Protocol of the Session on March 5, 2008

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Grabow von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Heilberufsgesetz ist aufgrund der neuen Gesetzgebung und des Rechtsanspruchs anzupassen. Hierbei ist besonders die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifi kationen zu erwähnen, deren Umsetzung durch das Bundes- und Landesrecht vom 20. Oktober 2007 hätte erfolgen müssen.

Die Landesregierung und das dort zuständige Ministerium für Soziales und Gesundheit haben den Gesetzentwurf auf Drucksache 5/788 dem Landtag in seiner Sitzung am 19. September 2007 zur Ersten Lesung vorgelegt. Ein Blick in die Geschäftsordnung und die Regularien für die Beratung von Gesetzentwürfen zeigt, dass dies natürlich eindeutig zu spät war, um den Gesetzentwurf noch bis zum 20. Oktober 2007 zur Zweiten Lesung im Plenum zuzuleiten.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So, so.)

Es hat sich gezeigt, dass eine Anhörung erforderlich war, um Detailfragen zu klären. Diese wurde vom Ausschuss auch durchgeführt, was wiederum bedeutete, dass den Mitberatenden Gelegenheit gegeben werden musste, ihre mitberatende Stellungnahme abzugeben. Vor diesem Hintergrund konnte der Gesetzentwurf nach Einbringung im September 2007 frühestens zur heutigen Landtagssitzung zur Zweiten Lesung gebracht werden.

An dieser Stelle eine Bitte an den Minister, dass in Zukunft, wenn solche Terminfragen sind – und wir waren in Erwartung, dass das Sozialhilfefi nanzierungsgesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll, und dazu gehört ein gewisses Verfahren –, rechtzeitig eingebracht wird, denn Wunderknaben sind wir Abgeordneten auch nicht.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Man ist ja lernfähig, man ist lernfähig.)

Ich hoffe es.

Hinsichtlich der durchgeführten Anhörung verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Die Anhörung hat dazu geführt, dass in vielen Punkten noch Änderungsanträge erforderlich wurden. So haben die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP Änderungsanträge eingebracht. Die Abstimmungsergebnisse hierzu bitte ich ebenfalls dem Bericht zu entnehmen.

Ich darf aber darauf hinweisen, dass der Sozialausschuss die Beschlussempfehlung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD angenommen hat. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und FDP)

Danke schön, Herr Grabow.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Soziales und Gesundheit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit kritischen Anregungen soll man positiv umgehen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh!)

das will ich gern tun. Wir werden uns selbstverständlich bemühen, Zeitschienen einzuhalten. Das war hier nicht ganz einfach. Es handelt sich hier …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Asche aufs Haupt.)

Ja, ich muss mich auch vor die Bediensteten stellen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Klar.)

die in den letzten Monaten sehr viel zu tun hatten,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Klar, das hätte ich auch gemacht.)

um das mit Bravour zu erledigen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Ja, ja.)

Aber ich will gern einige Hinweise dazu geben.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Es handelt sich hier um die gesetzestechnische Umsetzung von EU-Recht. Inhaltlich knüpfen wir noch so ein ganz klein bisschen an das Thema der Aktuellen Stunde an, nämlich die Frage: Wie ist die Zusammenarbeit, das Zusammenleben in Europa? Dazu brauchen wir Regelungen, damit bestimmte Berufsabschlüsse, die man in dem einen Land erreicht hat, in dem anderen Land auch gelten und man dort die Berufe ausüben kann. Das ist für uns in Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig in dem Bereich, um den es hier geht. Es geht nämlich um die ärztlichen, um die medizinischen Berufe. Da ist es notwendig, dass Menschen von außerhalb zu uns kommen und bei uns arbeiten wollen, und deshalb brauchen wir diese Regelungen.

Das Ganze geht zurück auf eine Richtlinie der EU, die seit 2005 in Kraft ist und die vorgibt, dass das bis 2007 in nationales Recht umzusetzen ist. Das ist eben schon angesprochen worden. Der Bund, der ebenfalls in der Pfl icht ist, hat es auch nicht geschafft – ein kleiner Trost. Sie sind im Dezember fertig geworden. Wir als Land haben in einem Geleitzug mit sehr vielen anderen Bundesländern das Verfahren betrieben und etwa gleichzeitig wie diese anderen Bundesländer im September 2007 sind wir in die einzelnen Parlamente gegangen. Das eine Parlament ist etwas schneller als das andere. Wir sind im Moment so im mittleren Bereich. Wichtig ist natürlich, dass dadurch, dass wir etwas spät dran sind, niemandem Nachteile entstehen. Das kann ich aber auch sagen, das wird nicht der Fall sein. Es handelt sich um die Umsetzung von materiellem EU-Recht. Das EU-Recht gibt vor, was hier zu geschehen hat. Und das, was wir tun, ist nämlich die Umsetzung dessen, ein bestimmtes Verfahren vorzugeben, wie dann das EU-Recht umgesetzt werden soll.

