Protocol of the Session on January 31, 2008

trag auch hinter verschlossenen Türen wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wurde.

(Raimund Borrmann, NPD: Das ist unsere Zukunft.)

Mein Kollege Ritter hat schon auf den „Panorama“-Beitrag „Abstimmung der Ahnungslosen“ Bezug genommen.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Ich möchte hier keinen durch den Kakao ziehen, aber auf eine Frage und vor allem die Antworten darauf möchte ich schon kurz eingehen. So wurde gefragt, ob es denn im Verfassungsvertrag auf EU-Ebene die Möglichkeit für ein Bürgerbegehren gebe. Und Herr Kuhn hat uns ja sein Wissen hier mitgeteilt.

Allerdings sah es in der Union nicht überall so aus. Ich will es noch mal vergegenwärtigen. Der EU-Reformvertrag entspricht zu 95 Prozent dem Verfassungsvertrag. Richtige Antwort: Ja, mit einer Million Unterschriften. Auch im EU-Reformvertrag ist ein Bürgerbegehren vorgesehen. Die Antworten aber waren:

Wolfgang Gerhardt, FDP, Außenexperte: „Soweit ich weiß, nicht.“

Friedbert Pfl üger, CDU, Außenexperte auf EU-Ebene: „Glaube ich nicht.“

„Klares Nein.“

„Nein, das ist nicht der Fall.“

„Das ist nicht vorgesehen.“

Meine Damen und Herren, das könnte man jetzt so weiter fortführen. Sie können das alles nachlesen auf der Homepage der AG Friedensforschung an der Universität Kassel.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Da wird doch klar, wie wenig die Politiker manchmal wissen und dennoch brav abstimmen. Verlässt man sich dabei auf die Empfehlungen der Fachleute in den Fraktionen, ist das in der Regel in Ordnung. Auch darauf ist mein Kollege Ritter eingegangen. Aber dann allen Ernstes zu argumentieren, derart wichtige Entscheidungen sollten nur den beiden Kammern vorbehalten bleiben, ist nun wirklich lächerlich. Und wenn Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der SPD und CDU, sagen, Sie hätten keine neuen Erkenntnisse gewonnen und Sie bleiben bei Ihrer ablehnenden Auffassung, dann machen Sie sich doch auch einmal selbst schlau und erkundigen sich und nicken nicht alles ab, was die Landesregierung Ihnen aufschreibt.

Was sagen Sie zu den Feststellungen des Zentrums für europäische Politik, in dessen Kuratorium Altbundespräsident Roman Herzog sitzt, dass man sich schon die Frage stellen könnte, ob man die Bundesrepublik Deutschland noch uneingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen könnte? Denn der Bundestag ist weitgehend an der europäischen Gesetzgebung unbeteiligt. Daran ändert auch das Subsidiaritätsprinzip nichts, da es die EU-Organe in letzter Konsequenz nicht bindet. Ich könnte auch noch den bekannten Psychologen und Soziologen Jürgen Habermas zitieren. Das ist aufgrund der Zeit leider nicht möglich, aber wenn Sie Interesse haben, können Sie nachfragen.

Mir bleibt festzustellen, dass wir leider nicht gewillt sind, die Fragen zum Europa- und Europareformvertrag den Bürgerinnen und Bürgern durch eine Volksabstimmung näherzubringen, und das bedauere ich sehr.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Borchardt.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1195. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? –

(Zurufe aus dem Plenum: Oh! – Helmut Holter, DIE LINKE: Was denn?! Sie hatten doch dafür geworben!)

Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1195 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und einigen Fraktionsmitgliedern der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD, bei drei Enthaltungen der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den …

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich korrigiere das Ergebnis. Die NPD-Fraktion hat zugestimmt. Trotzdem ist der Antrag abgelehnt.

(Raimund Borrmann, NPD: Schade.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Musikunterricht in Mecklenburg-Vorpommern auf breite Basis stellen „Jedem Kind ein Instrument“, Drucksache 5/1189. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1253 vor.

Antrag der Fraktion der FDP: Musikunterricht in MecklenburgVorpommern auf breite Basis stellen „Jedem Kind ein Instrument“ – Drucksache 5/1189 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 5/1253 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Kreher von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Nichts dringt so tief in die Seele ein und erschüttert sie so gewaltig wie Rhythmen und Töne. Musik ist der wichtigste Teil der Erziehung.“

(Heike Polzin, SPD: Darüber können wir streiten.)

