Protocol of the Session on December 18, 2008

Es ist zynisch, sehr zynisch allen Rentnerinnen und Rentnern heute und auch zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern aus dem Osten gegenüber, wenn Sie nach wie vor akzeptieren, dass Lebensarbeit unterschiedlich bewertet wird. Mit welchem Recht? Und außerdem, auch Menschen, die zwischendurch ihre Erwerbsbiografie unterbrochen haben, sind in aller Regel nicht faul zu Hause. Sie qualifizieren sich, sie schulen um und, und, und. Auch diese Dinge sind ordentlich zu bewerten. Davon abgesehen, denke ich, dass einige Dinge einfach nicht von Ihnen akzeptiert werden, dass man das schnell machen muss. Doch wenigstens herrscht Einigung darüber, dass die Rentengerechtigkeit hergestellt werden muss, und wir sagen, schnell.

Wir müssen also hier im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig sein, ohne uns zurückzulehnen nach dem Motto: „Jetzt hat Frau Kanzlerin sich sensibilisiert für das Rententhema, nun warten wir mal ab.“ Wir wollen, dass wir nicht abwarten. Wir wollen, dass unsere Rentnerinnen und Rentner und unsere zukünftigen Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern wissen, dass die Landesregierung sich hier für ihre Menschen eingesetzt hat.

Und deshalb bitten wir darum – Herr Koplin wird das noch untermauern mit der Berechnungsgrundlage bis 2020 und Ihren fürchterlichen Ängsten um die Höherbewertung –, seien wir tätig, warten wir nicht ab, bis wieder geprüft wurde, miteinander abgewägt wurde und, und, und. Zahlen haben Sie genug.

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Beate Schlupp, CDU)

Und Herr Sellering selbst hat uns im Frühjahr 2008 noch als Sozialminister eine Berechnung hingelegt, wo sich ganz klipp und klar darstellte, dass wir hier Altersarmut haben werden. Also, Sie brauchen nicht zu warten, Sie können handeln.

(Zuruf von Werner Kuhn, CDU)

Sie können handeln und die dementsprechenden Anträge liegen Ihnen vor – Frau Peters, es ist ganz einfach so –, 17 Anträge der Linken, in welche Richtung das gehen muss. Das ist ja zugegebenermaßen ein bisschen viel zu lesen, aber wer in dem Inhalt drinsteckt, der weiß auch, dass es richtig ist.

Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu, es ist wichtig für unsere Bürger hier im Land, die Bürger in den neuen Bundesländern und in der Zwischenzeit auch für die Bürgerinnen und Bürger in den westlichen Bundesländern. Denn Ihr 3-Säulen-Modell zur Rentenberechnung greift doch schon lange nicht mehr, das hat im Osten nie gegriffen. Die private Rente geht nur bei denen, die genügend haben, um etwas zur Seite zu legen.

Frau Müller, Ihre Redezeit ist in einer Minute beendet.

Und eine Betriebsrente geht nur bei denen, die in Betrieben arbeiten, wo Betriebsrente überhaupt gezahlt wird. Wir sind hier miteinander angetreten, Rentengerechtigkeit auch dahin gehend herzustellen, dass die gesetzliche Rente eine armutsfeste ist und nicht ein Sammelsurium aus allem Möglichen, was dieser und jener vielleicht kann – vielleicht kann –, aber die Menge unserer Menschen, die große Anzahl unserer Menschen nicht. Gesetzliche Rente muss armutsfest sein. Das ist unser Votum hier an dieser Stelle. Bitte stimmen Sie zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Danke, Frau Müller.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mit den Aspekten zur Rente beginnen, auf die sich die demokratischen Fraktionen wahrscheinlich schnell einigen können. Unstrittig ist, dass es tatsächlich eine Ungerechtigkeit bei der Rente in Ost und West gibt. Unstrittig ist auch, dass es in Ostdeutschland und in Westdeutschland eine große gefühlte Ungerechtigkeit bei der Rente gibt. Deshalb ist es unstrittig, dass die gesetzliche Rentenversicherung dringend reformiert werden muss. Ziel muss es sein, dass wir zu einer einheitlichen Rentenberechnung in Deutschland kommen.

Unstrittig ist auch, dass in Ostdeutschland teilweise Altersarmut droht. Vor dem Hintergrund der sogenannten gebrochenen Erwerbsbiografien der Menschen, die nach der Wende nicht dauerhaft in Arbeit kommen konnten, und vieler Niedrigverdienste befürchten wir, dass die zukünftigen Rentner teilweise eben nicht eine auskömmliche Rente haben werden. Deswegen ist es unstrittig, dass auf diese Entwicklung reagiert werden muss.

