Dann sei mir an dieser Stelle noch eine Bemerkung gestattet. Im Gesetzentwurf fi nden Sie den Satz: „Die Prüfung nach Gender-Mainstreaming-Kriterien ist erfolgt.“ Ich bin froh, dass dieses Prinzip jetzt immer mehr und mehr Berücksichtigung fi ndet.
Ich fi nde es aber nicht gut – und ich hatte gedacht, es wäre ein Versehen, aber die Finanzministerin hat es ausdrücklich noch einmal bestätigt –, dass die Einmalzahlungsregelung für die Parlamentarische Staatssekretärin, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung nicht gelten soll.
(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Was?! – Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS: Hört, hört! – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
Ich will mal davon absehen, dass ich es etwas belächle, dass die Landesregierung angesichts der Haushaltslage auch auf die Einmalzahlung von 210 Euro in Teilschritten verzichten will, aber wenn man den Ansatz des Gender Mainstreaming berücksichtigt, dann haben wir es hier mit einer Gleichstellung zu tun. Und dann lässt sich nicht nachvollziehen, dass der einzige weibliche Staatssekretär, der zugegebenermaßen eine besondere Verantwortung hat, weil er mit beratender Stimme am Kabinettstisch sitzt, nicht an der Einmalzahlung beteiligt wird, aber die männlichen Kollegen sehr wohl.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Da müssten wir mal ’ne Schulung machen. – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Da geht es um die Gerechtigkeit.)
als ich sie eigentlich ursprünglich vorbereitet habe. Aber lassen Sie mich zunächst eins feststellen: Ich denke, es ist wenig zielführend, jetzt noch über das Zustandekommen der Föderalismusreform zu diskutieren. Sie ist da und daraus leitet sich die Zuständigkeit ab, das haben wir übereinstimmend festgestellt, auch die Zuständigkeit für diese Gesetzgebung. Und wir stimmen sicherlich überein, meine Damen und Herren, dass dieses Gesetz – auch in Anbetracht der Betroffenen – sehr zügig diskutiert und zur Abstimmung gebracht werden sollte. Es ist
tatsächlich richtig, viele unserer Landesbeamten, wenn ich gerade an den Polizeidienst oder an andere denke, sind nicht nur auf Rosen gebettet und fragen schon lange danach, wann mit diesen Zahlungen zu rechnen ist. Insofern ist es sicherlich notwendig, hier wirklich ganz zielführend die Diskussion auch im federführenden und im mitberatenden Ausschuss zu führen, um sicherzustellen, dass die Beamten ihre Leistungen anerkannt bekommen und das bekommen, was ihnen zusteht.
Aber, liebe Frau Gramkow, wie wir Geschenke und zusätzliche Geschenke fi nanzieren wollen, darüber müssen wir natürlich schon reden.
Es ist richtig, dass wir die 9 Millionen Euro erst einmal so im Haushalt sichergestellt haben. Wenn wir darüber hinausgehen und Weiteres gewähren wollen, dann müssen wir natürlich auch immer gucken, wo das Geld dafür herkommt.
Frau Gramkow, ich freue mich auf die Debatte. Ich bin es gewohnt, mit Ihnen immer schöne Debatten im Finanzausschuss zu führen,
(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
Aber, wie gesagt, wir müssen tatsächlich gucken, wie wir das fi nanzieren, wenn wir dann anderes tun wollen, als jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Ansonsten halte ich sowohl die 1:1-Übertragung als auch die soziale Staffelung für richtig. Und gerade die 1:1-Übertragung zeugt auch von der Anerkennung der Arbeit unserer Landesbeamten. Ich denke, wir sollten wirklich zielstrebig an der Diskussion dieses Gesetzentwurfes arbeiten. Die CDU-Fraktion wird der Überweisung dementsprechend zustimmen. Alles Weitere bleibt der folgenden Debatte vorbehalten, auf die ich mich sehr freue. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! In Richtung Finanzministerin möchte ich sagen, vonseiten der FDP-Fraktion begrüßen wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Wir begrüßen auch, dass offensichtlich die Finanzierung gesichert ist. Was mich insbesondere als kommunaler Vertreter nachdenklich stimmt, ist die Aussage, dass die Höhe der Kosten in den Kommunen noch nicht genau bezifferbar ist. Ich denke, das haben wir in den Ausschüssen noch mal zu diskutieren.
Ein weiterer Punkt, der uns etwas schwer im Magen liegt, ist, dass wir nicht ganz genau wissen, wo das Anreizsystem insbesondere für die gehobenen und höheren
Besoldungsgruppen liegt, weil uns das Verhältnis zwischen der unteren und niederen Besoldungsgruppe und den höheren Besoldungsgruppen nicht ganz klar ist. Das werden wir noch einmal zur Diskussion in den Ausschüssen stellen.
