Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Körner. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einem entsprechenden Maßnahmenpaket der Landesregierung für das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist kurz und knapp gehalten. Deshalb möchte ich diesem Antrag kurz und knapp antworten. Selbstverständlich unterstützt die SPD-Fraktion dieses UNESCO-Abkommen, aber, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, Ihren Antrag werden wir ablehnen aus folgenden kurzen, knappen Gründen:
Wir haben nach unserer Einschätzung entsprechend gute Instrumente im Land, die der Intention dieses Abkommens längst gerecht werden. Ich verweise zum einen auf die Kulturförderrichtlinie, die insbesondere den kulturpolitischen Abgeordneten bekannt sein wird. Ich verweise auf den Koalitionsvertrag, der ausdrücklich die Pfl ege der niederdeutschen Sprache unterstützt.
Ich verweise auf den Handlungsrahmen Demokratie und Toleranz, den wir, Frau Měšťan, in der letzten Legislaturperiode ausdrücklich erörtert und verabschiedet haben. Der ist so umfänglich, da steht sehr vieles von dem längst drin, was im Rahmen dieses UNESCO-Übereinkommens gefordert wird. Ich verweise auf die Landesarbeitsge
meinschaft Soziokultur und nicht zum Schluss auf die entsprechenden Bundesprogramme, die längst fester Bestandteil in unserem Bundesland sind, etwa das Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“, das Bundesprogramm XENOS, entsprechende Modellprojekte der Bundeszentrale für politische Bildung und der Landeszentrale.
Meines Erachtens, meine Damen und Herren, sind wir, und da schließe ich mich den Ausführungen des Ministers an, in diesem Bundesland längst auf dem Weg. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Vizepräsident Herr Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vom Oktober 2005 ist das bedeutendste Kulturabkommen, das die UNESCO seit der Welterbekonvention von 1972 verabschiedet hat. Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, haben dieses Abkommen aber falsch verstanden oder falsch interpretiert.
Im Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen erhalten nationale, nicht regionale Kulturpolitik und öffentliche Kulturförderung gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität. Kulturpolitische Ziele nationaler Politik können mit internationalen Handelsabkommen, insbesondere dem allgemeinen Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen, kurz GATS, in Einklang gebracht werden.
Kernstück des Übereinkommens ist das Recht eines jeden Staates, regulatorische und fi nanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen. Im Zusammenhang mit den GATS-Verhandlungen der Welthandelsorganisation wird eine Liberalisierung des Dienstleistungssektors angestrebt, von dem auch die Kultur und der audiovisuelle Bereich betroffen sind. Die UNESCO-Konvention „Kulturelle Vielfalt“ soll hierzu zu Recht ein Gegengewicht darstellen. Für das kulturelle Leben in Deutschland ist dieses ein positives Zeichen. Wichtig ist aber, dass der Schutz der Vielfalt nicht in Protektionismus ausartet und durch gut gemeinte Schutzmechanismen die Freiheit zu individuellen künstlerischen Ausdrucksformen letztlich behindert wird. Das ist ein Aspekt, den wir bei der nationalen Umsetzung der Konvention beachten müssen,
denn angesichts der Autonomie und Freiheit von Kunst und Kultur lässt sich Vielfalt nicht verordnen, sondern bestenfalls fördern und begünstigen.
Eine ganz konkrete Maßnahme zur Umsetzung der Konvention wäre die Stärkung des Urheberrechts in der digitalen Welt. Die zunehmende Missachtung des Urhe
berrechts im Internet und in anderen digitalen Medien verursacht nicht nur einen hohen wirtschaftlichen Schaden, sie ist zugleich auch eine Bedrohung für die kulturelle Vielfalt, wenn diejenigen, die mit ihren Ideen und auch ihrer Kreativität die Gesellschaft bereichern, nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, davon zu leben.
Deutschland, und damit auch Mecklenburg-Vorpommern, verfügt aufgrund seiner Geschichte über eine einzigartige kulturelle Vielfalt und eine reiche Kulturlandschaft. Minderheiten und ihre kulturellen Ausdrucksformen sind in Deutschland in nahezu vorbildlicher Weise geschützt.
