Protocol of the Session on December 17, 2008

Danke schön, Herr Abgeordneter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Der Herr Glawe legt fest, was wir kritisieren dürfen.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Und wenn sich die Stimmung wieder etwas beruhigt hat, können wir auch zur Abstimmung kommen. – Danke schön.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2093. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2093 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.

Wer damit dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2056 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2056 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Entschließung Daseinsvorsorge der EU-Mitgliedsstaaten, ihrer Regionen und Kommunen schützen, Drucksache 5/2045. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2092 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2094 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Entschließung Daseinsvorsorge der EU-Mitgliedsstaaten, ihrer Regionen und Kommunen schützen – Drucksache 5/2045 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2092 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 5/2094 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zugegeben, wir waren heute Morgen, als wir die Änderungsanträge, nicht den der FDP, sondern den der Regierungskoalition hier auf unseren Tischen gefunden haben, schon etwas verwirrt. Immerhin, ich glaube, und das ist gerade in Bezug auf ein Thema, das die europäische Politik betrifft, ein Novum in diesem Haus, dass sich die Koalition inhaltlich mit diesem Antrag auseinandergesetzt hat. Das will ich an der Stelle positiv bemerken. Inwieweit wir die Änderungsanträge dann abstimmen oder wie wir uns dazu verhalten, werden Sie sicherlich meinen Ausführungen entnehmen können.

Die Daseinsvorsorge steht in Deutschland seit einigen Jahren mächtig unter Druck. Das wissen wir nicht zuletzt aufgrund der Debatten zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. Sowohl in der vergangenen als auch in der aktuellen Legislaturperiode haben wir dieses Thema aufgrund von Anträgen meiner Fraktion diskutiert. Und unabhängig von den jeweiligen politischen Einschätzungen war sogar über ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie nicht vollkommen klar, inwieweit Regelungen notwendig sind, um die Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge zu schützen. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf meine Kleine Anfrage im Januar 2007. Auf meine Frage, wie die Landesregierung die Gestaltungsfreiheit der Kommunen bei der Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge gewährleisten will, antwortete sie: „Inwieweit ggf. Regelungen notwendig werden, um die Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge abzusichern, lässt sich derzeit... nicht absehen.“

Meine Damen und Herren, da die Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik traditionell in hohem Maße von Kommunen erbracht wird, sind diese besonders betroffen. Ich denke da nur an die Kinderbetreuung, den öffentlichen Personenverkehr oder auch an die Müllentsorgung sowie die Wasserver- und -entsorgung. Von daher werde ich vor allem aus Sicht der Kommunen Ausführungen machen.

Bekanntlich gibt es eine ganze Reihe von Gründen für den zunehmenden Druck auf die Daseinsvorsorge. An dieser Stelle wird stets die schlechte finanzielle Ausstattung insbesondere der Kommunen genannt, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Diese vollkommen unzureichende Finanzausstattung ist – ich denke, da sind wir uns einig – zweifelsfrei der entscheidende Grund für die Misere. Wenn wir uns über die Ursachen und möglichen nachhaltigen Handlungsoptionen erfolgreich nähern wollen, dürfen wir aber nicht nur die Finanzpolitik der Kommunen, der Länder und des Bundes im Blick haben, ohne, das sage ich ganz offen, auch deren Mitverantwortung zu vergessen.

Nein, die Daseinsvorsorge insbesondere der Kommunen wird massiv von der EU gefährdet. Warum ist das so? Zunächst muss man sich vergegenwärtigen, dass im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedsstaaten die Bundesrepublik eine kommunale Selbstverwaltung mit einer umfassenden Daseinsvorsorge verfassungsrechtlich verankert hat. Die EU-Kommission hingegen kennt Begriffe wie „kommunale Selbstverwaltung“ oder „Daseinsvorsorge“ nicht und spricht stattdessen von Dienstleistungen von allgemeinem, wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichem Interesse. So steht es im EG-Vertrag. Nicht im EG-Vertrag steht jedoch, was genau darunter zu verstehen ist. Deswegen hilft es etwa den betroffenen Kommunen auch nicht weiter, zu wissen, dass das europäische Recht den Mitgliedsstaaten einen freien Gestaltungsspielraum für die Organisation der nicht wirtschaftlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge lässt. Denn auf der anderen Seite ist unklar, wie die Kommission wirtschaftliche von nicht wirtschaftlichen Leistungen klar voneinander trennen will. In der Folge gab und gibt es nach wie vor große Abgrenzungsschwierigkeiten.

