Protocol of the Session on October 21, 2008

Das bedeutet – dazu komme ich noch –, dass neben der Landesverwaltung, den Landkreisen und kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden auch die Zweckverbände erfasst werden, denen gemäß Paragraf 151 der Kommunalverfassung die Erfüllung der übertragenen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung obliegen. Zu erwähnen ist, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung auch den E-Government-Masterplan der Landesregierung ausfüllt, der unter anderem den Aufbau der Geobasisinformationssysteme vorsieht. Die uneingeschränkte Bereitstellung und Nutzung der mit öffentlichen Mitteln erhobenen amtlichen Geobasisinformationen ist Voraussetzung dafür, dass alle Verwaltungsebenen die Anforderungen an Europa-, Bundes- und Landesrecht einheitlich erfüllen können. Darüber hinaus wird diese Regelung zu erheblichen Verwaltungsvereinfachungen und Synergien führen.

Bevor ich noch weiter auf den Vorteil dieses Gesetzes eingehe, möchte ich ein Missverständnis aus der Welt schaffen. Mit diesem Gesetz werden nicht die Kosten der Leistung zur uneingeschränkten Bereitstellung und Nutzung amtlicher Geoinformationen geregelt. Es wird mit diesem Gesetz keine Kostenfreiheit, auf welcher Ebene auch immer, präjudiziert. Es regelt grundsätzlich nur die Verpflichtung der Bereitstellung und der Nutzung der Informationen. Die Kosten – und ich sage das ganz deutlich, weil in jüngster Vergangenheit beide Themenkomplexe miteinander vermischt wurden –, die Kosten für die Informationen werden in der separaten Vermessungskostenverordnug dann geregelt.

Aber nun zurück zu den Vorteilen. Es wird nunmehr gewährleistet sein, dass die Flächennutzung und -bebauung auf der Basis aktuell vorhandener topografischer Karten, Luftbilder und der Automatisierten Liegenschaftskarte geplant werden. Dieses Vorgehen ermöglicht, dass die in den Gemeinden erstellten Planungsdaten bei Bedarf in anderen Verwaltungsebenen weiterverwendet werden können, weil aufgrund der gemeinsamen Basis – den Geobasisinformationen – aufwendige Anpassungen oder Umarbeitungen weitgehend vermieden werden können. Durch die Gesetzgebung soll ferner verhindert werden, dass Gemeinden aus oftmals nicht nachvollziehbaren Gründen auf die Nutzung qualitativ hochwertiger, bereits bei anderen Behörden vorhandener Daten verzichten und gegebenenfalls sogar teure Ersatzlösungen zur Aufgabenerfüllung in Auftrag geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, mit diesem Gesetzentwurf gebe ich gleichzeitig den Ausblick auf die Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaf

fung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, die sogenannte INSPIRE-Richtlinie, die uns in nächster Zukunft beschäftigen wird.

Die von einigen Stellen bereits in diesem Gesetzgebungsverfahren angeregte weitergehende Berücksichtigung der Thematik Geodateninfrastruktur und die umfassende Regelung des Zugangs zu Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten soll mit der Umsetzung der INSPIRERichtlinie in Landesrecht und im Einklang mit den Regelungen des Bundes realisiert werden. Doch so weit ist es nicht, deswegen bitte ich zunächst darum, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten, um damit eine Basis für die kommunale Selbstverwaltung zu schaffen, auf deren Grundlage wir mit einem einheitlichen Dateninformationssystem arbeiten, wobei die technischen Voraussetzungen im Land dafür sehr gut sind. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre und keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE.

