(Dr. Margret Seemann, SPD: Nein, das hat Herr Professor Methling gerade anders gemacht. Das stimmt ja nicht. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das haben Sie doch gerade gehört. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Also ich habe mich sehr wohl inhaltlich auseinandergesetzt. – Zurufe von Irene Müller, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD)
Glauben Sie denn ernsthaft, dass Sie das vier Jahre durchhalten? Nein, denn sonst gäbe es auch keine Bemühungen, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands zu verbieten.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Ihre Rede passt nicht, weil Herr Professor Methling etwas anderes gesagt hat. – Stefan Köster, NPD: Heiraten Sie ihn doch! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
und auch die menschlichen Probleme nicht, die nun einmal in der DDR entstanden sind, dass es Eltern gibt, die leider nicht wissen, wo ihre Kinder geblieben sind.
Immer weniger Bürger in diesem Lande verstehen, warum wir Nationale an dieser zunehmenden Krise schuld sein sollen, die unser Land ergreift, oder an der Steinzeit oder Adolf Hitler. Immer mehr erkennen, es sind die etablierten Systemparteien, die für die wachsende Verelendung der ethnisch Deutschen Verantwortung tragen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf der Drucksache 5/984. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/984 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU, der Fraktionen DIE LINKE und FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, Drucksache 5/988.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen – Drucksache 5/988 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Měšťan von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will eingangs meiner Rede, die ich stellvertretend für meinen erkrankten Kollegen Torsten Koplin halte, den mexikanischen Schriftsteller und Diplomanten Octavio Paz zitieren, weil seine Aussage verdeutlicht, worum es meiner Fraktion mit dem vorliegenden Antrag zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen geht. Octavio Paz schreibt, Zitat: „Jede Kultur hat ihren Ursprung in der Vermischung, der Interaktion, der Konfrontation. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Zivilisation in Isolation stirbt.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, Kultur ist nicht homogen. Sie ist nur lebendig in Konsens und Widerspruch, Tradition und Innovation, Erinnerung und Zukunftsentwurf. Europa, dessen Mitgliedsstaaten wie auch jedes Bundesland in Deutschland leben von einer offenen und dynamischen kulturellen Identität, was immer auch interkulturellen Dialog erfordert. Es gibt nicht die deutsche Kultur, auch nicht die Kultur der Mecklenburger und Vorpommern. Die einen kulturellen Ausdrucksformen werden von einer Mehrheit der Bevölkerung getragen, andere von Minderheiten. Wir kennen verschiedene Religionen im Land, die der großen traditionellen Glaubensgemeinschaften, die von traditionellen Minderheiten, und darüber hinaus Religionen, die sich in unserem Kulturkreis relativ neu etablieren. Sie alle agieren unter dem Dach der Religionsfreiheit durchaus nicht konfl iktfrei. Da wir ein Einwanderungsland sind, wenn auch noch in bescheidenem Maße, kommen Menschen anderer Kulturkreise Europas, aus Kulturkreisen vieler Länder, verschiedener Kontinente zu uns. Auch sie sollen das Recht und die Möglichkeit haben, ihren kulturellen Ausdrucksformen nachgehen zu können, sofern sie mit Menschen- und Völkerrecht in Übereinstimmung stehen.
Hier ist gestaltende und integrierende Politik gefordert. Es reicht nicht, dass bei uns lebende Migranten mal einen Antrag auf fi nanzielle Förderung eines kulturellen Projekts stellen können. Und klar ist, dass mit Richtlinien dieser Prozess nicht zu meistern sein wird. Ich will deshalb die allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO vom November 2001 erwähnen, die einen guten Ausgangspunkt für die auch von deutscher Seite intensiv begleitete Erarbeitung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen darstellt.