Dies ist leider noch keine Erkenntnis deutscher Bildungspolitik. Sie stammt aus der Antike von Plato. Ohne Frage ist Musik oder besser gesagt das Musizieren nicht nur ein angenehmer Zeitvertreib und schöne Unterhaltung, sondern bildet den Menschen in elementarer Weise und prägt insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die intellektuelle und soziale Entwicklung. Mit dem von uns vorgeschlagenen Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ werden Kinder frühzeitig an das Musizieren herangeführt. Die positiven Effekte sind mannigfaltig. So wird

eine breite Basis für die Musikkultur des Landes geschaffen. Kinder entfalten darüber hinaus durch das anzustrebende gemeinsame Musizieren ein hohes Maß an Sozialkompetenz. Zu erwarten sind auch Verbesserungen der schulischen Ergebnisse. Außerdem werden Musikschulen dadurch in die Lage versetzt, ihr Angebot auf eine erheblich erweiterte Basis zu stellen, was deren Qualität sichern und steigern wird.

Was beinhaltet das Konzept, wie es zurzeit in NordrheinWestfalen erfolgreich umgesetzt wird? „Jedem Kind ein Instrument“ versteht sich als Ergänzung zum regulären Musikunterricht und arbeitet mit den vor Ort bestehenden Musikschulen zusammen, um einen qualifi zierten Instrumentalunterricht zu gewährleisten. Bereits bei der Einschulung ihrer Kinder werden die Eltern über das Projekt informiert und erfahren, dass Instrumente allen Kindern im Rahmen des Programms kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Instrumente als Leihgabe und sollen sie selbstverständlich zum Üben mit nach Hause nehmen können.

Für die Kinder der 1. Klasse stehen die spielerische Heran führung an Rhythmus und Notation sowie das Kennenlernen verschiedener Instrumente im Mittelpunkt der „Jedem-Kind-ein-Instrument“-Stunden. Durch das gemeinsame Unterrichten …

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Das ist eine Frage, auf die man eingehen kann. Ja, warum erst in der Schule, darüber können wir sprechen.

Durch das gemeinsame Unterrichten von einem Tandem aus Grundschullehrerinnen und -lehrern und Musikschullehrerinnen und -lehrern ist eine intensive pädagogische Betreuung möglich. Genauso wichtig ist die Gewährleistung einer professionellen Instrumentalausbildung. Ab der 2. Klasse startet der Instrumentalunterricht in Kleingruppen für vier bis sechs Kinder pro Lehrer. Jedes Kind darf sich sein Instrument aussuchen. Unangefochtenes Lieblingsinstrument dürfte die Gitarre sein, gefolgt von der Geige und der Querfl öte. Die Streicher werden in einer Gruppe gemeinsam unterrichtet, ebenso wie die Holzbläser und die Blechbläser.

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Die Kinder erleben so bereits in den Unterrichtsstunden den charakteristischen Ensembleklang und erlernen schon früh das gemeinsame Musizieren. Ab der 3. Klasse kommt zum Instrumentalunterricht das Ensemblespiel im Orchester hinzu. Jahrgangsübergreifend üben die Kinder einmal wöchentlich das Zusammenspiel als Schulorchester. Dass es hierbei neben der musikalischen Erfahrung auch besonders um die sozialen Aspekte geht, ist offensichtlich. Dazu gehört auch der gemeinsame Auftritt als Orchester. Am Ende eines jeden Schuljahres steht das große Abschlusskonzert.

Meine Damen und Herren, ich spüre, dass Sie jetzt etwas unruhig werden, und ich habe vorhin auch bei Frau Polzin gehört, dass sie das als etwas ansieht, das für sie vielleicht als eine Utopie erscheint.

(Heike Polzin, SPD: Richtig.)

Aber das ist eine Sache, die man in Nordrhein-Westfalen ausprobiert hat.

(Heike Polzin, SPD: Ein Projekt von 50 Millionen. Und die möchten Sie fl ächendeckend?)

Man probiert es, ja, gut, darauf gehe ich gern ein, für 50 Millionen Euro in einem Land wie Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen haben wir 2.931.000 Schüler, bei uns haben wir 145.182 Schüler. Es sind 50 Millionen Euro Gesamtkosten in Nordrhein-Westfalen, 10 Millionen Landesanteil und dann die Spenden, die dazukommen. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir wie gesagt wesentlich weniger Kinder. Das wären 2,5 Millionen Euro zunächst mal, dann 500.000 Euro als Landesanteil und 500.000 durch Spenden.

(Heike Polzin, SPD: Oh!)

Das gilt dann für das ganze Land. Ein Modellversuch beschränkt sich zum Beispiel auf Rostock, da käme ein Bruchteil der Kosten zusammen.

(Zuruf von Jörg Vierkant, CDU)

Das Hauptproblem ist also nicht die Finanzierung,

(Heike Polzin, SPD: Stimmt.)