Protocol of the Session on June 4, 2008

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann machen wir ein Gesetz zusammen.)

Herr Ritter, darüber werden wir uns dann noch unterhalten, am besten im Ausschuss, denn da ist der Platz dafür.

Am Ende, und das ist mir wichtig, sollte eine Änderung des Brandschutzgesetzes stehen, die es den Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht, gestärkt und zukunftsorientiert, trotz aller Probleme in den Wehren, die Arbeit

anzugehen. Ich lade Sie noch einmal herzlich ein, mit uns im Ausschuss konstruktiv zusammenzuarbeiten. Ich bitte namens der Koalitionsfraktionen um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innen- und den Finanzausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Ringguth.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Herr Ritter, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reihenfolge macht es dem Minister dann einfacher, auf meine Rede zu reagieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Überschrift des vorliegenden Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD, das ist nun mal leider gesetzestechnisch so oder das Verfahren des Landtages, suggeriert, dass es das erste Änderungsgesetz wäre zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz. Wir wissen, dass wir nahezu vor einem Jahr das erste Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes vorgelegt haben. Auch da ging es um das Alter. Hier geht es allerdings um das Eintrittsalter bei den Feuerwehren. Herr Ringguth hat ausgeführt, dass wir vor Kurzem dazu eine Anhörung im Innenausschuss hatten. Die deutliche Watsche konnte ich so nicht nachvollziehen, im Gegenteil, es war eine sehr interessante Diskussion, die wir mit den Vertretern unseres Landesfeuerwehrverbandes und einzelner Kreisfeuerwehrverbände durchgeführt haben. Und zum anderen haben wir vom Landesfeuerwehrverband Thüringen zum Beispiel eine sehr klare Stellungnahme erhalten, wo das Eintrittsalter bereits auf sechs Jahre abgesenkt worden ist und nur positive Aspekte dargestellt werden konnten.

Insofern, lieber Kollege Ringguth, nehme ich das Angebot gern an, weil es wirklich so ist, dass man das Brandschutzgesetz nicht auf jeder Landtagssitzung ändern oder jedes Jahr einen neuen Gesetzentwurf einbringen sollte, dass wir das, was jetzt von uns vorliegt, das, was Sie hier vorgelegt haben, und das, was noch zu erwarten ist, darauf komme ich noch zurück, dann in einen Guss bringen und es als demokratische Fraktionen schaffen, einen gemeinsamen Gesetzestext hier einzubringen, bei dem es egal ist, wer vorn als Einreicher steht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Fraktion DIE LINKE der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes in den Innen- und Finanzausschuss zustimmen. Das zur Vorrede.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt parlamentarische Aktivitäten der Koalitionsfraktionen, bei denen einem wirklich das Lachen vergehen kann. Herr Kollege Ringguth und lieber Kollege Müller, der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf, das müssen Sie mir glauben, gehört nicht dazu. Ich habe herzhaft über den Gesetzentwurf gelacht, als ich ihn gelesen habe. Warum? Im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes meiner Fraktion zum Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren hat Kollege Müller das Austrittsalter und den obligatorischen Amtswehrführer als weitere Regelungspunkte angeführt.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Dies greift der vorliegende Gesetzentwurf auf. Ich komme noch einmal darauf zurück. Und nun zitiere ich wörtlich den Kollegen Müller während der 21. Sitzung des Landtages am 11. Juli 2007, das ist also fast ein ganzes Jahr her:

„Meine Damen und Herren, wir werden diesen Themenkomplex sehr sorgfältig diskutieren müssen und wir werden sehr viel mehr diskutieren müssen als das, was die Linken uns hier auf den Tisch gelegt haben. Und wir werden dabei mit den Betroffenen, das heißt mit dem Landesfeuerwehrverband, diskutieren und wir werden versuchen, gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Dazu, das kann ich Ihnen ankündigen, werden die Koalitionsfraktionen auch ihrerseits noch etwas vorlegen.“ Dann weiter: „Lieber Herr Kollege Ritter, Sie laden uns zum Essen ein, aber wir sitzen längst am Tisch.“ Zitatende.

