Protocol of the Session on June 4, 2008

Rechnung getragen werden. Dem wird im Land auch Rechnung getragen. Durch die Erhöhung der Altersgrenze wird die Chance eröffnet, Qualitätsverluste durch zu geringe Personalkapazitäten zu vermeiden und länger vom Erfahrungsschatz der älteren aktiven Mitglieder im täglichen Einsatzgeschehen zu profitieren.

Meine Damen und Herren, neben den eben genannten Möglichkeiten zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft befindet sich im vorliegenden Gesetzentwurf ein weiterer Punkt, der die Sicherstellung des flächendeckenden Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern aktiv verbessern kann. Durch den vorliegenden Entwurf wäre es möglich, Funktionsstrukturen in den Freiwilligen Feuerwehren auf Ebene der Ämter nachhaltig zu sichern. Der Gesetzentwurf zielt vor dem Hintergrund zukünftiger Verwaltungsstrukturen darauf ab, den amtsangehörigen Gemeinden und den Amtsverwaltungen fachliche und organisatorische Beratung sowie eine qualifizierte Unterstützung für überörtliche Aufgaben im Brandschutz und Hilfeleistungen anzubieten. Er trägt somit zur Vereinheitlichung der Standards in einem Amtsbereich bei.

(Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Die Aufgabe der Gemeinde als Träger des Brandschutzes wird dadurch nicht berührt. In den 79 Ämtern in Mecklenburg-Vorpommern ist die Funktion des Amtswehrführers bereits heute vorwiegend besetzt, allerdings noch nicht überall. Aus persönlicher Erfahrung kann ich berichten, dass die Inhaber dieser Funktion in überwiegendem Maße die im Gesetzesentwurf genannten und beschriebenen Aufgaben auch augenblicklich schon ausführen, obwohl sie gesetzlich hier in der Form so noch nicht normiert sind und dies für die Fortentwicklung des Brandschutzes in den Gemeinden letztendlich sehr vorteilhaft ist. Mir persönlich wurde diese Bitte auch von Fachleuten aus meinem Haus angetragen, die diese Thematik in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes, Kreis- und Amtswehrführern und Mitarbeitern aus Verwaltungen untersucht haben.

Als Ergebnis dieser Beratungen ist festzuhalten, dass es mehrere Wege gibt, um bestimmte Aufgaben des Brandschutzes auf Amtsebene zu etablieren. Der Vorschlag, die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters verpflichtend einzuführen, stellt, und das ist richtig, einen Fall der Konnexität dar. Das ist festzuhalten. Durch die Schaffung eines Personalstandards auf kommunaler Ebene ist zugleich die finanzielle Deckung für die Zahlung der Entschädigungsleistungen notwendig. Die durch die Wahl der Amtswehrführer entstehenden Kosten werden übergangsweise aus dem Titel 633.03 des Einzelplans 04 Kapitel 0407 beglichen. Ab 2010 ist beabsichtigt – und da der Haushalt noch nicht beschlossen ist und die Verhandlungen für den Doppelhaushalt auch erst beginnen, kann man in der Tat nur das erklären, was zurzeit vorgesehen ist, allerdings etwas anders, als vom Kollegen Ritter ausgeführt –, die hierfür notwendigen Mittel im Einzelplan 11 als weiteren Konnexitätstitel unabhängig von den Finanzausgleichsleistungen bereitzustellen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nunmehr möchte ich noch auf die vorhin angesprochene abnehmende Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, eingehen.

(Raimund Borrmann, NPD: Eure Gemeinschaft! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Am 10. April wurde die Kampagne „Köpfe gesucht. Die Freiwilligen Feuerwehren suchen Verstärkung!“ hier im Schloss gestartet.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ihr löscht selbst den Brand bei der NPD.)

Diese zweijährige Kampagne des Landesfeuerwehrverbandes, die wir ausdrücklich unterstützen, beinhaltet vor allem Folgendes:

1. die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Rolle der Feuerwehren im Brand- und Katastrophenschutz

2. die Sensibilisierung der Arbeitgeber für erforderliche Freistellungen von Feuerwehrkameraden für Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen

Dies gilt auch für die öffentliche Hand, nicht nur für den privaten Arbeitgeber.

