Protocol of the Session on November 19, 2008

Ja eben, ich bin ja auch zum Lernen hier.

Meine Damen und Herren, einen Punkt möchte ich vielleicht als Erstes aufnehmen. Die Frage ist, Frau Kollegin Lück hat es eben angesprochen: Ist dieser Antrag ein Scheinantrag?

(Michael Roolf, FDP: Ja. – Egbert Liskow, CDU: Nein.)

Natürlich kann das Land – und das hat ja auch der Minister dargelegt – im Grunde nicht darauf Einfluss nehmen. Bei den Liegenschaften, egal, wem sie jetzt zugeordnet sind, ob es noch Station und Service ist oder DB-Liegenschaften, DB-Immobilien – ich weiß gar nicht, wie viele Tochtergesellschaften die Bahn momentan hat, das weiß die Deutsche Bahn vielleicht selbst nicht –, ist es letztendlich egal. Egal, wem es gehört, wer der Eigentümer ist, der jeweilige Eigentümer ist dafür zuständig, auch was die Frage von Sicherheitspflichten angeht. Und da gilt für den Eigentümer das Gleiche wie für jeden anderen Eigentümer. Aber ich denke mal, der Antrag hat doch vor dem Hintergrund, dass viele Menschen in diesem Land das Problem sehen und von uns natürlich auch erwarten, dass wir dieses Problem aufnehmen, schon seine eigene Bedeutung. Herr Kollege Ritter sprach mich eben noch kurz darauf an, dass er selber mit Kollegen von der DB AG in Stavenhagen gewesen wäre, um sich das anzugucken.

Es geht zum einen darum, dass den Menschen gezeigt wird, dass dieses Problem hier tatsächlich gesehen

wird, und um natürlich der DB deutlich zu machen, dass auch hier zumindest nichts totgeschwiegen wird. Auf der anderen Seite geht es natürlich auch darum – und das ist letztendlich die Anforderung an uns selber –, deutlich zu machen, wenn wir ein Problem haben mit der Deutschen Bahn, egal, welche Tochtergesellschaft das im Einzelfall sein sollte, dass das dann natürlich auch in die gesamten Gespräche mit der Deutschen Bahn einfließen muss.

Und, meine Damen und Herren, ich will mich jetzt mal ein bisschen lösen von dem Thema Liegenschaften, denn ob es die Liegenschaften der Deutschen Bahn sind, der Deutschen Post, der Telekom oder wem auch immer, das soll mir jetzt eigentlich egal sein. Aber ich möchte das mal in den Gesamtkontext der Bahnprivatisierung einordnen.

Es ist eben angesprochen worden von Frau Kollegin Lück, dass nur auf die Bilanz geachtet wird, egal, ob es die Bilanz der Tochtergesellschaft oder des DB Konzerns ist. Aber, meine Damen und Herren, eins muss man in diesem Zusammenhang ganz deutlich sagen: Wenn man denn will, dass tatsächlich betriebswirtschaftliches Handeln in einem Unternehmen, auch wenn es eine staatliche Eigentümersituation ist, im Vordergrund steht, dann darf man sich hinterher nicht beklagen darüber, dass betriebswirtschaftlich von den jeweiligen gehandelt wird. Das ist natürlich dann die Konsequenz. Deswegen muss man sich tatsächlich fragen, ob das die erste Priorität hat oder ob man nicht auch das in den Vordergrund stellt, was im Grundgesetz steht, nämlich der Auftrag der Bahn – beziehungsweise inzwischen ist es nicht mehr der Auftrag der Bahn selber, sondern des Bundes und der Länder –, Daseinsvorsorge im öffentlichen Verkehr, im Fernverkehr und im Nahverkehr zu leisten.

Und wenn man das jetzt mitbekommen hat in den letzten Wochen – Sie haben das ja auch mitverfolgt, dass der Börsengang der Deutschen Bahn zurückgestellt worden ist –, dann muss man vielleicht gerade vor dem Hintergrund verlangen, und das ist nicht nur eine Aufgabe des Bundesverkehrsministers, sondern auch der jeweiligen Landesregierung, des jeweiligen Landesverkehrsministers, dann muss man vor dem Hintergrund natürlich auch schauen: Nutze ich diese Zeit tatsächlich, um bestimmte Probleme, die ich habe in einem Land, mit dem Vorstand der Deutschen Bahn, mit dem Bundesverkehrsminister, mit den jeweiligen Fraktionen im Bundestag so zu besprechen, dass tatsächlich eine Lösung gefunden wird? Denn wenn ich die Zeit nicht nutze, sondern mich hier nur im Landtag hinstelle und bestimmte Zustände beklage, dann werden sich diese Zustände allerdings nicht ändern.

