Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1490 zur Beratung in den Innenausschuss zu überweisen. Wer für diesen Vorschlag stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD sowie Ablehnung der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Peti- tions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V), Drucksache 5/1515.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/1515 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt. Frau Borchardt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes für den Zeitraum 01.01.2008 bis 30.04.2008 vor. Aus der vorliegenden Übersicht können Sie ersehen, dass wir im Berichtszeitraum 304 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern des Landes abschließend beraten haben. Schwerpunktmäßig konzentrierten sich die Petitionen auf die Bereiche Schulwesen, kommunale Angelegenheiten, hier kommunales Abgabengesetz, Probleme im Bereich mit der Gewährung von Leistungen aus dem SGB II, Strafvollzug und zu Anliegen im Bereich Umwelt- und Naturschutz. Über die entsprechenden Petitionen haben wir in acht Sitzungen beraten. Zur Klärung von zwölf Petitionen haben wir Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung beziehungsweise der kommunalen Selbstverwaltung eingeladen. Darüber hinaus führten wir zwei Ortsbesichtigungen durch.
Aus der Beschlussempfehlung können Sie ersehen, dass wir im Ausschuss lediglich in rund 30 Fällen keine einstimmige Entscheidung getroffen haben. Bei diesen Petitionen geht es im Wesentlichen um die Fragen des kommunalen Abgabengesetzes, Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise bundespolitischen Themen wie den Einsatz von Steuermitteln im Bereich der Rüstung,
Themen, bei denen auch in anderen Zusammenhängen die unterschiedlichen Positionen der einzelnen Fraktionen offen diskutiert wurden. Aus meiner Sicht ist die Widerspiegelung dieser Petitionen im Ausschuss mehr als logisch. „Demokratie ist mehr als eine Regierungsform; sie ist in erster Linie eine Form des Zusammenlebens, der gemeinsam und miteinander geteilten Erfahrungen“. Das sagte einmal John Dewey. Ich denke, er hat recht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Ausflug in das allgemeine Verfahren bei der Bearbeitung von Petitionen. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass Sie dieses Verfahren kennen. Aber am Tag des offenen Schlosses wurde ich diesbezüglich oft gefragt. Nach unserer vom Landtag beschlossenen Geschäftsordnung beziehungsweise den Verfahrensregeln erarbeitet das Sekretariat des Ausschusses nach Eingang der entsprechenden Stellungnahmen einen Vorschlag zur weiteren Bearbeitung. Die konkrete Beratung im Ausschuss erfolgt immer dann, wenn Berichterstatter die Beratung mit Mitgliedern der Regierung, die Beratung ohne Regierungsmitglieder beantragt hatten, beziehungsweise dann, wenn die Vorschläge zum Umgang mit den Petitionen unterschiedlich ausgefallen sind. Weichen die Vorschläge der Berichterstatter voneinander ab, werden diese Petitionen, wie gesagt, im Ausschuss beraten. In diesen Sitzungen werden unterschiedliche Argumente und Sichtweisen ausgetauscht, mögliche notwendige Nachfragen von den Behörden getätigt und dann abschließend beraten.
