Es ist immer dasselbe Muster. Sie erzeugen massive Unzufriedenheit mit Aktionen wie dieser oder auch mit einer im Blitzverfahren durchgepeitschten Diätenerhöhung und Sie müssten mal hören, wie die Leute darüber schimpfen, was im Bundestag in dieser Hinsicht wieder gelaufen ist. Aber Sie sind ja leider auf Wolke sieben. Dadurch entfremden Sie immer mehr Menschen das Parteiensystem, die dann nicht mehr zur Wahl gehen oder gar ihre Stimme der NPD geben. Und dann heißt es: Wie kann das sein? Warum gibt es etwa in Lübtheen so viele nationale Wähler? Jetzt müssen sofort millionenschwere Forschungsprogramme und Werbekampagnen her und schon sind die Altanschließerbeiträge weg, wenn sie denn ausreichen. Bevor man etwas tut, sollte man vielleicht die Nebenwirkungen bedenken.
Nebenbei ist es natürlich ein Witz, wenn ausgerechnet DIE LINKE sich jetzt zum Verteidiger der Altanschließer
die die Gelder mit aller Härte eintreiben und Schreiben versenden im Kasernenhofton? Sehr viele alte SEDLeute, davon so mancher, das sehe ich in Ostvorpommern, immer noch in der LINKEN.
Es ist wie bei Hartz IV: dagegen Propaganda machen, es aber gleichwohl verwaltungstechnisch durchsetzen und hoffen, dass es keiner merkt.
Aber es gibt viele Bürger, die schon 1990 gemerkt haben, wo die SED-Bürokraten überall untergekommen sind. Die wissen das auch heute noch.
Da uns dieser Antrag nicht weit genug geht, lehnen wir ihn ab. Kannbestimmungen reichen nicht, sondern es muss heißen, die Altanschließer haben nicht zu bezahlen. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Bringen Sie doch mal einen Gesetzentwurf ein!)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss sowie die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, von drei Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP, ansonsten Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.
Wir kommen damit zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf Drucksache 5/812.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1112 vor. Zu diesem Antrag ist gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung in der Debatte durch die FDP namentliche Abstimmung beantragt worden.
Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben.
Gibt es weitere Mitglieder des Hauses, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Abstimmung, unterbreche die Sitzung für zwei Minuten und bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. An der Abstimmung haben insgesamt 57 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 16 Abgeordnete, mit Nein stimmten 40 Abgeordnete, es enthielt sich 1 Abgeordneter. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1112 abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 in der vorliegenden Drucksache so unverändert zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, drei Abgeordnete der Fraktion der SPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU und NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/812 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, zwei Abgeordnete der Fraktion der SPD, ansonsten Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD, CDU und NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, auf der Drucksache 5/1049.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Erste Lesung) – Drucksache 5/1049 –
Das Wort zur Einbringung für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Situation von Kindern in unserer Gesellschaft, ihre altersgerechte Entwicklung macht es immer wieder erforderlich, die vorhandenen Konzepte staatlichen Handelns zu überdenken. Tragische Ereignisse, wie sie in den letzten Monaten und Jahren die Öffentlichkeit erschütterten, aber eben auch Signale aus den Vorschul- und Schuluntersuchungen über den Gesundheitszustand unserer Kinder fordern die Gesellschaft, aus diesen Ereignissen tragfähige Schlussfolgerungen für staatliches, für kommunales Handeln zu ziehen. Wir sollten uns angesichts dessen darauf besinnen, was einer altersgerechten Ent
wicklung der Kinder dienlich ist, was ihre Eltern unterstützt und was sich im Interesse der Entwicklung unserer Kinder in den letzten Jahren bewährt hat, deshalb also ausgebaut statt eingeschränkt werden sollte.
