Protocol of the Session on December 14, 2007

Bevor es dazu kommt, würde ich an Ihrer Stelle schleunigst etwas unternehmen, auch in Gestalt günstiger Wohngeldregelungen. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Danke, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Lück. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für unseren Verkehrsminister ist das Problem Wohngeldempfänger im Laufe der Zeit zu einem Randproblem geworden. So haben Sie es im Verkehrsausschuss formuliert, das können wir im Protokoll nachlesen. Sie meinen, Herr Minister, ein Großteil der Menschen falle nicht mehr unter das Wohngeldgesetz, sondern erfahre eine Entlastung über das Arbeitslosengeld II. Aber genau das ist der Punkt. Und deshalb will ich das auch noch einmal in der Diskussion hier so sagen: Genau das will DIE LINKE anders regeln.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Aus unserer Sicht muss Wohngeld wieder an Bedeutung gewinnen. Jetzt haben wir zwei Gruppen von Haushalten, auf der einen Seite eine, die ohne staatliche Hilfen auskommt, und auf der andere Seite eine, die gänzlich auf den Staat angewiesen ist. Dazwischen muss es Haushalte geben, die mit einem Zuschuss ihre Wohnkosten und ihren sonstigen Lebensunterhalt bestreiten können, und zwar oberhalb der staatlich defi nierten Armutsschwelle. Für meine Fraktion steht fest, Arbeit muss sich lohnen und darf nicht arm machen. Und deshalb müssen insbesondere Erwerbstätige mit geringem Verdienst eine Chance haben, aus Hartz IV herauszukommen. Sie müssen in der Lage sein, mit einem Zuschuss zu den Wohn- und Heizkosten auskömmlich zu leben.

Die Anzahl der Wohngeldbezieher nimmt immer weiter ab und in diesem Jahr werden es voraussichtlich nur noch knapp 27.000 Haushalte sein. Dafür gibt es mittlerweile diese 35.000 – das ist ein unsäglicher Begriff – Aufstocker. Das heißt, das sind die Menschen, die hart arbeiten, aber um leben zu können, doch aus Steuergeldern fi nanziert werden müssen. Mit den Neuregelungen im Wohngeldrecht zum 1. Januar 2005 infolge von Hartz IV wurde bezweckt, dass Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger sowie Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in andere Leistungssysteme nach SGB II und SGB XII abwandern und damit aus dem Wohngeldanspruch ausscheiden. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten soll diesen Menschen ein Existenzminimum sichern und ich sage, das ist Armut per Gesetz. Dagegen sollte die eigentliche Zielgruppe Wohngeld beziehen. Dieser Zielgruppe soll mit Wohngeld ein Leben unabhängig von den sonstigen Bedingungen für Hartz IV ermöglicht werden.

Ich erinnere Sie, meine Damen und Herren, Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte oberhalb der Bedürftigkeitsschwelle. Und wenn uns Kollege Timm in seiner Pressemitteilung und auch Sie, Herr Stein, in der Diskussion hier vorwerfen, Wohngeld und Hartz IV zu vermengen, so haben Sie das nicht richtig verstanden, wofür Wohngeld steht. Die einstmals größte Gruppe der Wohngeldbezieher, die Erwerbslosen mit Arbeitslosengeld I, machen zurzeit nicht einmal mehr zehn Prozent aller Wohngeldempfänger aus. Der Anteil der Erwerbstätigen beträgt nicht einmal mehr ein Drittel. Dieser starke Rückgang war vom Gesetzgeber keinesfalls gewollt.

(Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

Der Anteil von Arbeitslosengeld-I-Empfängern sowie Erwerbstätigen an den Bezugsberechtigten von Wohngeld muss wieder deutlich höher werden. Ein sozialer Aufstieg der Menschen aus unwürdigen Verhältnissen muss unser Ziel sein. Wir brauchen das Wohngeld auch in Zukunft, ansonsten hätte man für alle, die ihre Wohn- und ihre sonstigen Lebenshaltungskosten nicht aus eigener Kraft tragen können, die Übernahme der Kosten für die Unterkunft und Heizung einführen können. Das Wohngeldgesetz muss jedoch so geändert werden, dass Wohngeld seine Funktion auch wieder erfüllt. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung würde eine höhere soziale Gerechtigkeit bewirken und das Abgleiten von potenziell Wohnberechtigten in andere Leistungssysteme wie SGB II und SGB XII verhindern helfen.

Und warum sollte man nicht, wie in besonders kalten Wintern bislang mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss praktiziert, diesen Zuschuss als verlässlichen monatlichen Zuschuss gewähren? Die effektive Mietbelastung ist durch die überproportional gestiegenen Energiekosten stark angewachsen. Die Ausgaben für Wohngeld, die hälftig vom Bund und von den Ländern getragen werden, gehen seit Jahren zurück. Würde nur eine konstante Summe jährlich aufgewandt werden, wären Verbesserungen im Wohngeldrecht zu schultern. So wurden 2006 rund 40,5 Millionen Euro an die Wohngeldstellen ausgereicht. Für 2008 sind es nur noch 28,5 Millionen Euro, die eingeplant sind. Das sind 12 Millionen Euro weniger, allein in unserem Land. Bei den Kosten der Unterkunft trägt der Bund zukünftig nur noch 29,2 Prozent. Damit werden die Kommunen noch mehr belastet, da deren Anteil höher wird. Das Land wird, zumindest bislang, nicht herangezogen. Wäre es uns wirklich ernst mit der Entlastung der Kommunen, dann müsste es zukünftig wieder mehr Wohngeldbezieher und dafür weniger Bezieher von Hartz-IV-Wohnkosten geben.

