Wir sehen außerdem die Gefahr, dass sich durch eine fehlende räumliche Zuordnung hochwertige Landschaftsräume zulasten von weniger hochwertigen weiterentwickeln. Um Naturschutzrecht durchsetzen zu können, darf deshalb aus meiner Sicht der Grundsatz, Kompensationsfl ächen und -maßnahmen den Eingriffsgrundstücken zuzuordnen, nicht aufgeweicht werden. Nach geltendem Recht kann die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch vor der Durchführung des Eingriffs verlangt werden. Der Minister ist kurz darauf eingegangen, aber er hat auch gesagt, kann, und das heißt nicht, es muss so sein. Das ist allerdings der Genehmigungsbehörde vorbehalten und nicht wie beantragt dem Verursacher freigestellt. Diese Ausnahme sollte auch weiterhin nur konkreten Einzelfällen vorbe
halten bleiben. Eine allgemeine Zulässigkeit, bereits vor dem Eingriff in Natur und Landschaft Maßnahmen zum Ausgleich oder zum Ersatz durchzuführen, lehnen wir ab. Es muss ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen erfolgtem Eingriff und der Durchführung des Ausgleichs bestehen.
Die Einrichtung eines Flächenkatasters im Sinne einer Kartierung der Kompensationsfl ächen – ähnlich der Biotop kartierung – wird von meiner Fraktion begrüßt. Als Instrumente stehen das gutachterliche Landschaftsprogramm beziehungsweise die gutachterlichen Landschaftsrahmenpläne zur Verfügung. Dazu bedarf es dieses Antrages nicht. Statt dieses Antrages fordere ich von der Landesregierung eine Gegenüberstellung des erfolgten Eingriffs und des tatsächlich vorgenommenen Ausgleichs. Dabei sind Bau- und Verkehrsfl ächen gesondert zu behandeln.
Im Übrigen hält DIE LINKE eine bloße Aufforderung an die Landesregierung zum Handeln und eine Berichterstattung durch die Landesregierung über die eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse für den falschen Weg. Der Landtag und damit seine Fachausschüsse müssen selbstverständlich in die fachliche Entscheidung einbezogen werden, und das ohne Wenn und Aber. Ein Aufweichen des Naturschutzrechtes ist mit uns nicht zu machen.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst noch kurz eingehen auf den Änderungsantrag auf Drucksache 5/850. Es sollte der Begriff der Kommunen mit eingeführt werden, damit die Kommunen neben Projektträgern und Flächenagenturen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspfl ege auch durchführen können. Das ist in der Koalition so besprochen und wir wollten deshalb insoweit diesen Antrag hier durchbringen.
Für uns steht fest, Frau Lück, dass an den Standards für Ausgleichsleistungen, so, wie das in den Paragrafen 15 und 16 Naturschutzgesetz vorgeschrieben ist, überhaupt nicht gerüttelt wird. Das hat der Minister deutlich gemacht. Ausgleichszahlungen, das wissen wir aus Paragraf 16, sind ohnehin nur nachrangig. Es gibt keine Minderung des Ausgleichs, weder in zeitlicher noch in räumlicher, noch in fi nanzieller Hinsicht. Das ist nicht die Absicht. Und deshalb, glaube ich, sind diese Sorgen, die Sie geäußert haben, hier überfl üssig.
