Ich hoffe, dass mit diesem Antrag bestehende Unsicherheiten behoben werden und Gemeinden die Nutzer von Kleingärten nicht mit neuen Abgaben belegen.
Abschließend will ich Ihnen sagen, ich habe mich natürlich ein bisschen gewundert, warum ich zu diesem Antrag reden sollte, denn wir haben eigentlich zwei prädestinierte Redner in der Fraktion. Die waren aber in der Fraktionssitzung nicht anwesend. Das sind Harry Glawe und Mathias Löttge. Sie sind nämlich beide mit der Goldenen Kleingartennadel ausgezeichnet.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Angelika Peters, SPD: Ach, deswegen Harrys Pressemitteilung! Immer so forsch voraus.)
Insofern ist die CDU-Fraktion die Fraktion, die sich bei Kompetenz für Kleingärten nicht verstecken muss.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Na, na, na! Das wollen wir nicht auswerten. – Heinz Müller, SPD: Vielleicht kriegen sie auch noch den Goldenen Spaten?! – Unruhe und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)
Noch einmal mein Appell: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Er macht durchaus Sinn. Und hoffen wir dann gemeinsam, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise darauf eingehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Heinz Müller, SPD: Die kriegen zu Weihnachten eine Wühlmaus geschenkt. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ich denke, inzwischen kennen Sie mich als jemanden, der sich einem Thema durchaus sehr sachlich nähert. Bei diesem Antrag ist mir das ein wenig schwergefallen.
Ich habe ihn deshalb einfach noch einmal mitgebracht, auch wenn wir jetzt schon viel darüber gehört haben. Also: „Die Landesregierung wird gebeten“ – parlamentarischer Umgang ist natürlich höflich –
„sicherzustellen, dass das Kommunalabgabengesetz von den Kommunen nicht missbräuchlich zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen genutzt wird.“
(Peter Ritter, DIE LINKE: Donnerwetter! – Dr. Armin Jäger, CDU: Das Problem besprechen wir doch noch.)
Aus meiner Sicht ergeben sich da genau zwei Möglichkeiten: Entweder misstrauen die Koalitionäre der Kommunalaufsicht und in der Kette dem eigenen Ministerium
oder zweitens, das Gesetz ist – und mir fällt jetzt gerade kein parlamentarischer Ausdruck ein –, das Gesetz ist einfach Mist.
(Gino Leonhard, FDP: Ja. Ganz genau so. – Dr. Armin Jäger, CDU: Welches? Welches? Meinen Sie das KAG? – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)
Und wenn wir gerade den Minister gehört haben, dann qualifiziert dieser selbst den vorliegenden Antrag irgendwie als abwegig.
Weil er hat ganz klar gesagt, dass selbstverständlich ein Missbrauch geltenden Gesetzes geahndet wird.
Das Landeskommunalabgabengesetz regelt die Erhebung von Zweitwohnungssteuern. In Paragraf 3 des Gesetzes werden Aussagen dazu getroffen, in welchem Rahmen die Gemeinden Zweitwohnungssteuern erheben können.
Dieser Paragraf nennt auch die Grundlagen, nach denen Kleingärten nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegen.
Kleingärten haben in Mecklenburg-Vorpommern gerade im Umfeld größerer Städte nach wie vor eine erhebliche Bedeutung. Der Kleingarten hat in der heutigen Zeit für viele Nutzer sowohl eine soziale als auch eine gesellschaftliche Funktion. Durch eine mögliche Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer wird die Motivation zur Übernahme einer Gartenparzelle erheblich gebremst. Unserer Meinung nach sollten die Kommunen froh sein, dass es immer noch solch eine große Schar von Kleingärtnern gibt, die auch in ihrem Kleingarten einen Grund sehen, in der jeweiligen Kommune zu bleiben.
Die Kommunen sollten den Kleingärtnern somit nicht unnötig Steine in den Weg legen. Zwar ist es richtig, dass jede Gemeinde versucht, ihre Einnahmepotenziale auszuschöpfen. Die grundsätzliche Entscheidung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer kann jede Kommune eigenverantwortlich treffen und ich denke, die meisten Kommunen in diesem Land gehen mit der Thematik auch verantwortungsvoll um.
Aber wenn die Kommunen einmal einen solchen Beschluss fassen, dann muss er auch mit geltendem Recht in Einklang stehen. Hier sorgt – wie in vielen anderen Bereich auch – die Anwendung des Kommunalabgabengesetzes wieder einmal für Diskussionen. Da sind wir wieder bei der Frage: Ist das Gesetz eigentlich gut oder ist es eher Quatsch?
Lange schon bestehen Diskussionen, auf welcher Grundlage die Kommunen in Kleingartenanlagen Zweitwohnungssteuer erheben. Und darauf hat Frau Peters in der Einbringung auch hingewiesen, dass es da immer wieder Diskussionen zu dem Thema gibt. Das ist eigentlich das, was unsere Fraktion überhaupt nicht nachvollziehen kann, weil sowohl das Kommunalabgabengesetz und auch das Bundeskleingartengesetz geben einen genau definierten Rahmen vor.
Die Parameter zur Bestimmung des Begriffs „Kleingarten“ sind im Bundeskleingartengesetz eindeutig geregelt. Solange die Parameter des Bundeskleingartengesetzes eingehalten werden, dürfen die Kommunen keine Zweitwohnungssteuer erheben. So sagt es auch das Kommunalabgabengesetz des Landes. Falls es zu Verstößen gegen das Bundeskleingartengesetz und somit zur Bemessungsgrundlage für die Nichtanwendung der Erhebung der Zweitwohnungssteuer kommt, müssen diese durch den Vorstand und die Kommune geahndet werden.
Leider ist es tatsächlich so, dass das Fehlverhalten Einzelner ein schlechtes Licht auf die gesamte Gemeinschaft wirft.
(Heinz Müller, SPD: Aha, aha! – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist das Problem. – Jörg Vierkant, CDU: Da sind wir beim Punkt. Da sind wir beim Punkt. )
Die FDP-Fraktion befürwortet das Kleingartenwesen in unserem Land als wesentlichen Bestandteil der Gesellschaft ausdrücklich.
Des Weiteren setzen wir uns für mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung des Kommunalabgabengesetzes seitens der Kleingärtner ein.