3. die Erhöhung des Anteils von Frauen in den Feuerwehren

4. die verstärkte Jugendarbeit mit dem Ziel, den Anteil der in die Erwachsenenabteilungen übernommenen Mitglieder deutlich zu erhöhen

Ich möchte hier im Rahmen dieser Sitzung noch einmal meinen außerordentlichen Dank an die Abgeordneten des Landtages ausdrücken, die es ermöglicht haben, dem Landesfeuerwehrverband eine Kampagne zu initiieren, mit der in den Feuerwehren unseres Landes hoffentlich nachhaltig etwas bewegt werden kann. Ich wünsche den Beratungen zum Gesetzentwurf viel Erfolg. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der SPD.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Kollegen Ringguth und des Herrn Innenministers habe ich zum Gesetzentwurf selbst nicht mehr so sehr viel zu sagen, weil ich mich den beiden Vorrednern weitestgehend anschließen kann und ihnen zustimme.

Das gibt mir natürlich die Gelegenheit, ein paar Worte, lieber Herr Kollege Ritter, zu Ihrem Redebeitrag hier darzulegen. Sie haben uns vorgeworfen, dass wir nur einen schmalen Gesetzentwurf mit nur zwei Punkten vorlegen. Nun ja, der, den Sie uns vor einem Jahr vorgelegt haben, der war so riesig breit nun auch nicht

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Außerordentlich schmal.)

mit dem einen Punkt, den er enthielt.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und wenn Sie meinen damaligen Vergleich mit dem Essen aufgreifen, dann bleiben wir doch mal bei diesem Vergleich. Während wir wenigstens ein Gericht mit zwei Gängen auftragen, haben Sie uns lediglich eine Vorspeise serviert, bei der man dann beim Essen sagen würde: Da gucken ja mehr Augen rein als raus. Und Sie haben damit weiß Gott niemanden satt gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben aber eine delikate Speisekarte versprochen und das liegt jetzt vor.)

Und wenn wir dann auch noch sehen, lieber Kollege Ritter, und das, meine Damen und Herren, sollten wir sehr ernst nehmen, dass das, was wir hier diskutiert und Sie eingebracht haben und wofür viele von uns – ich schließe mich da ein – durchaus Sympathie empfunden haben und auch noch empfinden, vom Landesfeuerwehrverband unseres Landes sehr kritisch bewertet wird, dann allerdings müssen wir auch feststellen, dass es vielleicht nicht ganz so einfach ist, ein Menü zusammenzustellen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist wohl wahr.)

mit dem wir in der Tat hier vernünftig satt machen, sprich, vernünftig die Probleme der Feuerwehren in unserem Land angehen. Deswegen sollten wir es vielleicht unterlassen, Kollege Ritter, demjenigen, der den Versuch macht, etwas zur Problemlösung beizutragen, dafür vor das Schienbein zu treten,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hätte ich vor einem Jahr von Ihnen hören wollen, Herr Müller. Das hätte ich vor einem Jahr von Ihnen hören wollen.)

und viel lieber den Versuch unternehmen, hier gemeinsam zu Problemlösungen zu kommen. Insofern schließe ich mich dem Angebot, das Kollege Ringguth gemacht hat, zur gemeinsamen Arbeit aller Demokraten ausdrücklich an. Ich glaube, wir haben es nötig.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das stimmt. Das stimmt.)

Denn, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor, das Problem der Einsatzbereitschaft – meine Vorredner haben darauf verwiesen – ist ein gravierendes und in den ländlichen Räumen ein wachsendes.

Auf der anderen Seite müssen wir feststellen, und das ist erfreulich, die Menschen werden älter, die Menschen bleiben länger leistungsfähig, bleiben länger gesund, nicht alle, aber im großen Durchschnitt, und es gibt sehr häufig Verwunderungen und Verärgerungen darüber, dass wir eine Gesetzeslage haben, die Menschen in die Reserveabteilung und dann zehn Jahre später in die Ehrenabteilung schickt, die meinen, und zwar zu Recht, dass sie dort noch gar nicht hingehören, dass sie noch so leistungsfähig sind, dass sie hier wesentlich mehr für den Brandschutz und für den Dienst an der Gemeinschaft beitragen können. Ich denke, wir müssen solchen Entwicklungen Rechnung tragen. Deswegen müssen wir hier eine Veränderung dieses Gesetzes vornehmen.

Da Sie das Thema versicherungsrechtliche Probleme angesprochen haben, sage ich Ihnen, ja, das ist doch genau der Punkt. Das, was hier im Moment im Gesetz drinsteht, dass sie in der Regel mit 55 beziehungsweise 65 Jahren in die nächste Abteilung wechseln, führt doch dazu, dass wir dieses auch tatsächlich machen müssen, weil wir sonst versicherungsrechtliche Probleme bekommen würden. Hier ist doch die Gesetzesänderung geradezu der Schlüssel, die Probleme mit den Versicherungen zu lösen.