Abschließend lassen Sie mich feststellen: Für den Staat wäre es fi nanziell wesentlich günstiger, Menschen mit Wohngeld und damit außerhalb des Transferleistungssystems zu unterstützen. Unsere Forderungen waren unter anderem auch Gegenstand der am Mittwoch – Sie haben darauf verwiesen, Herr Minister – zur Wohngeldnovelle durchgeführten öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages.

Im Ergebnis bestehen für meine Fraktion und für mich keine Zweifel, dass unsere Forderungen berechtigt sind. Auch wenn Sie diesen Antrag ablehnen wollen, ich beantrage die getrennte Abstimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Lück.

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Seitens der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE ist beantragt worden, über die Ziffern I und II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1050 einzeln abstimmen zu lassen.

Ich rufe auf die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1050. Wer dieser zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion

DIE LINKE auf Drucksache 5/1050 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und NPD sowie Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und FDP abgelehnt.

Ich rufe jetzt auf die Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1050. Wer dieser Ziffer II zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1050 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD sowie Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat einen Beratungsbedarf angemeldet. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 10.19 Uhr

Wiederbeginn: 10.25 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt zur Beratung des vor Ihnen liegenden Dringlichkeitsantrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1146 zum Thema „Nein zu Mindestlohn bei Briefzustellern“. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung des Dringlichkeitsantrages gewünscht? – Bitte schön, Herr Roolf, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der nächsten Woche wird sich der Bundesrat auf der Grundlage einer Bundestagsentscheidung von heute mit dem Thema der Aufnahme des Briefzustellers in das Entsendegesetz beschäftigen. Wir haben hier heute die Aufgabe, unserem Ministerpräsidenten für die Abstimmung im Bundestag ein klares Votum dieses Parlamentes zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund stellt sich für uns als Liberale ganz klar die Dringlichkeit, heute ein Votum dieses Parlamentes herbeizuführen.

Was ist bei dem Votum besonders zu beachten und worum geht es? Ihnen wird allen klar sein, dass die Einführung eines Postmindestlohnes in diesem Bereich dazu führen wird, dass Tausende Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland in der Summe gefährdet sind. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Hunderte von Arbeitsplätzen gefährdet. Die Pin AG hat für den heutigen Tag bei Zustimmung im Bundestag angekündigt, das Insolvenzverfahren für ihr Unternehmen anzustreben.

(Irene Müller, DIE LINKE: Die war vorher schon pleite.)

Dort allein werden Tausende von Arbeitsplätzen heute an diesem Tag mit dieser Entscheidung vernichtet.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass wir uns mit einem Ja zum Mindestlohn ganz klar und deutlich dem

Ziel einer Liberalisierung und einer Öffnung des Dienstleistungsmarktes im Postbereich entgegenstellen und einen weiteren fatalen Schritt einsetzen, indem wir uns nämlich einer Europäisierung in diesem Bereich ganz klar entgegenstellen, denn Sie wissen auch alle, dass die Niederlande auf der Grundlage der Diskussion in Deutschland dazu übergegangen sind, eine Liberalisierung des holländischen Briefmarktes erst einmal zu stoppen. Also gibt es eine dreifache Auswirkung:

1. Vernichtung von Arbeitsplätzen

2. Keine Chance für Liberalisierung im deutschen Briefmarkt

(Irene Müller, DIE LINKE: Freie Fahrt für Dumpinglöhne! – Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist blau-gelbe Ideologie, Herr Roolf.)

3. Keine Chancen für Europa

Das sind drei Gründe, diesen Antrag hier heute einzubringen und dem Ministerpräsidenten ein klares Votum zu geben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Fraktionsvorsitzender.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? –

(Helmut Holter, DIE LINKE: Oho, oho!)

Wir müssen mal bitte zählen. Also Sie sollten jetzt die Hände oben lassen, damit wir zählen können,

(Michael Roolf, FDP: Ist das so überraschend gewesen?)

denn wir brauchen zwei Drittel und es sieht im Moment …

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Schlecht aus. – Raimund Borrmann, NPD: Dann müssen Sie eben später noch mal abstimmen. – Michael Roolf, FDP: Genau, wenn wieder ein paar da sind. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Nichts ist!)

Danke schön. Die Gegenstimmen? – Meine Damen und Herren, wir stellen von hier oben fest: 24 Jastimmen, 12 Neinstimmen. Und damit sind zwei Drittel erreicht, oder?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich bekomme gerade den Hinweis, die Geschäftsordnung regelt klar und deutlich, dass es zwei Drittel der Mitglieder des Landtages sein müssen. Damit reichen die 24 Stimmen nicht, um den Tagesordnungspunkt aufzusetzen, also ist dieser abgelehnt.