Unsere Demokratie muss es eben nicht aushalten, dass Extremisten Bürgermeister oder Landrat werden können.
(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das. – Michael Andrejewski, NPD: Alles schon geschehen. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Insoweit ist den Rechtswissenschaftlern, die sich medien orientiert äußern und dabei die komplexen Zusammenhänge nur unvollständig darstellen, zu widersprechen.
(Michael Andrejewski, NPD: Im Gegensatz zu Ihnen. – Zurufe von Raimund Borrmann, NPD, und Stefan Köster, NPD)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist vollkommen richtig. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Gott sei Dank ist nicht zu befürchten, dass die Rechtsextremisten bei den Kommunalwahlen in vielen Gemeinden eine Mehrheit erzielen werden.
Sie sind und bleiben eine Minderheit. Die überwältigende Mehrheit unserer Bürger wählt demokratische Parteien.
(Gelächter bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Michael Andrejewski, NPD: Ja, ja! – Raimund Borrmann, NPD: Sie wehren sich ständig.)
Meine Damen und Herren, wir dürfen uns nicht ein zweites Mal irren. Selbstverständlich ist und muss es sein, von ehren- und hauptamtlichen Bürgermeistern sowie den Landräten ein aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu erwarten und zu fordern.
Und diese Anforderungen werden von Extremisten, allen voran den Rechtsextremisten, eben nicht erfüllt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister sowie Landräte sind nach der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns Wahl- oder Ehrenbeamte.
Deswegen gilt auch für sie das Landesbeamtengesetz. Sie dürfen nur in das Beamtenverhältnis oder in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden, wenn sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, mithin auch die Verfassungstreue erfüllen. Ich halte es für wesentlich, die Prüfung, ob ein Wahlbewerber überhaupt Wahl- oder Ehrenbeamter werden kann, bereits bei seiner Kandidatur durchzuführen und nicht erst nach erfolgter Wahl.
Gegenwärtig haben die Wahlbewerber um das Amt eines Bürgermeisters oder Landrates daher eine Erklärung darüber abzugeben, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für diese aktiv eintreten.
Weiterhin erklären sie, dass sie keiner Partei mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung angehören.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, schwierig wird es dann, wenn die Vermutung besteht, dass diese Erklärung …
… möglicherweise sogar offenkundig wahrheitswidrig abgegeben wird, denn der enge Zeitplan der Wahlvorbereitungen lässt nach geltendem Recht nur wenig Zeit für inhaltlich komplexe Prüfungen.
Nach gründlicher Abwägung aller Handlungsmöglichkeiten unterbreitet die Landesregierung daher dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern den Vorschlag, die Prüfung der Verfassungstreue bei Bürgermeistern und Landratskandidaten zu intensivieren.
(Gelächter bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Raimund Borrmann, NPD: Gehirnwäsche! – Udo Pastörs, NPD: Wie bei der Stasi.)
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Wahlausschüssen drei Wochen, statt der bisher acht Tage, Zeit für die Prüfung der Wahlvorschläge einzuräumen.
In allen Fällen, in denen tatsächlich Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten vorhanden sind, soll der Wahlausschuss den Wahlvorschlag …
(Udo Pastörs, NPD: Anfangsverdacht. Wenn der Anfangsverdacht gegeben ist. – Raimund Borrmann, NPD: Bestehend aus den Mitgliedern der etablierten Parteien. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
(Raimund Borrmann, NPD: Das ist eine Unverschämtheit. Das ist Rechtsbruch, was Sie da machen. – Udo Pastörs, NPD: Das ist kein Rechtsbruch, das ist Verfassungsbruch. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Herren von der NPD-Fraktion, es muss immer noch möglich sein, von hier vorne den Redner zu verstehen. Das war im Moment zeitlich nicht mehr möglich. Ich bitte, Ihre Zwischenrufe auf ein Mindestmaß zu beschränken.
In allen Fällen, in denen tatsächlich Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten vorhanden sind, soll der Wahlausschuss den Wahlvorschlag künftig der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung zuleiten.