Nach einer ersten Analyse kann ich hier berichten, dass die zuständigen Berichterstatter in 90 Prozent der Fälle dem Vorschlag des Sekretariats gefolgt sind. Nach einer Debatte im Ausschuss haben wir in den meisten Fällen einen gemeinsamen Kompromiss gefunden beziehungsweise noch zu klärende Fragen gemeinsam herausgearbeitet. Ich persönlich finde diese Herangehensweise gut, beweist sie doch, dass wir die Petitionen ernst nehmen, im Interesse der Petenten nach Lösungsansätzen suchen und gemeinsam darüber beraten. Selbstverständlich sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, auch in Bezug auf die hohen Erwartungshaltungen der Petenten an uns. Nicht zuletzt, und das will ich an dieser Stelle auch betonen, verdanken wir unsere Ergebnisse einer guten und sachlichen Vorbereitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat, aber auch der Aufarbeitung durch die entsprechenden Verwaltungen auf den unterschiedlichsten Ebenen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen, die ich mit gewissen Erwartungen verbinden möchte. Selbstverständlich kann der Petitionsausschuss seine Entscheidungen nur auf der Basis der bestehenden Gesetze treffen und in der Regel wurden diese auch von den Verwaltungen eingehalten. Darauf können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst stolz sein. Dennoch gibt es in Einzelfällen Ermessensspielräume, die es gilt, im Interesse der Petenten im Rahmen der Einzelfallprüfung auszunutzen, und zwar während der Bearbeitung des Antrages und nicht erst bei der Bearbeitung des Antrages im Petitionsausschuss. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beantragung von Leistungen für Unterkunft und Heizung sehen wir Handlungsbedarf, wohlwissend dass hier die Kommunen gefragt sind und die Entscheidung in der Regel eine Mehrbelastung für die Kommunen darstellt.
Aber wie hat der ehemalige Justizminister unseres Landes und jetzige Sozialminister Herr Sellering einmal
zutreffend im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Gesetzes erklärt? Der Gesetzgeber kann nicht für alle im Leben bestehenden alltäglichen Einzelfragen eine detaillierte Lösung im Gesetz festschreiben. Und ich füge hinzu: Dafür gibt es eben die entsprechenden Ermessensspielräume, die es auch auszunutzen gilt.
Darüber hinaus – auch das will ich an dieser Stelle sagen – gibt es oft Petitionen, in denen deutlich zu erkennen ist, dass die Bürgerinnen und Bürger das Amtsdeutsch nicht verstehen. Ich denke, hier sind wir alle gefragt, sowohl im Gesetzgebungsprozess als auch bei der Beantwortung der entsprechenden Fragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich auf eine konkrete Petition hinweisen. Es geht um den Bau von Eigenheimen in der Gemeinde Sellin. Aus unserer Sicht haben sich die Bürgerinnen und Bürger zu Recht wegen der Erschließung einer Fläche an uns gewandt, die sehr dicht an der Steilküste gelegen ist, wenn auch nicht im Schutzbereich. Es musste, um diese Fläche zu nutzen, ein bestehender Wald gerodet werden. Wir haben uns die Frage gestellt, ob das notwendig gewesen ist.
Wenn auch explizit einzelne Bäume ausgenommen wurden, der Landkreis wollte keine Zustimmung erteilen. Während unserer Beratungen vor Ort, aber auch in den darauffolgenden Sitzungen mussten wir feststellen, dass es bezüglich der Verhinderung der Bebauung keine rechtlichen Einwände gibt, sondern im Rahmen von Sonderregelungen die Bebauung möglich geworden ist. Dennoch blieben offene Fragen im Nachhinein bei uns hängen, Fragen wie: Wie wird denn die Sondergenehmigung, insbesondere der angeblich bestehende Wohnungsbedarf der Gemeinde Sellin begründet? Wo gibt es dort Definitionen? Wo ist der entsprechende Wohnflächennachweis? Reichen unsere Festlegungen in Bezug auf die Sicherung der Steilküste aus? Inwieweit werden gerade in solchen sensiblen Gebieten alle möglichen Auswirkungen zum Beispiel der Rodung des Waldes geprüft? Viele weitere Fragen könnte ich benennen. Für viele von uns gab es kein Verständnis dafür, dass dort gebaut werden kann und in anderen vorliegenden Petitionen die Baugenehmigung versagt wurde. Ich bin fest davon überzeugt, dass es den Bürgerinnen und Bürgern nicht anders ergeht.