(Udo Pastörs, NPD: Dann sagen Sie uns mal, wie, junges Fräulein!)

Allerdings sind diese Themen auch keine neuen Erkenntnisse. Im März hat zum Beispiel der jetzige Ministerpräsident und frühere Sozialminister Erwin Sellering zusammen mit dem Finanzminister Sachsen-Anhalts, Jens Bullerjahn, das Problem benannt und ein Papier vorgelegt mit Lösungsansätzen.

(Udo Pastörs, NPD: Zu spät benannt, das ist doch seit Jahrzehnten, seit 15 Jahren bekannt.)

Dieses Papier mit der Überschrift „Auskömmliche Alterseinkünfte in Ostdeutschland?“ ist bundesweit auf viel Interesse gestoßen.

(Udo Pastörs, NPD: Tolle Feststellung!)

Mit unseren Problemen in Mecklenburg-Vorpommern sind wir nämlich nicht allein.

Nun komme ich zu den Aspekten, bei denen wir uns vielleicht nicht so schnell einig werden. Wie sollte die Landesregierung dieses Thema auf Bundesebene vertreten? Der Antrag der Fraktion DIE LINKE stellt sehr, sehr weitgehende Forderungen auf. Der Antrag fordert die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen, zudem eine solide Alterssicherung für alle Rentnerinnen und Rentner. Außerdem sollen alle Regelungslücken gefüllt werden, die im Einigungsvertrag stecken. Wir reden hier über ein sehr, sehr weites Feld. Für mich klingt der Antrag der Fraktion DIE LINKE offen gestanden ein bisschen nach Wunschkonzert.

(Beate Schlupp, CDU: So ist das ja meistens.)

Für Rundumschläge dieser Art finden sich im Bundesrat nämlich keine Mehrheiten. Sie selber haben dies in der Zeit, in der Sie hier an der Regierung beteiligt waren, schmerzhaft erfahren müssen, dass es genau so ist, liebe Abgeordnete von der Linkspartei.

(Gino Leonhard, FDP: Oh, oh!)

Um Seniorinnen und Senioren einen finanziell gesicherten Lebensabend zu gestalten, müssen wir zwischen kurz- und langfristigen Zielen unterscheiden. Danach muss sich auch unser Handeln ausrichten. Nehmen wir zum Beispiel die Forderung, für alle Rentnerinnen und Rentner eine eigenständige Alterssicherung zu installie

ren, die Altersarmut verhindert. Auf dieses Ziel können wir uns schnell einigen. Die Bundesregierung arbeitet bereits an einem Vorschlag, auch auf Intervention von Mecklenburg-Vorpommern, die Arbeitslosigkeit zukünftig bei der Rente besser zu berücksichtigen, was gleichzeitig eine Verbesserung für diese sogenannten gebrochenen Erwerbsbiografien wäre und ein richtiger Schritt gegen Altersarmut.

(Udo Pastörs, NPD: 20 Euro mehr im Monat Rente.)

Auch der Mindestlohn wäre ein richtiger Schritt gegen Altersarmut.

Erfolge bei dem schwierigen Thema Rente erzielen wir aber nur, wenn wir Schritt für Schritt vorgehen. Das gilt auch für eine Rentenversicherungspflicht, die alle Erwerbstätigen erfasst. Auch hier müssen politische Hürden aus dem Weg geräumt werden, von den verfassungsrechtlichen Hürden ganz zu schweigen.

Die Landesregierung ist bereits bei dem Thema Rente sehr aktiv geworden. So haben die neuen Bundesländer gemeinsam eine Bundesratsinitiative gestartet, mit dem Ziel, die Rentenwerte zu vereinheitlichen. Das war auch Thema auf der Ostministerpräsidentenkonferenz im November.

Ich will ein zweites Beispiel nennen, das zeigt, dass die Landesregierung die Probleme erkannt hat und aktiv in Angriff nimmt. Auf meiner ersten Konferenz der Sozialminister im November habe ich die rechtlichen Probleme jener Frauen aus den neuen Ländern thematisiert, die vor dem 1. Januar 1992 geschieden worden sind. Wir haben hier einen 16:0-Beschluss erwirkt, dass diese Rentenungerechtigkeiten ausgeschlossen werden sollen. Schließlich haben sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ostministerpräsidenten darauf verständigt, ein Rentenrecht zu entwickeln, das in Ost und West gleichberechtigt ist. Ich will einräumen, dass es sich hier zunächst um eine Absichtserklärung handelt, der auch Taten folgen müssen, und es muss so sein, dass die Kanzlerin dieses Thema zur Chefsache macht.