Und wenn ich mir anschaue, dass das Thema Börsengang und Teilprivatisierung – wobei der Bahnvorstand im Gegensatz zum Bundesverkehrsminister, der zumindest nicht auf die Teilprivatisierung verzichten will, er verhandelt ja wohl immer noch mit einzelnen Investoren – im Zusammenhang zum Beispiel mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zu sehen ist, was den Zustand und den Erhalt der Netze angeht, wenn die Frage der Trassenentgelte geklärt werden muss, gerade für ein strukturschwaches Gebiet wie Mecklenburg-Vorpommern, wo sich immer wieder die Frage stellt, warum muss auf Strecken, auf denen wenig gefahren wird, besonders viel Geld für die Netzbenutzung gezahlt werden, wenn das Verhältnis zwischen Fern- und Nahverkehr noch geklärt werden muss, dann kann sicherlich in diesem Zusammenhang auch die Frage geklärt werden, wie an bestimmten Stellen, das wird nicht für alle Anlagen der

Deutschen Bahn gelten, besonders prägnante Immobilien dann tatsächlich so verwendet werden, dass sie für die weitere Entwicklung der Region oder der Kommune eine sinnvolle Verwendung sind.

Und dass die Immobilien als solche nicht das vordergründige Problem sind, sondern insgesamt die Frage des Umgangs mit der Deutschen Bahn das eigentliche Problem ist, das möchte ich Ihnen ganz kurz nur an zwei Zeitungsartikeln zeigen, einmal vom 13.11. aus der „Nordkurier Haff-Zeitung“ beziehungsweise vom 18.11. aus der „Ostsee-Zeitung“. Da geht es nicht um die Immobilien und die Liegenschaften der Deutschen Bahn, da geht es um die Fernverbindungen.

Aber, meine Damen und Herren, so, wie die Deutsche Bahn Fernverbindungen ausdünnt aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus, so geht sie auch mit Immobilien um. Deswegen von dieser Seite von mir noch mal ausdrücklich der Appell an die eigene Landesregierung, aber auch an die eigene Fraktion und den gesamten Landtag: Wenn dieser Antrag tatsächlich mehr sein soll – und ich denke, er ist mehr, Frau Kollegin Lück – als ein Antrag, der sich nur pro forma mit einem Problem beschäftigt, dann sollten wir die Intention, die dahintersteht, aufgreifen und tatsächlich mit den Kolleginnen und Kollegen, aber auch mit den zuständigen Stellen auf der Bundesebene und bei der Deutschen Bahn das Gespräch führen, gerade vor dem Hintergrund der Privatisierung der Deutschen Bahn, wie mit solchen Problemen umgegangen wird und wie wir sie lösen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende Herr Roolf von der FDP.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich in der Tat um einen bahnbrechenden Antrag,

(Zuruf von Jörg Vierkant, CDU)

den hier die CDU und die SPD vorlegen. Zwei Sätze, das ist die gesamte Substanz der Regierungskoalition an zwei Landtagstagen. Das ist schon eine Menge, was Sie uns hier bieten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Und wenn man sich dann anschaut, was sie hier aufgeschrieben haben, dann kann man eigentlich – die Kollegin Lück hat das ganz richtig angesprochen – einfach nur verwundert den Kopf schütteln und sich das auf der Zunge zergehen lassen, was Sie hier schreiben. Die Deutsche Bahn wird aufgefordert, sich für eine weitere Nutzung von ehemaligen Liegenschaften der Deutschen Bahn AG einzusetzen.

Lieber Herr Kollege – Rechtsanwalt bin ich ja nicht – Jurist Schulte,

(Jochen Schulte, SPD: Sie sind ja auch kein Jurist.)

wenn es ehemalige Liegenschaften sind, dann sind sie nicht mehr im Eigentum der Bahn. Ja, Sie winken ab. „Eigentum verpflichtet.“ – Die Bahn ist bei ehemaligen Liegenschaften nicht mehr im Eigentum, also kann sie auch nicht verpflichtet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Was ist das für ein Antrag, den Sie uns hier ernsthaft heute vorlegen? Dieser Antrag schafft es womöglich in die Kolumne des Herrn Koslik, aber doch bitte nicht durch diesen Landtag und bitte nicht in einer Diskussion, wie wir sie hier jetzt führen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Und wenn Sie einigermaßen jetzt noch mal zur Ruhe kommen in der Regierungskoalition und sich überlegen und sagen, wir nehmen dieses Angebot, was die Frau Kollegin Lück ja liebenswerterweise gemacht hat, und schieben den ganz schnell, ganz unauffällig in den Verkehrsausschuss, machen dann aus „ehemaligen Liegenschaften“ dort vielleicht „nicht mehr genutzte Liegenschaften“ oder „nicht mehr selbst genutzte Liegenschaften“ – also die, die im Eigentum der Bahn AG stehen, um die wir uns dann kümmern wollen –, dann hat die Frau Kollegin Lück Ihnen so einen roten Teppich hier ausgerollt,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Im wahrsten Sinne des Wortes.)

wie er schöner für Sie überhaupt nicht mehr sein kann.