Die genannte Konvention bietet eine große Chance zur Sicherung der Vielfalt kulturellen Lebens im internationalen wie im nationalen Rahmen, also auch in MecklenburgVorpommern. Diese Konvention entstand gleichzeitig im Zusammenhang mit Diskussionen um Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Rahmen der GATS-Verhandlungen. Es ging darum, politisch zu sichern, dass Kulturgüter nicht wie herkömmliche Handelswaren behandelt werden und die Möglichkeit der öffentlichen Förderung für bestimmte öffentliche Dienstleistungen im Interesse der Wahrung der kulturellen Vielfalt erhalten bleibt. Kultur ist eben nicht in erster Linie Ware oder
marktgängige Dienstleistung, sondern entsprechend ihres Doppelcharakters ein öffentliches Gut, das es durch geeignete Maßnahmen zu schützen gilt.
Die Konvention zeigt auch, dass die Globalisierungsprozesse eine Bedrohung der Vielfalt darstellen und zur Verarmung kultureller Ausdrucksformen führen können. Genau deshalb legt die Konvention eine Reihe nationaler und internationaler Rechte und Pfl ichten zum Schutz und zur Förderung kultureller Vielfalt fest und stellt sicher, dass die Staaten weiterhin die Möglichkeit haben, aktive Politik zur Förderung der kulturellen Vielfalt zu betreiben.
Der Schutz vor dem Hintergrund des deutschen Kulturföderalismus und die Verantwortung der Länder für Kultur sind auch für das politische Handeln in unserem Land von erheblicher Bedeutung. Die Konvention bindet die Vertragsstaaten rechtlich, also die Verantwortungsebenen von Bund und Ländern. Wenn meine Fraktion die Umsetzung des Übereinkommens durch die Landesregierung fordert, wird es in einem ersten Schritt darum gehen müssen zusammenzustellen, welche kulturpolitischen Instrumente, welche Praxis bereits heute vorhanden sind, die im Sinne der Konventionsziele wirken. Zusätzlich geht es darum, die gesellschaftliche Verantwortung für die zukünftige Kulturlandschaft im Sinne dieser UNESCOKonvention durchzubuchstabieren. Kommunen und ihre Zusammenschlüsse sind als nichtstaatlicher Bereich hier nicht unmittelbar beteiligt. Sie spielen aber faktisch bei der Umsetzung der Konventionsziele eine große Rolle, unter anderem wegen ihrer besonderen Verantwortung in der Integrationspolitik.
In der Konvention wurden als Ausgangspunkt das künstlerische Schaffen und die kulturellen Ausdrucksformen gewählt und eben nicht Kulturkonsum und die Nutzung kultureller Angebote. Darauf hinzuweisen erscheint mir deshalb wichtig, weil auch der kommunalen Ebene bei der künftigen Umsetzung des Übereinkommens eine praktische Schlüsselfunktion zukommt, wichtig also für die Auslotung der Handlungsspielräume von unten.
Für Mecklenburg-Vorpommern ist dabei ganz klar anzumerken, dass die interkulturelle Arbeit im Land und in den Kommunen noch in den Anfängen steht, Migrationsprozesse aber stark in die Kommunen hineinwirken. Das Gleiche gilt für den zu entwickelnden Kulturdialog, der entsprechende Anforderungen auch und vor allem an die Bildungspolitik stellt. Alle, die in diesem Land leben, haben ein Recht auf eigene und vielfältige Kultur.