Wir haben im Land den Ausbau des Netzes der Kindertageseinrichtungen als Stätten der Bildung und der gesundheitlichen Erziehung etabliert, haben parallel seit 2003 Kindergesundheitsziele entwickelt und haben einen Landesaktionsplan zur Suchtprävention in den Kindertageseinrichtungen und Schulen beschlossen. Bis 2006 wurde erfolgreich die Kindergesundheitskonferenz eingerichtet, und zwar als Institution aller an der Entwicklung Beteiligten, also der Ärzte, Pädagogen, Jugendhelfer, Eltern und Behörden. Kindergesundheitsziele, Kindergesundheitskonferenz, Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung und Gesundheitserziehung, Suchtprävention – das sind Begriffe, die im Sprachgebrauch wie im Handeln der Landesregierung im letzten Jahr überhaupt nicht mehr vorgekommen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Schlussfolgerung aus dem Kindergesundheitsbericht 2006 unseres Landes hatte sich meine Fraktion Anfang 2006 gemeinsam mit der SPD hier im Plenum darauf geeinigt, über den Bundesrat dafür zu plädieren, dass die frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen nach dem SGB V zur Pfl icht werden sollten. Wir haben dabei ausdrücklich die Forderung der Kinder- und Jugendärzte nach einer engeren Gestaltung der zeitlichen Abfolge unterstützt. Inzwischen ist geklärt, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Pfl ichtigkeit der Vorsorgeuntersuchungen bei den Ländern liegt. Einzelne Länder wie Bayern, Saarland, Schleswig-Holstein und Bremen haben bereits gehandelt. Ich darf erwähnen, dass sich auch das Präsidium der SPD in einem Beschluss für die Verbindlichkeit der Vorsorgeuntersuchungen ausgesprochen hat. Meine Fraktion hält es gerade nach Rücksprache mit vielen Kommunalvertretern, mit Kinderärzten, mit Kita-Leiterinnen und auch mit Eltern für geboten, nun nicht länger zu warten, sondern mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an die von mir soeben genannten Initiativen anzuknüpfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, die sogenannten U-Untersuchungen nach Paragraf 26 SGB V, sind seit 1971 in der Bundesrepublik Deutschland ein freiwilliges Angebot. Sie dienen dem rechtzeitigen Erkennen von Krankheiten, Entwicklungsverzögerungen, aber auch von Vernachlässigungen, welche die körperliche und/oder geistige Entwicklung der Kinder gefährden oder beeinträchtigen können.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Jahren 2003/2004 mehr als 95 Prozent der unter einjährigen Kinder im Rahmen der U 1 bis U 6 untersucht. Bei den fünfjährigen Kindern, der sogenannten U 9, lag im gleichen Zeitraum der Anteil der untersuchten Kinder nur noch bei etwa 70 Prozent. Die Teilnahme an den frühkindlichen Vorsorgeuntersuchungen nimmt nach dem ersten Lebensjahr also deutlich ab. Aus Gesprächen mit Eltern ist bekannt, dass viele Eltern nicht wissen, wann die Untersuchungen fällig sind, zumal die Abstände relativ groß und unübersichtlich sind. Im Interesse einer altersgerechten Entwicklung der Kinder, zur Unterstützung der Eltern, aber auch zum rechtzeitigen Erkennen von elterlichem Fehlverhalten ist es geboten, dass alle Kinder regelmäßig an diesen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, damit gegebenenfalls geeignete
Maßnahmen zum Schutze der Kinder eingeleitet werden können. Gedacht ist also unter anderem an die Überweisung zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt, zum Augenarzt oder zum Logopäden.
Unser Gesetzentwurf sieht den Aufbau eines Netzwerkes, bestehend aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, den Kinder- und Jugendärzten, den Kindertageseinrichtungen, den Eltern und Jugendämtern, vor, in dem der Öffentliche Gesundheitsdienst die Federführung für das Verfahren hat. Der ÖGD übernimmt das Einladewesen an alle Eltern, regelt die Kooperation mit den Kinder- und Jugendärzten, vereinbart mit den Kitas gegebenenfalls die Durchführung in deren Räumlichkeiten und nimmt die Rückmeldungen über die Teilnahme beziehungsweise Nichtteilnahme an den Untersuchungen entgegen, um gegebenenfalls die Jugendämter einzubinden, damit diese entsprechend ihrer gesetzlichen Verantwortung nach dem SGB VIII tätig werden können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden der ÖGD gestärkt und über das Netz der Kindertagesstätten alle Eltern fl ächendeckend erreicht. Die Eltern, deren Kinder eine Kita besuchen, sowieso, aber auch jene Eltern, deren Kinder nicht in eine Kita gehen, können die Angebote wohnortnah in der Kita wahrnehmen.