Und eine weitere Formgeschichte: Wenn Sie oben schreiben „Die Deutsche Bahn“ und dann weiter schreiben „Deutsche Bahn AG“, sind das auch zwei unterschiedliche Unternehmen? Oder hätten Sie nicht oben auch „Deutsche Bahn AG“ und unten „Deutsche Bahn AG“ schreiben können? Das ist dieselbe Bahn AG, nehme ich mal an.

(Jochen Schulte, SPD: Wenn schon, Herr Kollege, dann DB AG.)

Ich wollte gerade sagen, dass man in zwei Sätzen so viel verkehrt machen kann, das ist schon spannend.

(Zuruf von Karin Strenz, CDU)

Und einem Punkt, den wir jetzt nebenbei gestreift haben – also ich gehe mal davon aus, dass Sie dem Überweisungsantrag zustimmen, denn alles andere würden wir mit Sicherheit bei Herrn Koslik dann in der Zeitung lesen –,

(Karin Strenz, CDU: Ja, ja. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

einem Ansatz, Herr Kollege Schulte, möchte ich eigentlich auch sehr deutlich widersprechen. Sie haben das Bild gemalt, dass betriebswirtschaftliches Handeln zum Ergebnis hat, dass es zum Verwahrlosen von Gebäuden kommt. Das ist eine tollkühne Behauptung und ich denke, wenn man so wirtschaftspolitisch denkt, dass betriebswirtschaftliches Handeln zur Verwahrlosung führt, dann ist es vielleicht mal überlegenswert, ob Sie da richtig aufgestellt sind. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Karin Strenz, CDU)

Danke, Herr Roolf.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lüssow von der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der schlechte Bauzustand vieler Bahnhöfe in unserem Land ist in der Tat alarmierend. Dem Touristen, der Mecklenburg-Vorpommern mit der Bahn bereist, bietet sich ein Trauerspiel beim Blick auf die zahlreichen heruntergekommenen Bahnhöfe. Die meisten dieser Bahnhöfe stehen zwar unter Denkmalschutz, das heißt

jedoch nicht, dass es keine Verwendungsmöglichkeit außerhalb der Bahnnutzung für sie gibt. Es steht eine Vielzahl von Beispielen bereit, wie ein Bahnhof mit Denkmalschutz oder ohne Denkmalschutz weiter genutzt werden kann.

Ich möchte Ihnen hier einige Beispiele nennen: Der alte Bahnhof in der Gemeinde Borkow ist heute der Öffentlichkeit wieder zugänglich. Die Gemeinde Borkow hat das Grundstück von der Bahn erworben und hat aus dem Baudenkmal ein Dorfgemeinschaftshaus geschaffen. In Weitendorf erwarb eine Familie den Bahnhof und baute es zu einem Wohnhaus um. Heute ist das Gebäude eine Augenweide. Oder der Wariner Bahnhof, der von Investoren aus der Region gekauft wurde und mit viel Liebe zum Detail zum Wohnhaus umgebaut wurde. Es ist also durchaus möglich, alte Bahnhöfe wieder herzurichten und weiter zu nutzen, auch wenn die Bahn AG etwas anderes behauptet.

Die Beispiele zeigen deutlich, wie ein heruntergekommener Bahnhof wieder mit Leben erfüllt werden kann, anstatt ihn dem Verfall preiszugeben. Baudenkmäler sind Kulturgut unseres Volkes und deshalb haben sie unsere größte Aufmerksamkeit verdient.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Lüssow.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Timm von der CDU.

Herr Präsident! Miene Damen un Herren! Mit de Iesenbåhn un de Up- un Daldreigers is dat so’ne Såk, nich, Herr Roolf? Un dat is ja ok so richtig schön, wenn man denn erst wedder tröch geben kann, wenn man morgens welch an’n Latz kricht.

(Michael Roolf, FDP, und Toralf Schnur, FDP: Richtig.)

Richtig. Sehen Sie, so einfach ist das und das haben sogar alle verstanden.

(Heinz Müller, SPD: Alles verstanden, na klar.)