, die entweder diese geringfügigen Arbeitsplätze oder diese Teilzeitarbeitsplätze in Anspruch nehmen, dass die irgendwann mal einen Vollzeitarbeitsplatz bekommen haben? Oder fallen sie einfach nur aus der Statistik?

Herr Abgeordneter! Es ist nicht einfach, Ihnen zu antworten, weil man sich immer wieder wiederholen muss. Ich habe gerade eben gesagt, dass es eine vermehrte Inanspruchnahme diesbezüglich gibt, das ist gewollt, sich sozusagen wieder an Arbeit zu gewöhnen – ich drücke es mal etwas einfach aus –, auch früh um 7.00 Uhr aufzustehen oder um 6.00 Uhr und dann zur Arbeit zu gehen, sich einem geregelten Tagesablauf zu stellen. Das ist ein Teil der Maßnahmen, die im Bereich von – wenn man es so allgemein formuliert – Hartz IV durchaus gewollt sind. Insofern ist das nichts Dramatisches, wenn solche Angebote angenommen werden. Wenn sie vermehrt angenommen werden, ist das umso besser.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Borrmann.

Erwarten Sie im Zuge der wirtschaftlichen Abkühlung beziehungsweise einer Depression vermehrt wieder ein Ansteigen dieser ALG-II-Aufstocker?

Herr Borrmann, versuchen Sie doch mal ein bisschen klarer und deutlicher zu sprechen. Es ist wirklich schwer, Ihnen zu folgen.

Ja, Entschuldigung. Das liegt auch am Plenum.

Ja, aber man kann doch ein bisschen lauter reden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann müssen Sie mal ins Mikro reden. Das kleine da vorne.)

Erwarten Sie eine Zunahme der Aufstocker im Zuge der wirtschaftlichen Abkühlung, der Depression?

Wissen Sie, ich glaube, wir haben keinen Anlass, darüber jetzt zu philosophieren, wie sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt konkret verändern wird. Es wird davon abhängen, wie stark wir in Zukunft betroffen sind von der Krise, die wir haben. Das ist ja unbestreitbar. Insofern würde ich jetzt nicht hier irgendwelche Spekulationen äußern wollen.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Pastörs. Bitte.

Herr Minister, ich habe eine Zusatzfrage, und zwar: Von den Bis-400-Euro-Zuverdienern, können Sie uns da sagen, wie viel Prozent bei dieser Gruppe Arbeitslosengeld II empfangen? Wie viel Prozent der Bis-400-Euro-Verdiener empfangen ALG II?

Eine konkrete Prozentzahl kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, die kann ich Ihnen aber nachliefern.

Das wäre sehr lieb. Ich danke Ihnen sehr.

(Zurufe aus dem Plenum: Oi, oi, oi!)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu ist vereinbart worden, dass die Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Birger Lüssow, Fraktion der NPD, schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe dann auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Ralf Grabow, Fraktion der FDP, die Fragen 15 und 16 zu stellen.

Frau Ministerin!

15. Erwartet die Landesregierung einen negativen Einfluss auf die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung durch die gegenwärtige Konjunkturentwicklung?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Grabow! Die Festlegung des Beitragssatzes erfolgt gemäß Paragraf 241 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nach Auswertung der Ergebnisse eines beim Bundesversicherungsamt zu bildenden Schätzerkreises durch Rechtsverordnung der Bundesregierung. Der Bundesrat ist dabei nicht zu beteiligen. Die Länder haben also auf die Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes keinen Einfluss. Die Krankenkassen haben mit Datum vom 14. November 2008 Grundlagenbescheide erhalten, aus denen sich errechnen lässt, welche Finanzierung sie im Jahr 2009 erhalten. Nach Information der der Rechtsaufsicht meines Ministeriums unterstehenden AOK Mecklenburg-Vorpommern ist die Finanzierung im Jahr 2009 auskömmlich. Zusatzbeiträge müssen demnach bei der AOK M-V nicht erhoben werden.

Meine zweite Frage:

16. Trifft es zu, dass die Festlegung des neuen einheitlichen Krankenkassenbeitrages auf 15,5 Prozent auf der Basis inzwischen überholter Zahlen getroffen worden ist?

Die Landesregierung ist nicht an der Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes beteiligt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das weiß Herr Grabow aber auch. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Eine Nachfrage: Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor?

Herr Grabow, ich möchte mich an Spekulationen, wie die Finanzkrise sich durchschlägt, nicht beteiligen, denn ich denke, dass alle Horrorszenarien eine Krise nur verschlimmern würden.

Danke schön.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 17 zu stellen.

Frau Ministerin!

17. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahren ein – die sich aus der Vorbemerkung ergeben –, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben könnten?

Wie schätzt die Landesregierung die Gefahren ein, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben könnten?

Leider ergibt das keinen Sinn

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das stimmt.)