Ich fi nde es einfach schön, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, der sehr viel Niedersachsen enthält, oder andersherum: Niedersachsen hat sehr viel MecklenburgVorpommern im Gesetzentwurf,
Wir haben hier einen Gesetzentwurf vor uns, der einen sehr umfassenden Nichtraucherschutz als grundsätzlichen Ansatz hat. Er ist von unserer Fraktion klar und deutlich an dieser Stelle zu begrüßen. Wir haben aber auch die Situation, dass wir schauen müssen, dass wir die einzelnen Regelungen in diesem Gesetz bedarfsgerecht organisiert bekommen und die Möglichkeit haben, wirklich auf alle Eventualitäten, die das gesamtgesellschaftliche Bild abbilden, angemessen reagieren zu können.
Eines möchte ich an dieser Stelle schon gleich in die Diskussion mit einwerfen. Wir sehen ein Problem darin – und dazu stehen wir auch heute noch –, gerade in den kleineren Gastronomien, in den Eckkneipen ein generelles Rauchverbot über dieses Land zu verhängen, ohne vorher zu schauen, ob diese Unternehmerinnen und Unternehmer die Chance ihrer Existenzsicherung haben. Das heißt, wir werden in den Ausschussberatungen mit Ihnen gemeinsam darum kämpfen, dass wir nicht eine Evaluierung erst nach vier Jahren, sondern bereits nach zwei Jahren haben, nämlich zu gucken, ob es wirklich Auswirkungen auf Existenzen, ob es Insolvenzen, ob es Arbeitsplatzverluste gegeben hat und positive Auswirkungen in der Prävention. Also unser Ansatz ist es, dieses nach zwei Jahren bereits einmal zu überprüfen. Zudem halten wir die Ansätze, die hier in dem Bereich der Geldbußen sind – Frau Linke hat es ganz richtig gesagt –, für viel zu bürokratisch, zu überzogen. Auch dort gilt es, gegenzuregeln und gegenzuregulieren.
Im Übrigen freuen wir uns – und das sagen wir auch ganz deutlich – über eine zügige Beratung. Es ist ja so, dass der Sozialausschuss am Freitag bereits die Systematik und die Rahmenbedingungen für eine Anhörung beschließen wird. Ich würde ganz einfach sagen, wir als Parlament, als Abgeordnete des Landtages sollten bereits ab heute – Herr Schlotmann, da gucke ich Sie etwas mitleidig an – mit gutem Beispiel vorangehen, wenn wir über so etwas diskutieren, wenn wir uns über so etwas im Grundsatz einig sind. Fangen wir als Landtag am besten heute damit an.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und FDP – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS)
Wir als FDP-Fraktion werden heute den Landtag für unsere Bereiche, für unsere Abgeordneten und für unsere Mitarbeiter als rauchfreie Zone erklären. – Vielen Dank.
(Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Minister Erwin Sellering – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU, Linkspartei.PDS, FDP und Volker Schlotmann, SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur um die Raucher zu motivieren, endlich Schluss zu machen mit ihrem Laster, sondern besonders auch, um die Nichtraucher vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens zu schützen, ist dieses Gesetz letztendlich auf den Weg gebracht worden. Zu den einzelnen Fakten haben der Minister und auch Herr Rühs ausführlich Stellung bezogen. Darauf muss ich jetzt, glaube ich, nicht weiter eingehen.
Und auf Sie reagierend, Herr Roolf, möchte ich sagen, was das Rauchen in Gaststätten anbelangt, gibt es genügend Vorbilder in anderen europäischen Ländern. Man kann auf die Auswirkungen, die es da gegeben hat, zurückgreifen und aus den Erfahrungen dieser Länder lernen, wie man damit umgehen kann. Das ist sicherlich auch Gegenstand der anschließenden Ausschussberatung.