So, der Minister geht, wenn ich rede.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das musst du dir merken. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das musst du dir merken. Dann machst du eine schwarze Liste. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf soll nach redaktionellen Änderungen den gleichberechtigten Zugang aller Verwaltungsebenen auf die Geodateninfrastruktur regeln und die umfassende Bereitstellung und Nutzung von Geodatenbasis gewährleisten, so, wie der Minister das hier auch verkündet hat. Geobasisdaten werden überwiegend vom Land, von den Landkreisen und kreisfreien Städten aus Steuermitteln und eigenen Einnahmen erstellt. Sie sind in umfangreicher Form vorhanden. Da aber die Nutzung dieser Daten durch andere Behörden fast immer kostenpflichtig ist,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, das ist das Problem.)

findet ein gegenseitiger Datenaustausch zu wenig statt und werden die Daten insbesondere von den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Gemeinden noch unzureichend genutzt. Lediglich innerhalb der Landesverwaltung gibt es diese Hemmnisse nicht, da auf Geodatenbasis der Landesvermessung kostenfrei zugegriffen werden kann. Zukünftig soll dieser kostenfreie Datenaustausch auf alle Verwaltungsebenen ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollen alle Verwaltungsebenen, soweit sie Geofachinformationen erheben und führen, zur einheitlichen Nutzung der Geodatenbasisinformationen verpflichtet werden.

Die Tragweite der Gesetzesänderung ist groß, denn 80 Prozent aller Verwaltungsvorgänge haben einen

räumlichen Bezug. So braucht man beispielsweise für gemeindliche Flächennutzungspläne oder regionale Planungen topografische Karten als Grundlage. Kartengrundlage für einen Bebauungsplan oder eine Satzung ist hingegen die Liegenschaftskarte. Zur Erkennung von Veränderungen am Gebäudebestand sowie zur Beurteilung von Umweltbelangen sind entzerrte Luftbilder, sogenannte Orthofotos, hilfreich, da sie einen hohen Aktualisierungsgrad haben. Für eine qualitätsvolle, effektive und kostenbewusste Verwaltungsarbeit gibt es zu einer umfassenden Bereitstellung und Nutzung der Geodateninfrastruktur und auch zum Datenaustausch nichts Vergleichbares. Hemmnisse aufgrund umständlicher gegenwärtiger Kostenaufrechnungen oder unzureichender Finanzausstattung müssen zwingend der Vergangenheit angehören.

Einige Fragen bleiben offen und deshalb halten wir es für wichtig, dass wir heute hier die Aussprache auch dazu führen. Verfügen landesweit alle Ämter und amtsfreien Gemeinden über einen Breitband-Internet-Zugang? Dies ist die Voraussetzung für einen Austausch und die Nutzung digitaler Daten. Fast alle Kommunen haben sich mit einem Geoinformationssystem, mit Lösungen ausgestattet. Sind die Geodaten mit der vorhandenen Software überhaupt nutzbar und auch austauschbar oder müssen neue Software angeschafft und die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer geschult werden? Könnte mit der Gesetzesänderung die verbesserte Geodatenversorgung für Behörden auch gleich auf Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ausgedehnt werden? Ist infolge der Gesetzesänderung mit steigenden Gebühren für Bürgerinnen und Bürger zu rechnen, beispielsweise für Flurkartenauszüge oder Grenzbestätigungen von Vermessungs- und Katasterämtern?

Wir meinen, aus diesem Grunde müssen wir diese Fragen klären. Das sollten wir in den Ausschüssen tun und deshalb stimmen wir für die Überweisung in die Ausschüsse.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Lück.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns diesen Gesetzentwurf anschauen, dann ist er rein vom Volumen her, von der Zahl der Worte sicherlich ein sehr kleiner, ein sehr bescheidener Gesetzentwurf. Aber ich glaube, die Bedeutung, die dieser Gesetzentwurf hat, steht in einem völlig umgekehrten Verhältnis zu seiner Kürze und zu seiner Kleinheit, was die Zahl der Worte angeht, denn Raumbezüge – Kollegin Lück hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen – sind in unseren Verwaltungen, ob das kommunale Verwaltungen sind, ob das Landesverwaltungen sind, in einer Fülle von Verwaltungsverfahren mit dabei. Wir arbeiten weitgehend, nicht ausschließlich, aber weitgehend im Raum und ein einfacher, ein kostengünstiger und ein verfahrensmäßig problemloser Zugang zu den notwendigen Geobasisdaten ist deshalb eine wesentliche Voraussetzung für eine gute, für eine vernünftige Verwaltung.

