Dies ist auch unschwer im aktuellen Haushaltsentwurf für die Jahre 2008/2009 zu erkennen. Dort haben wir für beide Jahre erneut die Summe von 3,4 Millionen Euro eingestellt. Und wenn Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, gerne möchten, dass das Gesetzeskraft wird, dann lade ich Sie herzlich ein, dem Doppelhaushalt zuzustimmen. Dann haben wir dort Gesetzeskraft.
(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Ich will an der Stelle sagen, über mehr Geld kann man sicherlich immer treffl ich streiten und auch diskutieren.
Ob es jedoch im Rahmen der Haushaltsberatungen möglich ist, da bin ich eher skeptisch. Zumindest möchte ich sagen, dass ich Ihre Deckungsfälle für fragwürdig halte. Ich würde sagen, das ist aus meiner Sicht linke Tasche, rechte Tasche. Es ist so nicht gerechtfertigt.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist eine gute Quelle. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schauen wir uns das einmal an! – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Solch ein Gesetz würde – wir haben es eben gemerkt, Sie haben den Beitrag bestens kommentiert – aus meiner Sicht unrealistische fi nanzielle Erwartungen wecken und zugleich neue bürokratische Belastungen schaffen.
Das wollen wir nicht, im Gegenteil. In unserer Koalitionsvereinbarung haben sich CDU und SPD zu Deregulierung und Bürokratieabbau bekannt.
Dazu gehört auch, dass wir ein solches Gesetz ablehnen. Und ich will es zum Schluss mit Winston Churchill sagen:
„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu verabschieden, dann ist es notwendig, das Gesetz nicht zu verabschieden.“ – Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Haben Sie das den Musikschulen auch alles gesagt?)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen einen wichtigen Platz in der kulturellen Bildung junger Menschen ein. Ja, Herr Koplin, auch wir wissen die Arbeit der öffentlich geförderten Musikschulen in unserem Land zu würdigen. Auch Ihre Äußerung in der Pressemitteilung vom 08.10.2007 hinsichtlich der Beschäftigung mit der Vielfalt von Kultur, wie sie in den Musikschulen gepfl egt wird, können wir unterstützen. Das ist aber nicht, wie Sie wieder einmal großspurig in die Welt hinausposaunen, ein Mittel, rechtsextreme Einfl üsse zurückzudrängen.
Die Beschäftigung mit der Kultur eines Volkes schließt auch nach unserem Selbstverständnis eine Beschäftigung mit anderen Kulturen ein.
Man kann nämlich, auch wenn es linken Internationalisten nicht passt, seine eigene Kultur lieben und andere Kulturen achten.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aha! – Dr. Klaus-Michael Körner, SPD: Die kennen Sie doch gar nicht. – Jörg Heydorn, SPD: Jetzt kommt er nicht mehr weiter. Aufhören!)
Wenn die Musikschulen dieses Landes in diesem Sinne einen Beitrag leisten, dann unterstützen wir dieses Ansinnen rückhaltlos. Musisch-kulturelle Bildung wirkt sich nachhaltig auf das Sozialverhalten der Jugendlichen aus. Mit ihren vielfältigen Angeboten bieten die Musikschulen Kindern und Jugendlichen einen ganz spezifi schen Zugang zu Kunst und Kultur und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung. Nicht zuletzt bilden die Musikschulen eine nicht zu unterschätzende Basis für das künftige Musikleben in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade vor dem Hintergrund der viel erörterten PISA-Studie und der immer wieder monierten kulturellen Verwahrlosung junger Menschen muss die gesellschaftspolitische Bedeutung und Notwendigkeit der musischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im besonderen Maße hervorgehoben werden.
Noch gibt es erhebliche Wartelisten, weil der Bedarf an musischer Ausbildung an den Musikschulen noch nicht umfassend gedeckt werden kann. Eine Förderung und der Ausbau der Musikschullandschaft scheint, zumindest was den Bedarf betrifft, wünschens- und unterstützenswert.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zur Förderung der Musikschulen jährlich rund 3,4 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Fördersumme entspricht einem Drittel der dem Land insgesamt für die Kulturförderung zur Verfügung stehenden Mittel. Der Wunsch nach einer Dynamisierung der Landesmittel wurde und wird immer wieder von vielen Trägern kultureller Einrichtungen und Projekte an die Fraktionen herangetragen. Ob das Musikschulgesetz allerdings der richtige Weg in diese Richtung ist, das gilt es zu bezweifeln. Aus unserer Sicht würde ein Musikschulgesetz für die Musikschulen überhaupt nichts ändern. Allerdings, dieses Argument zieht allenfalls, würde eine klare Richtlinie etwas zur Planungssicherheit beitragen. Ob diese Tatsache allerdings alleine die Verabschiedung eines Musikschulgesetzes rechtfertigt, ist zu bezweifeln. Trotz unserer Skepsis würden wir einer Ausschussüberweisung zustimmen, um hier gegebenenfalls die Einzelheiten zu diskutieren. – Danke.
Herr Reinhardt, ein klares Signal: Sie wollen kein Gesetz und damit nicht die Möglichkeit, auch im Interesse der Kommunen unseres Landes eine Aufgabe gesetzlich zu regeln, die nicht immer wieder in den haushaltspolitischen Entscheidungen der Freiwilligkeit preisgegeben werden kann. Klare Haltung!
Und, Herr Kreher, bereits jetzt ist es so, dass die Förderfähigkeit nach der Richtlinie an bestimmte Kriterien gebunden ist. Wenn Sie sagen, uns interessiert nicht, wie viel Unterrichtsstunden gegeben werden sollen,
dann sollten Sie wissen, dass die Anzahl der Unterrichtsstunden und die Höhe der ausgegebenen Personalkosten die Bedingung und die Grundlage für die Förderung sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Musik nicht nur hier im Land, sondern auch auf der kommunalen Ebene. Deshalb möchte ich zu diesem Gesetz vor allen Dingen etwas aus kommunaler Sicht sagen, denn die Musikschulen befi nden sich zwar in unterschiedlicher Trägerschaft – und, Herr Kreher, wir meinen alle Musikschulen, die kommunalen, die in privater Trägerschaft, die in Elterninitiativen, das können Sie auch, wenn Sie unseren Gesetzentwurf juristisch bewertet haben, so lesen, wenn man ihn denn so lesen möchte –,
Was sie unabhängig von ihrer Trägerschaft eint, ist ihr gesellschaftlicher Auftrag und vor allen Dingen die Professionalität und das Engagement, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich erfüllen. Und dafür gebührt ihnen ehrenamtlich und hauptamtlich eigentlich der Dank dieses Hauses. Sie sind jedoch nicht nur kulturelle Einrichtungen, sondern sie sind auch kommunale Bildungseinrichtungen. Deshalb war es immer das Ziel der Fraktion DIE LINKE, im Schulgesetz einen entsprechenden Passus zu verankern. Das ist uns jedoch in den letzten acht Jahren nicht gelungen.