Nun, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, überaus einladend ist Ihr Tisch aber auch nach einem Jahr immer noch nicht gedeckt. Erstens wollen Sie die Überführung …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schmalhans.)

Ja, Schmalhans.

Erstens wollen Sie die Überführung in die Reserveabteilung nach dem 57. Lebensjahr regeln, bisher erfolgte dies in der Regel nach dem 55. Lebensjahr. Hier stellt sich natürlich auch die Frage nach der bisher geübten Praxis, „in der Regel“. Und ich darf an die entsprechenden Diskussionen zum Eintrittsalter in die Jugendabteilung „in der Regel“ vom 11. Lebensjahr an erinnern.

Zweitens wollen Sie den aktiven Dienst spätestens mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird, durch Übertritt in die Ehrenabteilung beenden. Auch hier sollten wir möglichst Erfahrungen anderer Bundesländer hinterfragen.

Darüber hinaus müssen wir in den Ausschussberatungen Fragen klären, die in der vorliegenden Gesetzesbegründung eher verklärt werden. Ich zitiere: „Die Reserve sollte nur in besonderen Situationen zur Verstärkung eingesetzt und nicht als Ersatz für den aktiven Einsatzdienst benutzt werden. Das Hinausschieben des Eintrittsalters in die Reserveabteilung kann dem entgegenwirken, da der Kreis der Kameraden des aktiven Dienstes erweitert wird.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die eigentliche Frage ist doch aber, warum es bisher angezeigt schien, dass die Überführung in die Reserveabteilung „in der Regel“ nach dem 55. Lebensjahr erfolgte. Es wird auch zu hinterfragen sein, ob künftig 67-jährigen Kameraden der Einsatz in besonderen Situationen zur Verstärkung zuzumuten ist und ob sich hier eventuell versicherungsrechtliche Probleme ergeben.

Drittens, schließlich regeln Sie die obligatorische Wahl der Amtswehrführer, geht es bei Ihrem Gesetzestext, den Sie vorgelegt haben, wirklich kunterbunt durcheinander. Im bisher geltenden Gesetz Paragraf 12 Absatz 7 heißt es, ich zitiere: „In Ämtern können Amtswehrführer und Stellvertreter gewählt werden.“ Im Gesetzentwurf ist unter „Kosten“ von der verpflichtend einzuführenden Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters die Rede. Einen Stellvertreter des Amtswehrführers kennt

hingegen aber weder Artikel 1 Ziffer 2 Ihres Entwurfes noch die Gesetzesbegründung.

Darüber hinaus ergibt sich aus meiner Sicht Änderungsbedarf hinsichtlich der Wählbarkeitsvoraussetzungen, die auf das Lebensalter bezogen sind. Nachdem Sie das Eintrittsalter in die Reserveabteilung um zwei Jahre hinausschieben, sollte zum Gemeinde-, Orts- und Amtswehrführer und zum jeweiligen Stellvertreter künftig wählbar sein, wer das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die Wahlzeit sollte mit dem Kalenderjahr enden, in dem der Gewählte das 67. Lebensjahr vollendet hat. Hier scheint mir mehr als nur redaktionelle Hausarbeit nötig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Ihre Ausführungen zu den Kosten beziehungsweise zur Kostendeckung sind zumindest gewöhnungsbedürftig. Sie verweisen auf ein künftig novelliertes Finanzausgleichsgesetz, welches voraussichtlich sämtliche Ausgaben der Kommunen für Freiwillige Feuerwehren berücksichtigen wird. Künftig, voraussichtlich nur bis dahin erforderlich, das sind Hoffnungen und Erwartungen, aber kaum Fundamente für einen die Konnexität auslösenden Gesetzentwurf.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Potemkinsche Dörfer nennt man das.)