Lassen Sie mich etwas zur Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfes sagen. Die Pfl icht zur Vorsorgeuntersuchung könnte als Eingriff in Grundrechte angesehen werden. Hierbei sei daran erinnert, dass eine Pfl icht zur Untersuchung, anders als eine Pfl icht zum Impfen, keine Behandlung, also keine Körperverletzung darstellt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bleibt also unberührt. Die Pfl icht der Eltern, die Teilnahme ihrer Kinder an den Untersuchungen sicherzustellen, könnte allerdings einen Eingriff in das Elternrecht nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes darstellen. Hier heißt es: „Pfl ege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pfl icht.“ Sodann heißt es weiter: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Wir wissen, dass das Erziehungsrecht der Eltern auch bisher schon Einschränkungen unterliegt, denken wir nur an die Schulpfl icht. Glücklicherweise zweifelt niemand ernsthaft an der Berechtigung dieser Pfl icht, weil sie im Interesse einer chancengleichen Entwicklung aller Kinder geboten ist, und Gleiches sollte unseres Erachtens auch für die Vorsorgeuntersuchungen gelten.
Der Gesetzentwurf verzichtet bewusst auf repressive Maßnahmen wie eine Bußgeldbewährung oder zwangsweise Durchführung der Untersuchungen. Solche Regelungen wären nicht verhältnismäßig, aber auch nicht zweckmäßig. Für den Fall, dass die Vorsorgeuntersuchung trotz gesetzlicher Pfl icht versäumt wird, ist eine Information des zuständigen Jugendamtes vorgesehen, damit dieses im Sinne der gesetzlichen Pfl icht tätig werden kann. Es geht also um rechtzeitige Hilfen für die Eltern und schützende Intervention für die Kinder.
Meine Fraktion sieht es überdies ebenso wie die Kinder- und Jugendärzte als dringlich an, die Zeitabstände zwischen der U 6 und U 9, also dem ersten und fünften Lebensjahr, immerhin eine Zeitspanne von vier Jahren,
derart zu verkürzen, dass die Ergebnisse der Untersuchungen auch in sinnvolle Maßnahmen der frühkindlichen Förderung beziehungsweise eine angemessene Therapie einfl ießen können. Dieser Punkt war auch Bestandteil der Bundesratsinitiative, die ich bereits zitiert habe, und Empfehlungen der Kinder- und Jugendärzte an den Gemeinsamen Bundesausschuss hierzu liegen vor. Dessen Entscheidung jedoch steht noch aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, eine altersgerechte, chancengleiche Entwicklung unserer Kinder bedarf eines ganzen Bündels von Maßnahmen. Wir sind gut beraten, nicht in Aktionismus zu verfallen oder gar eines gegen das andere aufzurechnen. Der Gesetzentwurf greift aus diesem Bündel eine Maßnahme heraus, mit der vor allem Eltern kompetente Unterstützung und Hinweise erfahren, wie die altersgerechte Entwicklung ihrer Kinder gesichert werden kann. Wir gehen davon aus, dass die übergroße Mehrheit der Eltern diese gesetzliche Pfl icht als willkommene Unterstützung ihres eigenen Engagements akzeptiert.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Vernachlässigung von Kindern, gerade auch bekannt durch Maßnahmen, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung erbracht werden, hat immer etwas mit Vernachlässigung der Eltern zu tun. Wer als Erwachsener Gewalt anwendet, körperliche, verbale oder in Form von Liebesentzug, hat in der Regel auch Gewalt in der einen oder anderen Form selbst erfahren. In einer Gesellschaft, in der die soziale Differenzierung wächst, in der viele einem ungeheuren Druck durch die Sorge um ihren Arbeitsplatz ausgesetzt sind, in der man Leistungsträger und Leistungsempfänger unterscheidet, in der mit der Langzeitarbeitslosigkeit auch die Perspektivlosigkeit vieler Menschen wächst, in einer solchen Gesellschaft erfahren Menschen tatsächlich täglich Gewalt, die viele Menschen, darunter natürlich viele Eltern, nicht verarbeiten können und oftmals leider an Schwächere weitergeben.
Der vorliegende Antrag reiht sich deshalb ein in die Anträge meiner Fraktion zur chancengleichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Hartz-IV-Leistungsempfänger sind, reiht sich ein in die Anträge zur Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors wie auch der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Eltern brauchen soziale Integration für sich und ihre Kinder. Ich bitte um Überweisung unseres Gesetzentwurfes.