Protocol of the Session on March 5, 2008

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

damit wir genügend Zeit haben, in den Ausschüssen seriös zu beraten, und demzufolge hier ordentliche Arbeit leisten können.

Frau Abgeordnete, Sie haben noch eine Minute Redezeit.

In der Hinsicht auch an die Koalitionsfraktionen: Herr Dr. Nieszery, ich weiß sehr wohl, dass Sie sich für Ihr Vorgehen entschuldigt haben. Aber grundsätzlich, eine Koalitionsfraktion, die keine 24 Stunden vor der Fachausschusssitzung über 20 Änderungsanträge einbringt, will wohl nicht so richtig, dass alle in der Lage sind, damit arbeiten zu können.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Nein, die können nicht nachdenken.)

Danke, Frau Gramkow.

(Zuruf von Minister Erwin Sellering)

Sie können nicht nachdenken, war ihr Einwurf.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wir sind ja schon froh, wenn Sie überhaupt Änderungsanträge haben.)

Ich fi nde es unmöglich, auf diese Art und Weise zu agieren. Ich fi nde es auch bemerkenswert, im negativen Sinne, wenn bis zur letzten Sekunde hier Änderungsanträge für diesen Gesetzentwurf ankommen

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Und nur, weil wir den Antrag gestellt haben.)

und diese Änderungsanträge auch noch den Inhalt unserer Änderungsanträge haben,

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sehr richtig. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sind ja lernfähig. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

wenn sie auch ein kleines bisschen in der Satzstellung und in der Wortstellung verändert oder als CDU-SPDAntrag beziehungsweise SPD-CDU-Antrag auseinandergerissen wurden.

Ich bemerke aber unterm Strich, Sie sind lernfähig. Und mit diesen Änderungen, wenn sie dann so eingebracht werden – auch den Änderungsantrag der FDP möchte ich hier erwähnen –, können wir diesem Antrag zustimmen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hätten wir alles schon früher haben können. – Zuruf von Minister Erwin Sellering)

Danke schön, Frau Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Rühs von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Heilberufsgesetz stammt aus dem Jahre 1993 und regelt insbesondere die Rechte und Pfl ichten der Kammern und deren Verhältnis zu ihren Mitgliedern, den Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern des Landes. Es ist an neue Gesetzgebung und Rechtsprechung anzupassen. Zudem wurden zahlreiche Anregungen der Kammern, der Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Greifswald weitestgehend berücksichtigt. Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG umgesetzt.

Nun zu den einzelnen Details des Gesetzentwurfes:

Als zuständige Stellen für die Herausgabe der elektronischen Heilberufsausweise werden die Kammern benannt. Die Aufbewahrung von Patientenakten wird für den Fall, dass deren ordnungsgemäße Verwahrung nicht sichergestellt ist, den Kammern übertragen. Zur Entlastung der Gerichte wird ein Rügerecht der Kammern eingeführt,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was sind denn das für Praxen, wo man die Unterlagen nicht ordentlich lagern kann?)

das in minderschweren Fällen berufsgerichtliche Verfahren verhindern soll. Die Möglichkeit, die Teilrechtsfähigkeit der Versorgungswerke durch entsprechende Kammerbeschlüsse herzustellen, wird vorgesehen. Im Übrigen wird eine Reihe von rechtsförmigen Änderungen vorgenommen.

(Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)

Die im Gesetz vorgenommenen Klarstellungen und Anpassungen beruhen im Wesentlichen auf Anregungen der Kammern, die auch aus Sicht des Landes notwendig sind. Im Rahmen der Ausschussberatungen als Ergebnis der öffentlichen Anhörung wurden auf Anregung der Sachverständigen weitere zahlreiche Änderungen auf Antrag der Regierungsfraktionen vorgenommen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Da haben die lange für gebraucht.)

Hierfür fand sich meist eine breite Mehrheit im Sozialausschuss des Landtages.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen Ihnen zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor. Wir bitten um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Rühs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf Anweisung der nicht demokratisch legitimierten EU verabschiedet dieser Landtag heute ein Gesetz, das in einigen Punkten sehr kritisch zu bewerten ist. Europaweit einheitliche Standards für Gesundheitsberufe werden geschaffen – so der Wunsch des sogenannten SPD-Gesundheitsexperten, Dr. Nieszery. Aber was wird denn hier wieder einmal vollzogen? Bis zum 20. Oktober hätte die Landesregierung dem Befehl Brüssels Folge leisten müssen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das ist eine Richtlinie und kein Befehl. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Demzufolge sollte das Gesetz ursprünglich auch rückwirkend in Kraft treten, sonst würden Strafzahlungen auf Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise Deutschland zukommen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist das. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wo sind denn hier, meine selbsternannten Demokraten, wirklich die Souveränität und das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch Entscheidung?

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Die Vorgaben der EU nehmen immer größere diktatorische Züge an.

(Irene Müller, DIE LINKE: Sie sind aber richtig. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Vorgaben der EU über die Anerkennung von Berufsqualifi kation der Heilberufe werden durch dieses Gesetz in Landesrecht umgesetzt. Wir Nationalisten sprechen uns mit Sicherheit nicht gegen gesetzliche Regelungen für Heilbehandler aus.

(Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, Peter Ritter, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD)

Wie heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses? „Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht ferner die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG vor.“ Die fehlende demokratische Legitimation ist ein

Systemfehler. Weitere Systemfehler habe ich bereits in der Ersten Lesung betont. Ich möchte hier an dieser Stelle noch einige wiederholen:

(Irene Müller, DIE LINKE: Der größte Systemfehler sind Sie.)

Wir Nationaldemokraten lehnen die Aushöhlung deutscher Standards strikt ab und auch, dass ausländische Ärzte, wie im Paragrafen 2 Absatz 3 des Entwurfs vorgesehen, wenn sie nur vorübergehend in Deutschland praktizieren, nicht der Fachaufsicht der Ärztekammer unterstehen. Die NPD lehnt diese durch die EU ständig verordnete Harmonisierung, was für Deutschland nichts anderes heißt als Qualitäts- und Standardsenkung, strikt ab.

(Udo Pastörs, NPD: Bravo! – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Bekanntlich war das bereits beim letzten Vollzug im Jahr 2003 der Fall. Damals winkten Sie die Gleichmachung von Ausbildungen aus anderen EU-Staaten mit denen in Deutschland einfach durch. Das Anliegen der NPD-Fraktion ist vielmehr die Stärkung der Attraktivität des Arztberufes in Deutschland für Deutsche.