In diesem Zusammenhang werden wir selbstverständlich auch die von Ihnen vorgesehenen Deckungsquellen sehr kritisch hinterfragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Anhörung zum Brandschutz- und Hilfeleistungsänderungsgesetz meiner Fraktion ist sowohl vom Landesfeuerwehrverband als auch vom Städte- und Gemeindetag erheblich weiterer Änderungsbedarf an diesem Gesetz angemahnt worden. Kritisch angesprochen wurden Fragen der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, nachhaltige Strukturentscheidungen und Kooperationsformen oder auch der zweckentfremdete Einsatz der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren. Ich habe beide Verbände dringend gebeten, ihre Vorschläge dem Innenausschuss zuzuleiten. Von all diesen Problemen findet sich im heute vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen noch nichts. Insofern sollten wir auch die Beratungen Ihres Gesetzentwurfes und unseres nutzen, mit dem Forderungskatalog des Landesfeuerwehrverbandes und des Städte- und Gemeindetages eine Übereinstimmung zu finden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorhin Herrn Müller zitiert, als er angesprochen hat, dass mit allen Betroffenen umfassend diskutiert und dann etwas auf den Tisch gelegt werden sollte. Diese Diskussionen haben nun offensichtlich ein Jahr stattgefunden. Wenn es denn so ist, dass Sie ein Jahr mit den Betroffenen diskutiert haben, dann ist der vorliegende Gesetzentwurf aber mehr als dürftig. Sie sind daher mit Ihrem Entwurf den Feuerwehren und dem Landtag weitgehend das schuldig geblieben, was Sie uns vor einem Jahr als großen Wurf vollmundig versprochen haben. Hier könnte man auch die Frage nach der Rolle von Opposition und Regierungskoalition stellen. Ich biete Ihnen aber an, dass wir im Innenausschuss gemeinsam mit den Verbänden und dem zuständigen Minister die Probleme strukturieren, um damit eine umfassende Novelle des Brandschutzgesetzes möglich zu machen. Unsere Zusammenarbeit biete ich hiermit an. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Ritter.

Es hat jetzt ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffier. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wasser marsch! – Volker Schlotmann, SPD: Der deckt jetzt den Tisch.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Ich decke jetzt weder den Tisch noch lösche ich das Feuer. Ich denke, es ist erst mal gut, dass über die Sache diskutiert wird.

Und, Herr Ritter, ob Sie das zum Lachen finden oder nicht, ich meine, es ist gut, dass man sich mit der Situation und mit der einen oder anderen Frage auseinandersetzt. Wir haben die Probleme überdacht. Der Souverän, das Parlament, entscheidet letztendlich, was ins Gesetz kommt.

Zur Frage des Eintrittsalters der Jugendwehren sage ich Ihnen ganz klar und deutlich Folgendes: Ich bin mit Sicherheit kein Anhänger, das Alter weiter nach unten zu setzen, denn sie brauchen auch die Voraussetzungen vor Ort, dass die Jugendwehrführer dementsprechend ausbilden und damit umgehen können. Aber wenn man zur Auffassung kommt, hier Veränderungen vorzunehmen, bitte schön, dann soll es getan werden, dann wird es natürlich auch akzeptiert.

Die Feuerwehren des Landes leisten einen wesentlichen Beitrag in der Gefahrenabwehr. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Bekämpfung von Bränden, die technische Hilfe bei Unfallereignissen, die Eindämmung von Umweltgefahren sowie die Mitwirkung im Rettungsdienst. Darüber hinaus stellen die 1.096 Freiwilligen Feuerwehren den wesentlichen Teil der Katastrophenschutzeinheiten. In den sechs Berufsfeuerwehren des Landes arbeiten annähernd 700 Feuerwehrbeamte. Der Mitgliederbestand in den Freiwilligen Feuerwehren beläuft sich auf annähernd 28.000 ehrenamtliche Frauen und Männer. Die Feuerwehren leisten im Durchschnitt täglich fast 200 Einsätze, davon sind etwa ein Drittel Brand- und technische Einsätze und zwei Drittel Rettungseinsätze.