Deshalb, meine Damen und Herren, wollen wir den Zugang aller unserer Verwaltungen zu den vorhandenen Daten erleichtern. Und deswegen glaube ich,

dass wir mit diesem Gesetzentwurf in die richtige Richtung gehen. Die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, Frau Lück, werden wir in der Tat dann im Ausschuss diskutieren, da gehören sie hin. Und ich denke, dass dieser Gesetzentwurf natürlich auch in den Zusammenhang zu E-Government und in den Zusammenhang zu Deregulierungen gehört, denn wir vereinfachen hier letztlich Verwaltungsvorgänge. Wir werden ihn im Ausschuss positiv begleiten und über die Fragen selbstverständlich diskutieren. Wir bitten um Überweisung in den Innenausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Handhabung der bisherigen Regelungen zur Erlangung von Geodaten erachte ich als sehr überholt. Auch aus meiner beruflichen Tätigkeit heraus bin ich sehr an einer einfachen und unkomplizierten Möglichkeit zur Erlangung von Geodaten interessiert. Die Gründe zur Änderung des geltenden Gesetzes sind nachvollziehbar. Die mit diesem Gesetzentwurf angestrebte Lösung war aus Sicht meiner Fraktion längst überfällig. Einige andere Bundesländer haben Mecklenburg-Vorpommern zwar wieder etwas voraus, denn sie haben längst Möglichkeiten für einen einfachen Datenaustausch geschaffen, aber immerhin bewegen wir uns nun in die richtige Richtung.

Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass Geodatenbasisinformationen über alle Verwaltungsebenen vereinheitlicht werden sollen und nun auch die Zweckverbände mit eingebunden sind. In einem weiteren Punkt wird dann geregelt, dass der Datenaustausch zwischen der Landes- und der Kommunalebene zu koordinieren ist. Für uns ist an dieser Stelle wichtig, dass der Datenaustausch ohne Datenverlust realisiert werden kann. Die Gewährleistung der Austauschbarkeit der Datensätze kann unserer Meinung nach nur mit einer systemneutralen Datenübergabe erfolgen. Hier haben sich in den letzten Jahren die kostenfreien Open-SourceSysteme bewährt, die unter anderem von der Universität Rostock untersucht und angewendet werden. Die Verwaltungen wollen die Daten auf bestem Wege automatisiert zur Verfügung bekommen, damit sie sie in ihre Systeme einfügen können. Den aufkeimenden Bemühungen einiger Landkreise, eigene Informationssysteme zu schaffen, die bei der Nutzung durch die Kommunen zu zusätzlichen finanziellen Aufwendungen führen, ist Einhalt zu gebieten.

Wir versprechen uns von dem vorliegenden Gesetzentwurf erhebliche Verwaltungsvereinfachung und Synergien, die zu einem weiteren Bürokratieabbau führen. Zur Umsetzung des systemneutralen Datenabrufs aus dem Liegenschaftskataster wurde zum Beispiel eine Diplomarbeit an der Hochschule Neubrandenburg initiiert. Weiterhin ist geplant, in einem Pilotprojekt das in der Diplomarbeit definierte Verfahren mit dem Landkreis Müritz, der DVZ GmbH und dem Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern in die Praxis umzusetzen. Wir sind der Auffassung, dass dieses Ansinnen weiterverfolgt werden sollte, um zu guten Lösungsansätzen zu gelangen. Weiterhin stellen

sich uns allerdings auch noch Fragen, wie die im Gesetzentwurf angesprochene Koordinierung ausgestaltet werden soll. Ist die Errichtung einer Stelle geplant, bei der die Daten abgerufen werden können?

