Sagen Sie uns, wo in diesem Moment all Ihre Betroffenheit, die Sie hier immer wieder und angeblich zum Schutz der Menschen in unserem Land zur Schau stellen,
Herr Köster, Sie erhalten sofort den zweiten Ordnungsruf. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen beim dritten Ordnungsruf das Wort entzogen wird.
Auch Ihre Tat stellt einen Gewalteinbruch in unseren Alltag dar, der die geordnete Normalität brutal und gewaltsam stört,
eine Tat, die trotz Recht und Gesetz nicht verhindert werden konnte. Gewalt und Brutalität lassen sich nicht einfach durch ein Gesetz abstellen. Das haben Sie gezeigt und das zeigen viele andere Fälle, auch in Ihren Reihen. Wer ohne Gewalt und Brutalität leben will, der braucht vor allem Werte in seinem Leben, die in den Propagandapapieren der NPD nicht zu fi nden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sich um die Kleinsten und die Schwächsten zu kümmern, das ist eine gesellschaftliche Gesamtaufgabe. Und wir können mit dafür sorgen, dass Kinder als Bereicherung verstanden werden und Familien sich in unserer Gesellschaft aufgehoben fühlen. Zeigen wir unseren Kindern durch Liebe und Zuwendung, dass sie gewollt sind! Machen wir Eltern deutlich, dass sie nicht alleine und damit ihren Pfl ichten gewachsen sind! So können wir dafür sorgen, dass die Verrohung in unserer Gesellschaft beendet wird. Der Staat steht hier immer erst an zweiter Stelle. Der Schutz unserer Kinder ist in erster Linie eine gesellschaftliche Gesamtaufgabe und deshalb möchte ich mit einem ganz bekannten Satz aus dem Buch „Der kleine Prinz“ zum Ende meiner Ausführungen kommen: „Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast.“ – Herzlichen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fasse mich kurz: Was Sie heute auf dem Rücken der toten Kinder geboten haben,
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, Drucksache 5/648, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 5/1053.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertragsgesetz – GlüStVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/648 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In seiner 21. Sitzung am 11. Juli 2007 hat der Landtag diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Sie alle wissen, dass eine Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom März 2006 notwendig geworden war. Das oberste Gericht hatte die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols für unvereinbar mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz erklärt. Auch wenn dieses Urteil nur bayerische Vorschriften zum Gegenstand hatte, mussten doch alle Bundesländer ihre Regelungen des Glücksspielwesens überprüfen. Nach Maßgabe der Urteilsbegründung musste für einen verfassungsmäßigen Zustand entweder eine konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtete Ausgestaltung des staatlichen Monopols oder eine kontrollierte Zulassung gewerblicher Angebote durch Private erfolgen.
Der hier heute zur Abstimmung stehende Staatsvertrag hat sich dafür entschieden, eine Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols streng an der Suchtprävention orientiert vorzunehmen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Gesetzesform umgesetzt. So werden Werbe- und Vertriebsbeschränkungen vorgesehen, die allerdings zum Teil zu erheblichen Umsatzrückgängen im staatlichen Glücksspiel und dadurch zu Mindereinnahmen im Landeshaushalt führen können. Insbesondere werden inzwischen beliebte Möglichkeiten zum Spiel über Internet verboten. Auch werden für alle Glücksspiele Sperrlisten eingeführt, die bereits in den Spielcasinos die Teilnahme von Spielsüchtigen einschränken.
Im Innenausschuss haben wir den vorliegenden Staatsvertrag beraten und uns intensiv mit Bedenken ausein
andergesetzt, dass der Staatsvertrag unter Umständen gegen EU-Recht verstoßen könnte. Der Ihnen hier vorliegende Staatsvertrag enthält entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes eine konsistente und kohärente Ausgestaltung des Glücksspielwesens. Dafür werden übergreifend für Sportwetten wie für Lotterien entsprechende Maßnahmen gegen die Suchtgefahr ergriffen, die beim Glücksspiel leider immer gegeben ist. Ohne diese immer noch vergleichsweise geringen Eingriffe in die Spielfreiheit und auch die Berufsfreiheit wird nach Ansicht der deutschen Bundesländer die Beibehaltung des Lotteriemonopols erst recht nicht mehr zu rechtfertigen sein.
Trotzdem konnten in den Ausschussberatungen Zweifel an der Europarechtskonformität nicht völlig ausgeräumt werden. So wird nicht nur von deutschen Lobbyisten der Glücksspielbranche, sondern auch von Mitarbeitern der EU-Kommission die Auffassung vertreten, aus Wettbewerbsgründen sei eine völlige Freigabe der Sportwetten notwendig. Hier drohe der Bundesrepublik Deutschland sogar ein Vertragsverletzungsverfahren. Allerdings haben sich die rechtlichen Bedenken aber auch nicht erhärten lassen. Immerhin ist der Staatsvertrag von allen Ministerpräsidenten unterzeichnet worden und inzwischen haben auch mehrere Landtage – zum Teil einstimmig – dem Staatsvertrag zugestimmt.
Eine Unvereinbarkeit mit den europarechtlichen Vorgaben konnte durch den Ausschuss nicht festgestellt werden. Wenn wir dem Staatsvertrag nicht zustimmen, fehlt es aber auf jeden Fall ab 1. Januar 2008 an einer verfassungskonformen Regelung des Glücksspielwesens in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem scheidet unser Land dann aus dem Lottoblock aus. Das würde auf jeden Fall zu erheblichen fi nanziellen Verlusten führen.
daher ebenso wie der mitberatende Finanzausschuss mehrheitlich die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wollen die Landesregierungen den Wettbewerb im Lotteriewesen beschränken. Angeblich soll der Spiel- und Wettsucht vorgebeugt werden. Wir als Liberale können und werden, und das haben wir in den Ausschusssitzungen deutlich gemacht, diesem Staatsvertrag und damit auch dem Ausführungsgesetz nicht zustimmen, und zwar aus mindestens vier gewichtigen Gründen:
Wir lehnen das Staatsmonopol, was hier gesichert werden soll, ab. Statt den Staatlichen Lottoblock von der Konkurrenz abzuschotten, sollten wir über sinnvolle Konzessionsmodelle diskutieren.