An diesen Aufgaben wird deutlich, dass das Ehrenamt für die öffentliche Gefahrenabwehr unverzichtbar ist. Unverzichtbar heißt ist diesem Fall jedoch nicht auch gleichzeitig unbegrenzt leistbar. Die Sicherstellung der täglichen Einsatzbereitschaft bereitet in unserem Land zunehmend Probleme. Bisher sind es nur Einzelfälle, die an unser Haus, an mich, aber auch letztendlich an die Abgeordnetenbüros herangetragen werden. Jedoch ist es absehbar, dass in bestimmten Regionen das Vorhalten notwendiger einsatzfähiger Mannschaftsstärken schwieriger wird. Grundsätzlich bin ich jedoch der Meinung, dass der flächendeckende Brandschutz und die technische Hilfe von den über 1.000 Freiwilligen und den sechs Berufsfeuerwehren im Land gewährleistet werden kann. Es sind aber vielfältige Faktoren vorhanden, die den Bereich des ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren des Landes Mecklenburg-Vorpommern beeinflussen. Dazu zählen die oft auswärtige Berufstätigkeit, die Altersstrukturen sowie zunehmend

die fehlende Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft zu engagieren.

(Udo Pastörs, NPD: Woran liegt das wohl?)

Gleichzeitig muss auch der Bund über steuerrechtliche Erleichterungen für das Ehrenamt nachdenken und reagieren.

(Udo Pastörs, NPD: Also mit Geld.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für MecklenburgVorpommern trat am 20. November 1991 in Kraft. Mit der Novellierung 2002 wurden den Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern moderne Grundlagen für ein wirksames Lösch- und Hilfeleistungssystem gegeben. Nach geltender Gesetzeslage kann gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Brandschutzgesetzes jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht, in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehren einbezogen werden und eintreten. In der Regel erfolgt nach der Vollendung des 55. Lebensjahres die Überleitung in die Reserveabteilung und spätestens mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet der aktive Dienst durch Übertritt in die Ehrenabteilung.

Um den gesetzlich zu gewährleistenden abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung im Gemeindegebiet gerade tagsüber sichern zu können, müssen immer häufiger auch die aktiven Mitglieder der Reserveabteilung alarmiert werden. Dadurch wird jedoch der eigentliche Zweck, also die Vorhaltung einer Reserve für größere oder lang anhaltende Schadenslagen, nicht eingehalten. Die Reserve dient lediglich als Verstärkung und nicht als Ersatz für den aktiven Einsatzdienst. Aus zahlreichen Gesprächen mit den Kameraden vor Ort weiß ich, dass viele von ihnen sich länger engagieren wollen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf der Koalition greift durch die Anhebung der Altersgrenze für den Übertritt in die Reserve- beziehungsweise Ehrenabteilung die Idee einer längeren aktiven Mitgliedschaft bei den Freiwilligen Feuerwehren im Land auf und trägt somit auch dem Anliegen vieler Kameradinnen und Kameraden und den Wünschen der Feuerwehren des Landes MecklenburgVorpommern Rechnung. Das hat positive Auswirkungen sowohl auf den aktiven Einsatzdienst als auch auf die anderen Abteilungen der Feuerwehren. Aufgrund der verbesserten medizinischen Grundversorgung und der daraus resultierenden gestiegenen Leistungsfähigkeit im Alter ist die Anhebung des Austrittsalters aus dem aktiven Dienst auf 67 durchaus begründbar. Deshalb erachte ich die Verlängerung der Teilnahme am aktiven Dienst in der Reserveabteilung, also die Anhebung von 65 Jahre auf 67 Jahre, als sinnvoll.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Durch den Austritt aus dem Berufsleben, durch Pensionierung oder Altersteilzeit steigt die Anzahl der Kameraden in den Reserveabteilungen, die tagsüber schnell verfügbar sind, mit zunehmendem Alter. Durch die Erweiterung der Altersgrenzen steigt die Zahl der möglichen Einsatzkräfte, die ohne großen Zeitverzug alarmiert werden und zum Ort des Geschehens gelangen können.

Wie auch im aktiven Dienst der Wehren ist der Dienst in der Reserveabteilung freiwillig und nur bei Erfüllung der gesundheitlichen Eignung möglich. Auch dem muss

Rechnung getragen werden. Dem wird im Land auch Rechnung getragen. Durch die Erhöhung der Altersgrenze wird die Chance eröffnet, Qualitätsverluste durch zu geringe Personalkapazitäten zu vermeiden und länger vom Erfahrungsschatz der älteren aktiven Mitglieder im täglichen Einsatzgeschehen zu profitieren.