Sie haben als Minister gesprochen und ich kann daher die Erwiderung zu einem Zwischenruf einer Abgeordneten nur als unparlamentarisch klassifi zieren. Wenn Sie als
Ich rufe jetzt auf für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Linke. Bitte, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ja, alles hat seine Zeit, Herr Minister, sagen Sie. Ich hoffe ganz ehrlich, auch angesichts unserer vielen Anträge, die wir hier eingebracht haben, dass die Zeit von Hartz IV bald vorbei ist.
35 Prozent der Kinder und Jugendlichen in MecklenburgVorpommern leben gegenwärtig in Familien, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind. Wenn wir über die gesellschaftliche Realität seit der Einführung von Hartz IV am 1. Januar 2005 sprechen, dann müssen wir – und Sie haben das Stichwort Lohnabstandsgebot genannt – auch über den Druck, den diese Gesetze, den die große Zahl arbeitsloser Sozialhilfeempfänger auf die Gestaltung der Tarifvereinbarungen ausüben, sprechen. Immerhin 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland verdienen heute weniger als 1.630 Euro brutto. Im Osten der Bundesrepublik sind gegenwärtig 60 Prozent der Beschäftigten zu Löhnen tätig, die 75 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen liegen. Das bestimmt natürlich das Lohnabstandsgebot und auch die soziale Situation von Kindern und ihren Eltern.
Deutschlandweit leben 2,7 Millionen Kinder durch Hartz IV in Armut und weitere 2,5 Millionen Kinder leben an der Grenze zur Armut. In Mecklenburg-Vorpommern leben 59.500 Kinder in Sozialhilfefamilien und wir wissen, Armut bedeutet in erster Linie eingeschränkte Verwirklichungschancen. Diesen Kindern fehlt es an realen Chancen, am gesellschaftlichen Leben so teilzuhaben, dass sie ihre Persönlichkeit voll entfalten können. Diese Realität ist für meine Fraktion immer wieder Anlass, die Landesregierung aufzufordern, über den Bundesrat die Hartz-IVGesetze, also das SGB II beziehungsweise SGB XII dahin gehend zu ändern, dass Kinder in Hartz IV-Familien nicht benachteiligt werden, dass Kinder in Hartz-IV-Familien nicht ausgegrenzt und ihnen durch staatliches Handeln keine Gewalt angetan wird.
Wir erinnern uns: Das Kindergeld wird auf die Regelsätze angerechnet. Die Höhe der Regelsätze für Kinder wird aus den Bedarfen der Erwachsenen abgeleitet. Der Kauf von Schulmaterialien, Büchern, Sportgeräten oder PCs ist dabei ebenso wenig vorgesehen wie einmalige Ausgaben für alterstypische Festlichkeiten oder den Kauf eines Wintermantels. Geldgeschenke, die hier entlastend wirken können, werden, soweit sie über 50 Euro im Jahr liegen, auf den Unterhalt der Eltern angerechnet. Bei der Einschulung, bei der Jugendweihe, bei Wandertagen und vielem anderen können Kinder aus Sozialhilfefamilien mit ihren Alterskameraden nicht mithalten. All diese „Kleinigkeiten“ waren Gegenstand unserer Anträge. Schauen wir zurück, dann wurden unter Lobpreisung der Hartz IVGesetze und der Lebensbedingungen der betroffenen Kinder mit blumigen Worten – ich denke an das 49-CentBrot des Herrn Sozialministers –
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, aber Konsequenz und Beharrlichkeit zahlen sich aus, und zwar Konsequenz bei der Beachtung der sozialen Lage der Kinder und Jugendlichen im Land und Beharrlichkeit bei deren regelmäßiger Thematisierung hier im Plenum.
Sie wissen, meine Fraktion lehnt Hartz IV ab. Wir haben den Gesetzen damals im Bundesrat nicht zugestimmt. Wir wissen, dass die politischen Mehrheiten in der Gegenwart nicht gegeben sind, um die Hartz-IV-Gesetze abzuschaffen. Folglich haben wir im Interesse der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Jahren mindestens siebenmal dieses Thema zur Sprache gebracht und damit immer wieder Forderungen von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und Lehrern, aber auch von Wohlfahrtsverbänden aufgegriffen.
