Protocol of the Session on December 17, 2008

Drittens schließlich sollte der Landtag selbst beziehungsweise der zuständige Innenausschuss sachlich hinterfragen, ob er das politisch Gewollte präzise genug juristisch umgesetzt hat.

Und ich erinnere an die entsprechenden Diskussionen am 3. April im Innenausschuss.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte damals die Frage gestellt, ob eine gesetzliche Definition von Mindeststandards für Gartenlauben geschaffen werden müsste oder aber die bestehenden Regelungen ausreichend seien. Der Bürgerbeauftragte verwies darauf, dass bereits seine Amtsvorgänger eindeutigere Vorschriften angemahnt hätten, da es sehr unterschiedliche Interpretationen seitens der Gemeinden gebe. Und dann hat Herr Schubert eine konkrete Forderung erhoben, die ich für richtig halte, die aber nach meiner Kenntnis bisher nicht ansatzweise erfüllt wurde: Für eindeutige Regelungen muss zunächst ein Überblick über die verschiedenen Kleingartenanlagen im Lande hergestellt werden. Das ist eigentlich selbstverständlich, wie ich meine.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es daher nicht sinnvoll, Ihren Antrag durch diese Forderung etwas anzureichern, die Problematik damit zu versachlichen und eine tragfähige Lösung zu finden?

Der von mir geschätzte Kollege Müller jedenfalls war in der erwähnten Sitzung von Zweifeln geplagt und mochte sich noch nicht festlegen. Zum einen sollte nach seiner Auffassung die Zweitwohnungssteuer für bestimmte Fälle Bestand haben. Hier wäre es doch für uns alle sinnvoll und nützlich zu wissen, um wie viele Fälle es sich hierbei im Land überhaupt handelt, beispielsweise

Berliner Wochenendhäuschen an der Müritz. Andererseits sprach der Kollege Müller von eigenen Überlegungen, die Erhebung von Zweitwohnungssteuer durch die Kommunen gesetzlich vollständig auszuschließen.

(Vincent Kokert, CDU: Was? Hast du das gesagt?)

Auch hier müssten mögliche Konsequenzen durch eine Gesamtanalyse transparent gemacht werden.

Zu den finanziellen Aspekten hat der Innenminister bereits von etwa 3 Millionen Euro jährlich gesprochen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesem Antrag mehrheitlich zustimmen. Um diesem Antrag dann aber auch Leben einzuhauchen, kündige ich bereits an dieser Stelle an, im Innenausschuss eine zeitnahe Berichterstattung zu fordern. Wer den Ausführungen des Innenministers im Innenausschuss und heute aufmerksam gefolgt ist – und das mache ich in der Regel immer, Herr Minister –, dem muss doch an dieser Stelle abschließend Folgendes klar sein: Das Anliegen des vorliegenden Antrages mag berechtigt sein, eine Problemlösung beinhaltet der Antrag jedoch gerade nicht.

(Gino Leonhard, FDP: Genauso ist das.)

Ich zitiere den Innenminister sinngemäß aus schon besagter Innenausschusssitzung: Letztlich eindeutig kann das Problem nur durch einen vollständigen Verzicht auf die Erhebung der Zweitwohnungssteuer gelöst werden. Das aber heißt doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Große Koalition selbst ist das Problem, so lange sie sich starrsinnig gegen jegliche KAG-Änderung weigert. Hier müssen Sie über Ihren Schatten springen,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht die Landesregierung für Scheinlösungen in die Spur schicken. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Ritter.

Das Wort hat jetzt der Abgeordneter Herr Kokert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag „Keine Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in gemeinnützigen Kleingartenanlagen“ greifen die Koalitionsfraktionen ein Problem auf, das, denke ich, hier im Landtag – auch nach den Ausführungen von Herrn Ritter – unumstritten ist.

Die Bedeutung des Kleingartenwesens veranschaulicht die Größe des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg-Vorpommern e.V.

(Angelika Peters, SPD: Richtig.)

Er zählt rund 84.500 Mitglieder in 1.200 Kleingartenvereinen. Da gucke ich in die Gesichter von vielen Parteimitgliedern.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Wenn wir nur ansatzweise so viele Mitglieder hätten, dann wären wir alle ein Stück froher.

(Angelika Peters, SPD: Dann würden wir vor Neid erblassen.)