Ich denke, dass das vorliegende Gesetz ein guter Entwurf ist, auf dessen Basis wir in den Ausschüssen konstruktiv diskutieren können. Auch das von der Presse und jetzt von Ihnen, Herr Roolf, ins Spiel gebrachte Thema eines rauchfreien Landtages werden wir im Sinne dieses Gesetzes zu einer konsequenten Lösung führen, wenn wir beispielsweise dabei die Worte des wohl berühmtesten Nichtrauchers Johann Wolfgang von Goethe beherzigen, der einmal sagte: „Die Schmauchlümmel … ersticken jeden honetten Menschen, der nicht zu seiner Verteidigung zu rauchen vermag.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Wochen bestimmt das Thema Rauchverbot die öffentliche Diskussion bundesweit. Es geht mir hier nicht um das Pro und Kontra von Rauchen, es geht darum, ob der Staat bestimmen kann, wen der Gastwirt in seine im Endeffekt privaten Räume hineinlässt. Es ist doch wohl die eigene Entscheidung des Wirtes. Bei allen Argumenten dafür oder dagegen ist eines schon heute absehbar: Das Thema Rauchverbot macht aus Deutschland einen Flickenteppich. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer konnten sich zwar auf ein weitgehendes Rauchverbot in allen Gaststätten einigen, den Ländern bleibt es aber vorbehalten, Ausnahmen für Kneipen zuzulassen. In Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Diskotheken sollen keine Ausnahmen möglich sein.
Meine Damen und Herren, wir haben selbstverständlich größtmögliches Interesse am Schutz der Nichtraucher. Die geplante großkoalitionäre SPD-CDU-Verbots- und -Entmündigungspolitik ist aber sicher der falsche Weg. Das Prinzip von Freiheit und Verantwortung muss im Vordergrund stehen. Es muss dem Gastronomen überlassen bleiben, ob in seinem Lokal das Rauchen erlaubt ist oder nicht, so, wie auch jeder Gast die freie Entscheidung trifft, welche Art von Lokal er besuchen möchte. Wir wollen ein selbst organisiertes System, das die Nichtraucher wirkungsvoll in ihrer Freiheit schützt, aber die Menschen nicht entmündigt, sondern Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zulässt. Wichtig ist das vernünftige Nebeneinander beziehungsweise Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern. Wir sind daher auch für die Einführung einer klaren Kennzeichnung von Lokalen, ob der Besucher ein Raucher- oder Nichtraucherlokal oder ein Lokal mit getrennten Bereichen für Raucher und Nichtraucher betritt. Es soll jedem Gast von vornherein klar sein, welche Art von Lokal er besucht.
Wir halten dieses Bestreben mit dem Rauchen für einen sinnvolleren Weg als diesen, welcher uns in einem einschränkenden Gesetzentwurf vorgelegt wird. Es ist der eigenständigen Entscheidungsfähigkeit des einzelnen mündigen Bürgers überlassen, ob er raucht oder nicht. Ich halte nichts von einer staatlichen Bevormundung. Anstatt nunmehr eine vereinigte Raucherhetze zu starten, sollten alle darum bemüht sein, dass Nichtraucher durch streng eingehaltene Nichtraucherzonen geschützt werden. Der derzeitige Chor der Wölfe, der Nichtraucher und Raucher gegeneinander ausspielen will und aufhetzt, ist unerträglich und politisch verantwortungslos.
Meine Damen und Herren, wir sprechen uns mit diesem Standpunkt nicht gegen die Notwendigkeit eines Gesundheitsschutzes und der Drogensuchtvorbeugung aus, im Gegenteil, die jüngsten Studien hinsichtlich des Alkohol- und Nikotinmissbrauchs sind nicht einfach vom Tisch zu wischen. Aufgrund des hohen Suchtpotenzials von Nikotin ist es vonnöten, Jugendlichen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten davon abzuhalten, überhaupt mit dem Rauchen zu beginnen. Rauchen muss unbequem gemacht werden. Unter diesem Aspekt unterstützen wir ausdrücklich die Pläne der Landesregierung, künftig in Behörden des Landes, der Kommunen und so weiter das Rauchen grundsätzlich zu verbieten. Wir stellen uns aber gegen ein generelles Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken, wie es der Gesetzentwurf vorsieht.
Meine Damen und Herren, auch wenn der Gesetzentwurf vorsieht, das Rauchen in separaten Räumen zuzulassen, ist diese Möglichkeit gerade für klassische Kneipen unmöglich umzusetzen. Aus unserer Sicht ist der vorliegende Gesetzentwurf daher in dieser Form überzogen. Jeder muss im Rahmen seiner Eigenverantwortung selbst wissen, was falsch und richtig ist. Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse zustimmen, da wir darin eine Möglichkeit der Diskussion über diesen Entwurf sehen. – Danke.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/466 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung
an den Innenausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Meine Damen und Herren, damit ist dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der Linkspartei.PDS – Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Parlamentsinfor- mationsgesetz – PIG), Drucksache 5/474.
Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS: Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz – PIG) (Erste Lesung) – Drucksache 5/474 –
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist aus unserer Sicht nicht nötig, eine weit ausholende und ausführliche Begründung zum Gesetzentwurf vorzunehmen. Ich verweise hierzu auf die schriftliche Problemdarlegung. Sie enthält die für uns wichtigen Ausgangspunkte und Motive sowie die gesetzgeberische Linie. Auch im Detail sind aus unserer Sicht keine ausführlichen Begründungen erforderlich, denn der Inhalt des Entwurfes ist übersichtlich und unkompliziert und das von uns verfolgte Anliegen ist nicht neu. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU und in diesem Zusammenhang gab es eine sehr gute Anhörung.
Dass ich an dieser Stelle auf die Darlegungen der Vertreter des Freistaates Bayern hinweise, wird Sie sicherlich nicht wundern. Sie haben besonders für ihre Regelungen gestritten, für ein Parlamentsgesetz, das mit einer Vereinbarung verzahnt ist. Unser damaliger Justizminister dagegen hat uns in der Debatte am 20. April 2005 vor den Bayern gewarnt: „Bayern braucht so etwas, weil sie einfach eine schlechte Verfassung haben“, sagte er. Nun, die Bayern werden das mit der Verfassung natürlich anders sehen. Dort gibt es jedenfalls neben dem Gesetz, über dessen Zuschnitt man freilich streiten mag, eine solide und gründliche Vereinbarung über Parlamentsinformationen.
Bei uns ist das bislang verhindert worden, obwohl – nachzulesen in der Beschlussfassung des Rechts- und Europaausschusses – sich alle Angehörten für die Zweckmäßigkeit ausgesprochen haben. Immerhin geht es um die Frage des Prinzips, ob man ernsthaft allseitig und rechtzeitig alle Möglichkeiten ergreift, um den Landtag mit dem Wissen zu versorgen, das er braucht und das die Regierung besitzt und wir nicht. Eigentlich sollte das Prinzip der Alleininformation selbstverständlich sein, da die Staatsleitung der Landtag und die Regierung nur gemeinsam auszuüben vermögen. Die Staatsleitung funktioniert nur auf gleicher Augenhöhe, im Prinzip auf gleichem Informationsniveau.
Nun ist die Entwicklung in Bezug auf die Parlamentsinformation in den letzten Jahren nicht stehen geblieben. Die Zahl der entsprechenden Landesgesetze nimmt zu, in einer Reihe von Landtagen wurden und werden Entwürfe
beraten. Interessant ist, dass derartige Initiativen aus den verschiedensten politischen Richtungen kommen. Während es beispielsweise zu derartigen Initiativen in Sachsen einen SPD-Entwurf gab, den die CDU ablehnte, war die Rollenverteilung bei uns genau umgekehrt. Die CDU wollte bei uns ein Gesetz, die SPD blockte ab. In Nordrhein-Westfalen gab es eine interessante Initiative der dortigen FDP-Fraktion. Das heißt, Forderungen nach einer offenen Informationspolitik der Regierung und der Stabilisierung der laufenden Informationsfl üsse von der Regierung zum Parlament werden parteiübergreifend vertreten. Sicherlich spielt dabei die jeweilige bestimmte Rolle mit, ob man sich gerade in der Regierung oder in der Opposition befi ndet.
Wir haben ferner inzwischen auch eine stattliche Anzahl verfassungsgerichtlicher Entscheidungen zu Problemen der Parlamentsinformation sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch von Landesverfassungsgerichten. Diese Urteile beziehungsweise Beschlüsse bringen mehr oder weniger alle zum Ausdruck, dass es genügend Gründe und Klageanlass für Abgeordnete gibt, weil ihnen beispielsweise Informationen entweder bewusst vorenthalten oder ihnen entstellt oder unvollständig gegeben werden. Und die Gründe dafür sind natürlich bekannt. So gibt es beispielsweise Landesregierungen, Landesminister oder verschiedene Verwaltungsfürsten, die überaus eifersüchtig über ihr Informations-, Wissens- und Handlungsmonopol wachen. Es wurde diesbezüglich in der Debatte am 27. Juni 2006 berechtigterweise Kollege Friese zitiert, Informationen wären, so Kollege Friese, „ein Machtfaktor für den, der über sie verfügt“. Ich denke, diese Einlassung trifft den Nagel auf den Kopf. Die Regierung weiß, was sie an den Informationen hat, aber auch die Abgeordneten sollten um den Wert der Informiertheit wissen.