Meine Damen und Herren, wir hatten gestern Abend Gelegenheit, bei dem Parlamentarischen Abend, den der
Verband der Naturparke veranlasst hat, uns auch über die Frage zu unterhalten, wie soll Naturschutz aussehen. Da ist eine sehr lebhafte Diskussion geführt worden, die uns dazu bringen wird, immer wieder drüber nachzudenken, wie wir naturschutzwirksam in Zukunft neu gestalten wollen, wie wir das auch entbürokratisieren wollen. Diese Ökokontierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit bitte ich, den beiden Anträgen zuzustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den anerkannt notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in das bestehende Landschaftsbild hat wohl schon fast jeder Politiker auf kommunaler Ebene in seiner Tätigkeit etwas zu tun gehabt. Der bürokratische Aufwand nach der bisherigen Regelung war sowohl den Investoren, aber eben auch den kommunalen Vertretern, ja, ich will nicht übertreiben, ein Dorn im Auge, aber es hat immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Ich habe das auch als Bürgermeister, als Gemeindevertreter immer wieder erlebt. Wir haben es in einer gewissen Weise regeln können, indem wir Ausgleichsfl ächen selbst erworben haben als Gemeinde. Aber das ist bei kleineren Investitionen eine Möglichkeit, bei größeren Investitionen würde so etwas nicht ausreichen. Und wir haben auch in der Enquetekommission gehört, dass vor allem von Wismar immer wieder der Hinweis kam, wir können nicht eigene Ausgleichsfl ächen vorhalten und Ähnliches. Wir haben also gemerkt, dass das ein Problem ist.
Dieser Antrag soll nun durch die Einführung einer Ökokontierung dazu führen, dass die bürokratischen Unwägbarkeiten zur Realisierung der Maßnahmen nahezu ausgeschlossen oder aber zumindest erheblich abgemindert werden sollen. Einen erheblichen Aufwand verursachte vor allem auch die Tatsache, dass für jede Maßnahme einzeln Ausgleiche geschaffen werden müssen. Aufgrund der Ausgleichshöhe wurden oftmals ökologisch wirklich relevante Projekte nicht in Angriff genommen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP-Fraktion die Einführung des Ökokontos. Wir sehen es aber als sinnvoll an, mehrere Ausgleichsverpfl ichtungen zu sammeln, um dann gegebenenfalls größere, umfassendere und ökologisch sinnvollere Maßnahmen umzusetzen, als dies bei einer Einzelbetrachtung einer jeden Maßnahme möglich wäre. Wir verstehen unter dem Begriff „Ökokonto“ ein Konto im nahezu herkömmlichen Sinne. Es geht hier nicht mehr nur um die Aufl istung von relevanten Flächen, also einen Flächenpool, sondern auch um die Ausstattung des Kontos mit fi nanziellen Mitteln zur Maßnahmedurchführung.
Die Intention des Antrages geht unserer Meinung nach in die richtige Richtung. Wir werden diesem Antrag auch grundsätzlich zustimmen. Aber um den Antrag zu konkretisieren und mit klaren abarbeitbaren Punkten zu gestalten, schlagen wir Ihnen folgende, ich will nicht sagen Änderungen, es sind Ergänzungen, vor. Wir wollen Ergänzungen. Wir stimmen ja auch grundsätzlich dem Ganzen zu. Wir wollen das ergänzen. Da haben Sie unsere Anträge vorliegen. Ich weiß nicht genau, wie lang meine Redezeit noch ist.
Der Punkt 2 des Ursprungsantrages soll um Ersatzmaßnahmen ergänzt werden. Bisher bestand oft das Problem
eines direkten Ausgleichs, der einen Verhältnisausgleich in gleicher Art und Weise vorsah. Oftmals stehen Flächen in naher Umgebung nicht für die Schaffung eines Ausgleichs zur Verfügung. Es scheint ökologisch sinnvoller, die Situation in Naturschutzbereichen zu verbessern. Die Bewertung der Sinnhaftigkeit einer Maßnahme hat dann das StAUN durchzuführen.
Punkt 4 des Antrages wollen wir dahin gehend ändern, dass erst einmal ein Kataster für potenzielle Kompensationsfl ächen zu erstellen ist. Die Flächenverwendung sollte nicht von vornherein festgeschrieben werden. Des Weiteren würden wir den Ursprungsantrag um die in unserem Änderungsantrag aufgeführten Punkte ergänzen. Es ist klar zu defi nieren, wer dieses Ökokonto in Anspruch nehmen kann. Dieser Punkt ist wichtig für Investoren, die eher auf globalerer Ebene agieren als direkt vor Ort, meine Damen und Herren, auch von der LINKEN.
