Erstens. Warum erhalten Bedürftige in häuslicher Pfl ege nur den halbierten Pfl egesatz, wenn sie von Angehörigen umsorgt werden? Wir fordern: Gleiches Entgelt für gleiche Pfl ege!
Zweitens. Warum sind viele Pfl egedienste völlig überlastet? Warum verlassen viele Auszubildende nach ihrem Berufsabschluss den Pfl egeberuf? Wir fordern: Die Würde und der Wert von Menschen kann nur dadurch wieder hergestellt werden, wenn die menschenverachtende Entfremdung und die entfremdete Ökonomie beseitigt wird, in der die Privilegien einer kleinen Funktionärskaste mit überhöhten Tantiemen mehr zählt als ein einfacher Deutscher.
Erst wenn der Selbsthass unseres Volkes beendet ist und unsere Wirtschaft wieder unserer Nation dient, können auch wir hier einen grundlegenden Wertewandel einleiten.
(Reinhard Dankert, SPD: Na, dann träumen Sie mal weiter! Sie sind nämlich ein hoffungsloser Fall, kein Pfl egefall.)
Drittens. Ein Teil des Wertewandels wird auch durch die Entkopplung vom Wehr- und dem sogenannten Wehrersatzdienst möglich werden. Es ist uns ein Rätsel, wie in fanatisch fatalistischer Manier ein eigenständig verfassungsmäßig verpfl ichtender Dienst mit dem Hinweis auf den nationalsozialistischen Reichsarbeitsdienst abgelehnt wird, aber ohne Scham deutsche Okkupationstruppen am Hindukusch eingesetzt werden.
Eine solche perfi de Argumentation werden wir nach der Übernahme von Regierungsverantwortung sofort beenden
Viertens. Wer seine nächsten Angehörigen ohne Grund und ohne Not verstößt, verachtet und sittliche Regeln verletzt, wie sie auch in den zehn Geboten jenes Nazareners postuliert sind, der wird unter unserer Regierung ohne Schonung seines Vermögens in die Pfl icht genommen werden. Wer seinen Nächsten nicht liebt, soll auch von Mammon nicht geliebt werden. Bis dahin wird das Pfl egegesetz eine Krücke sein für eine lahme Politik.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Fraktion begrüßt die Fortschreibung des Landespfl egegesetzes. Für viele Pfl egebedürftige und auch für alle Pfl egeeinrichtungen in unserem Land herrscht damit wieder Rechtssicherheit.
In den Beratungen im Sozialausschuss haben wir Liberalen eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen eingebracht,
die vor allem die Stärkung des Grundsatzes „Ambulant vor stationär“ sowie den Abbau von unnötiger Bürokratie zum Ziel hatten. Da uns das Thema sehr am Herzen liegt, haben wir heute erneut einen Änderungsantrag eingebracht.
Damit wollen wir dem Landtag noch einmal die Möglichkeit geben, an dem Gesetzentwurf der Landesregierung notwendige Korrekturen vorzunehmen. Wir wollen, dass die Regelung zum Pfl egewohngeld wie auch zur Pauschalförderung von Pfl egeeinrichtungen entfristet wird. Diese Regelungen müssen bis zum Ende der Laufzeit 2013 gelten. Mit dieser einfachen Änderung erreichen wir mehr Übersichtlichkeit und verhindern, dass 2012 wieder für ein Jahr verhandelt werden muss. Meine Damen und Herren von den Fraktionen der SPD und DIE LINKE, ich weiß, dass auch Ihnen an dieser Regelung viel gelegen ist. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.
Erstens halten wir es für einen erheblichen Beitrag zum Bürokratieabbau, wenn wir die bisherigen Trennungen zwischen der Antragstellung des Pfl egewohngeldes sowie der Prüfung des Sozialhilfeanspruches beseitigen. Dieses ist eine Forderung, die nicht nur den vielen pfl egebedürftigen Menschen in unserem Land entgegenkommt, sondern auch bei Anhörungen seitens des Städte- und Gemeindetages formuliert worden ist.
Zweitens muss das Landespfl egegesetz eine Doppelgewährung des Pfl egewohngeldes vermeiden. Jeder, der in M-V in ein Pfl egeheim kommt, sollte auch nur in unserem Land entsprechende fi nanzielle Hilfen beantragen können.
Bei aller Wichtigkeit für die Verlängerung der Gültigkeit dieses Gesetzes hat es die Landesregierung versäumt, fundamentale Ungerechtigkeiten aus dem aktuellen Entwurf zu tilgen. Nach wie vor tragen insbesondere die Regelungen zu den Investitionskosten zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung bei. Heime, die keine staatliche Förderung erhalten haben, müssen ihre höheren Investitionskosten an die Bewohner weiterreichen. Für die Träger ist das ein Wettbewerbsnachteil. Das Pfl egewohngeld in der jetzigen Form gleicht zudem die Ungerechtigkeiten zwischen geförderten und nicht geförderten Einrichtungen nicht aus. Trotz gleicher baulicher Standards kommen auf Pfl egebedürftige deshalb unterschiedliche Kosten zu. Das ist ein untragbarer Zustand. Wer Wettbewerb zwischen den Pfl egeeinrichtungen will, der muss auch gleiche Ausgangsbedingungen schaffen. Nur so wird man der Zielsetzung des Gesetzes gerecht.
