Die bedürfen natürlich einer klaren Aufmerksamkeit auch durch den Gesetzgeber. Aber darüber können wir reden.
Und ein zweiter Punkt, wo ich Ihnen dankbar bin, dass Sie die Diskussion noch einmal anstoßen, das ist die Frage des Namensschutzes.
Auch darüber macht es Sinn zu reden. Aber dazu brauchen wir dieses Gesetz nicht. Deshalb ist meine Anregung, lassen Sie uns auf Ausschussebene den Versuch machen, dass wir insbesondere über diese beiden Themen ins Gespräch kommen, vielleicht nicht der ganze Ausschuss, vielleicht in einer kleinen, überschaubareren Gruppe,
mit den Obleuten, mit den kulturpolitischen Sprechern, denn auch ich bin mit den Musikschulen im Gespräch. Und wenn wir da einen Weg fi nden, warum sollen wir den nicht beschreiten, um diese beiden Dinge weiterhin in Angriff zu nehmen? Sie können in Kürze im Ausschuss mit einem entsprechenden Vorschlag rechnen.
Was Ihr Gesetz betrifft, seien noch zwei Anmerkungen gemacht. Nach meiner Zählung, Herr Koplin, haben wir im Land nicht 19, wie Sie sagen, sondern 20 Musikschulen. Also da ist sozusagen gleich der erste Eindruck beim Lesen des Gesetzes, dass es nicht ganz stimmt.
Abschließend, die Frage der Deckung hat mich schon ein bisschen irritiert, aber darüber werden wir im Ausschuss noch zu reden haben. Die Frage der Deckung ist doch Ihrerseits die, dass Sie an gesetzlich festgeschriebene Leistungen rangehen wollen.
Aber lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden. Auf jeden Fall kann ich für den Bereich, den ich übersehe, feststellen, dass insbesondere auch Schulen in freier Trägerschaft eine besonders intensive Zusammenarbeit mit den Musikschulen pfl egen. Und nun erklären Sie denen mal, dass Sie denen Geld wegnehmen wollen.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Brauchen wir gar nicht. Das ist überveranschlagt. Das ist eine gesetzliche Leistung gegen eine gesetzliche Leistung gerechnet.)
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Dann gehen Sie in den Bildungsausschuss und lassen sich das erklären.)
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut.)
mern so viel wie möglich für den Erhalt und natürlich auch für die Verbesserung der Musikerziehung im Land tun,
denn eine umfassende Ausbildung schließt eine musische Ausbildung nicht nur ein, die damit gewonnene soziale Kompetenz ist im besonderen Interesse der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, auch über die Landesgrenzen hinaus. Dabei wollen wir aber so wenig wie möglich Bürokratie und andere Hemmnisse aufbauen, um das Ziel zu erreichen. Wir unterstützen jedes Engagement zur Förderung der Musikerziehung von staatlicher, aber auch von privater Seite. Ob dazu allerdings ein neues Gesetz, vor allem eines, das nur staatliche Musikschulen als echte Musikschulen anerkennen will, notwendig ist, ist sehr fraglich.
Die meisten Bundesländer – und auch die letzte Regierung hier im Land mit der Beteiligung der PDS – haben einen solchen Weg beschritten. Ich denke, Sie hatten in der Vergangenheit Ihre Gründe dafür, dass Sie damals kein solches Musikschulgesetz verabschiedet oder hier überhaupt ins Gespräch gebracht haben.
Herr Dr. Körner hat eben gesagt: Brauchen wir ein solches Gesetz, um die Ziele zu erreichen, oder brauchen wir ein Korsett? Oder ist dieses Gesetz – das sollten wir diskutieren – vielleicht doch ein Schub für die Entwicklung auf diesem Gebiet? Ziel sollte es auf jeden Fall sein, musikalische Früherziehung sowie Talente- und Begabtenförderung zu sichern beziehungsweise zu verbessern. Dabei soll unsere qualitativ hochwertige und bundesweit anerkannte vielfältige Musikschullandschaft erhalten und gestärkt werden. Dazu können Musikschulen, aber auch andere, sicher mit modifi zierten Zielstellungen beitragen. Im Detail vorzuschreiben, welche Ausbildung und wie viel Stunden wer unterrichten soll, ist jedoch unredlich.
Damit soll der Bestand zementiert werden und bewusst eine Abgrenzung zu anderen Musikschulen erfolgen. Wir müssen auch ehrlich bleiben. Alle bestehenden Einrichtungen erhalten zu wollen, ist vielleicht aus demografi schen Aspekten und wegen der fi nanziellen Auswirkungen für die Kommunen genau zu prüfen. Musikunterricht muss eine breite Förderung erfahren. Dies kann in allen Schulen und natürlich auch in Musikschulen öffentlicher und freier Trägerschaft geschehen. Ich wünsche mir, auch im Namen meiner Fraktion, eine breit angelegte Diskussion zum Thema Musikerziehung in Form einer Ausschussanhörung,
zu der wir alle Verbände sowie die freien Musikschulen einladen möchten. Wir wollen diesen Entwurf überweisen und in der Diskussion mit dazu beitragen, dass wir das Beste für die Musikerziehung und für die Musikschulen hier im Lande tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich einmal feststellen, bundesweit genießen unsere Musikschulen einen sehr guten Ruf. Da sind wir uns sicherlich einig.
Das hat sicherlich auch etwas mit der guten Förderung des Landes und der Kommunen in den letzten Jahren, wenn man nicht sogar in den letzten anderthalb Jahrzehnten sagen kann, zu tun.
(Beifall Harry Glawe, CDU: Richtig. – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das haben wir nicht infrage gestellt, im Gegenteil.)
Ich will Ihnen sagen, warum ich den Eindruck habe. Bei Herrn Koplins Vortrag ist bei mir ein bisschen der Eindruck entstanden, Sie kommen mit dem Gesetz jetzt hier her und retten die Musikschulen und wir planen, ein bisschen was dabei abzubauen.
Ich will sagen, dem ist nämlich gerade nicht so. Mecklenburg-Vorpommern hat sich seit seiner Gründung, egal unter welcher Landesregierung, immer zu seinen Musikschulen als fester Bestandteil der Kultur- und Bildungspolitik bekannt. Da sind wir uns sicherlich einig. Dies war so, dies ist so, dies wird auch so bleiben. Deshalb brauchen wir aus unserer Sicht eben nicht so ein Musikschulgesetz. Durch ein solches Landesgesetz würde sich bei den 19 oder – Sie haben es gehört – 20 kommunal getragenen Musikschulen aus unserer Sicht im Land rein gar nichts ändern. Der Unterhalt von Musikschulen ist wie der der Volkshochschulen eine freiwillige kommunale Aufgabe,