Sehr geehrte Kollegen, diese und andere Fragen werden wir dann sicherlich in den Ausschussberatungen klären. Die FDP-Fraktion stimmt dem Überweisungsantrag zu und wird sich aktiv an den Beratungen beteiligen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für Nichtspezialisten ist das Vermessungs- und Katasterwesen nicht gerade ein Faszinosum,

(Marc Reinhardt, CDU: Was?!)

nur für Nichtspezialisten, aber selbst diese trockene Materie weist Berührungspunkte mit Fragen allgemeinen Interesses auf. Genauso wie bei der Umstellung der kommunalen Buchführung von der Kameralistik auf die Doppik wird auch hier wieder der Zaubertrick vorgeführt, dass das Konnexitätsprinzip faktisch verschwunden ist. Den Gemeinden werden neue Aufgaben aufgebürdet. Sie sind nun verpflichtet, vorhandene Geobasisinformationen für die Flächennutzungsplanung, die Bauleitplanung und die Grundsteuererhebung zu nutzen und auch bereitzustellen. Wie einmal zu vermuten ist, werden dafür auch Kosten anfallen, denn sonst hätte es der Gesetzgeber ja gar nicht nötig gehabt, in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfes zu versichern, es lägen gar keine Aufgaben im Sinne der einschlägigen Vorschriften vor. So was ist immer verdächtig. Nach der Landes- und der Kommunalverfassung muss das Land, wenn es den Kommunen neue Aufgaben überträgt, ihnen die dadurch entstehenden Aufwendungen abnehmen. Aber Aufgaben im Sinne des Gesetzes müssten es sein und das ist Interpretationssache.

Wer einen Bewerbungskurs von der Arbeitsgemeinschaft aufgedrückt bekommt, ist kein Arbeitsloser mehr im Sinne des Gesetzes, auch wenn er keinen Pfennig mehr erhält als die anderen Empfänger von Arbeitslosengeld II, und wenn die Landesregierung den Kommunen neue Pflichten vorschreibt, sind das neuerdings niemals Aufgaben im Sinne des Gesetzes. Man wird sehen, was in der vom Innenminister erwähnten Verordnung steht, aber wahrscheinlich wird es Kostenbelastungen für Gemeinden geben. Also gibt es auch kein Geld von der Landesregierung und das kann sie dann behalten und dafür einsetzen, noch mehr Exemplare der Landes- und der Kommunalverfassung drucken zu lassen, deren Begriffe gleichzeitig immer hohler und vieldeutig interpretierbar werden.

Zudem fällt auch hier auf, in welchem Maße die Europäische Union auf jedem Gebiet, sogar im Kataster- und Landvermessungswesen ihren Einfluss ausübt. Kein Schrebergarten darf ausgemessen werden, ohne dass vorher in Brüssel demütig die Erlaubnis eingeholt werden muss. Die Anforderungen der EU, vor denen sich dieser Gesetzentwurf ehrfürchtig verneigt, kümmern uns nicht. Im Gegenteil, dass hier Vorgaben der Eurokraten in nationales Recht umgesetzt werden müssen –

mit Sanktionsdrohungen wieder im Hintergrund –, ist für die NPD Grund genug, den Gesetzentwurf abzulehnen. Es ist schon schlimm genug, dass von den Besatzungsmächten erlassene Gesetze zum Teil heute noch in Kraft sind, aber permanent neues, fremdes Recht gesetzt wird. Und dass das bisschen Souveränität, das Deutschland noch hat, sich Tag für Tag immer mehr verringert, ist unerträglich. Wir wollen keine Befehle aus dem Ausland entgegennehmen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wäre ja auch ein Wunder, wenn Sie nicht solche Schlenker machen würden.)

vielmehr gehen wir davon aus, dass die deutschen Landvermesser ihren Job auch können, ohne jeden Schritt um Erlaubnis und Rat in Brüssel nachzufragen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Andrejewski.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Reinhardt von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, ohne Vermesser geht eigentlich gar nichts.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Wir sind die Leute vor und nach dem Bau.

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)