Wir haben zunächst die Richtlinie 2005/36/EG. Diese wird umgesetzt in zwei Punkten. Der eine Punkt, den wir jetzt behandeln, ist das Heilberufsgesetz und dann kommt noch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie. Das Heilberufsgesetz bezieht sich auf die Kammerberufe Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Da geht es um die Anerken

nung der Berufsqualifi kationen. Da geht es darum, dass Rechte und Pfl ichten normiert werden, die Zusammenarbeit der Behörden geregelt wird. Wir haben neu geregelt, dass eine Herausgabe der Heilberufsausweise durch die Kammern erfolgt. Die Versorgungswerke sind teilrechtsfähig geworden. Wir haben das alles schon bei der Ersten Lesung hier besprochen. Das sind Änderungen, die das Ganze moderner und handhabbarer machen, sodass wir mit dem Heilberufsgesetz jetzt gut aufgestellt sind, um auch Ärzte, Apotheker und Zahnärzte hier im Land tätig werden zu lassen.

Die Umsetzung der Richtlinien im Übrigen bezieht sich dann auf die anderen medizinischen Berufe wie Alten- und Krankenpfl eger, Helfer, Gesundheits- und Krankenpfl eger und dergleichen mehr. Das passiert im nächsten Tagesordnungspunkt. Ich denke, dass ich mich darauf beschränken kann, hier mit dieser Wortmeldung auf die beiden Punkte einzugehen. In beiden Bereichen geht es darum, dass wir das Europäische Recht anpassen müssen. Wir sind wie gesagt etwas spät dran. Wir werden versuchen, bei den Punkten, da bin ich ganz sicher, bei denen es darauf ankommt, bei der Anwendung des Gesetzes zum Beispiel, also bei der Sozialhilfefi nanzierung besonders darauf zu achten, dass das frühzeitig handhabbar ist.

Aber auch da wissen Sie natürlich, genau wie in diesem Falle ist man von bestimmten Entwicklungen abhängig. Bei der Sozialhilfefi nanzierung zum Beispiel sind wir abhängig von den aktuellen Zahlen. Diese kommen aus den Kommunen und können zu bestimmten Zeitpunkten noch nicht vorliegen. Also wir warten darauf und werden dann schnellstens arbeiten.

Ich freue mich auch, dass im gesetzgebenden Verfahren Änderungen vorgenommen worden sind, die in unser aller Interesse sind. Ich wünsche mir, dass wir weiter so gut zusammenarbeiten. Ich will gern für das Haus noch mal betonen, dass wir bei der Zeitschiene viele Gesetzgebungsvorhaben haben. Sie werden sehen, dass ich bei dieser Landtagssitzung achtmal hier vorn stehen und diese Punkte vertreten werde.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Das gilt natürlich für Sie in gleicher Weise. Wir haben in diesem Bereich viel zu tun. Wir werden darauf achten, dass wir die Zeitschiene einhalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Müller von der Fraktion DIE LINKE.

Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Sie waren sehr kurz und bündig. Gestatten Sie mir, dass ich auf einige Dinge hier in meiner Rede eingehe.

Es ist richtig, wir haben eine Richtlinie der EU umzusetzen und heute hier die Zweite Lesung. Am 19. September 2007 wurde hier dieser Gesetzentwurf eingebracht. Herr Minister Sellering legte uns dar, was er alles verändern möchte, was er neu einbringen möchte, in welcher Art und Weise er vorgehen will. Was ist dazu heute zu sagen? Was ist dazu heute unsere Meinung? Ich gehe zuerst auf fachliche und dann auf einige formelle Fragen ein.

Die Einbringung war sehr umfangreich und ließ hoffen, dass trotz der zeitlichen Verzögerung, auf die Herr Grabow schon eingegangen ist, einige Dinge umgesetzt werden können. Es geht um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Sie soll realisiert werden. Wir sollen auf diese Art und Weise europafähig werden hier in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfes die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt. Umgesetzt ist sie erst, wenn sie in Kraft getreten ist. Und dann sehen wir vielleicht im April dieses Jahres, also mehr als sechs Monate später, als es von der EU von uns erwartet wird, wozu wir aufgefordert worden sind. Es ist erst einmal nur die halbe Erfüllung einer Richtlinie.

