Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Zehnten Staatsvertrag zu Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsver- trag) auf der Drucksache 5/1279. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1474 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1279 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1279 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU und ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.20 Uhr wieder eröffnet. Die Sitzung ist unterbrochen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen
Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland, auf der Drucksache 5/1470.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle zwischen den Ländern Brandenburg, SachsenAnhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland (Erste Lesung) – Drucksache 5/1470 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, wir haben hier jetzt ein sehr ernstes Thema. Leider ist der Plenarsaal nicht so gefüllt. Aber wenn wir einmal an das Jahr 2002 zurückdenken, …
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wenn sie Hochwasser haben, dann kommen sie. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Es geht heute um ein sehr ernstes Thema, bei dem ich glaube, dass wir in den letzten Monaten oder Jahren eine sehr wertvolle Arbeit geleistet haben. Die Grundlage zu diesem Gesetzentwurf hat das Elbehochwasser, also die Flutereignisse im August 2002, gebildet. Wenn man sich die Bilder noch einmal vorstellt, wir hatten das Sommerhochwasser. Es drohte an vielen Stellen, auch in unserem Land, der Elbdeich zu brechen. Ich darf noch einmal an die Witterungskapriolen erinnern. Wir werden heute noch über den Klimawandel reden. Wir werden in den nächsten Tagen sicherlich aus den Medien vernehmen können, wir arbeiten auch intensiv daran, Hilfestellungen im Zusammenhang mit den jetzigen Witterungskapriolen zu geben. Dass Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem Elbehochwasser massive Schäden zu verzeichnen hatte oder insgesamt in Deutschland mehrere Milliarden Schäden entstanden sind, hat uns dazu gebracht, mit den Landesbehörden, mit den Ordnungskräften und mit den Landkreisen, auch mit der Polizei und dem Technischen Hilfswerk in Auswertung dieser Katastrophe zu reden, um zu klären, was wir in der Zukunft besser machen können.
Ich glaube, an dieser Stelle darf man noch einmal sagen, die über Tausend freiwilligen Helfer, die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk, die Verwaltungen insgesamt, diese Menschen haben damals eine sehr aufopferungsvolle Arbeit geleistet. Dafür können wir uns nur noch einmal bedanken.
Zum anderen haben damals auch die Flutung der Havel und die in Sachsen-Anhalt befindlichen Flutpolder zu einer deutlichen Entspannung geführt, nämlich von 45 Zentimetern. Dies wirkte sich nachhaltig positiv auf das Flutgeschehen aus. Nicht nur die Gebiete in der
Prignitz, also in Brandenburg, sondern auch die flussnahen Regionen im Norden Sachsen-Anhalts, in Niedersachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern – auch das wird oftmals leider vergessen – und Schleswig-Holstein haben davon profitiert. Eine derartige Flutung der Havelpolder bei Hochwasserereignissen ist seit dem 7. Juli 1993 durch eine Verwaltungsvorschrift beziehungsweise eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt geregelt worden.
Aufgrund der Erfahrungen, von denen ich hier gesprochen habe, aus dem Elbehochwasser 2002 haben die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die Möglichkeit der Flutung der Hafenniederungen für die Zukunft zu optimieren, wenn wir ein solches Schadensereignis wieder haben sollten. Hierzu haben die genannten Bundesländer am 06.03.2008 in Potsdam bereits einen Staatsvertrag unterzeichnet, mit dem auch Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in die Entscheidung über eine Flutung der Havelpolder im Hochwasserfall mit eingebunden werden. Ich halte dies für einen ganz wichtigen Schritt für mehr Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger an der Elbe und an diesen Flussgebietsentwicklungen.
Als Vertragspartner wurde im Übrigen auch der Bund mit einbezogen, weil sowohl die Elbe als auch die Havel Bundeswasserstraßen sind und sich die Havel zum Teil im Eigentum des Bundes befindet. Das waren harte Verhandlungen in den letzten Jahren, aber unter dem Strich zählt das Ergebnis. Ich glaube, dass kann sich sehen lassen. Nicht nur aus fachlicher, sondern auch aus finanzieller Sicht macht es Sinn, zukünftig im Bereich des Hochwasserschutzes verstärkt zusammenzuarbeiten.
