Das habe ich an keiner Stelle gesagt. Sie könnten für uns zu Buche schlagen – im Jahre 2010 frühestens, bis 2012, aber das ist eine Rechnung, die zurzeit überhaupt noch keiner aufmachen kann.
Ich bitte jetzt den Fraktionsvorsitzenden und Abgeordneten Herrn Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 6 und 7 zu stellen.
6. Unter welchen Voraussetzungen greift in Fällen wie dem eben genannten das Prinzip der Beraterhaftung?
Grundsätzlich sind die Kreditinstitute nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, die Anleger ordnungsgemäß und risikoadäquat zu informieren. Neben dem Vorliegen eines Beratervertrages ist die entscheidende Voraussetzung für das Eintreten einer Beraterhaftung eine Falschberatung. Ob eine solche vorliegt, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Daneben sind für die Frage, ob ein Kreditinstitut haftet, dessen allgemeine Geschäftsbedingungen von Bedeutung.
Bei der Vermittlung von Wertpapieren setzt die Haftung eines Kreditinstitutes voraus, dass für das Institut zum Zeitpunkt des Verkaufs bei Prüfung mit kritischem Sachverstand ein Risiko erkennbar gewesen wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen. Bestehen zwischen Kunden und Kreditinstitut unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob eine Falschberatung erfolgt ist, so ist diese Frage über Zivilgerichte zu klären.
Zusatzfrage: Sind Sie der Meinung, dass die Finanzinstitute in den letzten Monaten oder Jahren dieser Pflicht zur Beratung ausreichend nachgekommen sind?
Herr Pastörs, ich kann nicht bewerten, wie einzelne Angestellte von Kreditinstituten im Einzelnen ihre Gespräche organisieren, aber ich kann Ihnen sagen, dass es eine Vorschrift darüber gibt zu beraten und dies muss auch schriftlich dokumentiert werden. Insofern ist das die gesetzliche Grundlage des Handelns auch für die Angestellten.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, inwieweit der Staat mithaftet, falls Institute durch eine Falschberatung massiv hier Zertifikate verkauft haben und insolvent gehen könnten?
Herr Abgeordneter Borrmann, wir haben schon wieder als Grundlage der Frage eine Unterstellung, die da sagt, es gibt massiv Fälle, dass falsch beraten wurde in den Instituten. Ich verwies schon darauf, es wird zivilrechtlich zu klären sein. In diesem Fall – im Negativfalle des Nachweises einer falschen Beratung – ist zunächst das Kreditinstitut in der Pflicht. Wir gehen auch davon aus, dass das Land an dieser Stelle nicht in Haftung treten muss.
Zusatzfrage: Sind Sie aufgrund der objektiv vorhandenen katastrophalen Sicherheitszustände für Einlagen von Kunden nicht auch der Meinung, dass auch die Landesregierung hier Initiativen ergreifen sollte, um den Bürgern ihre Spargroschen objektiv und ganz sicher abzusichern?
Herr Pastörs, ich denke, was sich im Zuge der Finanzkrise auf Bundesebene mit unserer absoluten Unterstützung entwickelt und den Punkt Einlagensicherung anbelangt, ist die einzig richtige Antwort. Das von Ihnen skizzierte Szenarium teile ich aber nicht.
7. Welche Hilfestellungen hätte ein durch eine Finanzdienstleistung nachweislich Geschädigter von welcher Stelle konkret zu erwarten, Frau Ministerin?
Herr Pastörs, bei Fragen der Beraterhaftung und deren Inanspruchnahme handelt es sich um zivilrechtliche Angelegenheiten zwischen dem einzelnen Kreditinstitut und seinem Kunden, die nicht Gegenstand der Rechtsaufsicht der Landesregierung sind und sein können. Anleger können ihre Forderungen deshalb nur auf dem Zivilrechtsweg geltend machen.
Zusatzfrage: Sind Sie nicht der Auffassung, dass die Regierung hier in einer besonderen Pflicht steht, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass ja gerade die Regierung in den letzten Jahren die Bürger massiv dazu gedrängt hat, private Engagements einzugehen, um ihre Altersvorsorge sicherzustellen?
Herr Pastörs, ich bitte Sie, bei Ihrer Fragestellung nicht schon wieder falsche Behauptungen zu benutzen, denn wenn Sie sagen, die Landesregierung hat die Bürger massiv aufgefordert, riskante Derivate zu übernehmen, so entspricht das absolut nicht den Tatsachen.
Ich weiß beim besten Willen nicht, weshalb man ernsthaft seine Zeit verschwenden soll, sich mit solchen Behauptungen auseinanderzusetzen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das reicht doch jetzt langsam, oder nicht?! – Harry Glawe, CDU: Das war doch gar keine Frage.)
(Stefan Köster, NPD: Sie werden schließlich dafür bezahlt, sich das anhören zu müssen. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dafür kriege ich auch Schmerzensgeld.)
Dann ist das, was hier in den letzten zwei Jahren in Bezug auf Altersabsicherung vonseiten der Regierung gesagt worden ist, hier gar nicht gesagt worden. Ist das so?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Hängt das mit der ursprünglichen Frage zusammen? – Stefan Köster, NPD: Das ist zu hoch für die.)
Herr Pastörs, diesen akausalen Zusammenhang, den müssten Sie erst mal wem erklären wollen, was die Aufforderung von Bundes- und Landesregierung, sich um Altersabsicherung auch privat zu kümmern, zu tun haben soll mit dem Thema.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Hierzu bitte ich den Vizepräsidenten und Abgeordneten Herrn Kreher, Fraktion der FDP, die Fragen 8 und 9 zu stellen.
Herr Abgeordneter Kreher! Im neuen Arbeitsmarktprogramm ArBI vom 08.07.2008 bezüglich Berufsfrühorientierung wurde die Förderung dieser Aufgabe festgeschrieben. Im neuen Landesbündnis für Ausbildung und Qualifizierung 2013 „Fachkräfte für M-V“ vom 07.07.2008 wurde festgelegt, dass das entsprechende Landesprogramm fortentwickelt werden soll. Die Abstimmung des neuen Landesprogramms mit den Sozialpartnern, den Wirtschaftskammern, dem Bildungsministerium ist abgeschlossen. Dabei wurde mit allen Beteiligten auch Einvernehmen darüber erzielt, dass das Landesprogramm weiterhin mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Mecklenburg-Vorpommern e. V. umgesetzt wird. Das neue Programm wird – das war jetzt die konkrete Frage – ab 01.01.2009 umgesetzt.
Die zweite Frage, die ich stellen wollte, würde sich dann ja erübrigen. Dann ist es also möglich. – Danke.