Wir hätten es uns anders gewünscht und erhofft, das ist klar, aber wir sehen darin auch kein Problem.
Nichts ist so gut, dass wir es nicht noch besser machen könnten. Der Musikschulverband spricht von einem möglichen Weg, den unser Gesetzentwurf aufzeigt, und sie appellieren an uns alle, sachbezogen, unvoreingenommen und lösungsorientiert zu diskutieren. Lassen Sie uns das tun. Dafür möchte ich hier sprechen, dafür plädiere ich.
Und noch etwas, sehr geehrte Damen und Herren: Aus gutem Grund reden wir im Landtag über die Umsetzung des Landesprogramms für Demokratie und Toleranz. Musikschulen sind in Fragen von Demokratie und Toleranz vorzügliche Adressen.
Wer Musik von Jean Sibelius, von Tschaikowski, von Mendelssohn Bartholdy lieben und spielen gelernt hat, hat auch erfahren, wie bereichernd internationale Kultur ist, und weiß, wie beschränkt es wäre, Kultur und Tradition als Wert der eigenen Nation als wertvoller zu betrachten als die anderer Nationen. Aus diesem Grund geben Sie unserem Gesetzentwurf eine Chance zur Diskussion in den Ausschüssen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Musikschulen in diesem Land gehören zu den Schwerpunkten der Kulturförderung, wie das die Koalition für diese Legislaturperiode im Koalitionsvertrag festgelegt hat. Insofern schließt sich dies auch lückenlos an die Praxis an, die in den letzten beiden Legislaturperioden, wo die Gesetzeseinbringer auch beteiligt waren, verhandelt wurde.
Die Musikschulen haben auch in den letzten beiden Legislaturperioden, denke ich, eine gute Förderung erhalten. Und ich kann Ihnen sagen, solange die SPD in einer Landesregierung sein wird, solange wird es in diesem Punkt auch weitere Kontinuität geben,
Meine Fraktion ist der Meinung, Musikschulen sind ein unverzichtbarer Teil der Kultur in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind unverzichtbar für die Bildung, und zwar nicht nur für die musikalische und künstlerische Bildung. Sie sind unverzichtbar genauso in sozialpädagogischer Hinsicht, weil dort Kinder etwas lernen, was sie in dieser Form nirgends so lernen. Ich kenne keine Musikschule, die sagt, aufgrund unserer Konstellation brauchen wir einen Schulsozialarbeiter. Diese Dinge funktionieren da sozusagen im Geschäft selbst. Sie sind wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung der Heranwachsenden, sie sind wichtig für die Bildung von Traditionsbewusstsein
(Udo Pastörs, NPD: Ach, die Spitzel! Früher Stasiquellen, heute Verfas- sungsschutzquellen. Dass ich nicht lache! – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)
Um diese kleine Fraktion mit den großen Worten mal ein bisschen beiseitezulassen, kommen wir wieder zum Thema.
Die Musikschulen sind unverzichtbar in diesem Punkt, weil sie Familie nicht nur fördern, sondern weil sie Familienarbeit im Wesentlichen auch bestimmen. Alle Konzerte von Musikschulen, die ich in Neustrelitz erleben konnte, sind ausverkauft, weil Eltern, Kinder, Großeltern zusammenkommen. Gemeinschaftsmusizieren zu Hause, das ist etwas, was phantastisch ist.
Am letzten Sonnabend hatte die Musikschule Neustrelitz 50-jähriges Jubiläum und, Herr Koplin, da habe ich Sie eigentlich vermisst.
Das war eindrucksvoll, was die Musikschule da gebracht hat, was die Kinder präsentiert haben, hochprofessionell und dennoch sehr sozial,
persönlich überzeugend. 50 Jahre Musikschule Neustrelitz, Generationen wurden hier geprägt, das gesellschaftliche Leben in dieser Stadt wurde hier über Generationen geprägt. Ein Jugendsinfonieorchester hat sich phantastisch entwickelt. Mit dieser Musikschule und mit den Musikschulen im Lande überhaupt ist unser Leben schöner und es ist ein unaufgebbarer Wert entstanden. Es ist kommunale und Landesverantwortung, dies zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, ob wir ein Musikschulgesetz brauchen, oder zugespitzter, ob wir dieses Musikschulgesetz brauchen. In meinen Augen, ich will es gleich vorwegsagen, nicht, denn dieses Gesetz gibt überwiegend wieder, was in der Förderrichtlinie, die seit über zehn Jahren nun schon Bestand hat, steht. Also die wesentlichen Aussagen dieses Gesetzes sind bereits vorhanden. Darüber hinaus gibt dieses Gesetz im Wesentlichen überwiegend das wieder, was in der Konzeption zur Entwicklung der Musikschulen und Jugendkunstschulen von 2004, also in der vorigen Legislaturperiode, als Unterrichtung durch die Landesregierung auf den Weg gebracht und zustimmend vom Landtag zur Kenntnis genommen wurde. Also nichts grundsätzlich Neues.
Der Auftrag, die Struktur, die Ziele der Musikschule, die Angebote, die Qualität, die Vielfalt, das gibt es alles bereits, was Sie in Ihrem Gesetz vorschreiben. Dennoch kann man natürlich immer wieder auch über Aspekte reden und diskutieren, denn die Zeit entwickelt sich auch weiter. Insofern bin ich Ihnen dankbar, dass Sie zumindest mit Ihrem Gesetzentwurf zwei Themen wieder in die Diskussion bringen, die wir auch angefasst hätten, vielleicht nicht jetzt sofort,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie bringen sicherlich einen besseren Entwurf. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
aber die es auch lohnen, dass man darüber redet. Das ist einmal die Frage der gesetzlichen Verankerung von Musikschulen. Ob das nun ein eigenes Gesetz ist, von dem ich meine, das ist nicht der Fall, ob dass das Schulgesetz ist – das sind Dinge, über die man immer wieder reden kann. Auf jeden Fall ist es schon auffällig, dass nach acht Jahren Regierungsbeteiligung Ihnen jetzt auffällt,
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Da waren Sie nicht kulturpolitischer Sprecher. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sind Sie kulturpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion? – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Wir haben versucht, es mit Ihnen zu machen. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Nein, es ist traurig. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)
Mir ist nicht bekannt, dass es einen ernsthaften Versuch Ihrer Fraktion in den letzten acht Jahren zu einem eigenen Musikschulgesetz gab.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Zur gesetzlichen Regelung im Rahmen des Schulgesetzes. Den haben Sie nicht zugelassen.)
weil Sie auch eine kluge Frau sind. Aber ich habe gerade von einem eigenen Musikschulgesetz geredet und das gab es meines Wissens von Ihrer Fraktion in den letzten acht Jahren nicht. Und ich mache hier auch deutlich, dass ich es für durchaus sinnvoll halte,
über einen solchen Punkt ernsthaft zu reden, denn Musikschulen sind natürlich etwas anderes als ein Kegelklub, wobei ich nichts gegen Kegelvereine habe.