Protocol of the Session on July 3, 2008

(Zurufe von Irene Müller, DIE LINKE, und Stefan Köster, NPD)

Im Bundestag zum Beispiel kommt durchschnittlich jeder Abgeordnete auf fast vier Nebentätigkeiten.

(Zuruf von Dr. Klaus-Michael Körner, SPD)

Und die meisten davon sind weitaus lukrativer als ihr politisches Mandat.

(Hans Kreher, FDP: Tja, wir können ein bisschen mehr als Sie.)

Wem da kein Licht aufgeht!

Abschließend noch ein kleiner Beitrag zur Ernsthaftigkeit Ihrer Bruder- und Schwesterparteien im Bundestag bezüglich des Begriffs „Vertrauen“.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Als Gerhard Schröder im Bundestag die Vertrauensfrage stellte, meinte Angela Merkel, Vertrauen ist, Zitat: „so etwas wie der Schmierstoff unserer Demokratie“.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Stimmt.)

Das Protokoll verzeichnet im Anschluss „Lachen bei der SPD“. Ich verspreche Ihnen, wir werden dafür sorgen, dass Ihnen das Lachen schleunigst vergehen wird. Ich fordere im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zur Drucksache 5/1582 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat?

(Dr. Till Backhaus, SPD: Ja, hier gibt es noch jemanden. – Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus, Barbara Borchardt, Dr. Wolfgang Methling und Dr. Margret Seemann werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Also, Herr Pastörs, Sie sind zwar jetzt hier, aber haben noch keine Stimme abgegeben.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, das möchte ich aber. – Der Abgeordnete Udo Pastörs wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein weiteres Mitglied des Landtages anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 20.40 Uhr

Wiederbeginn: 20.42 Uhr

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

An der namentlichen Abstimmung haben 59 Abgeordnete teilgenommen. Davon stimmten 6 Abgeordnete mit Ja, 53 Abgeordnete mit Nein. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1582 abgelehnt.

Die Fraktion der NPD hat eine Auszeit von 15 Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung und wir setzen sie um 21.00 Uhr fort.

Unterbrechung: 20.43 Uhr

Wiederbeginn: 20.58 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Einführung der doppelten Buchführung in das Haushalts- und Rechnungswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/1579.

Antrag der Fraktion der FDP: Einführung der doppelten Buchführung in das Haushalts- und Rechnungswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/1579 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schnur von der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ziel unseres Antrages ist es, das Verwaltungshandeln effizienter zu gestalten. Die Verwaltungsabläufe sollen durch moderne betriebswirtschaftliche Steuerungselemente hinsichtlich Wirtschaft

lichkeit, Wirksamkeit und Transparenz verbessert werden.

Ich möchte es gleich einmal vorweg klar und deutlich sagen: Wer die Doppik nicht will, der will keine umfassende Transparenz. In der Folge heißt das dann, dass derjenige, der die Doppik nicht will, nicht an einer umfänglichen Kontrolle der Landesregierung interessiert ist. Das ist übrigens die Aufgabe eines Parlamentes. Wer diese Kontrolle nicht will, muss sich fragen lassen, ob er die verfassungsrechtlich gebotene Kontrollfunktion des Parlaments nicht durch sein eigenes Abstimmungsverhalten infrage stellt.

Ab dem Jahr 2009 muss das Land Mecklenburg-Vorpommern mit sinkenden Sonderzuweisungen des Bundes rechnen. Ebenso werden die dem Land zur Verfügung gestellten Mittel der Europäischen Union aus den Strukturfonds in der nächsten Förderperiode nach 2013 längst nicht mehr den bisherigen Umfang erreichen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat strukturell bedingt und durch zumindest diskussionswürdige politische Prioritätensetzung einen Schuldenberg von circa 10,5 Milliarden Euro angehäuft.