Meine Damen und Herren, eben dieses grundlegend unterschiedliche Verständnis beim Thema Daseinsvorsorge zieht sich wie ein roter Faden durch fast alle Probleme in diesem Bereich. Deswegen fordert die LINKE in Punkt 4 unseres Antrages auch klar vertragliche Definitionen und damit auch klare Abgrenzungsmöglichkeiten.

Dass Sie nun, meine Damen und Herren von der Koalition, genau diesen Punkt streichen wollen, ist unverständlich. Denn genau das ist der Punkt. Wenn wir wirklich ernsthaft die kommunale Daseinsvorsorge und die Kommunen in ihrer Arbeit bestärken wollen, ist das, glaube ich, der entscheidende Punkt.

Eine zwingend erforderliche Trennschärfe dürfen wir im Übrigen auch nicht der Rechtsprechung des EuGH überlassen, wissen wir doch alle, in wie vielen Fällen der EuGH, sagen wir einmal, recht mutig den Vertrag ausgelegt hat und im Ergebnis Kompetenzen der Mitgliedsstaaten und seiner Gliederungen beschnitten und ausgehöhlt hat.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss auch klar festgestellt werden, dass die Europäische Union in der Vergangenheit geradezu ermuntert wurde, in die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge mit hineinzuregieren.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Dieser ganze neoliberale Kram.)

Wir brauchen uns nur vor Augen zu halten, dass die EU nach dem Willen der Mehrheit der Regierungen der Mitgliedsstaaten viele Märkte liberalisiert hat, etwa den Gas- und Strombinnenmarkt oder die Telekommunikation. Ich will aus Zeitgründen auf einige andere Aspekte in Bezug auf die Liberalisierung verzichten. Vor diesem Hintergrund aber sollten wir uns also zumindest nicht wundern, dass die Kommission meint, auch andere nicht netzgebundene Dienstleistungen regeln zu wollen. Gestaltungsspielräume wie die Daseinsvorsorge leiten die Europäische Union und die Kommission aus ihrer Binnenmarktkompetenz heraus. Die Umsetzung erfolgt dann vor allem durch das Vergabe- und Beihilferecht der EU. Und auch hier, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, frage ich mich, warum Sie dann genau diesen Punkt verändern wollen.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Wie wollen Sie erreichen, dass die Europäische Union, wie Sie schreiben, im Vergabeverfahren angemessen die Daseinsvorsorge beziehungsweise die Einrichtung kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen berücksichtigen wird? Wenn wir das Vergabe- und Beihilferecht der Europäischen Union anerkennen und berücksichtigen, kann das überhaupt nicht passieren. Denn auf dieser Basis muss dann vom Prinzip her den Vergabe- und Beihilferechten Rechnung getragen werden. Dann wäre es konsequent zu sagen, dass es zu ändern ist in diesem Sinne. Aber so weit geht leider Ihr Antrag nicht und deshalb werden wir ihn ablehnen.

Meine Damen und Herren, deutlich wird dies, wenn Sie sich die Mitteilung der Kommission „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen“ vom Ende des letzten Jahres anschauen. Dort werden Leistungen der Wasser- und Abfallwirtschaft oder des Gesundheits- und Sozialwesens als Dienstleistungen von allgemeinem Interesse dargestellt. Und jetzt kommt es: Die Europäische Kommission erklärt zu ihrer Aufgabe, gemeinsam mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden die Grundsätze und Bedingungen für die Erbringung eines breit gefächerten Spektrums von Dienstleistungen mitzugestalten. Damit wird deutlich, dass die Daseinsvorsorgeleistungen dem offenen und freien Wettbewerb der EU unterzuordnen sind. Die politische Priorität, die Grundausrichtung der Europäischen Union ist damit zementiert. Und auch da frage ich mich: Warum dann die Verklärung unseres Punktes 3?

Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem wird bei den sogenannten Inhouseverfahren oder der interkommunalen Zusammenarbeit deutlich. Inhousevergaben über die Vergabe eines öffentlichen Auftrages durch einen öffentlichen Auftraggeber an einen Dritten, unterliegen nach der bisherigen Rechtslage grundsätzlich europäischen Wettbewerbsregeln, es sei denn, die auftragnehmende Einrichtung wird vom öffentlichen Auftraggeber beherrscht, also wie ein Eigenbetrieb geführt.

Kritisiert wird etwa vom Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindetag und dem Verband kommunaler Unternehmen, dass die gegenwärtige Rechtsprechung des EuGH immer nur Einzelfallentscheidungen trifft und die Vergaberichtlinien unflexibel sind. Das europäische Vergaberecht wird zunehmend auch bei der interkommunalen Zusammenarbeit angewandt. Betroffen sind damit etwa Zweckverbände oder gemeinsame Unternehmen. Dies geht sogar so weit, dass Kommunen heute befürchten müssen, selbst einfache Grundstücksverkäufe kommunal ausschreiben zu müssen. So stellen nach Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte kommunale Grundstücksverkäufe einen ausschreibungspflichtigen Vorgang dar, wenn der Verkauf mit Vorgaben in Bezug auf die anschließende private Errichtung von Bauwerken verknüpft wird.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch ein Beispiel anführen, welches insbesondere die Mitglieder des Europa ausschusses kennen dürften, war es doch Gegenstand des letzten Briefings durch die Staatskanzlei. Wir mussten erfahren, dass die Kommission jüngst beschlossen hat, an die Bundesrepublik eine letzte Mahnung zu richten, weil Landkreise, unter anderem auch aus Mecklenburg-Vorpommern, mit den für Bundesstraßen zuständigen staatlichen Behörden vertragliche Vereinbarungen über die Instandhaltung von Kreisstraßen treffen. Auch das, oder soll ich hier

besser sagen, selbst das stört Brüssel. Die Europäische Kommission meint, dass auch derartige Vereinbarungen dem EU-Vergaberecht unterliegen.

Meine Damen und Herren, nach alledem dürfte deutlich geworden sein, dass die Europäische Kommission dringend und unmissverständlich anerkennen muss, dass es allein Aufgabe der Mitgliedsstaaten, ihrer Regionen und Kommunen sein kann, Art und Umfang und Qualität der Daseinsvorsorgeleistungen selbst zu definieren. Das derzeitige EU-Recht führt dazu, dass die Arbeit von Kommunalunternehmen und damit Leistungserbringern vor Ort erschwert, kommunale Kompetenzen weiter ausgehöhlt, die Europafestigkeit der kommunalen Selbstverwaltung sowie die kommunale Wahlfreiheit eingeschränkt werden.

Nun ist es sicher nicht so, als ob Bundes- und Länderebene die Probleme nicht anerkennen würden. Nein, Bundesregierung, Bundesrat, aber auch die Landesregierungen in Form von Europaministerkonferenzen haben sich zu diesem Thema mehrfach positioniert. Aus diesem Anlass haben wir uns im Antrag auch ausdrücklich auf den aktuellen Beschluss der Europaministerkonferenz bezogen. Und da verwundert es mich schon, dass die Koalition gerade diese Übereinkunft aus unserem Antrag wieder streichen möchte und sich aus meiner Sicht dann dem vielleicht nicht anschließen will. Oder wie soll das zu verstehen sein?

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich möchte Sie bitten, und damit komme ich zum Schluss, unserem Antrag zuzustimmen und Ihre Änderungsanträge zurückzuziehen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Detlef Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!

Frau Kollegin Borchardt, die Koalition setzt sich sehr intensiv inhaltlich mit den Anträgen auseinander. Das kann ich Ihnen hier vorab schon versichern.

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Modernisierung der Sozialleistungen steht neben vielen anderen Herausforderungen, über die wir ja hier heute schon im Laufe der Debatte gesprochen haben, im Mittelpunkt der Herausforderungen in Europa. Zum einen leisten diese Dienste einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, denn sie beruhen auf dem Grundsatz der Solidarität, und sind ein wichtiges Instrument, um jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, sein Potenzial voll auszuschöpfen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Und zum anderen ist der Umbau der Systeme und ihrer Beschäftigungspotenziale fester Bestandteil der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Denn tatsächlich sind sie auch ein

florierender Wirtschaftssektor, sowohl im wirtschaftlichen Wachstum als auch bei der Schaffung von Arbeitsplätzen.

