Protocol of the Session on July 3, 2008

Der sogenannte Milchgipfel innerhalb des BMELV hat bislang, wie ich eben angedeutet habe, viermal getagt. Es geht insbesondere um Begleitmaßnahmen der Europäischen Union und die Begleitung des Bundes beim Ausstieg aus der Milchquote. Ich erwarte und fordere hier auch noch mal ausdrücklich, dass wir ein Ausstiegsprogramm der Europäischen Union vorgelegt bekommen.

Zum Zweiten geht es darum, die Wettbewerbsstellung der Molkereien gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel zu stärken. Die müssen gestärkt werden. Wir haben in Deutschland 100 Molkereien mit 200 Standorten. Man ist zurzeit leider der Übermacht des Lebensmitteleinzelhandels nicht gewachsen. Das muss geändert werden. Daran arbeiten wir.

Zum Dritten muss die Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Milcherzeugern und den Molkereien angepasst werden. Erste konkrete Erfolge sehe ich persönlich darin, dass die Zusage zur Anhebung des Fördersatzes bei Investitionsmaßnahmen in der Milcherzeugung im Herbst vorgenommen wird nämlich von zurzeit 30 auf 35 Prozent. Das war eine Forderung von uns, um damit die Unternehmen investiv zu begleiten. Dieses wird sowohl für die landwirtschaftlichen Unternehmen gelten als auch für die Verarbeitung. Als einen Erfolg sehe ich auch an, dass erste Preisanhebungen im Lebensmitteleinzelhandel für einzelne Molkereiprodukte umgesetzt worden sind und wir damit auf dem Weg zu kostendeckenden Erzeugerpreisen weitergekommen sind.

Letzteres, und zwar die Erhöhung der Milcherzeugerpreise, ist natürlich kein unmittelbares Ergebnis der politischen Verhandlungen. Wir können diesen Prozess nur moderieren. Wir werden einen Milchpreis nicht per Verordnung festlegen können und wollen. Ich sage das ganz ausdrücklich. Das müssen die Marktteilnehmer selbst durchsetzen. Dabei wollen wir Hilfestellung geben.

Ich gehe fest davon aus, dass die besseren Preise sich bereits im August in den landwirtschaftlichen Betrieben und damit bei den Erzeugern niederschlagen werden. Ich erwarte von den Molkereien, dass dieser erhöhte Milchpreis dann auch durchgereicht wird. Außerdem geht es in den Beratungen um weitere Schritte, die die Rahmenbedingungen bei der Milchvermarktung betreffen, wie insbesondere die Frage des Exportanstieges, den wir begleiten wollen, angefangen von der CMA bis hin zu der Frage, muss das Kartellrecht in Deutschland geändert werden oder müssen wir auch eine gesetzliche Initiative starten, die das Vertragsrecht als solches zwischen Landwirtschaft, Molkerei oder Lebensmitteleinzelhandel verändert.

Die Erörterung dieser Problemkreise ist nicht abgeschlossen, bevor der Gesetzgeber gegebenenfalls andere rechtliche Rahmenbedingungen schafft. Sofern dieses sich überhaupt als notwendig erweist, sind zunächst hauptsächlich alle Beteiligten der Vermarktungskette – ich betone das nochmals – vom landwirtschaftlichen Betrieb über die Molkerei bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel selbst gefragt, hier Lösungen zu schaffen, die bestehenden Möglichkeiten auszuloten und ihre Forderungen zu formulieren.

Dieser Prozess wird logischerweise eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, um damit auch einen demokratischen Meinungsbildungsprozess oder einen Meinungsbildungsweg hier zu ermöglichen. Hier gilt es, den Beteiligten Zeit zu lassen. Der Respekt vor den Beteilig ten gebietet es, ihnen diese Zeit einzuräumen und zu gewähren, auch wenn man sich selbst gelegentlich einen schnelleren Abschluss dieser Verträge und höhere Preise wünschen würde. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin intensiv in den Beratungen einbringen und damit diesen Prozess aktiv unterstützen.