Zum Abschluss möchte ich mich bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die Zusammenarbeit in der letzten Zeit bedanken und hoffe, dass Sie unserem Bericht zustimmen. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie aus den Ausführungen der Vorsitzenden und der Ihnen vorliegenden Drucksache entnehmen konnten, können sich die Mitglieder des Petitionsausschusses auch wieder einmal nicht beschweren. Wir haben genügend Arbeit, also Luft ist nicht viel da.
Umso mehr verwundert es mich, dass wir den Tagesordnungspunkt 25 wahrscheinlich am Freitag diskutieren werden und uns möglicherweise noch ein neues Tätigkeitsfeld erschließen wollen. Wie auch immer, aber das dann zum gegebenen Zeitpunkt.
Doch nun zunächst zu diesem Bericht. Ohne die bereits erwähnte Statistik wiederholen zu wollen und ohne noch einmal auf die inhaltlichen Schwerpunkte einzugehen, die die Vorsitzende schon dargestellt hat, möchte ich auf die Eingangsnummern hinweisen, aus denen Sie ersehen können – Eingangsnummern in der Sammelübersicht –, wann die Petitionen eingegangen sind. Und da staunen Sie, dass welche aus dem Jahre 2006 und 2007 sind. Von den 122 Petitionen sind lediglich zwei aus dem Jahre 2008. Diese beiden behandeln die zeitnahe Bearbeitung des Antrages auf Gewährleistung einer SEDOpferrente. Alles andere liegt zeitlich sehr weit zurück. Ich glaube, in Zukunft müssen wir auch noch einmal darüber nachdenken, wie wir zeitnah die Probleme der Petenten bearbeiten können, um auch zeitnah zu einem Ergebnis zu kommen.
Unter der laufenden Nummer 6, darauf würde ich gern noch einmal zu sprechen kommen, finden wir die Beschwerde eines Petenten – dieser Beschwerde haben sich mehrere Bürger angeschlossen – über die von einer Schweinemastanlage ausgehende Geruchsbelästigung einer gewerblichen Massentierhaltung. Die Geruchsbelästigung ist nach Aussagen der Bürger insbesondere in den Sommermonaten unerträglich. Wir waren vor Ort. An dem Tag konnten wir es nicht feststellen, aber Messungen haben ergeben, dass es Spitzen gab, dass aber im Durchschnitt die Zulässigkeit gegeben war. Die Zulässigkeit der Anlage ist auf der Grundlage der TA Luft geprüft und die Emissionswerte sind in der Regel nicht überschritten worden. Den Bitten der Bürger nachzukommen – wir wissen aber alle, wie ich schon sagte, dass es Spitzen gibt und Windrichtungen und dieses beeinflussen natürlich auch die Geruchsbelästigung –, zusätzlich eine Abluftreinigungsanlage nachzurüsten, wollte der Betreiber möglicherweise von der Erweiterung der Anlage abhängig machen.
Ich denke, meine Damen und Herren, das ist ein bisschen als Nötigung aufzufassen. Ich hätte mir schon gewünscht, dass man im Interesse des guten Zusammenlebens vor Ort vielleicht mehr aufeinander zugegangen wäre, um dort eine Lösung zu finden.
Die Petition ist nicht erledigt, sondern sie ist der Landesregierung überwiesen worden. Diese soll die Petition in Vorbereitung von Initiativen und Untersuchungen einbeziehen. Insbesondere soll die Landesregierung prüfen, ob eine Reduzierung der zulässigen Emissionswerte der TA Luft im Bundesrat möglicherweise durchzusetzen ist, also ein Prüfauftrag an den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, wo er gebeten wird, im Oktober dazu noch einmal im Petitionsausschuss Stellung zu nehmen. Wir hoffen, dass wir, weil es nicht die erste Petition in diesem Bereich war und sicherlich auch nicht die letzte sein wird, vielleicht vorsorglich ein Ergebnis bekommen, mit dem wir zukünftig arbeiten könnten. Ich habe dieses Beispiel, wie gesagt, gewählt, weil es nicht die erste und auch nicht die letzte Petition dazu sein wird.