Was die Informationsrechte und -pfl ichten in Ansehung von Artikel 39 unserer Landesverfassung betrifft, so darf der Landtag bei Strafe seiner eigenen Knebelung und Disziplinierung sich nicht in die Rolle des Bittstellers begeben. Und es ist doch ganz klar, um welche Beträge es in der alltäglichen parlamentarischen Praxis geht, meine Damen und Herren. Ich möchte nur an jene Entscheidung unseres Landesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2002 erinnern, die einerseits eine peinliche Schlappe für die damalige Landesregierung darstellte, aber andererseits vor allem für die Abgeordneten sehr hilfreich war. Ich halte es für das Verständnis von Parlamentsinformation geradezu als eine bahnbrechende Entscheidung, eine Klarstellung, was es heißt, im Sinne von Artikel 39 der Landesverfassung vollständig zu informieren.
Kurzum, ein Parlamentsinformationsgesetz macht nicht zuletzt aufgrund eigener praktischer Erfahrungen Sinn. Und es ist schließlich in Artikel 39 Absatz 3 der Landesverfassung ein Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Selbst bei freiester Auslegung der Verfassung kann ich nicht erkennen, dass mit dem Gesetzesvorbehalt für das Nähere es dem Gesetzgeber völlig freistehe, ein Gesetz zu machen oder nicht. Sonst hätte der Verfassungsgeber wohl von vornherein auf eine solche Bestimmung verzichtet, denn allein die in Artikel 39 Absatz 1 gewählten Begriffe „frühzeitig“ und „vollständig“ sind konkretisierungsbedürftig, was in der Sache nur durch das Gesetz gilt. Es bedarf eines objektiven gesetzlichen Maßstabes, was es heißt, und zwar bei Gesetzentwürfen, Staatsverträgen, planerischen Vorhaben und Gegenständen im Bundesrat und im Rahmen der EU.
Es kann doch wohl wenigstens erwartet werden, dass die Regierung den Landtag dann über Gesetzesvorhaben informiert, wenn sie diese in die Verbandsanhörung geben will oder aus der Kabinettskoordinierung gekommen sind. Und zu Staatsverträgen in Bundesrats- als auch in EU-Angelegenheiten kann man doch wohl verlangen, dass der Landtag wenigstens so früh wie möglich Bescheid weiß, damit er überhaupt noch reagieren kann. Ich frage allerdings, wie die Regierung mit der Auffassung des Landtages in EU- und Bundesratsangelegenheiten umzugehen hat. Das kann Artikel 39 natürlich nicht beantworten. Dazu bedarf es eines ausführlichen Gesetzes, meine Damen und Herren. In Artikel 39 der Landesverfassung ist eben lediglich der Rahmen abgesteckt und formuliert worden, und zwar sehr offen formuliert worden.
Über die bisherige Diskussion lohnt es freilich nicht, im Nachhinein längere Erörterungen und Erwähnungen auszutauschen, denn es ist ja sozusagen protokoll- und aktenkundig, wer ein Gesetz wollte und wer nicht. Ich habe in allen Debatten stets festgestellt, dass die damalige Fraktion der Linkspartei.PDS ein entsprechendes Gesetz seit Langem wollte. Ich habe es seinerzeit in der Zweiten Lesung auch angesprochen und keinen Hehl daraus gemacht, warum wir dem CDU-Gesetzentwurf kein grünes Licht gegeben haben.
Gleichzeitig habe ich darauf verwiesen und ich habe auch erwartet, dass, wenn die CDU wieder in Regierungsverantwortung kommt, sie dann sicherlich dieses Vorhaben verabredet mit dem Koalitionspartner. Leider ist im Koalitionsvertrag nichts zu fi nden. Es ist wohl ein offenes Geheimnis, dass auch Sie sich bislang nicht bei Ihrem Koalitionspartner durchsetzen konnten.
Darüber hinaus habe ich Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, in der genannten Debatte Ihre Halbherzigkeit vorgeworfen, zum einen, weil Sie natürlich in Ihrer Sturm- und Drangzeit, als Sie regierten, sogar mit unserer Unterstützung ein entsprechendes Gesetz längst hätten haben können.