Zusatzfrage: Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten, wenn die Marktmacht der entsprechenden Unternehmen, der Handelskonzerne beziehungsweise der Molkereien zur weiteren Ausbeutung derart führt, dass die entsprechenden Milcherzeuger in die Insolvenz getrieben werden und die entsprechende Zeit nur genutzt wird von den großen Handelsketten, um die Milcherzeuger weiter an die Wand zu drücken? Was wollen Sie dann ganz konkret unternehmen für die Milcherzeuger?

Also entweder haben Sie mir wieder nicht zugehört oder Sie wollen mir nicht zuhören. Ich habe vom Grundsatz her ein Maßnahmebündel in drei Bereichen vorgestellt.

(Udo Pastörs, NPD: Konkreter, Herr Minister! Bitte konkreter!)

Ich habe erstens ganz konkret gesagt, dass wir auf europäischer Ebene Lösungen erwarten im Zusammenhang mit dem Health Check. Dabei habe ich deutlich gemacht, dass wir davon ausgehen, dass wir in diesem Jahr zu Ergebnissen kommen.

Zweitens habe ich Ihnen gesagt, auf Bundesebene werden wir die Investitionsbeihilfen erhöhen und da sind auch andere Maßnahmen geplant, die wir gern im Ausschuss noch mal, wenn Sie Fragen haben, konkret dazu beantworten werden.

(Ute Schildt, SPD: Na, wenn er das immer noch nicht kapiert hat. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na, im Ausschuss machen wir das.)

Zum Dritten wird es darum gehen müssen, dass die Marktteilnehmer ihrer Verantwortung gerecht werden, nämlich für auskömmliche, kostendeckende Lebensmittelpreise zu sorgen. Dies gilt nicht nur für die Milch, sondern es gilt auch für alle anderen Lebensmittel.

Herr Minister, Sie haben eben erläutert und dargestellt, dass der Health Check unter anderem dazu führen soll, dass da mehr Verteilungsgerechtigkeit existiert. Ist das aber nicht vielmehr eine Farce, denn Sie müssen ja auch hier eine politische Niederlage hinnehmen?

Herr Borrmann, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Zusatzfragen nicht unterteilt sein dürfen. Eine klare Frage an den Minister bitte.

Ist der Health Check nicht für Sie eine politische Niederlage, denn Sie müssen ja hier konstatieren, dass die Mittel auch hier gekürzt werden von der EU?

Erstens befinden wir uns in einem Diskussionsprozess. Wenn Sie sich die Ver

ordnung der Europäischen Union anschauen, da will ich noch mal ausdrücklich sagen, ich sehe in dem Health Check sehr positive Aspekte, was Klimaschutz, was Biodiversität, was Trinkwasser und Oberflächenwasserschutz betrifft. Ich sehe auch, dass die Bundesregierung in der Pflicht ist und wir im Konzert der Länder mit dem Bund hier an einem Strang ziehen, nämlich solide und vernünftige Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume auch in MecklenburgVorpommern durchzusetzen. Ich bin guter Dinge, dass uns da einiges gelingen wird.

Vielen Dank, Herr Minister Backhaus.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 14 zu stellen.

Herr Minister Tesch!

14. Viele Schulen im Land wissen immer noch nicht, wie es im nächsten Schuljahr weitergehen soll.

Welche Schulen sind konkret von einer Schließung bedroht?

Die Einschätzung, dass viele Schulen im Land noch nicht wissen, wie es im nächsten Schuljahr weitergeht, wird nicht geteilt. Insbesondere die Frage der Bestandsfähigkeit von Schulen beziehungsweise die Notwendigkeit, eine Schule aufzuheben, wird nicht kurzfristig entschieden, sondern mit den Schulentwicklungsplänen der Landkreise und kreisfreien Städte, und dieses wird im Voraus geplant.