Und weil das so ist, wird der Bereich der sozialen Dienstleistungen – meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen – in den Mitgliedsstaaten gerade einem tiefgreifenden Reformprozess unterzogen, der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass immer mehr öffentliche Aufgaben zunehmend ausgelagert werden sollen in den Privatsektor. Denn das hat sicherlich auch was, Frau Kollegin Borchardt, mit der finanziellen Ausstattung zu tun. Darum ist es ein Problem, denn dieser Auslagerungsprozess hat unter anderem dazu geführt, dass eine wachsende Zahl sozialer Dienstleistungen in der EU, die früher direkt von öffentlichen Behörden verwaltet wurden, jetzt unter die Binnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften der EU fallen. Und hier ist es in der Tat so – auch hier gebe ich meiner Vorrednerin recht –, es entsteht Klärungsbedarf hinsichtlich des geltenden Gemeinschaftsrechts.

Darum bin ich sehr froh, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Europaministerkonferenz der deutschen Länder am 6. Dezember hier einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Auf diesem Beschluss basiert ja auch die uns hier heute vorliegende Entschließung und wir begrüßen den Gesamtbeschluss. Darum haben wir in unserem Änderungsantrag auch vorschlagen, in Punkt 1 den Satz 2 insgesamt zu streichen, weil wir eben glauben, dass der gesamte Beschluss schon zu begrüßen ist. Mit dieser Änderung und der dann uns vorliegenden Entschließung sind wir – so meinen die Koalitionsfraktionen – auf der Linie der Europaministerkonferenz der deutschen Länder. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass das im Interesse unseres Landes und seiner Kommunen so ist, und das ist dann auch gut so. Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Borchardt, das ist in der Tat schon bei der EU angekommen, auch wenn Sie das hier so ein bisschen infrage gestellt haben. Denn immerhin sind die Mitgliedsstaaten übereingekommen,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, der Lissabon-Vertrag sagt aber was ganz anderes. Sehen Sie sich das mal genau an.)

immerhin sind die Mitgliedsstaaten übereingekommen...

Liebe Frau Kollegin Borchardt, sicherlich ist es im Vertrag nicht formuliert, da gebe ich Ihnen recht, aber dem Vertrag von Lissabon ein Protokoll über die sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse anzufügen, welches an die wesentliche Rolle und die weitreichenden Ermessungsbefugnisse der staatlichen, regionalen und lokalen Behörden erinnert, ist insofern natürlich keine optimale Lösung, da gebe ich Ihnen recht. Aber es ist eben ein Kompromiss, der gefunden wurde und an dem auch nicht mehr gerüttelt werden soll. Und von daher haben wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen oder schlagen wir vor, den Punkt 4 zu streichen, weil unserer Meinung nach hier nichts mehr geht.

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mein Eindruck ist, alle Akteure sowohl auf der EU-Ebene als auch in den Mitgliedsstaaten sind sich einig, dass es sich bei der Daseinsvorsorge um Leistungen handelt, deren am Gemeinwohl ausgerichtete Zuordnung ausschließlich – das ist mein Eindruck und der wird immer wieder bestätigt –, ausschließlich in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten und ihrer Regionen fällt. Und darum kommt für mich auch nicht infrage, und das sah ja die

Europaministerkonferenz offensichtlich genauso, dass eine Eingrenzung dieser Kompetenzen der Mitgliedsstaaten und ihrer Regionen durch wettbewerbsrechtliche Maßnahmen erfolgt. Das entspricht im Übrigen auch nicht dem Geist der Verträge. Von daher haben wir in Punkt 3 eine Veränderung vorgeschlagen, in der wir noch einmal mit unserer Formulierung auf die Besonderheit der kommunalen Daseinsvorsorgeleistungen hinweisen, und die Formulierung eben so gewählt, dass bei der Vergabe das auch angemessen berücksichtigt wird. Ich glaube, diese Formulierung,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber die Frage müssen Sie mir noch beantworten: Wie?)

ich glaube, diese Formulierung ist so in Ordnung.