Drittens schließlich sollte der Landtag selbst beziehungsweise der zuständige Innenausschuss sachlich hinterfragen, ob er das politisch Gewollte präzise genug juristisch umgesetzt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte damals die Frage gestellt, ob eine gesetzliche Definition von Mindeststandards für Gartenlauben geschaffen werden müsste oder aber die bestehenden Regelungen ausreichend seien. Der Bürgerbeauftragte verwies darauf, dass bereits seine Amtsvorgänger eindeutigere Vorschriften angemahnt hätten, da es sehr unterschiedliche Interpretationen seitens der Gemeinden gebe. Und dann hat Herr Schubert eine konkrete Forderung erhoben, die ich für richtig halte, die aber nach meiner Kenntnis bisher nicht ansatzweise erfüllt wurde: Für eindeutige Regelungen muss zunächst ein Überblick über die verschiedenen Kleingartenanlagen im Lande hergestellt werden. Das ist eigentlich selbstverständlich, wie ich meine.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es daher nicht sinnvoll, Ihren Antrag durch diese Forderung etwas anzureichern, die Problematik damit zu versachlichen und eine tragfähige Lösung zu finden?
Der von mir geschätzte Kollege Müller jedenfalls war in der erwähnten Sitzung von Zweifeln geplagt und mochte sich noch nicht festlegen. Zum einen sollte nach seiner Auffassung die Zweitwohnungssteuer für bestimmte Fälle Bestand haben. Hier wäre es doch für uns alle sinnvoll und nützlich zu wissen, um wie viele Fälle es sich hierbei im Land überhaupt handelt, beispielsweise
Berliner Wochenendhäuschen an der Müritz. Andererseits sprach der Kollege Müller von eigenen Überlegungen, die Erhebung von Zweitwohnungssteuer durch die Kommunen gesetzlich vollständig auszuschließen.
Zu den finanziellen Aspekten hat der Innenminister bereits von etwa 3 Millionen Euro jährlich gesprochen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesem Antrag mehrheitlich zustimmen. Um diesem Antrag dann aber auch Leben einzuhauchen, kündige ich bereits an dieser Stelle an, im Innenausschuss eine zeitnahe Berichterstattung zu fordern. Wer den Ausführungen des Innenministers im Innenausschuss und heute aufmerksam gefolgt ist – und das mache ich in der Regel immer, Herr Minister –, dem muss doch an dieser Stelle abschließend Folgendes klar sein: Das Anliegen des vorliegenden Antrages mag berechtigt sein, eine Problemlösung beinhaltet der Antrag jedoch gerade nicht.
Ich zitiere den Innenminister sinngemäß aus schon besagter Innenausschusssitzung: Letztlich eindeutig kann das Problem nur durch einen vollständigen Verzicht auf die Erhebung der Zweitwohnungssteuer gelöst werden. Das aber heißt doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Große Koalition selbst ist das Problem, so lange sie sich starrsinnig gegen jegliche KAG-Änderung weigert. Hier müssen Sie über Ihren Schatten springen,
liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht die Landesregierung für Scheinlösungen in die Spur schicken. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag „Keine Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in gemeinnützigen Kleingartenanlagen“ greifen die Koalitionsfraktionen ein Problem auf, das, denke ich, hier im Landtag – auch nach den Ausführungen von Herrn Ritter – unumstritten ist.
Die Bedeutung des Kleingartenwesens veranschaulicht die Größe des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Er zählt rund 84.500 Mitglieder in 1.200 Kleingartenvereinen. Da gucke ich in die Gesichter von vielen Parteimitgliedern.
in Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Rolle als Stätte der Erholung und sinnvollen Freizeitbeschäftigung für breite Bevölkerungsschichten spielen.
Der Wert eines eigenen Kleingartens war vor der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten noch viel größer als heute. Sie alle kennen ihn als Platz der Urlaubsgestaltung. Das brachte natürlich auch eine hervorgehobene Ausstattung der Gartenlauben mit sich. Diese sind in den östlichen Bundesländern üblicherweise größer und besser ausgestattet als die in den alten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kommunalabgabengesetz – das ist hier durch den Innenminister auch noch einmal deutlich gemacht worden – nimmt in Paragraf 3 Absatz 1 Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes von der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer aus. Damit entfällt die Steuerpflicht für alle Inhaber einer Laube, die nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist. Das Gesetz trägt außerdem den besonderen Umständen in der ehemaligen DDR Rechnung. Inhaber von Gartenlauben, denen vor dem 3. Oktober 1990 eine Befugnis zur dauernden Benutzung der Laube zu Wohnzwecken erteilt wurde, unterliegen ebenfalls nicht der Steuerpflicht. Die landesgesetzliche Regelung ist damit Ausdruck der landespolitischen Zielsetzung auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes, das soziale, ökologische und städtebauliche Anliegen der Kleingartenidee zu erhalten und fortzuentwickeln.
Es erfolgt eine klare Trennung zwischen Kleingartenverein und Wochenendhaussiedlung. Ich gebe den Vorrednern selbstverständlich insofern recht, dass es kommunale Regelungen und auch kommunale Vollzugsverwaltungen gibt, die das so und so handhaben. Das ist ja das eigentliche Problem, was wir hier heute dazu besprechen wollen.
Der Gesetzgeber hat den Gemeinden mit Paragraf 3 Absatz 1 KAG meiner Ansicht nach eine eigentlich eindeutige gesetzliche Regelung an die Hand gegeben. Mit der Zweitwohnungssteuer wird das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung besteuert. Gartenlauben zeichnen sich aber dadurch aus, dass sie gerade nicht zum Wohnen geeignet sein sollten. Damit will ich per se nichts gegen die Erhebung – da hebe ich mich von meinem Kollegen Müller ab – der Zweitwohnungssteuer sagen. Es gibt durchaus Kommunen, die es auch nötig haben, alle zur Verfügung stehenden Finanzquellen auszuschöpfen
und die damit auch sehr sinnvoll umgehen. Sie müssen sich aber dabei auch – Herr Kollege Müller, das räume ich ausdrücklich ein – an die geltenden Gesetze halten.
Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Landesregierung als oberste Kommunalaufsichtsbehörde noch einmal die für die Steuererhebung zuständigen Gemeinden ausdrücklich auf die bestehende Rechtslage hinweist. Mir ist auch bekannt, dass es Schriftverkehr aus dem Innenministerium bereits von Ende 2006 dazu gibt,
Es ist ja vorher vielleicht auch so ein Stück weit belächelt worden: Was soll dieser Antrag überhaupt? Wir haben uns natürlich dabei etwas gedacht, ihn hier heute zu stellen, denn das Echo der „kommunalen Familie“ – Herr Innenminister, das war noch nicht unter Ihrer,
doch, war schon unter Ihrer Regierungszeit – war nicht besonders groß und es hat sich bei dieser Problematik wenig geändert.
Ich hoffe, dass mit diesem Antrag bestehende Unsicherheiten behoben werden und Gemeinden die Nutzer von Kleingärten nicht mit neuen Abgaben belegen.