geschlossen bekommt. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, Investoren aus Mecklenburg-Vorpommern und von außerhalb unseres Landes – letztendlich jeder, der ein Vorhaben plant und hierfür eine öffentliche Genehmigung braucht –, jeder von ihnen muss auch in Zukunft wissen können, dass Genehmigungen in diesem Land auf der Grundlage von Recht und Gesetz, und nur auf dieser Grundlage und nicht nach wechselnden politischen Mehrheiten, erteilt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Helmut Holter, DIE LINKE: Das zweifelt niemand an. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Wer nicht bereit ist, dieses zu akzeptieren, der gefährdet auch massiv die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtssicherheit ist für viele Unternehmen ein wesentlich bedeutenderer Standortfaktor bei der Investitionsentscheidung als die Frage, ob sie 50 Cent die Stunde mehr oder weniger bezahlen müssen, auch wenn ich da vielleicht keine Übereinstimmung mit meinen Kollegen von der CDU-Fraktion finde, was diese Aussage angeht.
Meine Damen und Herren, die Volksinitiative „Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin“ hat rund 32.000 Unterschriften gesammelt. Diese Vielzahl von Unterschriften ist ein deutliches Signal auch an die Genehmigungsbehörden, verantwortungsvoll mit allen Einwänden und Bedenken hinsichtlich des beantragten Kraftwerksbaus umzugehen. Und wenn sich weder der Wirtschaftsausschuss des Landtags noch voraussichtlich der Landtag selber dem Verlangen der Volksinitiative, den Bau des Kraftwerks grundsätzlich abzulehnen, anschließen will, so wird doch mit der vorliegenden Entschließung – das ist wieder meine Auffassung, werden Sie nicht teilen, aber das kann ich dann nicht ändern – deutlich, wie wichtig der Beitrag der Volksinitiative nicht nur im Hinblick auf die Diskussionen im konkreten Kraftwerksbau, sondern auch für die weitere energie-, umwelt- und wirtschaftspolitische Debatte dieses Landes sein wird.
Und, meine Damen und Herren, auch wenn der Landtag eine politische Einflussnahme auf das konkrete rechtsstaatlich geführte Genehmigungsverfahren, welches als solches nicht von der Volksinitiative infrage gestellt wird, ablehnt, so können die Menschen in diesem Land doch zu Recht erwarten, dass die Erfahrungen und Erkenntnisse, die in diesem Zusammenhang erzielt werden konnten und noch erzielt werden, in die weitere politische Diskussion um die Energie-, Wirtschafts- und Strukturpolitik des Landes einfließen werden, aber halt dort, und dann für das Konzept 2020, und nicht an dieser Stelle.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hierzu wird, wie bereits dargelegt, die Landesregierung voraussichtlich im November dieses Jahres das Konzept „Energieland 2020“ vorstellen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da bin ich ja gespannt, was da drinsteht. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Dann wird es unsere gemeinsame Aufgabe sein, mitzugestalten und die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung dieses Landes zu legen.
Aus dieser Vielzahl von Gründen, meine Damen und Herren, wird meine Fraktion am heutigen Tag sowohl dem Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 5/1526 als auch den Anträgen der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/482 und 5/1892 nicht zustimmen, sondern der Beschlussempfehlung unter Einbeziehung des vorliegenden Änderungsantrages folgen.
Und ich sage jetzt extra noch nicht, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, weil dann meine Rede zu Ende wäre und dann könnte Herr Kollege Ritter seine Frage nicht stellen.
Danke schön, Herr Schulte, dass Sie mir die Möglichkeit einräumen, eine Frage zu stellen. Ich will vorausschicken, dass die rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren auch von uns niemand infrage stellt. Aber die Volksinitiative gegen das Steinkohlekraftwerk ist eine politische Willensbildung und eine politische Meinungsäußerung und die Festlegungen in den Koalitionsfraktionen zwischen SPD und CDU ist auch eine politische Meinungsäußerung.