Natürlich gibt es einen Staatsvertrag wie diesen nicht zum Nulltarif, denn auch die Flutung der Havelpolder verursacht Schäden, an deren Beseitigung sich die Vertragspartner selbstverständlich finanziell zu beteiligen haben. Auf die genauen Kriterien der Kostenverteilung will ich im Detail nicht eingehen. Diese sind im Artikel 4 ganz klar und anschaulich geregelt. Nur so viel aus meiner Sicht noch einmal zur Erklärung: Bei der Verteilung der Kosten wird das unterschiedliche Schadenspotenzial in den einzelnen Ländern und damit der Vertragspartner berücksichtigt. Das bedeutet, wer mehr von der zukünftigen Flutung der Havelpolder profitiert, muss auch entsprechend mehr bezahlen. Nach derzeitigen Verhältnissen muss das Land Mecklenburg-Vorpommern 14,95 Prozent der Kosten tragen, in Brandenburg sind es 22,66 Prozent, in Sachsen-Anhalt 18,03 Prozent und in Niedersachsen sind es 44,34 Prozent.
Der Schaden für die Havelpolderflutung im Jahr 2002 belief sich nach Mitteilung des Umweltministeriums in Brandenburg und Sachsen-Anhalt auf 3,9 Millionen Euro. Damit hätte der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns bei 583.000 Euro gelegen. Dieses wäre nach dem Staatsvertrag, wenn es den damals schon gegeben hätte, praktisch der zu zahlende Betrag gewesen. Demgegenüber stehen aber die entstanden Kosten für Notunterkünfte, Evakuierung von Bürgern und Präventions- und Katastrophenschutzeinsätze in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kosten, die wir in dem Zusammenhang allein in unserem Land hatten, wurden auf 6,4 Millionen Euro berechnet.
Als Fazit kann mal also Folgendes zusammenfassen: Wir versprechen uns von dieser verstärkten Zusammenarbeit eine spürbare Verbesserung des Hochwasser
schutzes und eine deutliche Reduzierung der Kosten, die im Fall eines Hochwasserereignisses eintreten werden. Ich würde mich freuen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie diesem Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages zustimmen würden, um schnell für alle Bundesländer und auch die Menschen in diesen Räumen ein Recht auf Sicherung zu geben. Insofern, glaube ich, ist es ein guter Beitrag für den Hochwasserschutz in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1470 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für MecklenburgVorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V), auf der Drucksache 5/1489.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) (Erste Lesung) – Drucksache 5/1489 –
Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Ringguth. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut einem Jahr haben die Koalitionsfraktionen – ich habe das damals so formuliert – die brennenden Probleme der Feuerwehren im Land zum Anlass genommen, eine Imagekampagne anzuregen und auf den Weg zu bringen. Ich freue mich, dass am 10. April hier im Innenhof des Schlosses der Startschuss für die zweijährige Aktion unter dem Motto „Köpfe gesucht“ gefallen ist. Diese Werbekampagne des Landesfeuerwehrverbandes mit tatkräftiger Unterstützung des Innenministers Herrn Lorenz Caffier ist, wie ich meine, ein wichtiger Baustein, mit dem die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren im Land gefördert und gestärkt werden soll. In einer breiten Öffentlichkeit muss viel mehr als bisher wirklich erkannt werden, mit welchem Engagement sich ehrenamtliche Retter täglich für das Wohlergehen aller einsetzen.
Meine Damen und Herren, wir wissen aber, dass allein eine Imagekampagne die Probleme der Wehren im Lande
natürlich nicht lösen kann. Sie kann und soll die Menschen im Land für die Probleme der Wehren, das heißt der ehrenamtlichen Helfer und Retter, sensibilisieren. Die Freiwilligen Feuerwehren, vor allem die im ländlichen Bereich, stellen immer ein besonderes Problem dar. Sie spüren die gravierenden Folgen des demografischen Wandels und der Abwanderung junger Leute aus unserem Land schon heute. Hinzu kommen die vielen Berufspendler. Sie stehen tagsüber wegen der großen Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort häufig gar nicht für Einsätze zur Verfügung. Und das alles, meine Damen und Herren, hat zur Folge, dass die Zahl der aktiven Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren im Land ständig sinkt. Im Jahr 2007 waren es noch rund 35.500 Kameraden. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang von rund 800 Kameradinnen und Kameraden. Ähnlich sieht es in den Jugendabteilungen aus. Waren es 2005 noch rund 7.500 Mitglieder, sank die Zahl der aktiven Mädchen und Jungen im Jahr 2007 auf rund 6.500 – immerhin in zwei Jahren 1.000 Mädchen und Jungen weniger.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Brandschutzgesetzes nach unserer Auffassung notwendig. Wir haben in den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf die Punkte aufgenommen, die uns für die Verbesserung der Situation bei den Freiwilligen Feuerwehren am Wesentlichsten erscheinen. Dabei ist uns klar – und ich sage das nachher für die Debatte hier schon –, dass wir mit den Änderungen das Grundproblem, nämlich den demografischen Wandel, nicht lösen. Die Feuerwehren sollen aber künftig auch ältere Mitglieder im aktiven Dienst einsetzen können, um den Mitgliederverlust zumindest teilweise kompensieren zu können.