Punkt 2. Es ist die Frage der gezielten Subzession sowie der dauernden Pfl ege von Flächen, die dem Gemeinwohl zugutekommen, auf die Anrechenbarkeit für ein Ökokonto zu klären. Dieser Punkt musste konkretisiert werden, damit eine vernünftige Berechenbarkeit gewährleistet werden kann. Es geht um die Umwandlung von Flächen, für die bestimmte Pfl egemaßnahmen wiederkehrend notwendig sind.
Meine Damen und Herren, ich habe jetzt das rote Licht gesehen und kann deshalb nicht auf alle unsere Ergänzungsvorschläge eingehen. Ich bitte Sie aber um die Zustimmung zu diesen Ergänzungsanträgen, weil sie aus unserer Sicht wichtig sind. Wir werden grundsätzlich dem Ziel dieser Maßnahme zustimmen. – Danke fürs Zuhören.
Erstens. Natur kennt kein Recht auf Schutz. In ihr herrscht ein ewiger Kampf auf Leben und Tod. Es siegt der Stärkere, manchmal aber auch der Anpassungsfähigere, der Gewandtere oder wie beim Menschen derjenige, der die Bedingungen seiner gattungsgeschichtlich vorgefundenen Umwelt, Natur genannt, zu seinen Gunsten zu ändern vermag.
Zweitens. Diese Veränderung der Natur durch den Menschen zu seinen Gunsten birgt die Gefahr, in einer Art und Weise und Einseitigkeit vorgenommen zu werden, die diese Errungenschaft bald in ihr Gegenteil verkehrt.
Drittens. Die Entgrenzung, die Maßlosigkeit menschlichen Handelns, noch dazu in entfremdeten sozialen Strukturen, bedarf eines Gegengewichtes, dessen ideelle Begründung auf verschiedene Weise erfolgen kann.
a) Wir Nationaldemokraten gehen vom Ideal einer Einheit von Natur und Heimatschutz aus. Das Konzept einer raumorientierten Volkswirtschaft besagt, dass alle unsere umweltschädigenden Handlungen zuvörderst in unserem heimatlichen Wirkungskreis verbleiben und nicht nach außen abgeschoben, ausgelagert werden können. Unsere Probleme, etwa Treibstoffmangel, dürfen nicht gelöst werden durch Abwäl
zung auf andere fremde Kreise, indem etwa Treibstoffmangel durch Palmöl behoben wird, zu dessen Gewinnung Regenwälder vernichtet werden müssen. Wer Völkerwanderung und Abfalltourismus ablehnt, achtet auf das Gleichgewicht seiner heimatlichen Ressourcen. Wer sein Volk bewahren will und nicht in parasitärer Denkart sich der Neugeborenen fremder Völker bedient, wird auch die eigene Heimat und ihre Natur beschützen und ein inniges Verhältnis mit ihr pfl egen.
b) In der gegenwärtig christlichen Weltsicht besteht die Auffassung der Bewahrung der Schöpfung. Gott habe die Welt geschaffen, der Mensch sei Sachwalter auf Erden und habe nicht das Recht, willkürlich diese Schöpfung zu zerstören. Die Natur, insbesondere die belebte, wird als ein schutzbefohlenes Etwas verstanden, auf das nur nach gründlicher Abwägung eingewirkt werden dürfe. Diese Geisteshaltung fi ndet bei Politikern, die sich Christen nennen oder in christlichen Parteien organisiert sind, kaum eine radikal-rechtliche Umsetzung. Sie wird in Sonntagsreden zum Klingen gebracht und im Alltag regelmäßig verdrängt.