Können Sie mir bitte den Unterschied erklären zwischen der politischen Meinungsäußerung der Volksinitiative und der politischen Meinungsäußerung im Koalitionsvertrag?
Die politische Meinungs- oder Willensbildung der Volksinitiative, das ist ein völlig legitimes Recht, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass eine Vielzahl von Menschen an dieser Stelle den Kraftwerksbau nicht will, aus welchen Gründen auch immer. Es ist nicht mein Recht, das zu bewerten, das steht mir nicht zu. Die Aussage im Koalitionsvertrag pro Steinkohlekraftwerk ist natürlich auch eine politische Aussage. Auch das ist völlig unbestritten, aber das ist nicht, Herr Kollege Ritter, der springende Punkt. Der springende Punkt lässt sich im Endeffekt auf eine Sache zusammenfassen: Entweder wir nehmen uns als Parlament vor dem Hintergrund der gestellten Anträge, Ihres Antrags, des Antrages der
Volksinitiative, selber ernst und würden eine Erklärung machen „Nein zum Steinkohlekraftwerk in Lubmin“ – Wenn wir uns ernst nehmen würden, würde das zwangsläufig die Erwartungshaltung mit projizieren, dass das Kraftwerk aufgrund dieser politischen Aussage dann möglicherweise nicht errichtet würde. Wofür sollten wir das sonst machen? Also ein bisschen Selbstverantwortung und Selbstanspruch sollte man schon haben. –, oder aber, wir haben es nicht, dann können wir natürlich auch beschließen, im Himmel ist Jahrmarkt.
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, wir sollten es ernst nehmen und innerhalb eines Verfahrens, weil das Genehmigungsverfahren bereits läuft, nicht eine Aussage machen, die dann den Eindruck erweckt, wir würden auf dieses Verfahren Einfluss nehmen. Das ist die Aussage und das ist der Unterschied zwischen der politischen Bewertung auf der einen Seite und dem, worüber wir heute reden.
Herr Schulte, würden Sie mir dann zustimmen, dass die Meinungsäußerung im Koalitionsvertrag lange vor dem jetzt laufenden Genehmigungsverfahren schon eine politische Einflussnahme war? Ja oder Nein?
Herr Abgeordneter Schulte, im Rahmen der Diskussion haben Sie Herrn Abgeordneten Pastörs persönlich beleidigt. Dazu erteile ich Ihnen gemäß Paragraf 97 der Geschäftsordnung einen Ordnungsruf.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verbundene Aussprache zu drei Tagesordnungspunkten – ich will versuchen, aus unserer Sicht für die Zuschauer ein bisschen Klarheit zu schaffen, worüber wir hier überhaupt reden, damit wir ein Stückchen weiterkommen.
Antrag 5/482, Beschlussempfehlung aus dem Wirtschaftsausschuss, Antrag der Linkspartei, damals noch PDS, „Nein zum Steinkohlekraftwerk in Lubmin“: Hier werden wir der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses folgen, dass dieser Antrag abzulehnen ist. Damit können wir ihn beiseitelegen.
Antrag 5/1892, Fraktion DIE LINKE „Volksinitiative ‚Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin‘ nicht ad acta legen“: Da, meine sehr geehrten Kollegen von der LINKEN, hätten wir uns gewünscht, dass Sie selber auf die Idee kommen, diesen Antrag getrennt abzustimmen, nämlich den Punkt 1, in dem steht: „Der Landtag respektiert und begrüßt das Engagement von 32.000 Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Volksinitiative angeschlossen haben, als wichtigen Teil der Willensbekundung im Land.“ Und spannend wäre für mich dann zu erkennen, wie die SPD und die CDU in diesem Punkt 1 dann in dieser Abstimmung sich stellen.
Herr Schulte hat gesagt, er hat dafür Verständnis. Deshalb würden wir gerne, wenn Sie es vorschlagen, dazu einzeln abstimmen, zu dem Antrag 5/1892, um dem Punkt 1 unsere Zustimmung zu geben.