Allein diese Tatsachen machen unserer Meinung nach ein finanzpolitisches Umdenken unabdingbar. Die inputorientierte Kameralistik kann den neuen Anforderungen selbst bei Modifikationen nicht mehr gerecht werden, da sie weiterhin zahlungsstromorientiert bleibt. Die finanziell für das Land Mecklenburg-Vorpommern betrachtete gute konjunkturelle Entwicklung in den letzten beiden Jahren führte dazu, dass das Land über erhebliche Mehreinnahmen verfügen konnte. Dieses Mehr an Einnahmen, welches nach Auffassung meiner Fraktion nicht stetig fortschreiten wird – und hier geben uns die prognostizierten Zahlen der Entwicklung recht –, wird unser Land durch ein „Weiter so“ vor erheblich größere Anpassungserfordernisse bei Verlust der Mehreinnahmen stellen. Das „Weiter so“ führt nämlich gerade nicht zu den notwendigen strukturellen Veränderungen im Haushaltswesen, um eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Das bisherige kamerale Haushaltswesen sieht meine Fraktion als nicht geeignet an, um entscheidende Weichenstellungen im Haushaltswesen durchzuführen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Auch wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 keine neuen Schulden aufgenommen und bereits mit der Tilgung begonnen haben, ist unser Land vor Anforderungen gestellt, die mit den Instrumenten der kameralistischen Haushaltsführung nicht mehr zu bewältigen sind. Die zur Verfügung stehenden, geringer werdenden Mittel führen dazu, dass dem Bürger und der Wirtschaft verstärkt qualitativ hochwertige Verwaltungsleistungen angeboten werden müssen, die nur durch einen äußerst effizienten Einsatz der Mittel gewährleistet werden können.

Mit dieser Einschätzung stehen wir im Übrigen auch nicht allein. In vielen anderen Bundesländern gibt es Bemühungen, das Haushalts- und Rechnungswesen zu modernisieren. Als Vorreiter sind hier die Stadtstaaten Hamburg und Bremen und das Flächenland Hessen zu nennen. Auch der Bundesrechnungshof forciert die Diskussion um die Modernisierung der öffentlichen Haushalte. Die traditionelle Kameralistik bietet keine wirksamen Steuerungsinstrumente und auch nicht die erforderlichen Indikatoren zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Mit ihr können die getroffenen politischen Entscheidungen und die sich daraus ergebenden finanziellen Folgen systembedingt nur mehr als unzureichend dargestellt werden. Die Möglichkeit der Erstellung einer konsolidierten Gesamtbilanz des Landes unter Berücksichtigung der landeseigenen Betriebe ist aufgrund des unterschiedlichen Rechnungswesens von Verwaltung und Landesbetrieben nicht möglich.

Das System der Kameralistik krankt vor allem daran, dass es lediglich die Einnahmen und Ausgaben sowie die Einzahlungen und Auszahlungen betrachtet. Verbrauch und Inanspruchnahme der vorhandenen Ressourcen sowie weitere wesentliche Punkte für die Entscheidungsfindung werden hierbei nicht berücksichtigt. Es ist also ein rein finanzstromorientiertes Modell. Die Doppik hingegen betrachtet neben diesen finanziellen Aspekten auch die Effizienz, also die jeweiligen Kosten und Erlöse und zur Bestimmung des Ergebnisses den Aufwand und den Ertrag.

Die traditionelle Kameralistik umfasst also lediglich die Zahlungsströme, wohingegen die Doppik von Haus aus die Kosten- und Leistungsrechnung sowie den Ressourcenverbrauch analysiert. Die Doppik bietet die Möglichkeit der Erstellung einer Bilanz, in die die Ergebnisrechnung im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung, also auch die Finanzrechnung, mit dem Haushaltsabschluss Eingang finden.

Die Doppik führt, ich hatte es am Anfang gesagt, zu mehr Transparenz im Haushaltswesen und bietet den Parlamentariern durch die Zurverfügungstellung eines tatsächlichen Bildes der Haushaltslage eine gute Entscheidungsgrundlage. Die Kameralistik entspricht einer einfachen Buchführung, in der jeder Vorgang nur einmal gebucht wird und das Soll mit dem Ist verglichen wird. Die Doppik hingegen bildet jeden Vorgang doppelt ab in den Konten, auf der Aktivseite und auf der Passivseite. Daher kommt im Übrigen auch der Name.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Interessant ist es an dieser Stelle vielleicht noch zu erwähnen, dass das System der Doppik bereits 1494 erfunden wurde und das der Kameralistik erst 1762.

(Egbert Liskow, CDU: Oi!)

Die Doppik ist also auch aus der Geschichte heraus die näherliegende Variante.

Um die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effektiv einzusetzen, ist eine Transparenz von Kosten und Nutzen die wichtigste Voraussetzung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)