Die genehmigten Schulentwicklungspläne für den Zeitraum 2006/2007 bis 2010/2011 sehen zum Schuljahreswechsel 2007/2008 bis 2008/2009 die Aufhebung von 21 Schulen, die Einrichtung von vier neuen Schulen sowie die Umstrukturierung einer weiteren Schule vor. In lediglich vier dieser Fälle sind Beschlüsse zur Aufhebung der Schulen noch nicht im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgelegt worden. Verantwortlich für diese Situation sind die jeweiligen Schulträger. Diese haben bisher trotz gesetzlicher Verpflichtungen entsprechende Schulträgerbeschlüsse verweigert. Und es ist jetzt gegenwärtig Aufgabe der Landkreise als zuständige Rechtsaufsichtsbehörden, für die Umsetzung der Schulentwicklungspläne Sorge zu tragen.

In allen anderen Fällen sind die Genehmigungsverfahren zur Aufhebung, Errichtung beziehungsweise Organisationsänderung der Schulen zum Schuljahreswechsel 2007/2008 beziehungsweise 2008/2009 abgeschlossen. Sofern die Frage darauf abzielt, dass parallel durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Ausnahmeanträge zur Bildung von Eingangsklassen zu entscheiden war, wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidungen nicht die Frage einer Schulschließung zum Ende des Schuljahres 2007/2008 beinhalten. Die diesbezüglichen Genehmigungsverfahren sind im Übrigen abgeschlossen.

Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, aus welchen Gründen verschiedene Schulen Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Grunddaten verweigern?

Herr Abgeordneter, es gibt nicht eine einzige Schule, die uns irgendwelche Daten verweigert, da die Schule nicht die Genehmigungsbehörde

ist. Insofern reden wir hier – und ich kann es noch mal wiederholen – über Schulentwicklungsplanungen. Dies machen letztendlich die Landkreise beziehungsweise die kreisfreien Städte und dort gibt es auch Verfahren. Wir gehen davon aus, dass dies in Kürze abgeschlossen wird.

Zusatzfrage: Nach Ihrem jetzigen Kenntnisstand würde mich interessieren, was die weiteste Schulstrecke aufgrund der bis jetzt schon von Ihnen einzuschätzenden Schulwege bedeutet.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das hat mit der Frage nichts zu tun.)

Können Sie da schon etwas Konkretes sagen?

(Gino Leonhard FDP: Das hat mit der Frage nichts zu tun. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das hat mit der Ursprungsfrage nichts zu tun.)

Ich mache noch mal darauf aufmerksam, dass der Minister entscheiden kann, ob er diese Frage beantworten möchte.

Herr Abgeordneter, Sie haben hier gefragt, in welchen Bereichen Schulentwicklungspläne, Genehmigungsverfahren und so weiter vorliegen. Jetzt sind wir bei einem Thema, was in einem Flächenland Entfernungen von Standorten betrifft. Dieses ist auch geregelt im Schulgesetz. Hier geht es letztendlich nicht um die einzelne Frage von Kilometern, sondern zum Beispiel um die 60-Minuten-Regelung und ähnliche Dinge. Diese sind Bestand in diesem Land und daraus resultieren natürlich auch unterschiedliche Genehmigungsverfahren, wenn dieses überschritten wird. Auch das ist im Gesetz nachzulesen.

Vielen Dank, Herr Minister Tesch.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 15 zu stellen.

Herr Minister!

15. Nach den Daten des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern, so die „Schweriner Volkszeitung“ am 13.06.2008, war Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 1990 (bei der Wende) das Bundesland mit der jüngsten und wird sehr bald dasjenige mit der ältesten Bevölkerung sein. So steigt seit 1990 der Anteil der über 60-Jährigen schnell an. Der Anteil der unter 15-Jährigen nimmt dagegen seit 1990 um mehr als die Hälfte ab und soll noch weiter sinken. Vor allem die jüngeren und besser ausgebildeten Mecklenburger und Vorpommern verlassen unsere Heimat. Insbesondere Frauen verlassen in Scharen das Land und nehmen dabei „die künftigen Geburten mit“.

Mit welchen konkreten Maßnahmen wirkt die Landesregierung der Abwanderung von Mecklenburgern und Vorpommern entgegen?