Damit ist im Grunde der Begriff der Leitkultur neu defi niert. Eigenart und Vielfalt in jeder Gesellschaft respektiert von anderen, das ist ein Begriff, mit dem wir eine Kulturdiskussion im Land gut führen und uns ebenfalls offen nach außen über Landesgrenzen wenden können. Aber, und das sage ich auch sehr deutlich, es ist eine klare Absage, ja, ich kann sogar sagen, Kampfansage an jede Spielart nationalistischer, rassistischer oder völkischer Kulturpropaganda, zumal, und das füge ich bewusst an dieser Stelle an, das Ziel, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu schützen und zu fördern, mit Voraussetzungen verknüpft sein muss, die es zulassen, dass sich Kulturen entfalten und frei in einer für alle Seiten bereichernden Weise zusammenarbeiten können, wie es in Artikel 1 der Konvention formuliert ist. Dazu gehören als leitende Grundsätze die Achtung der Menschenrechte aller Kulturen, die internationale Solidarität und Zusammenarbeit oder der gleichberechtigte Zugang zu einem reichen und vielfältigen Spektrum kultureller Ausdrucksformen. Möglich ist das freilich nicht in einem
Rahmen diktatorischer Hierarchien, wie in etwa einer völkischen Herrschaftsform. Ermöglicht wird es nur im Rahmen von Demokratie und Toleranz, sozialer Gerechtigkeit und gegenseitiger Achtung, in Frieden und Sicherheit auf allen Ebenen.
Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben zu erfüllen, ist daher auch für uns als Parlament eine große Herausforderung. Es wird intensiver, fachlicher und inhaltlicher Gespräche bedürfen, die Erfahrungen und Impulse aus der Zivilgesellschaft einschließen.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE schlägt deshalb vor, eine umfassende Debatte zwischen Landesregierung, Politik und Künstlern, den zahlreichen Kulturschaffenden und Verantwortlichen, aber besonders auch den Bildungseinrichtungen zu führen.
Wir haben dafür einen Zeitrahmen von einem Jahr vorgeschlagen. Kultur, Demokratie und Öffentlichkeit gehören zusammen. Ohne Öffentlichkeit keine Zivilgesellschaft, ohne Zivilgesellschaft keine Demokratie.
Zur Demokratie gehört, das kulturelle Erbe zu bewahren, Kunst und Kultur zu fördern und weiterzuentwickeln, wie in der Antragsbegründung von uns skizziert. Wir wollen durch breite gesellschaftliche Diskussionen Kultur als öffentliches Gut und Aufgabenfeld der Politik stärken. Letztlich wird der eigentliche Gradmesser der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt die kulturpolitische Praxis sein. Dazu brauchen wir einen fortlaufenden Gedankenaustausch, in dem die kulturpolitischen Argumente und Vorschläge auf den Prüfstand gestellt werden. Solche Art Räume des achtungsvollen Dialogs zu kreieren und zu suchen, dazu lade ich Sie ein. Namens meiner Fraktion bitte ich daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ziel des „Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ war die Schaffung einer völkerrechtlich verbindlichen Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine historisch gewachsene Vielfalt der Kulturlandschaft. Durch den Reifegrad der europäischen Integration, das dichte Netz von Städte- und Kulturpartnerschaften und Kulturnetzwerken sowie durch die Breitenwirkung der modernen internationalen Migrationsprozesse gibt es zudem eine
Fülle internationaler Kulturkontakte. Für diese Kulturlandschaft spielen die vom demokratischen Gemeinwesen unterhaltenen öffentlichen Dienste in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien eine tragende Rolle und werden dieses auch künftig tun. Die Betrachtung der Kultur als Handelsware allein, also die völlige Öffnung der geschützten öffentlichen Dienstleistung durch uneingeschränkten weltweiten Zugang für private Wettbewerber und Unternehmen, schränkt diese kulturpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten ein.
Im Antrag der Fraktion DIE LINKE werden die Pfl ege des Brauchtums, insbesondere des Niederdeutschen, und die Bedeutung der Soziokultur herausgestrichen. Gerade in diesen Bereichen setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Konvention um. Das Land schafft regulatorische und fi nanzielle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen zu schützen.
