Protocol of the Session on July 3, 2008

Eine Zusatzfrage: Ist das Lohnniveau, das augenblicklich in unserer Tourismusbranche herrscht, etwa auf Usedom, aus Ihrer Sicht eine Folge der schlechten Verdienstsituation der Tourismusbranche oder könnte man das auch als Ausbeutung bezeichnen Ihrer Auffassung nach?

Die Löhne sind Bestandteil der Kosten eines Unternehmens. Und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass vielfach in den Kalkulationen Löhne, wie sie an anderen Stellen der Bundesrepublik gezahlt werden, so noch nicht in jedem Fall möglich sind. Trotzdem, es ist so, wenn in der …

(Udo Pastörs, NPD: Wann werden die gezahlt?)

Ja, wenn Sie die Frage nicht beantwortet haben wollen, müssen Sie es sagen!

… Marktwirtschaft eine Situation, ein Engpass entsteht – und der wird jetzt entstehen, bei Fachkräften insbesondere –, dann werden auch dort die Kosten steigen, sprich, dass die Lohnkosten auch nach oben gehen werden. Dies werden Sie auch bei uns bemerken. Jedenfalls registriere ich, dass die Ausbildungsvergütung, zum Beispiel bei der DEHOGA, angehoben wurde. Im Übrigen ist das ein Effekt, den man sich auch für die jungen Menschen gerade in Mecklenburg-Vorpommern durchaus wünschen muss.

Eine Zusatzfrage: Sehen Sie Möglichkeiten, dass die Landesregierung Einfluss nehmen könnte auf Tourismusunternehmen, die gute Gewinne machen, dass sie die Löhne erhöhen, etwa bei Stubenmädchen, die immer noch nach Quadratmeterpreis bezahlt werden?

Also den Beruf eines Stubenmädchens kennen Sie nur, ich kenne den nicht,...

Zimmermädchens, ja, okay.

... aber der ist bei Ihnen wahrscheinlich was anderes.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU, FDP und NPD)

Wir nehmen keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung der Löhne, wie Sie sich das vielleicht vorstellen, aber wir geben natürlich, über die Möglichkeiten der Investitionsförderung zum Beispiel, den Unternehmen bessere Möglichkeiten in die Hand, strukturelle Nachteile, die es durchaus gibt, auszugleichen. Somit ist ein indirekter Einfluss schon vorhanden. Aber ich sage noch einmal: Die Entscheidung über die Lohnhöhen trifft der Unternehmer natürlich selbst. Das hat auch sehr viel zu tun mit der jeweiligen Marktsituation. Ich gehe davon aus, dass gerade die Situation jetzt dazu führen wird, dass die Menschen mehr verdienen, was ich mir auch nur wünschen kann.

Na wollen wir es hoffen. Danke.

Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister.

Herr Abgeordneter Andrejewski, ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam: Sie können hier Zusatzfragen stellen, aber die Antworten nicht kommentieren.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage 7 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Zunächst möchte ich meine Frage herleiten.

Der Trünnensee in der Mecklenburgischen Seenplatte, inmitten eines Landeswaldes und abseits einer Landstraße gelegen, wird vom Angelverein Wustrow e.V. genutzt. Lediglich 4 der über 60 Mitglieder sind durch eine Fahrgenehmigung legitimiert und können über die Zuwegung ihre Angelausrüstung mit einem Fahrzeug transportieren, um die Angelmöglichkeit zu nutzen.

(Jörg Heydorn, SPD: Es kann doch nicht jeder in den Wald fahren.)

Die Frage 7 wäre in diesem Falle:

7. Womit wird aus Sicht der Landesregierung die äußerst eingeschränkte Nutzung der Zuwegung zum Trünnensee und damit auch die eingeschränkte Nutzung des Sees für den Anglerverein Wustrow e.V. begründet und welche Möglichkeiten sieht sie, diesen Zustand im Interesse des Vereins und einer fachgerechten Bewirtschaftung des Sees zu verändern?

Ja, vielen Dank, für die Frage.

Frau Präsidentin!

Eine Vorbemerkung: Es hat in den letzten Jahren viele Diskussionen um Waldseen in Mecklenburg-Vorpommern gegeben und wir sind zur Ausnahmegenehmigung gekommen, weil generell das Befahren – und das wissen

Sie auch – des Waldes mit einem Fahrzeug untersagt ist. Das ist eine wichtige Grundaussage.

Aufgrund der Diskussionen und auch der Leistungen, die die Angler des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Wohle des Landes leisten, haben wir uns in vielen Gesprächen darauf verständigt, dass es gemäß des Paragrafen 28 des Landeswaldgesetzes grundsätzlich untersagt ist, mit einem Kfz, mit einem Fahrzeug den Wald zu befahren, und wir Ausnahmegenehmigungen vornehmen. Sie haben darauf schon hingewiesen, dass es zunächst nur zwei Angler waren, die diese Ausnahmegenehmigung erhielten. Diese Genehmigungen können natürlich ausgetauscht werden. Wir haben aufgrund der Bitten der Angler dieses erhöht auf vier.

Auch das ist mir wichtig zu sagen: Es gibt eine Vereinbarung, dass der Parkplatz in Ordnung gehalten wird und dass das Umfeld des Sees in Ordnung gehalten wird. Sollte es dort zu Problemen kommen, werden diese Ausnahmegenehmigungen widerrufen. Ich denke, dass das Forstamt, das hier die Verantwortung mitgetragen hat, bereits auf die hohe Mitgliederzahl des Anglervereins in Wustrow e.V. reagiert hat und statt der üblichen zwei vier Karten ausgereicht hat. Und ich betone nochmals: Diese Karten können ausgetauscht werden, sodass wir auch genau wissen, sowohl der Angelverein als auch wir als Behörde, welche Angler vor Ort sind. Ich denke, dass wir hier Kompromisse gefunden haben, die es gilt, mit Leben zu erfüllen. Ich kann da nur erstens um Verständnis bitten und zweitens alle Beteiligten auffordern, sich kooperativ zu verhalten. Das steuern wir auch.