Gerade der Pfl egebereich ist mit Bürokratie überlastet und für den Normalbürger nicht mehr verständlich. Daher müssen Regeln her, die gleiche Voraussetzungen für die Anbieter von Pfl egeleistungen sowie für die Verbraucher schaffen. Für alle Pfl egeinrichtungen, ob gefördert oder nicht, sollte es eine faire und gleiche Berechnung der Investitionskosten geben, erst dann erhält auch das Pfl egewohngeld den solidarischen Charakter, der vom Gesetzgeber gewünscht ist.
Meine Damen und Herren, ich bitte um die Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen, und zwar in Einzelabstimmung.
Hierzu noch ein persönliches Wort, da hier das Wort fi el, dass wir nicht mehr Geld ausgeben wollen. Bei der einen Regelung würden wir sogar Geld sparen. Wenn man einer Doppelförderung, wie sie jetzt im Gesetz steht, nicht zustimmen würde, könnte das sogar zu Ersparnissen führen. Wir haben nur die Sachen genommen, die wirklich änderbar sind. Wir haben, glaube ich, die Hürde relativ tief geparkt. Ich würde Sie noch einmal bitten, darüber nachzudenken.
Herr Borrmann, so ein bisschen waren Sie am Thema vorbei. Seien Sie mir nicht böse, aber das passte einfach nicht zu diesem Thema. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Udo Pastörs, NPD: Aber Sie lagen ganz genau auf dem Punkt, das ist wahr.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch einmal zum Landespfl egegesetz, das wir hier auf dem Tisch haben. Dort geht es gerade darum, Herr Grabow, dass Härtefälle ausgeglichen werden. Das ist ja das Ansinnen dieses Gesetzes. Ich hatte in früheren Reden immer wieder darauf hingewiesen, dass wir zwei verschiedene Regelkreise hatten und bis zum Jahre 1995 andere Regelungen galten als unter dem Artikel 52, Investitionen in Pfl egeheimen. Und das Landespfl egegesetz, das wir hier im Land Mecklenburg-Vorpommern haben, ist relativ einmalig in Deutschland. Es hat das alleinige Ziel, gerade diesen Heimbewohnern, von denen Sie gesprochen haben, denen Sie helfen wollen, zu helfen. Das sind
immerhin 5.700 Personen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind die Plätze, die von 1990 bis 1995 unter anderen Rahmenbedingungen gebaut worden sind. Um Härten auszugleichen, wird dieses Landespfl egegesetz mit dem Ziel fortgeschrieben, einen gewissen Wettbewerbsnachteil, der unbestritten ist, auszugleichen.
Ja, aber Sie hören nicht immer zu, das ist ja Ihr Problem. Sie reden immer von der Farbe und meinen irgendetwas anderes. Frau Müller, also hören Sie mal zu!
(Irene Müller, DIE LINKE: Sie waren damals in der Opposition, als wir es Ihnen erklären mussten. – Udo Pastörs, NPD: Zynisch! Zynisch! – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Noch einmal: Die Vorgängerregierung und die jetzige Regierung haben dieses Landespfl egewohngeld auf den Weg gebracht, um Härten auszugleichen. Das ist das Ansinnen. Und über die …
(Udo Pastörs, NPD: Das ist Ihr Humangeschwafel. – Michael Roolf, FDP: Das ist die geistige Verwirrung.)
Herr Abgeordneter Pastörs, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie hier einen Abgeordneten mit diesen Ausdrücken beleidigt haben.
Herr Pastörs, noch mal für Sie: Das Pfl egegeld, das durch den Bund gewährt wird, ist sozusagen eine Teilkaskoversicherung, für die alle Bürger in einen Topf einzahlen. Damit soll der Lebensabend der älteren Generation in Deutschland gesichert werden. Die Pfl egeversicherung von Stufe I bis Stufe III hat den Sinn, dass wir gerade in dieser Frage vielen Familien helfen, die pfl egende Angehörige in der Häuslichkeit haben, und wenn sie überfordert sind oder den Wunsch haben, ins Heim zu gehen, dass sie dann eine vernünftige Betreuung bekommen können. Das ist der Sinn dieses Pfl egegesetzes. Das, was Ihr Kollege hier vorgetragen hat, was human oder unhuman ist, lag weit neben dem, was man sich vorstellen kann. Über diese Frage können Sie ja noch weiter schwadronieren. Ich sage Ihnen, die Pfl egeversicherung ist eigentlich ein Glücksfall für viele, die betroffen sind.