dass Sie weit entfernt von dem sind, was Sie immer wieder selbst einfordern, und zwar mehr Transparenz und Direktbeteiligung an Wahlentscheidungen durch den Souverän, nämlich durch den Wähler, durch die Bürger dieses Landes, meine Herrschaften.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Und Bürgerinnen! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dankert. Bitte, Herr Abgeordneter.
(Stefan Köster, NPD: Sie müssen ja heute richtig arbeiten. Er redet ja heute mehr als in den letzten zwei Jahren. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das geht Sie wohl überhaupt nichts an. – Peter Ritter, DIE LINKE: Im Gegensatz zu Ihnen weiß er auch, was Arbeit ist. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede nicht nur für die SPD, sondern für die vier Fraktionen.
Und Sie haben vollkommen Recht, die Feinde der Demokratie sitzen dort, rechts von mir aus gesehen an der Fensterfront.
Herr Pastörs hätte noch zehn Minuten Redezeit haben können, es bleibt ein einfacher Satz übrig: Eine Partei, die dieses System unterminieren will, die dieses System unterlaufen will, untertunneln will,
(Raimund Borrmann, NPD: Das unterminiert sich selbst, dieses System. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)
Und deswegen gibt es nur einen einzigen Satz auf Ihr Geschwafel: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Ja, das ist sehr gut. – Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das hat an Arbeit übrigens gereicht. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Mehr muss auch nicht sein. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Wir kommen zur Einzelabstimmung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 5/1786.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften den Verfassungsschutz betreffend, auf der Drucksache 5/1936.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften den Verfassungsschutz betreffend (Erste Lesung) – Drucksache 5/1936 –
Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister des Landes Herr Caffier. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Ihnen vorgelegten Entwurf eines Artikelgesetzes sollen drei Gesetze geändert werden. Zwei Gesetze haben einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz unseres Landes. Zum dritten Gesetz, welches wir ändern wollen, besteht ein mittelbarer Zusammenhang mit der Verfassungsschutzbehörde unseres Landes.
Die Anschläge vom 11. September 2001 haben die Welt verändert. Die mit diesen Anschlägen eingeleitete ständige weltweite Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wird uns stets durch immer wieder neue Attentate nicht nur in den Krisenregionen in Erinnerung gerufen.
Auch deutsche Staatsangehörige wurden gezielt Opfer von Attentaten islamistischer Terroristen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Anschlag auf eine Synagoge auf der tunesischen Ferieninsel Djerba im April 2002 mit 19 Toten, darunter 14 Deutsche.
Allerdings ist ein Anschlag im Bundesgebiet mit einer großen Zahl von Toten und Verletzten bisher verhindert worden. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder konnten konkrete Anschlagsvorbereitungen wirkungsvoll unterbinden oder der Versuch scheiterte durch für uns glückliche Umstände. Am 4. September 2007 verhinderten die Sicherheitsbehörden durch einen Polizeizugriff im Sauerland den Versuch, mit riesigen Mengen Sprengstoff ein oder mehrere Massaker in Deutschland zu verüben. Auch auf den gescheiterten Versuch zweier islamistischer Terroristen aus dem Libanon im Jahr 2006, mithilfe von Kofferbomben ein Blutbad in zwei Nahverkehrszügen im Raum Köln anzurichten, ist in diesem Zusammenhang hinzuweisen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, um es auch der Landesbehörde für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen, einen effizienten Beitrag zur Bekämpfung des nationalen und internationalen Terrorismus zu leisten, wurde das Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2002 im Jahr 2004 in Landesrecht umgesetzt. Die dort geregelten Befugnisse des Verfassungsschutzes wurden auf Bundesebene unter Einbeziehung der Landesver
fassungsschutzbehörden evaluiert und im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz des Bundes vom Januar 2007 ergänzt und erneut in Kraft gesetzt. Um ein gemeinsames Handeln der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu gewährleisten, ist es nunmehr geboten, die durch die gewonnenen Erfahrungen neu gefassten Befugnisse auch in Landesrecht umzusetzen.
Meine Damen und Herren, Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes modifiziert das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Im Wesentlichen geht es hierbei darum, die elektronische Aktenführung zu normieren. Für eine moderne effiziente Verwaltung ist auch angesichts der personellen Ressourcen diese Form der Vorgangsbearbeitung im Sicherheitsbereich unerlässlich.
Durch Artikel 2 des Ihnen vorliegenden Entwurfes wird das Landesverfassungsschutzgesetz geändert. Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern sollte Befugnisse erhalten, unter den gleichen Voraussetzungen wie auf Bundesebene das Bundesamt für Verfassungsschutz bei Finanzdienstleistern, Postdienst- und Luftfahrtunternehmen sowie Telekommunikations- und Telemedienanbietern Auskünfte einzuholen. Nur dadurch wird es möglich sein, Geldströme und Reisewege von Terroristen sowie deren Kommunikationswege zu erkennen und neu zu überwachen. Neu und zusätzlich wurde aufgenommen, dass diese Instrumente auch zur Bekämpfung des Extremismus eingesetzt werden können, allerdings nur in den Fällen, in denen er einen Gewaltbezug aufweist. Ein weiterer Punkt bei der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes betrifft – wie bei den Änderungen des Sicherheitsüberpüfungsgesetzes – die Normierung der elektronischen Aktenführung.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, neben diesen wichtigen und aus meiner Sicht unverzichtbaren Änderungen im Verfassungsschutzgesetz enthält der vorgelegte Gesetzentwurf im Artikel 3 die Änderung des Kommunalwahlgesetzes.
Das Jahr 2009 wird politisch im Zeichen von mehreren Wahlen stehen. Neben der Europawahl und der Bundestagswahl finden in unserem Land die allgemeinen Kommunalwahlen verbunden mit der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister statt. Mit Blick auf diese Kommunalwahlen will die Landesregierung die Initiative „Wehrhafte Demokratie“ fortsetzen, die wir im Runderlass vom März 2007 im Kampf gegen Extremismus und dabei – das sage ich hier auch ganz offen –
Die Bürgermeisterämter in unseren Gemeinden wie auch die Ämter der Landräte sind für den Erfolg unseres Gemeinwesens zu wichtig, als dass wir zulassen dürfen, dass sie den Feinden von Demokratie, Grundgesetz und Landesverfassung in die Hände fallen.
(Stefan Köster, NPD: Sie haben Angst vor dem Volk. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)
Unsere Demokratie muss es eben nicht aushalten, dass Extremisten Bürgermeister oder Landrat werden können.