Ein weiterer Punkt, der uns hier vorgestellt wurde mit großen Worten, war die Änderung der Aufbewahrung von Patientenakten in besonderen Fällen. Es hätte sein können, dass das für dieses Gesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern sehr relevant ist. Die Anhörung der Fachleute auf diesem Gebiet hat ergeben – mitnichten, das wird einfach nicht gebraucht. Der Fachausschuss hat sich dementsprechend auch ausgesprochen und somit wurde dieser Punkt gestrichen. Es gab noch etliche andere Dinge in Richtung Fachlichkeiten, die beraten worden sind, die hin und her gewälzt worden sind, und, meine Damen und Herren, wie Sie heute an den vielen Änderungsanträgen sehen, immer noch hin und her gewälzt werden. Auf die Änderungsanträge gehe ich dann noch ein.

Ein ganz besonderer Punkt der Diskussion ist immer ein rückwirkendes Inkrafttreten gewesen. Die Regierung hatte das in ihrem Entwurf nicht drin. Es wurde erst über die Koalitionsfraktionen bei der letzten Sozialausschusssitzung eingebracht, als wir darüber sprachen. Es kam uns schon sehr merkwürdig vor, auch in der Diskussion der Vertreter der Regierungskoalition, dass sie sozusagen vor den Karren gespannt werden sollten, nur weil die Regierung nicht ordentlich gearbeitet hat. Und da muss ich Ihnen ganz deutlich sagen, Herr Minister Sellering, Sie haben die Zeit gewusst. Sie haben gewusst, bis wann die Richtlinien zu bewältigen sind. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen, wir haben zu viel zu tun, wir haben es nicht geschafft, halte ich doch schon für recht unglaubwürdig. Über die Pünktlichkeit der Landesregierung wollen wir also hier im Bild eines Schulzeugnisses sprechen und sagen: Das ist ein Ausdruck der Persönlichkeit der Landesregierung.

Die Koalitionsfraktionen haben allerdings, meine Damen und Herren, in dieser Aktion auch nicht gerade Aktivität und ein Nach-vorn-Streben gezeigt. Wir haben einen Vorschlag der Landesregierung in diesem Gesetz unter dem Paragrafen 61, der das Rügerecht für Mitglieder der Kammer beziehungsweise eine Geldstrafe von 3.000 Euro beinhaltet, wenn sie nicht ordentlich arbeiten. Ich möchte hier heute vorschlagen, dieses Rügerecht und die Geldstrafe für die Landesregierung auch einzuführen,

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

denn so, meine Damen und Herren, können wir nicht arbeiten. Wir haben in Richtung Europa sehr viel zu tun, aber wir können uns nicht ständig damit entschuldigen, das fi nde ich fatal. Unseren Kindern kommen wir da mit ganz anderen Argumenten, Herr Sellering, wenn die sich hinstellen und erklären, ich habe da zwar einen Fehler gemacht, aber der da hat das auch so gemacht und demzufolge ist das alles gar nicht so schlimm. Uns geht es hier darum, inwieweit die Regierung Mecklenburg

Vorpommerns europafähig ist, und nicht darum einzuordnen, inwieweit der Bund europafähig ist, und demzufolge festzustellen, die haben es ja auch erst zum Dezember geschafft, also ist das gar nicht so schlimm, wenn wir es hier bloß bis zum April schaffen beziehungsweise im März die Zweite Lesung haben. Das halte ich für fatal und auch für menschlich unwürdig, sich auf solche platten Dinge zurückzuziehen.

Sie sollten solche Säumigkeiten in der nächsten Zeit tunlichst vermeiden. Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, in den Kopfzensuren, die etliche aus diesem Landtag einführen wollen, gibt es so einige Punkte, die beurteilt werden sollen. In Pünktlichkeit bekommen Sie zweimal die Note „ungenügend“.

(Zuruf von Minister Erwin Sellering)

Sie haben Glück, dass Säumigkeit und das Fach „Europafähigkeit“ nicht drin sind, denn eins ist doch eigentlich furchtbar: Auf der einen Seite ergehen Sie aus dem Ministerium sich in praktisch eingeübten Kürübungen, auf welche Art und Weise Sie europafähig sind, auf welche Art und Weise unsere Bürgerinnen und Bürger europa freundlich sein sollen, und Sie selbst haben nicht mal so viel Mut zu sagen, da haben wir versagt. Nein, Sie stellen sich hier hin und sagen, wir sind ja immer noch nicht so sehr schlimm. Die Bundesregierung war auch nicht pünktlich. Und Sie haben auch noch den Mut zu sagen, es gibt noch ganz viel mehr zu tun und vielleicht schaffen wir das ja pünktlicher. Nein, wir als Opposition verlangen von Ihnen, die Zeiten sind bekannt, dass Sie die Gesetzesänderungen pünktlich vorlegen,

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)