Ein weiteres Thema, das ist das Thema Amtsebene. Auf der Amtsebene kommt es zu Kooperationen der Feuerwehren bereits heute. Das ist richtig. Diese Entwicklung wollen und müssen wir stärken und wir müssen sie aus

bauen. Dafür brauchen wir einen klaren Rahmen und den schaffen wir, indem wir den Amtswehrführer obligatorisch machen, ihn aus der Kannregelung herausbekommen und ihn jetzt in die Mussregelung hineinnehmen.

Lieber Kollege Ritter, Sie haben recht, da steht nichts von einem Stellvertreter. Aber wir gehen davon aus, dass, wenn die Ämter dies wollen, sie einen Stellvertreter wählen können. Und wir haben bei der Konnexitätsberechnung dieses bereits mit in Rechnung gestellt. Sie sehen das und Sie sehen, wohin unser Wille geht. Ich verstehe Ihren Vorwurf hier ehrlich gesagt nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist im Gesetzestext auch so geregelt.)

Aber wir können gerne im Innenausschuss darüber reden und gemeinsam versuchen, einen Text zu erarbeiten, der vielleicht auch Ihren Bedenken entgegenkommt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr schön.)

Aber lassen Sie mich noch zum Thema Konnexität, Sie wissen, eines meiner Leib- und Magenthemen, ein paar Worte sagen. Sie haben ja festgestellt, dass wir hier einen ganz klaren und ganz eindeutigen Fall für das strikte Konnexitätsprinzip sehen, und Sie können genauso feststellen, dass wir dem in der Weise Rechnung tragen, wenn wir sagen, das beläuft sich auf diesen Betrag. Den haben wir, wie ich denke, nachvollziehbar vorgerechnet. Wir haben gesagt, wo das Geld herkommen soll. Mehr, denke ich, muss man in einem solchen Fall nicht tun. Und genau das tun wir. Wenn Sie sagen, da wird auf ein zukünftiges FAG verwiesen, lieber Kollege Ritter, dann tun Sie doch nicht so, als wären Sie völlig aus einer anderen Welt oder von einem anderen Stern. Jeder hier weiß – und wir haben in der Enquetekommission in öffentlicher Sitzung darüber diskutiert –, dass ein neues Finanzausgleichsgesetz in Arbeit ist. Wir wissen ganz genau, der erste Teil eines Gutachtens liegt vor. Wir haben darüber geredet. Jeder weiß, ein zweiter Teil des Gutachtens, da geht es um die horizontale Finanzverteilung, ist in Auftrag gegeben, soll in Kürze vorgelegt werden. Jeder weiß, dass wir dann in ein Gesetzgebungsverfahren eintreten werden, das mit einem Gesetz enden soll, das, so hoffen wir, am 01.01.2010 in Kraft tritt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: 2010 schon? Oh!)

Und dann stellen Sie sich hierher und sagen, wir würden hier irgendetwas niveauloses von einer möglichen FAGNovelle reden. Lieber Kollege Ritter, das ist längst in Arbeit, das wissen Sie. Ich glaube, dass diese Aussage, für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten eines solchen FAG haben wir eine Finanzierungsquelle und im Übrigen wollen wir das über das FAG regeln, absolut korrekt und absolut richtig ist. Wir werden, denke ich, bei dieser Variante bleiben. Also, meine Damen und Herren, vielleicht etwas weniger Rauch und etwas mehr Feuer, auf dem wir dann unsere Würstchen grillen für unser gemeinsames Mittagessen.

(Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Raimund Borrmann, NPD)

Kollege Ritter, lassen Sie uns im Innenausschuss gemeinsam daran arbeiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard von der FDP.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eins vorwegschicken: Ich habe nicht herzhaft gelacht, denn dafür ist mir das Thema zu wichtig. Ich glaube, Sie können angesichts des wunderschönen Wetters seit den letzten Tagen nicht nur ansatzweise darüber nachdenken, was passiert wäre, wenn wir uns das einmal im Vergleich zu den südlichen Landesteilen in der Bundesrepublik anschauen, wie oft da die Freiwilligen Feuerwehren ausgerückt sind in den letzten Tagen.

(Heinz Müller, SPD: Ja, ja.)