Protocol of the Session on July 3, 2008

Medienberichten zufolge wurde auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Gemeinde Zepkow Durchwuchs von Kartoffeln in der Maissaat entdeckt. Da dieses Feld im Jahre 2007 für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln der Sorte Amflora genutzt wurde und bereits nach der Ernte Hinweise auf offen und ungesichert liegende Kartoffeln des Versuchsanbaus vorlagen, gehen die Berichte davon aus, dass es sich bei den durchwachsenden Kartoffelpflanzen um die nicht zugelassene Sorte Amflora handeln könnte.

Daher frage ich Sie, Herr Minister:

10. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung zu diesem Sachverhalt und welche Schritte wurden eingeleitet?

Ja, eine Vorbemerkung: Frau Schwebs, Sie wissen, dass die Kartoffelsorte Amflora zurzeit in Europa, in Deutschland zum Anbau nicht zugelassen ist. Punkt 1, erste Vorbemerkung.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das hat sie doch gesagt. – Raimund Borrmann, NPD: Wird aber angebaut.)

Moment, ich bin ja noch nicht ganz fertig, Herr Bluhm.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Gut. – Raimund Borrmann, NPD: Die Frage ist nun schon beantwortet.)

Eine zweite Vorbemerkung sei mir gestattet.

Nicht wir haben den Anbau genehmigt, sondern das ist durch den Bund, das BMELV, beziehungsweise die Bundesanstalt genehmigt worden. In dem Zusammenhang weise ich auch ausdrücklich darauf hin, dass auf der landwirtschaftlichen Fläche in der Gemeinde Zepkow im Müritzkreis im vergangenen Jahr die Kartoffelsorte Amflora, die nicht zugelassen ist, als Freisetzungsversuch wissenschaftlich begleitet genehmigt und angebaut worden ist. Die Landesregierung weiß das und uns ist natürlich bekannt, dass auf dieser Fläche jetzt Durchwuchskartoffeln vorhanden sind.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in seinem Bescheid seinerzeit zu diesem Versuchsanbau, zur Genehmigung der Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffelpflanzen in den Jahren 2007 und 2008 an den Standorten Zep

kow, Bütow und Perleberg Nebenbestimmungen erlassen. Diese Nebenbestimmungen hat der Antragsteller, nämlich die BASF Plant Science Holding GmbH, im Rahmen der Freisetzung zu befolgen. Das wird von uns und auch durch das Bundesamt kontrolliert. Dazu zählen unter anderem auch die entsprechenden Nachkontrollen durch den Genehmigungsinhaber, das heißt, dieses hat durch die BASF zu erfolgen.

Die Einhaltung der Nebenbestimmungen wird auch durch das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern durch unser LALLF kontrolliert. Die letzte Kontrolle des LALLF erfolgte an dem Standort am 19.06.2008.

Die Überprüfung des Protokollbuches des Genehmigungsinhabers ergab im Übrigen, dass seit dem 14.04.2008 auf der jetzt mit Mais bestellten Fläche ordnungsgemäß Nachkontrollen durch den Genehmigungsinhaber durchgeführt worden sind. Bis zum 19.06.2008 erfolgten insgesamt fünf Kontrollgänge des Genehmigungsinhabers. Am 16.05.2008 erfolgte eine erste Darstellung – auch für uns nachvollziehbar –, dass die Durchwuchsentwicklung stattgefunden hat. Eine erste Pflanzenschutzmaßnahme mit einem Herbizid gegen die Durchwuchskartoffel wurde dann am 30.05.2008 durchgeführt, war aber aus unserer Sicht nicht ausreichend, um den Nebenbestimmungen zu entsprechen. Eine weitere Maßnahme wurde im Einvernehmen mit dem Genehmigungsinhaber und der Überwachungsbehörde am 24.06.2008 durchgeführt. Die nächste planmäßige Kontrolle unseres LALLF ist für den 09.07.2008 – also in wenigen Tagen – vorgesehen. Verstöße gegen die Einhaltung der Nebenbestimmungen konnten dem Genehmigungsinhaber und damit der BASF nicht nachgewiesen werden.

Dazu habe ich eine Zusatzfrage: Welche Schlussfolgerungen aus diesen Freisetzungsversuchen, also aus dem Durchwuchs und dem, wie die BASF agiert, und den notwendigen Kontrollen, will die Landesregierung für zukünftige Freisetzungsversuche ziehen?

Erstens ist es grundsätzlich so, dass diese Nebenbestimmungen einzuhalten sind und die Kontrollen auch weiterhin durchgeführt werden sowie gegebenenfalls Maßnahmen – es soll nicht zu einem Durchwuchs kommen, das ist untersagt – umgesetzt und durchgesetzt werden. Das werden wir aufs Schärfte kontrollieren.

Herr Minister, es gibt offensichtlich den Wunsch einer weiteren Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Borrmann von der Fraktion der NPD.

Welche Sanktionen, Herr Minister, sind möglich vonseiten des Landes, wenn all diese Auflagen und Kontrollen keine Wirkung zeigen?