Zur Pfl ege des Brauchtums möchte ich anmerken, dass das Niederdeutsche in unserer Landesverfassung verankert ist. Die niederdeutsche Sprache ist ein wesentlicher Teil des Kulturgutes unseres Landes. Artikel 7 der Landesverfassung schreibt nicht nur die Freiheit von Kunst und Wissenschaft fest, sondern es ist auch festgeschrieben, dass das Land die Pfl ege der niederdeutschen Sprache schützt und fördert. Und die Verwaltungsvorschrift „Niederdeutsch in der Schule“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erläutert den Wert des Plattdeutschen gemäß Ihrer Intention, sehr geehrte Abgeordnete. Die Pfl ege des Niederdeutschen steht für die Bereitschaft zur Aufgeschlossenheit gegenüber regionaler Vielfalt, steht für die Bindung an die Region, die Erweiterung des Verständnisses und des Interesses für diese Sprache sowie die Förderung der Achtung anderer Kulturen unter der Wahrung der eigenen kulturellen Identität. Die kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit dem Landesheimatverband und die breite Förderung vieler Veranstaltungen sind Ausdruck für den bestehenden hohen Wert der Heimatpfl ege.
Im Bereich der Soziokultur wird die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen sichtbar. Deshalb erfolgt seitens des Landes eine kontinuierliche Förderung zum Schutz der Angebote vieler freier Träger. Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur leistet eine wertvolle Arbeit, die durch das Ministerium eng begleitet und fi nanziell unterstützt wird. Auch die jährlichen Landeskonferenzen widmen sich diesem Themenkreis und dienen dem breiten Austausch.
Die von Ihnen eingeforderte gesellschaftliche Debatte im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zu Möglichkeiten des achtungsvollen Umgangs, Dialogs und Austausches der Kulturen wird bereits von allen geführt und fi ndet nicht nur im Rahmen der Kulturförderung ihren Platz. Dabei ist den meisten von uns hier bewusst, dass Meinungsvielfalt, Medienpluralismus und kulturelle Vielfalt nicht nur Demokratie brauchen, um sich zu entfalten, sie sind ihrerseits anerkannte Grundvoraussetzung der Demokratie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Konvention stellt eine weitere Schutzklausel zugunsten weitergehender nationaler Grundrechtsverbürgung dar. Es gibt bereits eine Reihe von Erklärungen und Vertragstexten auf EU-Ebene, die den Schutz der kulturellen Vielfalt festschreiben. Dazu zählen unter anderem Artikel 151 des EG-Vertrages, Artikel 22 der Charta der Grundrechte der EU, die Deklaration zur kulturellen Vielfalt des Europarates vom 7. Dezember 2000 oder die Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO von 2001.
Sinn und Zweck der neuen Konvention ist es, nun gerade gegenüber allzu weitreichenden Liberalisierungstendenzen im Kultur- und Bildungsbereich eine Art Schutzschild aufbauen zu können, der auch bei einem Streit zugunsten der Kultur genutzt werden kann. Für eine Ausgestaltung der Konvention lediglich als Selbstbindungselement für innerstaatliche Kulturpolitik besteht dagegen kein Anlass. Der Legitimationsdruck gegenüber politischen Entscheidungsträgern, der auf den Kulturinstitutionen liegt, ist derart gewaltig, dass eine Kommerzialisierung bei einem weiteren Rückzug der öffentlichen Förderung unausweichlich wäre. Mit der Ratifi zierung wurde vor allem deutlich gemacht, dass Europa auch noch in einigen Jahrzehnten seine traditionellen Kulturwerte genießen möchte, nicht dem Mainstreaming zum Opfer fallen will und dass zahlreiche Länder der starken Ökonomisierung des Kulturbereiches etwas entgegensetzen wollen.
Die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird von vielen Staaten für so wichtig erachtet, dass sie diese vor ausgedehnten Liberalisierungstendenzen wie dem Handel mit Kulturgütern und Dienstleistungen geschützt wissen möchten. Kultur ist eben mehr als eine Handelsware, Kultur vermittelt Ideen und Werte.
Das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist ein hilfreiches Instrument. Eine breite gesellschaftliche Debatte über die Rolle der Bedeutung der Kultur anzuregen, ist immer sinnvoll. Hier befi nden wir uns jedoch schon längst auf dem Weg. – Danke schön.