Ich freue mich im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen, dass die Vertreter der Koalitionsparteien, die all unsere Anträge bisher abgelehnt haben, sich in der Praxis offensichtlich doch umgesehen und sich vielleicht mit der aktuellen Rechtsprechung der Sozial- und Verfassungsgerichte zu Hartz IV befasst und so gewissermaßen unter dem Druck des Faktischen die Bedeutung der hier von uns in den letzten Monaten eingebrachten Anträge im Nachhinein verstanden haben. Was auch immer das ausschlaggebende Argument gewesen sein mag, nun liegt ein Antrag – der Herr Minister hat es eben noch einmal begründet – vor, mit dem wenigstens ein Aspekt unseres Antrages auf Landtagsdrucksache 5/813 aufgegriffen wurde.
Meine Fraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht. Wir halten kinderspezifi sche bedarfsgerechte Regelsätze, wie sie hier gefordert werden, für unabdingbar und plädieren daneben für die Wiedereinführung der einmaligen Beihilfen für Einschulung, Jugendweihe, Konfi rmation, Kommunion, Bar beziehungsweise Bat Mitzwa oder vergleichbare Feierlichkeiten. Wir halten diese Einmalzahlungen für ebenso unabdingbar wie die Korrektur der Regelsätze. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Danke.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der kinderspezifi sche Regelsatz nach SGB II und XII soll angepasst und geändert werden. Die Ermittlung des Kinderbedarfes steht auf der Tagesordnung, meine Damen und Herren. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Bundesrat Initiativen ergriffen, auch in anderen Gremien, um hier eine Bewegung hineinzubekommen. Und das, glaube ich, ist gut so. Wir haben festzustellen, dass auf der Grundlage des Eckregelsatzes und der Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 1998
die Regelsätze festgelegt worden sind. Sie werden von Zeit zu Zeit durch die Bundesregierung angepasst und überprüft. Eines fällt jedoch auf, die Frage der Bildung ist nicht geregelt.
(Irene Müller, DIE LINKE: Das war voriges Jahr auch schon so. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Rechtfertigen Sie sich! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Sie brauchen ja bloß reinzugucken in die Statistik, da steht doch alles drin. Das dürfte Ihrer ehemaligen Sozialministerin doch nicht entgangen sein. Sie sind doch alle Sozialexperten auf der linken Seite. Das ist doch Tag und Nacht bekannt. Aber wenn es dann richtig ernst wird, bekommen Sie im Bundestag überhaupt nichts hin. Das scheint so zu sein, meine Damen und Herren.
Ihre Beziehungen scheinen nicht jeden Tag die besten zu sein. Sich als Sozialretter hinzustellen, ist auf der einen Seite immer gut und schön, aber arbeiten sollte man nebenbei an der Sache auch. Im Übrigen will ich auf die Kosten verweisen, denn Sie haben es ja heute tunlichst vermieden,
über andere Regelsatzänderungen zu reden, zum Beispiel den Regelkostensatz, den die Wohlfahrtsverbände oder andere Verbände aufbringen, auf
Davon würden natürlich auch Kinder zu 60 oder 80 Prozent profi tieren, je nach Alter, bis 14 Jahre 60 Prozent und über 14 bis 18 Jahre 80 Prozent. Das ist alles bekannt. Das sind aber auch Kosten …
(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, das würde ich Ihnen mal empfehlen, wenn Sie unten sitzen, Herr Glawe. Jetzt machen wir mit Ihnen mal das Spiel, was Sie mit uns machen.)
um diese Dinge zu fi nanzieren. Ich bin schon gespannt, wie Sie das alles vortragen werden und wie Sie es fi nanzieren wollen.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Du warst auch mal kollegialer. – Helmut Holter, DIE LINKE: Das hat er nicht mitgekriegt.)