Es geht in der Kette los bei den Kontrollen, wenn ich das noch mal sagen darf, es geht dann weiter bei Ordnungsverfügungen und es hört auf bei finanziellen Bestrafungen oder ganz zum Schluss kommt die Ersatzvornahme.

Frau Schwebs, bitte stellen Sie Ihre nächste Frage.

Meine zweite Frage, Herr Minister, ist:

11. Welche Sofortmaßnahmen zur Sicherung und Kennzeichnung der Fläche wurden unternommen?

Bei den Kontrollen – das dürfte in der Region im Übrigen auch bekannt sein – des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern am 19.06.2008 war die Fläche ausgeschildert. Das gehört zu den Nebenbestimmungen. Verstöße gegen die Einhaltung der Nebenbestimmungen konnten auch in diesem Zusammenhang, was das Genehmigungsverfahren und was das Thema des Genehmigungsinhabers anbetrifft, nicht nachgewiesen werden. Das ist also ordnungsgemäß gelaufen. Ich kann nur noch mal darum bitten, weil ich den einen oder anderen unter uns sehe, dass wir wirklich mit diesem Thema sachlich und solide umgehen. Ich habe da bei Ihnen keinen Zweifel zurzeit.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Zurzeit, das musste er noch mal betonen.)

Danke schön.

Vielen Dank.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Sigrun Reese, Fraktion der FDP, die Frage 12 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister!

12. Während des Agrarpolitischen Tages am 13. Juni 2008 auf der Insel Poel prognostizierten Sie einen Preisanstieg um 500 bis 600 Prozent bei Sojafuttermitteln durch die Zulassungspraxis von gentechnisch veränderten Organismen in der Europäischen Union.

Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Ich denke, dass Sie das diesmal richtig aufgenommen haben auf der Insel Poel und dass wir uns erhebliche Sorgen machen, das ist eine Vorbemerkung, weil wir wissen, dass bestimmte Sorten, insbesondere Soja und Mais, zurzeit in Europa nicht zugelassen sind. Das bedeutet, wenn es dort zu keiner Lösung kommt, werden die Kosten insgesamt ansteigen für die Futtermittel. Die Nachfrage, das erleben wir alle, nach Lebensmitteln steigt und damit automatisch nach Futtermitteln. Wir wissen auch gemeinsam, dass heute schon in der Milchproduktion, in der Schweineproduktion, in der Geflügelproduktion etwa 60 bis 70 Prozent der Eiweißrohstoffe aus gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland, in Europa und damit in Mecklenburg-Vorpommern bestehen.

Der Grund, warum ich das gesagt habe – ich habe 500 bis 600 Prozent Anstieg prognostiziert –, geht zurück auf eine Studie der Generaldirektion Landwirtschaft und der ländlichen Räume der Europäischen Kommission, die im Übrigen die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht genehmigter GVO, also gentechnisch veränderter Organismen, auf die Futtermitteleinfuhr und die Tierproduktion in Europa bezieht. Laut dieser Studie ist der genannte Preisanstieg zu befürchten, wenn die Hauptanbauländer für Soja und Mais – insbesondere die USA, Brasilien und Argentinien – vermehrt gentechnisch veränderte Soja- oder auch Maissorten anbauen, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind. Diese Sorten dürfen in die

Europäische Union nicht eingeführt werden und damit wird es automatisch zu einem erheblichen Preisanstieg kommen.

Die Konsequenz daraus kann bedeuten, wenn wir das Problem nicht gelöst bekommen, dass sich die Veredlungsproduktion und damit insbesondere die Tierproduktion in Deutschland, in Europa oder letzten Endes in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr rechnet und damit nach Alternativen gesucht werden muss. Die findet dann aber nicht in Mecklenburg-Vorpommern statt.

Erste Zusatzfrage: Welche Auffassung hat die Landesregierung zur Einführung von Toleranzwerten für die GVO-Beimischung in Futtermitteln?

Die Agrarministerkonferenz, auch darauf will ich ausdrücklich hinweisen, hat auf unsere Initiative am 11.04.2008 den Bund dringend aufgefordert, in Europa dafür Lösungen zu schaffen. Wenn Sie sich das vorstellen, wenn eine Schiffsladung nach Europa, nach Deutschland eingeführt wird und wir Spuren finden von gentechnisch veränderten Organismen, die nicht zugelassen sind, darf diese Sendung nicht angenommen werden.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Was das insgesamt für die Wirtschaft, für den Handel oder letzten Endes für die Landwirtschaft bedeutet, ist damit beantwortet. Deswegen ist die Bundesregierung aufgefordert, zur Herbst-Agrarministerkonferenz dazu eine Entscheidung vorzulegen.

Meine zweite Zusatzfrage, Sie waren schon kurz darauf eingegangen: Welche Haltung hat die Landesregierung zum Import von gentechnisch veränderten Sojafuttermitteln, die zwar in Übersee nach erfolgter Sicherheitsprüfung kommerziell angebaut werden, für die in der EU aber noch keine Importgenehmigung vorliegt?