Herr Abgeordneter, Sie haben mit Ihrer Frage einen Teil der Bevölkerungsbilanz angesprochen. Wir haben ja Sterbefälle und Geburten und wir haben ein Geburtendefizit. Das macht einen Teil der Bewegungen und der Entwicklung aus. Der zweite sind

die Wanderungsbewegungen. Und auch das ist eine Bilanz, auf der einen Seite sind Wegzüge, auf der anderen Seite sind Zuzüge. Das Problem, das Sie ansprechen, besteht darin, dass die Anzahl der Zuzüge nach Mecklenburg-Vorpommern ungefähr drei Viertel der Wegzüge ausmacht, das heißt, hier gibt es ein Defizit.

Ihre Frage richtet sich darauf, was die Landesregierung hier tut. Die Landesregierung versucht, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, und zwar über alle Ressorts und über eine Unzahl von Maßnahmen hinweg, Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln, MecklenburgVorpommern noch attraktiver zu machen, sodass Menschen, die gern hier bleiben wollen, auch hier bleiben können, und die, die bereit sind, hierher zu ziehen, dann tatsächlich auch die Lebensumstände vorfinden, die für sie attraktiv sind.

Ich will nur drei Punkte herausgreifen. Der eine ist vor allem auf junge Menschen gerichtet. Wir brauchen Ausbildungsplätze. Hier ist es in der Tat so, dass sich die Entwicklung zum Positiven hin gewendet hat. Es wird in Zukunft so sein, dass wir tatsächlich jedem Jugendlichen sagen können, wenn er sich in der Schule anstrengt und sich auch anschließend anstrengt, dass ihm dann eine berufliche Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern gesichert ist.

Das zweite Thema, vor allem auch für junge Menschen, betrifft Studienplätze. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern attraktive Studienplätze. Unsere Universitäten und Hochschulen schneiden immer bei Umfragen in Bezug auf die Studienbedingungen sehr gut ab. Hier ist Hervorragendes geleistet worden von unseren Hochschulen und sie werden es auch weiterhin tun.

Das dritte Thema betrifft alle Altersgruppen, vor allem aber auch junge Menschen, das sind Arbeitsplätze. Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern ausreichend Arbeitsplätze, sodass niemand gezwungen ist, aus diesem Grund, Arbeit zu finden, hier abzuwandern. Hier hat sich eine ganze Menge getan. Wenn Sie sich die neues ten Arbeitslosenzahlen ansehen, wir sind jetzt bei 118.000 Arbeitslosen. Das heißt, wenn Sie die letzten vier Jahre vergleichen, es war im Durchschnitt Jahr für Jahr ein Rückgang um etwa 20.000 Arbeitslose. Auch hier hat sich die Situation verbessert und wir werden alles tun, damit sie sich weiter verbessert.

Herr Minister, eine Zusatzfrage: Welche konkreten Erfolge bezüglich der Verhinderung oder zumindest der Reduzierung der Abwanderung können Sie denn zum Beispiel im Jahr 2007 hier dem Landtag vermelden?

Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen die Tätigkeit der Landesregierung, die Anstrengung der Landesregierung vermelden. Ihre Frage basiert auf einer Grundlage, als ob die Landesregierung in der Lage wäre, Menschen die Abwanderung zu verbieten, hier eine Grenze hochzuziehen und zu sagen, ihr bleibt alle hier. Das geht nicht. Wir können nur dadurch Menschen bewegen, hier im Land zu bleiben, dass wir ihnen eine Lebensperspektive bieten, die mindestens so gut ist wie die, die sie anderswo zu finden glauben. Die Entscheidung eines Menschen, wohin er geht, ist freiwillig und das ist seine.

Eine zweite Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich dann politisch, dass im Jahr 2007 das Land Mecklenburg-Vorpommern weitere 14.000 Einwohner verloren hat?

Herr Abgeordneter Köster, ich habe mit meiner Einleitungsbemerkung, weil ich ja schon so etwas erwartet habe, darauf hingewiesen, dass es zwei Komponenten gibt. Wanderungen sind das eine. Das ist Ihre konkrete Frage. Der Sterbeüberschuss ist die andere Komponente. Die haben Sie jetzt beide zusammen. Entscheiden Sie sich, was Sie wollen mit Ihrer Frage, ob Sie nun über die 14.000 oder die 9.000 sprechen wollen.