Danke schön, das wollte ich wissen.

Bitte.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

Ich habe erfahren, dass die Bearbeitung der Förderung von Maßnahmen aus der Fischereiabgabe vom Ministerium für Land wirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz an das Landesförderinstitut übergeben werden soll. Ich frage:

8. Welche Gründe hat die Landesregierung für die Verlagerung der Bearbeitung der Förderung von Maßnahmen aus der Fischereiabgabe an das Landesförderinstitut und welche Vorteile sollen damit für die Förderung der Fischerei erreicht werden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Tack! Im Rahmen des Personalkonzeptes, und das kennen Sie, das ist in der letzten Legislaturperiode im Wesentlichen beschlossen worden, ist entschieden worden, dass wir allein in der Landesverwaltung 400 Stellen – das heißt, in den Ministerien – insgesamt abbauen müssen. Um die Einsparvorgaben erfüllen zu können und auch zu realisieren, soll es künftig so sein, dass das Landesförderinstitut des Landes Mecklenburg-Vorpommern diese Maßnahme begleitet.

Dazu zählen auch – es sind auch andere Maßnahmen, die Sie zum Teil kennen – die Maßnahmen der Förderung aus der Fischereiabgabe. Durch die Übertragung

dieser Aufgabe auf das Landesförderinstitut soll die Förderung der Landesregierung insgesamt weiter effizienter ausgestaltet werden. In dem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, dass wir auch Personal aus dem Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzministerium in das LFI integrieren, um damit die Kompetenz des Hauses und natürlich der Antragsteller zu integrieren.

Eine Zusatzfrage: Zu welchem Zeitpunkt ist diese Verlagerung geplant?

Wir sind dabei, dieses Personalkonzept umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass das jetzt auch zügig in anderen Teilbereichen, wie im Bereich der Dorferneuerung oder insbesondere im Bereich der investiven Förderung, erfolgt. In der Ernährungswirtschaft ist das bereits in der Umsetzungsphase.

Im Übrigen, vielleicht kommt die Frage jetzt gleich, ist es so, dass wir den Fischereibeirat installiert haben. Und ich will auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Fischereibeirat sich zunächst die Antragsunterlagen, die einzelnen Vorhaben sehr genau anschaut, dann ein Votum abgibt, dieses anschließend durch unser Haus begleitet wird in Richtung des LFI. Insofern sehe ich da tatsächlich zurzeit keine Probleme.

Eine zweite Zusatzfrage: Werden zusätzliche Kosten durch diese Verlagerung entstehen beziehungsweise ist es umgekehrt?

Nein, ich gehe im Gegenteil davon aus, dass wir insgesamt Kosten einsparen und dass wir damit insbesondere – auch das habe ich hier angedeutet – die Vorgaben, die wir haben innerhalb der Landesregierung, nämlich Personal einzusparen und damit auch Steuergeld zu sparen, umsetzen werden.

Meine zweite Frage lautet:

9. Wie will die Landesregierung die für die Beurteilung der Fördervorhaben notwendige Kompetenz in der Bearbeitung durch das Landesförderinstitut sichern?

Ja, ich habe schon darauf hingewiesen, dass nach dem Paragrafen 3 Absatz 3 des Landesfischereigesetzes die Oberste Fischereibehörde, das heißt, das Ministerium, das Aufkommen aus der Fischereiabgabe im Benehmen mit dem Ausschuss, also dem Fischereiausschuss, vorrangig zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und der Pflege der Gewässer einsetzt. Das heißt, das Prozedere ist so, dass wir zunächst die Antragsunterlagen derjenigen, die investieren wollen oder Maßnahmen umsetzen wollen, bündeln und diese dann im Fischereibeirat vorstellen. Da ist die Kompetenz des Landes gebündelt. Diese gehen dann in das LFI und werden im Einzelnen in den Projekten gefördert und umgesetzt.

Eine Zusatzfrage noch: Sind der Landesregierung die Bedenken des Fischereiverbandes hinsichtlich dieser Maßnahme bekannt und wie können diese zerstreut werden?

Erstens habe ich selber Anfang der 90er Jahre intensiv daran gearbeitet, dass wir einen einheitlichen Fischereiverband bekommen, um die Interessen der Angler zu vertreten, die Interessen der Berufsfischerei im Binnenbereich und die Interessen der Kutter- und Küstenfischerei. Ich glaube, dass es hier ein

sehr harmonisches und solides Miteinander gibt. Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann, aber ich glaube, dass wir eine solide Zusammenarbeit haben.

Im Übrigen will ich auch darauf hinweisen, dass der Europäische Fischereifonds, den wir ebenfalls im Hause verwalten und wo 120 Millionen Euro in dieser Periode bereitgestellt werden, dass wir hier sehr kooperativ an diesem Projekt arbeiten. Die Bedenken sind aus meiner Sicht im Wesentlichen ausgeräumt.

Danke.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Medienberichten zufolge wurde auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Gemeinde Zepkow Durchwuchs von Kartoffeln in der Maissaat entdeckt. Da dieses Feld im Jahre 2007 für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln der Sorte Amflora genutzt wurde und bereits nach der Ernte Hinweise auf offen und ungesichert liegende Kartoffeln des Versuchsanbaus vorlagen, gehen die Berichte davon aus, dass es sich bei den durchwachsenden Kartoffelpflanzen um die nicht zugelassene Sorte Amflora handeln könnte.