Da habe ich eine klare Haltung, das haben wir auch bewiesen beim Rapsanbau im letzten Jahr und in diesem Jahr beim Maisanbau. Sorten, die nicht zugelassen sind, dürfen in Deutschland – für mich aufgrund der Rechtslage vollkommen klar – und erst recht nicht in Mecklenburg-Vorpommern angebaut, vertrieben oder angewandt werden.

Herzlichen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 13 zu stellen.

In einer Sitzung des Agrarausschusses erklärte Minister Dr. Till Backhaus, er werde am nächsten Tag in das zuständige Bundesministerium fahren und dort in Gesprächen mit Amtskollegen und dem Bundesminister die Problematik der Milchpreiserlöse von Bauern erörtern.

13. Welche konkreten Ergebnisse haben diese und andere Gespräche der Landesregierung für die Bauern beziehungsweise Milchproduzenten erbracht?

Ich glaube, ich darf als Vorbemerkung hier noch mal deutlich machen, ich habe leider an dieser Sitzung nicht teilnehmen können, weil die Arbeitsgruppe „Milch“ auf Bundesebene getagt hat.

Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass nur einige Bundesländer in dieser Arbeitsgruppe mit dem Bundesminister zusammen vertreten sind. Wir haben mehrere Runden bereits gedreht, angefangen bei den anerkannten Bauernverbänden, das heißt also Deutscher Bauernverband, BDM – Bund der Deutschen Milcherzeuger und Milchrindhalter –, die alternativen Ökoanbauverbände bis hin zu der Molkereiwirtschaft, und gestern ist der Lebensmitteleinzelhandel dran gewesen, wenn ich das mal so sagen darf.

Für mich als Vorbemerkung gilt eins, ich glaube, das sollte für das Hohe Haus insgesamt gelten: Die Landwirtschaft in Deutschland und die Lebensmittelproduktion haben bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen ganz hohen Stellenwert. Das begrüße ich ausdrücklich. Die Leistung der Landwirtschaft ist durch mich, was die Lebensmittelproduktion oder insgesamt die Entwicklung der ländlichen Räume betrifft, höchst anerkannt. Deswegen, glaube ich, muss es darum gehen, erstens den Stellenwert deutscher Lebensmittel in Europa, der Welt, aber auch für Mecklenburg-Vorpommern weiter herauszuarbeiten. Auf der anderen Seite geht es natürlich auch um die gesamtgesellschaftliche Leistung, die die Landwirtschaft erbringt sowohl für die Lebensmittelproduktion, für den Erhalt der Kulturlandschaft, für die Umwelt, für den Tierschutz, die sie aber letzten Endes damit für die Gesamtgesellschaft erbringt. Dazu brauchen wir kostendeckende Erzeugerpreise. Alles andere funktioniert nicht. Das habe ich in den Gesprächen auch immer wieder deutlich gemacht.

In dem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, gleich zu Beginn habe ich zu den Protesten der Milchbauern zahlreiche Gespräche innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern geführt mit den verschiedensten Interessenvertretern und auch die Forderung aufgemacht, auf Bundesebene zu einem Milchgipfel einzuladen. Das ist dann auch durch den Bundesminister so umgesetzt worden. Ich nenne hier Beispiele, die wir umgesetzt haben, ob das in Pasewalk zum Tag der Milch war oder die Beratung, die wir am 02.06.2008 in Schwerin jeweils mit Vertreterinnen und Vertretern des Bauernverbandes, des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter, des Landesteams oder mit der Molkereiwirtschaft, aber auch mit dem Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt haben. Außerdem haben zum Thema Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeugern und Molkereien innerhalb unseres Hauses mehrere Arbeitsberatungen mit dem Teilnehmerkreis, den ich schon genannt habe, stattgefunden.

Es musste schnellstmöglich eine gemeinsame Gesprächsgrundlage zwischen den verhärteten Fronten gefunden werden. Die zunächst wichtigste Aufgabe bestand daher in einer Moderation zwischen den Beteiligten, das heißt insbesondere in der Landwirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und den Molkereien. Von den Interessenvertretern ist diese Moderation innerhalb unseres Landes sehr dankbar aufgenommen worden. Ich will mich an dieser Stelle noch ausdrücklich beim Innenminister bedanken für die gemeinsame kollegiale Zusammenarbeit zum Wohle der Ernährungswirtschaft und zum Wohle der Landwirtschaft.

Nicht zuletzt aufgrund der Vermittlungsversuche der Landesregierung konnten die Blockaden der Molkereien in Mecklenburg-Vorpommern aufgelöst werden, ohne dass Ordnungskräfte einschreiten mussten. Auch das ist mir

eine außerordentlich wichtige Aussage, denn das wird von den Interessenvertretungen sowohl in MecklenburgVorpommern als auch darüber hinaus als ein sehr wertvoller Beitrag angesehen.

Der sogenannte Milchgipfel innerhalb des BMELV hat bislang, wie ich eben angedeutet habe, viermal getagt. Es geht insbesondere um Begleitmaßnahmen der Europäischen Union und die Begleitung des Bundes beim Ausstieg aus der Milchquote. Ich erwarte und fordere hier auch noch mal ausdrücklich, dass wir ein Ausstiegsprogramm der Europäischen Union vorgelegt bekommen.