Das zeigt natürlich auch, dass Kleingärten –

(Angelika Peters, SPD: Und da gehört noch eine Familie dazu.)

Sie habe ich damit nicht gemeint, Herr Pastörs –

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

in Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Rolle als Stätte der Erholung und sinnvollen Freizeitbeschäftigung für breite Bevölkerungsschichten spielen.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Der Wert eines eigenen Kleingartens war vor der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten noch viel größer als heute. Sie alle kennen ihn als Platz der Urlaubsgestaltung. Das brachte natürlich auch eine hervorgehobene Ausstattung der Gartenlauben mit sich. Diese sind in den östlichen Bundesländern üblicherweise größer und besser ausgestattet als die in den alten.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das, ja.)

Darin liegt der Grund für das Problem der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf Gartenlauben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kommunalabgabengesetz – das ist hier durch den Innenminister auch noch einmal deutlich gemacht worden – nimmt in Paragraf 3 Absatz 1 Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes von der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer aus. Damit entfällt die Steuerpflicht für alle Inhaber einer Laube, die nicht zum dauernden Wohnen geeignet ist. Das Gesetz trägt außerdem den besonderen Umständen in der ehemaligen DDR Rechnung. Inhaber von Gartenlauben, denen vor dem 3. Oktober 1990 eine Befugnis zur dauernden Benutzung der Laube zu Wohnzwecken erteilt wurde, unterliegen ebenfalls nicht der Steuerpflicht. Die landesgesetzliche Regelung ist damit Ausdruck der landespolitischen Zielsetzung auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes, das soziale, ökologische und städtebauliche Anliegen der Kleingartenidee zu erhalten und fortzuentwickeln.

Es erfolgt eine klare Trennung zwischen Kleingartenverein und Wochenendhaussiedlung. Ich gebe den Vorrednern selbstverständlich insofern recht, dass es kommunale Regelungen und auch kommunale Vollzugsverwaltungen gibt, die das so und so handhaben. Das ist ja das eigentliche Problem, was wir hier heute dazu besprechen wollen.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden mit Paragraf 3 Absatz 1 KAG meiner Ansicht nach eine eigentlich eindeutige gesetzliche Regelung an die Hand gegeben. Mit der Zweitwohnungssteuer wird das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung besteuert. Gartenlauben zeichnen sich aber dadurch aus, dass sie gerade nicht zum Wohnen geeignet sein sollten. Damit will ich per se nichts gegen die Erhebung – da hebe ich mich von meinem Kollegen Müller ab – der Zweitwohnungssteuer sagen. Es gibt durchaus Kommunen, die es auch nötig haben, alle zur Verfügung stehenden Finanzquellen auszuschöpfen

(Heinz Müller, SPD: Das habe ich nie bestritten.)

und die damit auch sehr sinnvoll umgehen. Sie müssen sich aber dabei auch – Herr Kollege Müller, das räume ich ausdrücklich ein – an die geltenden Gesetze halten.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Landesregierung als oberste Kommunalaufsichtsbehörde noch einmal die für die Steuererhebung zuständigen Gemeinden ausdrücklich auf die bestehende Rechtslage hinweist. Mir ist auch bekannt, dass es Schriftverkehr aus dem Innenministerium bereits von Ende 2006 dazu gibt,

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

wo die Landräte, Oberbürgermeister, leitenden Verwaltungsbeamten angeschrieben wurden,

(Angelika Peters, SPD: Ohne Erfolg.)

aber der Erfolg war bei fast null.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. – Jörg Vierkant, CDU: Ja, null.)

Es ist ja vorher vielleicht auch so ein Stück weit belächelt worden: Was soll dieser Antrag überhaupt? Wir haben uns natürlich dabei etwas gedacht, ihn hier heute zu stellen, denn das Echo der „kommunalen Familie“ – Herr Innenminister, das war noch nicht unter Ihrer,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, ja. Das war er.)

doch, war schon unter Ihrer Regierungszeit – war nicht besonders groß und es hat sich bei dieser Problematik wenig geändert.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja, da hat er mit Wattebällchen geschmissen.)

Ich hoffe, dass mit diesem Antrag bestehende Unsicherheiten behoben werden und Gemeinden die Nutzer von Kleingärten nicht mit neuen Abgaben belegen.