Protocol of the Session on June 4, 2008

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hat Herr Müller einen Vorschlag gemacht? – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Nein.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Handhabung und Anwendung des KAG ist offensichtlich immer noch ein Thema. Auch wenn die Regierungsfraktionen oder der Minister meinen, dass es sich um eine Spielwiese der Opposition handelt, so sind doch die vielen Ansätze, die sowohl in den Anträgen der Fraktion DIE LINKE als auch unserer Fraktion bisher in den Landtag eingebracht wurden, nicht von der Hand zu weisen. In mehreren Sitzungen haben wir nun schon zu verschiedenen Bereichen, gerade zum Paragrafen 9, Anschlussbeiträge im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung, im Rahmen von Landtagssitzungen debattiert. Anfangs waren wir schon sehr verwundert, dass auch die Fraktion DIE LINKE Änderungen im Kommunalabgabengesetz anstrebt, obwohl sie selbst die derzeitige Novelle aus dem Jahre 2005 als regierungstragende Partei beschlossen hat.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja.)

Herr Ritter hat bereits auf einer früheren Beratung zum Kommunalabgabengesetz erklärt, dass man aufgrund der vorgebrachten Probleme und Bedenken zu einem Umdenken gekommen ist und nun versuchen will, die selbst beschlossenen Unzulänglichkeiten in dem Gesetz zu ändern.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist doch in Ordnung.)

Es ist eine richtige Entscheidung, auch wenn sie spät kommt, aber es ist eine richtige Entscheidung.

Der hier vorliegende Entwurf beinhaltet nun die Änderungen des Paragrafen 12 des Kommunalabgabengesetzes. Die anderen Anträge zum Kommunalabgabengesetz wurden in der Regel mit den Stimmen der Regierungskoalition pauschal und vor allem stetig abgelehnt und nicht einmal in die Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Die Koalition sieht auch weiterhin keinen Handlungsbedarf. Ich sage an dieser Stelle, leider.

Sehr geehrte Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, die von Ihnen im Antrag angesprochene Problematik zur Verlängerung der Festsetzungsfrist wurde bereits in unserer Fraktion diskutiert. Sie beabsichtigen, die Festsetzungsfrist aus dem Paragrafen 12 vom 31.12.2008 auf den 31.12.2010 zu verlängern. Und, Herr Müller, uns ist auch bewusst, dass bereits die Frist zur Festsetzung der Beiträge zum 31.12.2008 indirekt eine Verlängerung der ursprünglich gesetzten Frist gewesen ist.

(Heinz Müller, SPD: Eben.)

Aus dem Bericht des Innenministeriums zur Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß der Paragrafen 7 und 9 KAG für die zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom 01.06. letzten Jahres geht hervor, dass noch längst nicht alle Aufgabenträger über rechtswirksame Abwassersatzungen sowie Beitrags- und Gebührensatzungen verfügen. Bei mehreren Aufgabenträgern würden die Satzungen geprüft und weitere verfügten zu dem Zeitpunkt über keine gültigen Aufgabensatzungen.

Seit dem Juni letzten Jahres ist die Diskussion zu diesem Thema jedoch nicht stehengeblieben. In der Antragsbegründung der Fraktion DIE LINKE ist dies durchaus anschaulich dargelegt worden. Im Verlauf des letzten Jahres hat es also zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen von verschiedenen Bürgerinitiativen im Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung gegeben. Es ist unbestritten wieder Bewegung in die Diskussion zur Wasser- und Abwasserproblematik gekommen. Die Vorlage von Alternativvorschlägen bei der Beitrags- und Gebührenerhebung und die erwartete Prüfung der Hinweise und Empfehlungen des Innenministeriums zur Erhebung von Anschlussbeiträgen machen es erforderlich, die Frist für die Festsetzung von Anschlussbeiträgen noch einmal bis zum 31.12.2010 zu verlängern.

(Heinz Müller, SPD: Warum?)

Durch diese Verlängerung werden die Zweckverbände in die Lage versetzt, Ausnahmetatbestände und mögliche Ermessensspielräume rechtssicher zu nutzen und anzuwenden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist doch gar nicht richtig.)

Meine sehr geehrten Kollegen, uns ist sehr wohl bewusst, dass wir mit dem Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs die Lösung eines Problems – Herr Müller hat es ja angedeutet – im Grunde um zwei Jahre nach hinten verschie

ben. Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass die Fristverlängerung in einem noch vertretbaren Rahmen geschieht, um die Lösung des Problems nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Wir stimmen daher einer Ausschussüberweisung in der Hoffnung zu, dass hier die Empfehlung ausgesprochen wird, die Festsetzungsfrist zu verlängern, um die bisher ungelösten Probleme sachlich zu beraten und weitere Handlungsoptionen in der Handhabung des KAG schaffen zu können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP)

Danke, Herr Schnur.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lietz von der CDU.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erspare mir, jetzt noch einmal auf die Ausführungen meiner Vorredner einzugehen, die deutlich gemacht haben, wie oft wir uns schon mit dieser Themenstellung aufgrund der Anträge der Fraktion DIE LINKE beschäftigt haben. Ich möchte mich auch nicht der sachlichen und fachlichen Würdigung widmen. Ich denke, den Ausführungen von Herrn Müller und auch des Innenministers unseres Landes kann sich die CDU-Fraktion inhaltlich voll und ganz anschließen.

Ich sage es vorneweg: Wir werden Ihren Antrag, liebe Fraktion DIE LINKE, ablehnen. Aber ich möchte auf einen Punkt eingehen, was die Arbeit vor Ort betrifft.