c) In der von prinzipienlosem Pragmatismus geprägten Weltanschauung, die die Mehrzahl unserer Politiker kennzeichnet, geht man von der Idee künftiger Generationen aus, um deren Willen man noch einen Raubbau an der Natur begrenzen müsse. Doch wie diese Politiker riesige Schuldenberge für die Zukunft aufgebaut haben und sterbenden Gesellschaften einreden, werdende Mütter seien nur Gebärmaschinen, die sich um ihre Selbstverwirklichung brächten, so ist für diese Politiker Naturschutz faktisch ein Feigenblatt, Feigenblatt in einer straff durchorganisierten Beherrschung und Funktionalisierung sämtlicher Lebensvorgänge, die mit jeder neuen entfremdeten Grenzüberschreitung auch für den Menschen bedrohliche Folgen hervorruft, die ihn zu neuen Entgrenzungen hintreibt, etwa wie die Industrialisierung der Landwirtschaft zu deren Monokultur führt, die Massenschädlinge begünstigt, und die Gentechniker als Heilsbringer erscheinen lässt, welche in Wahrheit der Ökolandwirtschaft den Garaus machen.
Sie fordern, dass die Anwenderfreundlichkeit der naturschutzgesetzlichen Regeln deutlich verbessert werde. Wir Nationaldemokraten haben einen besseren Vorschlag: Wir fordern, die Anwenderfreundlichkeit des Strafgesetzbuches zu verbessern für all jene Politiker im Land, die sich als Mülltourismusmanager, Wasservergifter und Genlobbyisten betätigen und damit nicht nur unsere Heimat und Natur, sondern zugleich unser Volk in seiner Existenz bedrohen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den Antrag mit den Worten eingebracht: „Der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern sind ein hohes und gemeinsames Ziel.“ Frau Lück, und so war es auch gemeint, so waren die Ausführungen gemeint. Das ist der Ansatz, die Anleitung zum Handeln. Sie haben aus
geführt: Wem soll dieser Antrag dienen? Dem, der in die Natur eingreift? Dem Investor? Der Kommune? Dem Zweckverband? Wir wollen, dass die Natur sich bei uns entfalten kann und dass wir planmäßig und koordiniert dabei helfen, gesellschaftlich dringend notwendige Maßnahmen koordiniert durchzuführen und auch höherwertige Maßnahmen durchführen zu können. Durch diese Ökokontierung erhoffen wir eine höhere fachliche Kompetenz in der Vorbereitung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen. Das ist unser Ziel, und ich denke, auch die anderen Abgeordneten dieses Hohen Hauses haben dieses Ziel aufgenommen.
Ich möchte nun noch etwas zu den Ergänzungsanträgen sagen. Herr von Storch hat den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht. Wir haben gesagt, auch Kommunen müssen sich natürlich einbringen können. Und wir bitten um Ihre Zustimmung dafür.
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion hat uns sehr klar signalisiert, und auch Ihre Rede, Herr Kreher, dass Sie dem Anliegen entsprechen möchten. Wir haben wirklich versucht, uns damit auseinanderzusetzen und zu sagen, wie können wir ihn mittragen. Aber wir wollen eigentlich erklären, warum wir das nicht können an dieser Stelle. Wir sagen in den Punkten 1 und 2, die Kompensationsmaßnahmen greifen das auf, was Sie zusätzlich eingenommen haben möchten. Und das, was Sie unter Punkt 3 angeführt haben, das wird bei der Erarbeitung von Erlassen und auch von Verordnungen Berücksichtigung fi nden müssen, nämlich Defi nition und Zweckbestimmung, sodass wir der Meinung sind, dass wir ohne den Antrag – deshalb werden wir ihn ablehnen – auch handeln können. Wir bitten Sie trotzdem um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/850 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/850 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, den Stimmen der Fraktion der CDU und den Stimmen der Fraktion der FDP angenommen bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/853 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/853 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion der FDP.