Lassen Sie mich nun zu einigen Beispielen kommen, die uns Abgeordnete selbst betreffen. In den Petitionen mit den laufenden Nummern 46, 56, 83 und 93 können Sie es nachlesen. Jetzt nur kurz zu den Inhalten:
In der laufenden Petitionsnummer 46 geht es um das Aufstocken des Personals für das Sekretariat des Petitionsausschusses. Über die Notwendigkeit haben wir und die Mitglieder im Ausschuss überhaupt keine andere Meinung. Ich persönlich habe natürlich auch keine andere Meinung. Wir wissen, wie viel Arbeit da drinsteckt. Aber kurios ist für mich dann doch, dass ausgerechnet ein Bürger aus einem weit entfernten Bundesland diese Petition an uns richtet. Bioströme oder welche Ströme, welche Verbindungen laufen da? Es hat mich schon gewundert, obwohl das Anliegen voll zu unterstützen ist. Diese Petition ist an die Fraktionen überwiesen worden, um sie möglicherweise bei den nächsten Haushaltsberatungen mit einzubeziehen.
In einer weiteren Petition mit der Nummer 56 fordert der Petent – und nun hören wir alle gut zu – die Abschaffung der Stimmenthaltung von Abgeordneten. Da hat sich also ein Petent damit auseinandergesetzt, ob es möglich sein wird, dass Abgeordnete nur mit Ja oder mit Nein stimmen und nicht mit Stimmenthaltung. Das ist natürlich auf der jetzigen Grundlage unserer Verfassung nicht zu vertreten, weil ganz einfach dem frei gewählten Abgeordneten das selbst überlassen werden muss, ob er zu einem Inhalt oder zu einem Thema seine Stimme abgeben möchte oder nicht oder ob er mit Ja oder Nein stimmt. Dem konnten wir also nicht zustimmen. Aber wir sehen, unsere Bürger machen sich auch Gedanken über unsere ureigenste Sache, um unsere Stimmabgabe.
In der Petition Nummer 83 wird gefordert, Reden während der Landtagssitzung in hochdeutsch zu halten.
Wir konnten ihm das aus rein rechtlicher Grundlage nicht zugestehen, weil der Forderung des Petenten Folgendes entgegensteht, ich zitiere aus der Drucksache: „Der Forderung des Petenten stehen die Redefreiheit des Abgeordneten aus Art. 24 Abs. 1 der Verfassung des Landes M-V, das freie Mandat nach Art. 22 der Verfassung des Landes M-V und Art. 16 der Verfassung des Landes M-V, der dem Land den Auftrag erteilt, die niederdeutsche Sprache zu schützen und zu pflegen, entgegen.“ Also können wir es uns auch selber nicht verbieten. Und, lieber Udo Timm, lieber Herr Kollege Timm, du darfst weiterhin, keiner hat etwas dagegen, deine Reden in Platt sprechen, wenn du möchtest. Der Ministerpräsident wird dann auch sicher in Platt erwidern, weil er es auch so gerne tut.
Dann vielleicht noch zur laufenden Nummer 93. Hier spricht sich der Petent für eine ausreichende Qualifizierung von Abgeordneten aus. Er muss also schlechte Erfahrungen mit Abgeordneten gemacht haben, weil er das zum Anlass einer Petition genommen hat. Auch verfassungsrechtlich kann man hier nur sagen, dieser Petition können wir nicht zustimmen, obgleich sich der eine oder andere, wer auch immer, fragen könnte: Wäre es vielleicht für mich doch angebracht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Bericht des Petitionsausschusses möchte ich nur so viel sagen, was für mich in den letzten Wochen und Monaten im Petitionsausschuss sichtbar war, dass wir uns im Wesentlichen auf drei Kernthemen zurückziehen:
Das eine Thema ist, dass wir im Grunde genommen ordnungsrechtlich und sicherheitstechnisch relevante Themen und auf der anderen Seite sehr stark das Baurecht sowie als drittes Thema das Sozialrecht haben, und das vornehmlich und immer stärker. Oft, und das ist leider Gottes immer wieder zu erleben, gibt es ein großes Problem zwischen Bürgern und Verwaltungen.