Meine Damen und Herren, die Beibehaltung der Festsetzungsfrist schließt Gespräche über eine bürgerfreundliche Erhebung von Anschlussbeiträgen doch nicht aus.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das müssen ja Expressgespräche sein.)

Nicht umsonst werden landauf, landab in Bürgerinitiativen und in Zweckverbänden Gespräche geführt. Es liegt vor allem an den handelnden Akteuren vor Ort. Dort, wo Satzungen vernünftig waren, sind die Anschlussbeiträge längst erhoben, ohne dass darum großes Aufheben gemacht wurde.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das stimmt nicht.)

Herr Methling, ich habe Ihren Aufruf sehr wohl vernommen, aber ich gehe ungern auf Zwischenrufe ein. Wir kennen uns in diesem Landtag noch nicht allzu lange, aber eines kann ich Ihnen versichern: Ich bin seit 18 Jahren in der Kommunalpolitik tätig und unter anderem in meinem Amtsbereich, in dem Bereich des Zweckverbandes Lubmin, der Gründer eines solchen Zweckverbandes. Ich habe dort als Verbandsvorsteher gerade den Aufbau dieser Strukturen in der Wasser- und Abwasserversorgung geleitet. Ich habe dann die Lubminer Wasser- und Abwassergesellschaft als Geschäftsführer geleitet.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich habe aber aufgrund der Änderung der Kommunalverfassung, weil es nicht mehr mit dem Amt des Bürgermeisters vereinbar war, diese Funktion aufgegeben. Ich weiß sehr wohl, wovon ich in diesem Zusammenhang rede. Und von diesem Zweckverband Wasser/Abwasser werden Sie keine Kritikpunkte zur Umsetzung ihrer Satzung hören.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Also ich kenne mich auch gut in Zweckverbänden aus.)

Ich sage es noch einmal, das KAG bietet dazu die Gestaltungsspielräume. Die örtlichen Aufgabenträger sind nicht gezwungen, alle entstandenen Baukosten über Beiträge umzulegen. Sie können auch geringe Beiträge erheben und den Rest auf die Gebühren schlagen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Es besteht auch die Möglichkeit, ganz ins Privatrecht auszuweichen, so hat es zum Beispiel die Stadt Schwerin getan.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Richtig.)

Die Zweckverbände könnten auch einen anderen Beitragsmaßstab wählen. Und wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt, kann der Bürger eine Stundung oder einen Erlass der Beitragsschuld beantragen, wenn die Zahlung für ihn eine unbillige Härte bedeuten würde. Der Innenminister hat die Zweckverbände ausdrücklich aufgefordert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das haben die alles schon gewusst.)

Ganz wichtig ist, die Akteure vor Ort müssen sich trauen, neue Wege zu geben. Die Kommunikation mit den Betroffenen steht dabei an oberster Stelle. Das hat auch die Sitzung des Innenausschusses vor zwei Wochen gezeigt.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der LINKEN löst das Problem nicht, sondern verschiebt es nur wieder um weitere zwei Jahre. Wir werden ihn aus diesem Grund ablehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Also weiter so!)

Danke, Herr Lietz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weitere Debatten über das KAG im Landtag bringen gar nichts. Die Große Koalition ist entschlossen, an der jetzigen Regelung festzuhalten und den betroffenen Bürgern weiterhin Anschlussbeiträge für Leitungen abzuknöpfen, die zum Teil schon seit den 30er Jahren im Boden liegen und funktionieren, ohne dass der jetzige Staat dafür irgendetwas Nennenswertes geleistet hätte.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Was erzählen Sie für einen Unsinn! Das ist völliger Unsinn!)

Eher müsste der Staat an die Bürger etwas zahlen, weil da viele mehr investiert haben im Laufe der Generationen als der Staat. Der Staat hält einfach nur die Hand auf und schlägt Profit aus der Arbeit anderer. Dass das haarsträubend ungerecht ist, darüber muss man kein Wort verlieren.

Aber mit parlamentarischen Initiativen ist da nichts mehr zu machen, auch nicht mit Dialogen mit dem Innenministerium oder Klärungs- und Diskussionsprozessen, Eingaben beim Bürgerbeauftragten oder Briefen an den Innenausschuss. Dies alles – Landesregierung, Landtag, Innenausschuss, Petitionsausschuss, Bürgerbeauftragter – täuscht eine Vielfalt vor, die es gar nicht gibt. Was reale Macht betrifft, so sind das alles von der Großen Koalition kontrollierte Gremien und Institutionen. Wenn

sie miteinander reden, dann läuft das auf Selbstgespräche der Großen Koalition hinaus, und wenn sie mit dem Bürger sprechen, dann ist das nichts weiter als eine Hinhaltetaktik. Es wird Interesse geheuchelt, man zieht die Sache in die Länge und währenddessen ziehen die Zweckverbände knallhart die Gelder ein, mit denen die ach so verständnisvollen Politiker natürlich rein gar nichts zu tun haben.

Anstatt auf das Gerechtigkeitsempfinden der Herrschenden zu vertrauen, sollten die Betroffenen lieber auf das Einzige setzen, was Aussicht auf Erfolg hat, und zwar Druck auszuüben. Genau das hat verhindert, dass sich die Große Koalition in Berlin eine fette Diätenerhöhung gönnen konnte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Ei, ei, ei!)

Die Empörungen kochten, viele Medien haben den Protest aufgegriffen und nächstes Jahr sind Wahlen. Dank dieser Kombination bekamen CDU und SPD dann doch kalte Füße und verzichteten lieber aus nackter Angst vor dem Zorn des Wählers.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und was hat das mit dem Gesetzentwurf zu tun, Herr Andrejewski? Reden Sie mal zum Thema!)

Das können Sie gleich erfahren.