Bei der Verabschiedung des LHG war die Regelung über die Einführung von Verwaltungsgebühren noch rechtskonform. Erst nach Rechtsprechung kam es zu dem Urteil des OVG in Greifswald, das eine Nachsteuerung notwenig macht.
Eine Gesetzesänderung zum jetzigen Zeitpunkt kann den Umstand der Rückforderungen allerdings nicht mehr heilen, auch darüber müssen wir uns im Klaren sein. Um aber jetzt weitere Klagen und Verfahren zu vermeiden, werden sich die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit dem Wissenschaftsminister um eine handwerklich saubere und für alle vertretbare Lösung bemühen. Eine Erste Lesung eines solchen Gesetzes in der heutigen Sitzung hätte uns dabei allerdings nur wenig geholfen. Wir werden aber im weiteren Verfahren hoffentlich gemeinsam Wege finden, die die Hochschulen vor Ausfällen schützen werden.
Deshalb ist auch Ihre Presseerklärung, Herr Kollege Kreher, vom 20.06. in meinen Augen relativ unnötig gewesen.
Sie werfen Begrifflichkeiten wie „Studiengebühren“ und „Studienbeiträge“ wild durcheinander und scheinen immer noch nicht zur Kenntnis genommen zu haben, dass Semesterbeiträge schon lange gezahlt werden, die den Studierenden dann auch direkt zugutekommen. Sie werfen dem Ministerium vor, durch die Hintertür flächendeckende Studiengebühren einführen zu wollen, und fordern dann am Ende selbst, dass es doch den Hochschulen zu überlassen sei, für welche Leistungen sie welche Gebühren erheben wollen. Was wollen Sie, Herr Kreher, Studiengebühren, Semesterbeiträge, Studienbeiträge? Das müssten Sie uns dann an dieser Stelle einmal erklären.
Meine Damen und Herren, wir haben in der letzten Legislaturperiode oft und manches Mal sehr hart um die Zukunft der Hochschulen unseres Landes gestritten, aber unsere Debatten haben sich immer durch Fachkenntnis ausgezeichnet. Ich hoffe, dass wir schnell wieder dorthin zurückfinden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Professor Methling, ich bringe nicht ganz so viel Verständnis für die kleinen Lösungen der sogenannten Großen Koalition auf, wie Sie das eben getan haben, obwohl ich bei Ihnen gemerkt habe, wir stimmen in vielen Dingen überein.
Unsere Fraktion fordert umgehend, dass das gesamte Paket der Landeshochschulgesetznovelle vorzustellen ist und den Landtag nicht länger mit Einzelgesetzesänderungen oder mit Gerüchten wie über eine Gebührenregelung leben zu lassen. Die Gerüchte, Frau LochnerBorst, die haben wir doch nicht aufgebracht.
(Harry Glawe, CDU: Nein, natürlich nicht, nein. Sie haben sich daran überhaupt nicht beteiligt. – Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, nein.)
Also dann überschätzen Sie unsere Möglichkeiten. Das ist durch Äußerungen von Ihrer Seite erst aufgekommen.
(Ilka Lochner-Borst, CDU: Herr Kreher, wer hat denn die Pressemitteilung geschrieben, wir oder Sie?)
(Dr. Armin Jäger, CDU: Na klar, und dann haben wir die Gerüchte angezettelt. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)
Jawohl, meine Damen und Herren, wir brauchen diese Tenure-Track-Lösung für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Wir brauchen die Juniorprofessoren. Aber das entspricht internationalem Standard und eröffnet auch unseren Hochschulen Möglichkeiten. Nur warum es nicht in eine Gesamtlösung eingehen kann, das ist aufgrund der Arbeit Ihrer Koalition nur so notwendig.
Wir brauchen dringend die Gesetzesnovelle für das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ein Kabinettsentwurf dazu liegt doch seit Langem auf dem Tisch. Warum jetzt Stückwerk?
Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht lange reden. Wir werden in den Ausschüssen darüber debattieren. Wir stimmen dieser Überweisung zu. Aber noch einmal: Dieses Flickwerk brauchen wir nicht. Kommen Sie endlich zu richtigen Lösungen! – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und CDU legen den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vor und die NPD lehnt diesen ab.
Gehen wir einmal Ihren Gesetzentwurf durch. Dort heißt es zutreffend, dass das „Landeshochschulgesetz … die
Möglichkeit der Wiederwahl von Hochschulfunktionen bzw. -gremien (regelt)“. Wir Nationale sehen darin aber kein Problem, sondern begrüßen dies ausdrücklich. Die Einschränkung der Wiederwahl schränkt nämlich nicht unzulässig die akademische Selbstverwaltung ein, sondern vermeidet das, was in der Politik üblich ist: Vetternwirtschaft und Lobbyismus. Macht muss begrenzt werden, auch zeitlich begrenzt werden. Das gilt auch für Hochschulfunktionen.
Sie wollen die schöne neue Hochschulwelt, die ist privatisiert und in Stiftungen organisiert. Konzil, Senat oder Hochschulleitung werden nach Ihren politischen Wünschen zukünftig von Bertelsmann gestellt. Da man aber in solchen Kreisen keine Demokratie, also keine Kontrolle kennt, möchten Sie die Einschränkung der Wiederwahl aufheben. Als schlechte Begründung halten die kleinen Fachbereiche her, die dann ihre Gremien nicht mehr besetzen könnten. Eine kleine Empfehlung: Wenn Sie von Ihrer verfehlten Hochschulpolitik insgesamt abrücken würden, dann wäre auch dieses Problem gelöst. Wir brauchen im Land keine verschulten und kleinteiligen Studiengänge, die passgenau für die Wirtschaft ausbilden. Wenn Sie wieder ganzheitliche Studien gänge anbieten, die sich nicht totspezialisieren, dann werden Sie auch genug Leute für die Gremien haben.
Aber diese Argumente sind ja ohnehin nur vorgeschoben. Sie wollen das US-amerikanische Studiensystem hier auch in Mecklenburg-Vorpommern eins zu eins übernehmen. Motto: „Von den USA lernen, heißt siegen lernen.“ Aber wir brauchen die USA hier nicht in Deutschland und Europa, weder als Truppen, die auf deutschem Boden ihre Opfer foltern, noch im Universitätsbereich.
Wir können in Deutschland auch auf Ihre Tenure-TrackRegelung verzichten, weil diese die Professoren entmündigt. Leistungsanforderung und Kontrolle – wer wird da wohl kontrollieren und wer wird wohl die Leistungsanforderungen setzen?
Wenn es nach Ihnen geht, die Wirtschaft. Wissenschaft soll frei sein, aber Sie entmündigen den Bürger bei Wahlen, folgerichtig auch an den Hochschulen. Wir werden auch nicht der Lockerung des Hausberufungsverbotes zustimmen. Lesen Sie einmal das Grundgesetz Artikel 33 Absatz 2!
Dieser Artikel bestimmt das Recht auf gleichen Zugang aller Bürger zu öffentlichen Ämtern, was dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes dient.
Es wird daher auch als das Prinzip der Bestenauslese bezeichnet. Sie wollen aber keine Bestenauslese, sondern eine Auslese der Kriecher und Jasager.