Das sind die drei Probleme, die wir in einem Dringlichkeitsantrag zusammengefasst haben. Wie wir uns vorstellen, dieses Problem zu lösen, haben wir in einem Dringlichkeitsantrag formuliert. Ich bitte um Aufnahme in die Tagesordnung. – Vielen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist ja klasse! Das ist eine handlungsfähige Organisation hier. Dann kann ich ja noch einmal reden.)
Damit ist bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE sowie einer Enthaltung bei der Fraktion DIE LINKE die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes beschlossen.
Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der weiteren Behandlung die parlamentarischen Geschäftsführer sich einigen, nach welchem Tagesordnungspunkt, ob heute Abend oder morgen,
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 5/1104 vor.
Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten Toralf Schnur, Fraktion der FDP, die Frage 1 zu stellen.
1. In der Sitzung des Finanzausschusses des Landkreises Müritz, am 29. November 2007, wurde mitgeteilt, dass die Umschuldung von Krediten des Landkreises aufgrund der Kosten des G8-Gipfels für das Haushaltsjahr 2007 versagt wurde.
Trifft es zu, dass Kommunen unseres Landes fi nanzielle Nachteile aufgrund der Kosten des G8-Gipfels, speziell bei Vorhaben der Umschuldung, hatten?
Herr Kollege Abgeordneter, diese Aussage ist falsch. Diese Aussage trifft nicht zu. Umschuldungen in den kommunalen Aufbaufonds werden auf der Grundlage des Beschlusses des Beirates für den Kommunalen Aufbaufonds gegenüber beantragten Investitionsmaßnahmen grundsätzlich nachrangig behandelt. Bei dem in der Fragestellung zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es sich um drei zur Umschuldung in den Kommunalen Aufbaufonds beantragte Kommunalkredite in Höhe von insgesamt 3.237.000 Euro. Der entsprechende Antrag des Landkreises Müritz wurde dem
Beirat für den Kommunalen Aufbaufonds in seiner Sitzung am 1. März 2007 vorgestellt. Da im Haushaltsjahr 2006 durch Beschlüsse des Beirates für den Kommunalen Aufbaufonds eine Vielzahl von beantragten Maßnahmen, bezogen auf das zur Verfügung stehende Kontingent des Jahres 2007, gebunden worden war, ist das verbleibende Kontingent vollständig mit investiven Maßnahmen untersetzt worden. Die Behandlung der Umschuldungsanträge ist unter Berücksichtigung ihrer Nachrangigkeit gegenüber Investitionsvorhaben um ein Jahr, konkret bis zum 13. März 2008, zurückgestellt worden. Allen betreffenden Antragstellern wurde anheimgestellt, ihre Umschuldungsanträge weiterhin aufrechtzuerhalten und die Darlehen auf dem Kapitalmarkt mindestens bis zum 30.04.2008 zwischenzufi nanzieren.
Der Landkreis Müritz hat sich für die Aufrechterhaltung des Antrages entschieden. Der Antrag wird in der Sitzung des Beirates für den Kommunalen Aufbaufonds am 13. März 2008 zur Entscheidung stehen.
Sehr geehrter Herr Minister, was werden Sie als Minister tun, um Mitglieder der Kreistage und der Gemeindevertretung vor Behauptungen, wie sie jetzt in diesem Falle geschehen sind, zu schützen?
Ich bin dankbar, dass ich viele Landtagskollegen habe, die Kommunalabgeordnete sind, die auch als Kommunalpolitiker tätig sind und die Möglichkeit hier nutzen, den Ministerien Anfragen zu stellen, um gegebenenfalls falsche Darstellungen innerhalb der Gremien vor Ort, die durchaus noch vorkommen sollen, richtigzustellen.
In der Nacht vom 01.12.2007 zum 02.12.2007 wurde ein Konzert der sogenannten „rechtsextremen Szene“ in Jatznick von der Polizei aufgelöst. Laut Nordkurier verlief der Polizeieinsatz, an dem unter anderem Kräfte aus Rostock und Neubrandenburg beteiligt waren, ohne Störungen.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über benann tes Konzert vor und aus welchen Gründen wurde das Konzert aufgelöst?
Herr Abgeordneter, der Polizei lagen Erkenntnisse vor, dass die Durchführung eines Konzertes beabsichtigt ist, in dessen Verlauf die begründete Gefahr der Begehung von Rechtsverstößen zum Beispiel gegen die Paragrafen 86a und 130 des Strafgesetzbuches und gewerberechtliche Beanstandungen bestand.
3. Warum war ein so massives Polizeiaufgebot mit Einsatzkräften aus Rostock und Neubrandenburg vonnöten und welche Polizeieinheiten bzw. Sondereinheiten waren darüber hinaus an der Aufl ösung noch beteiligt?
Herr Abgeordneter Müller, diese Frage haben Sie mir schon einmal schriftlich gestellt als Kleine Anfrage. Die Einzelheiten können Sie in der Antwort nachlesen, sodass ich mir hier erspare, das im Einzelnen auszuführen. Sie wissen, dass für die Versagung eines solchen Konzertes ein umfangreicher Einsatz notwendig war, der auch gerechtfertigt ist.
Wie beurteilen Sie die Einschüchterung der Wirtin durch den Einsatzleiter mit der Aussage „Räumung, sonst gibt es Glasbruch“?
Ich habe die Aussagen hierzu eingehend geprüft. Es ist keine Beeinträchtigung der Wirtin in der Form erfolgt, wie Sie das hier darstellen. Sondern Sie haben, wie Sie ganz genau selber wissen, zu berücksichtigen, dass bei einer Veranstaltung, die so mit circa 150 Personen durchzuführen ist, sowohl die sanitärtechnischen als auch die baurechtlichen Regelungen, die in der Form überhaupt nicht vorhanden waren, dass man von einer Privatveranstaltung in der Form bei einer solchen Größe wohl kaum noch reden kann.
Ein Wochenende vorher tagte der Angelverein im gleichen Gebäude, auch ohne Bauumnutzungsgenehmigung. Wäre diese Veranstaltung von der Polizei auch aufgelöst worden?
Herr Abgeordneter, mir ist nicht bekannt, dass der Angelverein extremistisches Gedankengut vertritt.