Aufgrund der Zahl seiner Einwohner und seiner Wirtschaftskraft existieren in Deutschland mannigfaltige Märkte und Nischen für vielfältige kulturelle Ausdrucksformen und damit auch ausreichende Chancen für ein Bestehen vor den Bedrohungen einer globalen Einheitskultur. Daher ist es wichtig, dass der Bogen bei der Umsetzung der Konvention nicht überspannt wird, sondern tatsächlich in Vielfalt geschützt und gefördert wird, und nicht vor lauter Schutz und guten Absichten die Lebendigkeit und die Kreativität der Kultur verloren geht.
Da hier jedoch in erster Linie internationale Belange der kulturellen Interaktion gefragt, thematisiert werden, fragt man sich, was der Antrag der LINKEN, so wohl meinend er gemeint sein kann, hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern eigentlich will.
Soll die Landesregierung beauftragt werden, die Umsetzung im Bund voranzutreiben? Nein, kein Wort davon, obwohl das vielleicht Sinn machen würde.
Es sollen im Rahmen der Kulturhoheit des Landes dienende Schritte und Maßnahmen diskutiert und erarbeitet werden. Welche international wichtigen Schritte und Maßnahmen sollen denn diskutiert werden? Die Pfl ege des Brauchtums, wie zum Beispiel die niederdeutsche Sprache? Dazu ist eben etwas vom Minister gesagt worden. Wenn also DIE LINKE das lokale Brauchtum schützen will, dann braucht sie jetzt diesen Antrag nicht. Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Herr Kreher! – Peter Ritter, DIE LINKE: Das werden wir aber auch überall erzählen, Herr Kreher.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Damen und Herren! Durch die Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die kulturelle Vielfalt des UNESCO-Übereinkommens geschützt und gefördert.
Ich nehme hier als Beispiel die niederdeutsche Sprache. Hier kommt nämlich die Europäische Charta der Regi
onal- und Minderheitensprache als Schutzinstrument hinzu. Darüber hinaus, und das wissen Sie alle, haben wir in der Landesverfassung diesbezüglich Staatsziele formuliert. So heißt es in Artikel 16 Absatz 1 der Landesverfassung: „Land, Gemeinden und Kreise schützen und fördern Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft.“
Weiter heißt es in Absatz 2: „Das Land schützt und fördert die Pfl ege der niederdeutschen Sprache.“ Und in Artikel 18 der Landesverfassung befassen wir uns mit den nationalen Minderheiten und Volksgruppen:
„Die kulturelle Eigenständigkeit ethnischer und nationaler Minderheiten und Volksgruppen von Bürgern deutscher Staatsangehörigkeit steht unter dem besonderen Schutz des Landes.“
Sie alle konnten es wahrscheinlich lesen, welche Erfolge wir beispielsweise mit der Förderung der Minderheitensprachen bisher erzielt haben. Am 4. Oktober war es, wenn ich mich recht erinnere, da stand ein großer Artikel in der Zeitung „Die Welt“, da wurde aus einer Umfrage zitiert. Ich war zunächst etwas erstaunt, dass man herausgefunden hat, dass heute wesentlich mehr junge Menschen Plattdeutsch sprechen als noch vor 30 Jahren.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wo denn?! – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)
19 Prozent sprechen es gut oder sehr gut. Dazu gehöre ich noch nicht, aber ich bin sozusagen bei meinem Kollegen Timm in der Ausbildung. Vielleicht wird es demnächst noch ein wenig besser.
Damit liegt der Nordosten deutlich über dem norddeutschen Durchschnitt von 12,8 Prozent. Laut Landesheimatverband wurden in unserm Bundesland in den vergangenen fünf Jahren circa 200 Kita-Erzieherinnen in Platt geschult. Schleswig-Holstein ist nach Angabe des Bundesrates für Niederdeutsch relativ weit in der Lehrerausbildung und Hamburg hat die Beschäftigung mit Plattdeutsch in jedem Schuljahr festgeschrieben. Nach Angabe des Bundesrates sprechen in Norddeutschland 3,5 bis 4 Millionen Menschen gut oder sehr gut Platt. Damit ist Plattdeutsch nach dem Katalanisch in Spanien die zweitgrößte Regionalsprache in Europa.
Nicht zuletzt haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD selbstverständlich auch in ihrer Koalitionsvereinbarung mit der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auseinandergesetzt und diese festgeschrieben. Nach der bereits genannten Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung im kulturellen Bereich durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Kulturförderung in Abstimmung mit