Das Problem bei den Petenten ist relativ häufig, dass es einfach Missverständnisse sind. Wenn man dann bei der Bewertung und Nachfragen – auch durch das Ausschusssekretariat, und das muss man an der Stelle loben – den Sachverhalt objektiv geschildert bekommt, dann kommt man häufig zu anderen Bewertungen, als man es rein aus der Petition am Anfang unter Umständen herausnehmen würde. Wir haben das im Fall der Siedlung bei Güstrow erleben dürfen, wo man objektiv aus dem Sachverhalt heraus der Überzeugung war, dass man eigentlich das Verhalten der Verwaltung überhaupt nicht nachvollziehen konnte. Und am Ende stand fest, das muss man sagen, sie hat objektiv richtig entschieden. Es ist gut so, dass wir das als Petitionsausschuss prüfen, und es ist auch gut, dass wir vor Ort sind. Umso wichtiger ist es, finde ich, dass die Ortstermine viel häufiger gemacht werden sollten, weil es den Bezug zum Bürger bringt und wir uns als Landtag vor Ort informieren und Probleme sehen können. Also noch einmal, auch für diejenigen, die immer an der Verwaltung Schelte üben: Die Verwaltungen haben im Großteil die Entscheidungen richtig getroffen. Das muss man sagen dürfen.
Was haben wir noch vor Augen? Frau Peters hat es angesprochen, unser Problem ist häufig im Ausschuss zu finden. Da muss man auch ehrlich sein, wir hätten bei der einen oder anderen Petition vielleicht schneller und auch besser arbeiten können. Wie der Weg dorthin führen kann, da gibt es vielleicht das eine oder andere Problem in der Auffassung, wie man zu dem Ergebnis kommt. Aber letztendlich ist es so, dass man vielleicht dieser Auffassung folgen kann. Wir werden es im Ausschuss tun. Ich denke, da gibt es auch kein großes Problem.
Herr Timm hat einmal in dem Zusammenhang gesagt, wir sind keine Kriminalisten. Wir haben lediglich eine rechtliche Bewertung vorzunehmen und nichts anderes. Das will ich auch für mich in Anspruch nehmen, denn man neigt oft dazu, das ein wenig zu überspannen und selbst wirklich zum Kriminalisten zu werden, weil man meint, irgendwo etwas aufdecken zu können. Da muss man ganz offen sein. Das ist vielleicht auch ein Stück weit unsere Aufgabe, aber es gilt am Ende, die rechtliche Bewertung dort im Petitionsausschuss zu treffen. Da sieht man aber auch – die Vorsitzende hat es ja vorgebracht –, dass wir im Endeffekt im Großteil mit den Entscheidungen übereinstimmen. Das ist gut so. Das finde ich gut, denn gerade in einem Petitionsausschuss ist das
wichtig. Es ist aber auch wichtig, dass wir in bestimmten rechtlichen Fragen andere Auffassungen vertreten. Auch das muss man ganz offen sagen.
Nur, und das möchte ich als abschließend bemerken, es ist an der Stelle wichtig für alle Mitglieder des Ausschusses, dass wir dort die Würde des Ausschusses wahren. Und das haben wir bis jetzt eigentlich immer ganz gut hinbekommen. Ich habe auch gemerkt, dass wir an der Stelle sehr konstruktiv zusammenarbeiten. Darüber bin ich sehr froh, denn es hilft letztendlich den Bürgern. Deshalb bitte ich um eine breite Zustimmung zu dem Bericht. – Herzlichen Dank.