Fest steht auch, dass Probleme im Rentenrecht parteiübergreifend anerkannt sind. Allerdings sind Schnellschüsse selten erfolgreich. Schließlich müssen wir auch sagen, wie wir das finanzieren wollen, was wir den Bürgern versprechen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist wohl neu. Das wird immer schwieriger.)

Der Antrag der Linksfraktion lässt in dieser entscheidenden Frage leider alles offen. Ihre politischen Forderungen zeigen nicht auf, wie Rentenungerechtigkeiten beseitigt werden können, ohne neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.

(Beate Schlupp, CDU: Genau.)

Und hier stellt sich die Frage nach dem „Wie geht es weiter mit dem Höherbewertungsfaktor?“ ganz deutlich, denn viele Menschen in unserem Land, die jetzt arbeiten, werden eine gute Rente haben, weil wir die Höherbewertung haben,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und deswegen ist sie nicht so leicht aus dem Raum zu schaffen. Ihre politischen Forderungen können auch einen seriösen Finanzierungsvorschlag nicht untersetzen.

(Vincent Kokert, CDU: Das kennen wir.)

Insoweit beantwortet Ihr Antrag, mit dem ich in politischer Zielrichtung grundsätzlich übereinstimme, diese zentrale, elementare Frage leider nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das war eine schwache Rede. – Udo Pastörs, NPD: Das war viel Luft, viel heiße Luft.)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kuhn von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der LINKEN ist ja nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung und wir haben uns hier mit dem, was letztendlich die Finanzierung der Rentenversicherung insgesamt betrifft, in der Debatte oft auseinandergesetzt. Als Oppositionspartei ist man natürlich jederzeit in der Lage, wie Frau Ministerin schon sagte, unter dem Motto „Wünsch dir was“ alles Mögliche einzubringen und eine Riesenpalette dort aufzubauen, aber die Frage der Finanzierung hat in Ihrem Antrag – so weit ich ihn gelesen habe – überhaupt keine Rolle gespielt. Und auch dieser Antrag stellt grundsätzlich das Beitragsprinzip infrage.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist nicht wahr.)

Denn das geltende Prinzip besagt, dass die Rente, die nach der Höhe eingezahlt wird, letztendlich auch die Beiträge, die dann eingezahlt werden in die Rente, umgesetzt werden. Nach dem Grundgesetz muss jeder Beitragseuro gleich behandelt werden. Dieses Beitragsprinzip in der Rentenversicherung darf nicht infrage gestellt werden, sonst sind wir tatsächlich dabei, nicht nur das Generationenprinzip außer Kraft zu setzen, sondern einen der Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft zu beschädigen. Zudem wird auch verkannt, dass es ja jetzt schon nach der entsprechenden gesetzlichen Vorgabe eine Grundsicherung im Alter gemäß SGB XII gibt und de facto auch eine Mindestrente.

Wenn man konsequent Ihre Forderungen verfolgt und sagt, wir müssen prinzipiell alles das, was in ihrer Erwerbsbiografie existiert, im Bereich der Arbeitslosigkeit komplett so auffüllen, als wenn ich in Arbeit gewesen wäre, und wenn ich sozusagen auch die Sozialleistungen, die ich einem zugestehen muss, der natürlich ungerechtfertigterweise, aus eigenem Verschulden oder auch nicht, in eine solche Situation geraten ist, so weit auffüllen muss, dass er im Prinzip einem Erwerbstätigen gleichgestellt wird, dann weiß ich aber auch nicht, wo denn die Triebfeder bei dem sein soll, der sagt, dass ich tagtäglich morgens um 6.00 Uhr aufstehe, meinen geregelten Arbeitsverhältnissen nachgehe und mich darum sorge, dass ich ein vernünftiges Haushaltsbudget habe und meine Familie ernähren kann. Das kann man im Prinzip so parallel nicht weiterverfolgen, wie die LINKE das in vielen ihrer Anträge hier immer wieder aufs Neue in die Debatte einbringt.

Außerdem wird erneut von sogenannten Regelungslücken im Einigungsvertrag gesprochen, die aber letztendlich – und dazu sind viele höchstrichterliche Sprüche ergangen – so nicht existieren. Das Bundesverfassungs