(Volker Schlotmann, SPD: Ich glaube, das Einzige, was Sie können, ist mit Fahnen und Trommeln herumzumarschieren, sonst nichts.)
Mecklenburg und Vorpommern sollten diesem Weg endlich folgen. Leider fällt Ihnen zu den gequälten und misshandelten Kindern nicht viel ein,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Volker Schlotmann, SPD: Die schwingen Sie von morgens bis abends.)
Hierdurch wird den Kindern aber überhaupt nicht geholfen. Sie werden Ihrer politischen Verantwortung nicht gerecht.
(Volker Schlotmann, SPD: Lautstärke sagt nichts über den Inhalt aus. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Ich fordere Sie auf, dass Sie Ihre Plätze für jene Volksgenossen freimachen, die die Grundrechte für alle unsere Kinder durchsetzen!
(Udo Pastörs, NPD: Bravo! – Heike Polzin, SPD: Für alle? Für die Deutschen? Für die Gesunden? – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)
Herr Abgeordneter Müller, für den Gebrauch des Begriffes „Volksgenossen“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Der Begriff ist bereits in diesem Landtag als unparlamentarischer und belasteter Begriff geahndet worden. Ich bitte Sie, das auch zukünftig zu beachten.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Ihrer Weltnetzseite stellt die NPD-Fraktion durch Herrn Köster, ausgerechnet durch Herrn Köster, die Frage, wie sich die Fraktion DIE LINKE wohl verhält.
Nun, Herr Pastörs, Herr Köster, meine Herren der NPDFraktion, ich will Ihnen die Frage gerne beantworten. Wie nicht anders zu erwarten war, haben Sie heute auch wieder das Wort „Kindeswohlgefährdung“ in den Mund genommen. Dazu will ich bemerken, das, was Sie unter dem Deckmantel von „Zeltlagern“ und „Volkstanzabenden“ unter der Federführung der „Heimattreuen deutschen Jugend“ Kindern und Jugendlichen in diesem Land antun, ist Kindeswohlgefährdung in höchstem Ausmaße.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Michael Andrejewski, NPD: Reden Sie keinen Quatsch! – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Deshalb, Herr Pastörs, können Sie noch so hämisch grinsen und Ihre Einstellung offenbaren, aber Sie können nicht im Ernst von uns erwarten, dass wir auch nur einen Millimeter mit Ihnen übereinstimmen.
(Udo Pastörs, NPD: Davon gehe ich auch nicht aus. Das wäre eine Katastrophe. – Tino Müller, NPD: Ich frage mich ja, was die FDJ gemacht hat. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Koalitionäre! Sie reden heute hier in der Debatte immer wieder von Ihrem Gesetzentwurf. Nur, wo ist denn dieser Gesetzentwurf?
Wenn wir über unseren Gesetzentwurf reden, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann müssen wir uns auch die Frage stellen: In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich?
(Udo Pastörs, NPD: In einer feinen Gesellschaft, in einer sehr feinen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Wir leben in einer Gesellschaft, in der es solche Typen gibt wie Herrn Pastörs. Wir leben in einer Gesellschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der nicht die Solidarität das bestimmende Grundprinzip ist, sondern der Ellenbogen.
Wir leben in einer Zeit, in der junge Frauen und Männer überlegen, ob sie sich ein Kind leisten können.
wie das eigene Haus und das eigene Auto. Wir leben in einer Zeit, in der trotz gesellschaftlichen Reichtums Kinderarmut immer mehr zunimmt. In unserem Land ist bereits jedes dritte Kind davon betroffen.
In einer Stellungnahme von ver.di heißt es dazu, ich zitiere: „Eine hauptsächliche Ursache für die Verarmung von Kindern ist die Dauerarbeitslosigkeit der Eltern, die einhergeht mit Isolation, Selbstwertverlust und einem Anstieg an körperlichen und psychischen Erkrankungen.“ Zitatende. Um die Probleme der zunehmenden Kindeswohlgefährdung reduzieren zu können, bedarf es also weit mehr als Früherkennungsuntersuchungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss deshalb mit großem Bedauern feststellen, dass unsere Anträge zur Bekämpfung der Kinderarmut bislang hier alle abgelehnt wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verknüpfen wir die Früherkennungsuntersuchungen nach dem SGB V mit dem Schutzauftrag des Jugendamtes, im Falle einer Kindeswohlgefährdung nach Paragraf 8a SGB VIII tätig zu werden. Die entscheidenden Schnittstellen sollen dabei die Gesundheitsämter sein. Sie sollen künftig alle Kinder zu den Untersuchungen einladen, die Organisation der Untersuchungen in den Kitas sicherstellen, diejenigen Kinder herausfi nden, die trotz des so verbesserten Angebots nicht an den Untersuchungen teilgenommen haben. Diese organisatorischen Aufgaben, Herr Rühs, das ist uns doch völlig klar, werden natürlich zusätzliche Ressourcen aufseiten der Gesundheitsämter erforderlich machen. Wir als Gesetzgeber sollten diese notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen.
(Udo Pastörs, NPD: Ändern Sie die gesellschaftlichen Verhältnisse, dann können Sie sich das Geld sparen!)
Nachdem die Öffentlichkeit auf das Problem gesundheitlicher Gefährdung von Kindern aufmerksam geworden ist, erwartet sie zu Recht, dass es gelöst wird. Wie bereits dargestellt wurde, ist unser Einsatz daher ein umfassender. Es geht uns nicht allein darum, die in letzter Zeit diskutierten tragischen Einzelfälle zu verhindern, denn wir wissen, dass verpfl ichtende Vorsorgeuntersuchungen hierfür nur ein Baustein sein können und sich manches auch überhaupt nicht verhindern lassen wird. Wir halten es aber für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder für erforderlich, dass alle Kinder an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Durch Vorsorgeuntersuchungen haben wir die Möglichkeit, gesundheitliche Fehlentwicklungen und Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Fall, dass Kinder trotz zweimaliger Einladung nicht zu einer Vorsorgeuntersuchung vorgestellt werden, sieht unser Gesetzentwurf die Benachrichtigung der Jugendämter vor. Diese werden dann im Rahmen ihres gesetzlichen Schutzauftrages gemäß Paragraf 8a SGB VIII tätig und prüfen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen,
um das Kindeswohl zu gewährleisten. Ich möchte hier ausdrücklich klarstellen, dass wir an der Kompetenz der Jugendämter zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht zweifeln.