Damit bin ich beim Inhalt des Gesetzentwurfes. Zunächst wollen wir die Altersgrenze für den Übertritt in die Reserve- beziehungsweise Ehrenabteilung anheben. Das ist übrigens in einigen anderen Bundesländern längst Usus, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Nach geltender Rechtslage kann jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und regelmäßig für den Einsatz und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht, in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehren eintreten. Das ist bekannt. Zurzeit erfolgt in der Regel nach Vollendung des 55. Lebensjahres der Übertritt in die Reserveabteilung und spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres endet der aktive Dienst. Die Kameradinnen und Kameraden treten dann in die Ehrenabteilung ein.
Meine Damen und Herren, Realität ist, dass die Reserveabteilungen ihren Namen eigentlich zu Unrecht tragen. Reserveabteilungen spielen im täglichen Geschehen eigentlich gar keine Rolle. Die Kameradinnen und Kameraden sind längst nicht mehr Reserve, sondern sie stellen im Wesentlichen gerade im ländlichen Raum häufig die Besatzung der Einsatzfahrzeuge. Sie sind häufiger vor Ort als junge Leute. Deshalb beabsichtigen wir, die Zeit bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst insgesamt um zwei Jahre zu verlängern, um so den Kreis der potenziellen Mitglieder in den Reserveabteilungen zu erweitern. In anderen Bundesländern, das sagte ich schon, ist das längst Realität.
Meine Damen und Herren, aus den Reihen der Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren ist an uns außerdem verschiedentlich der Wunsch herangetragen worden, klar
gegliederte Organisationsformen zu schaffen. Feuerwehren sind nun mal klar hierarchisch gegliedert, da gibt es diesen Wunsch ganz offenkundig insbesondere aus den Reihen der bisher fakultativ gewählten Amtswehrführer. Bisher war die Wahl der Amtswehrführer freiwillig. Das führte in einigen Amtsbereichen dazu, dass eine Amtswehrführung gewählt wird, in anderen aber nicht. Entsprechend unterschiedlich und vielleicht auch schwierig gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Kreiswehrführer. Dieses Problem und viele andere Probleme, die damit verbunden sind, wollen wir lösen, indem wir künftig in jedem Amtsbereich eine Wehrführung haben wollen, die dann vom Gesetzgeber her vorgeschrieben und dort im Amtsbereich zu wählen ist. Es geht hier um eine einheitliche Führungsstruktur mit klarer gesetzlicher Aufgabenzuweisung für die Amtshilfe.
Meine Damen und Herren, in meiner Fraktion, und ich glaube auch für die Kolleginnen und Kollegen aus der SPD sprechen zu dürfen, sind wir uns im Klaren darüber, dass dieser Gesetzentwurf nicht mehr ist als eine Arbeitsgrundlage. Wir wollen allerdings das Brandschutzgesetz in dieser Legislaturperiode, wenn es irgendwie geht, nur einmal ändern. Deswegen sollten wir – und da meine ich vor allem auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition – bei diesem Thema wirklich schlicht zusammenarbeiten, vielleicht hier und da etwas am Gesetzentwurf ändern oder etwas hinzufügen. Wir sind für solche Anregungen sehr offen. Wir wollen gern mit Ihnen …
Ja, darüber können wir nachher noch in der Debatte reden, Herr Professor Methling. Da sind wir wirklich offen.
Ich habe zum Beispiel – weil Herr Ritter sich amüsiert – eine deutlich andere Auffassung. Ich war beim letzten Mal leider nicht dabei, als die Anhörung zum Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren gelaufen ist. Ich war leider persönlich verhindert. Aber ich habe schon gehört, es hat eine ganz schöne Watsche gegeben. Ich persönlich habe dazu eine völlig andere Auffassung. Ich bin der Meinung, dass der Antrag eigentlich zu unterstützen ist, aber, wie gesagt, gesetzestechnisch am besten in einem Gesetz. Herr Professor Methling so etwas Wichtiges wie ein Brandschutzgesetz ändert man nicht beliebig oft in einer Legislaturperiode.
Wie bitte?! Das ist ein ganz breites Angebot, und zwar zur Zusammenarbeit, Herr Ritter. Das wird Sie doch nicht überraschen, denn bei dem Thema Feuerwehr sollten wir zusammenarbeiten.