Wir gehen auch davon aus, dass das ein sehr gutes Signal für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist. Diese Diskussionen gibt es seit vielen Monaten in den entsprechenden Behörden. Das wissen wir. Wir werden als Fraktion der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen, auch die NPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Einmalzahlungen, der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen und im Grunde ebenfalls zustimmen, wenn es zur Zweiten Lesung geht, weil wir es für richtig halten, dass jeder gleichermaßen etwas von höheren Abschlüssen haben sollte. Das heißt nicht, dass wir mit allen Verfahrensweisen der Tarifpolitik einverstanden sind, aber wir meinen, dass nicht nur Angestellte im öffentlichen Dienst, sondern alle anderen Erwerbstätigen, so auch Beamte, an höheren Bezügen und Leistungen teilhaben sollten.
Was wir jedoch nicht möchten – und das muss und soll hier ganz klar und deutlich gesagt werden –, ist, dass nicht nur Staatsbedienstete höhere Bezüge erhalten, egal ob linear steigend oder per Einmalzahlungen, sondern sozial gerecht ist der Staat erst, wenn alle endlich angemessen am von Ihnen viel beschworenen Reichtum unseres Landes teilhaben können. Die Preise steigen doch für alle gleichermaßen. Der Konsum, auch von dem, was man zum täglichen Leben braucht, wird doch nicht nur für Angestellte im öffentlichen Dienst und für Beamte teurer. Sie sprechen immer von Kaufkraft – sorgen wir endlich dafür, dass die Bürger wieder diese Kraft zum Kaufen haben.
Wir wissen doch, dass der Mittelstand das Fundament unserer Gesellschaft ist, und nur ganz nebenbei auch der Hauptarbeitgeber, nicht die Großkonzerne. Diese mögen vielleicht teilweise durch den Staat subventioniert höhere Gewinne einfahren, sie haben aber seit einigen Jahren die unsoziale Angewohnheit, Menschen trotz dieser Gewinne zu entlassen. Das soll heißen, wir müssen uns Gedanken machen, wie auch die Arbeitnehmer für vernünftige Arbeit einen vernünftigen Lohn bekommen. Ein vernünftiger Arbeitnehmer muss mindestens so viel verdienen, dass er seine Familie mit Kindern ernähren kann, ohne von der staatlich geförderten Armut verfolgt zu werden. Und kommen Sie mir jetzt nicht damit, dass die Länder für die Arbeitsmarktpolitik nicht zuständig sind! Es ist unsere Pfl icht, dafür Sorge zu tragen, dass in Mecklenburg und Pommern endlich wieder soziale Verhältnisse einkehren.
Danke schön, Herr Köster. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, das Land heißt Mecklenburg-Vorpommern.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/337 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost, Drucksache 5/339.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, SachsenAnhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 5/339 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rechtslage ist eindeutig. Nach unserer Auffassung wird die Milchquotenregelung in Europa in den nächsten Jahren deutlich novelliert. Das wollten wir immer. Aus unserer Sicht ist dieses Quotensystem nicht zukunftsfähig. Wir gehen davon aus, dass zum 31.03.2015 die Milchquotenregelung der Europäischen Union auslaufen wird. Alle Signale aus Brüssel lassen auch erkennen, dass sich daran nichts mehr ändern wird. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass der Milchquotenmarkt in Europa nach wie vor einer der reglementiertesten Märkte, die sich im Agrarbereich tatsächlich befi nden, ist, und sich damit natürlich auch Chancen gerade für unser Bundesland, in dem Milch und Honig fl ießen,
Außerdem gibt es klare Verpfl ichtungen gegenüber der WTO, ich nenne nur Stichworte wie Abbau von Exportsubventionierungen und Erstattungen, die es im Milchbereich heute noch gibt, oder auch die ganz klare Aufforderung der Welthandelsorganisation für mehr Markt und freien Zugang zu den Märkten international. Das heißt also, unser gemeinsames Ziel muss es jetzt sein, auf europäischer Ebene, auf Bundes-, aber auch auf Landesebene Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Weg zum Ende der Milchquotenregelung für eine zukunftsfähige Markt- und Milcherzeugung so ebnen, dass unsere Unternehmen in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbsfähig bleiben und sich weiter am
Markt etablieren können. Dazu gehört die Absicherung der Investitionsförderung sowohl auf der Erzeugerseite, aber auch auf der Seite der Milchverarbeitung. Mecklenburg-Vorpommern ist einer der wesentlichen Standorte in Deutschland, an denen eine hochwertige Milchverarbeitung durchgeführt wird.
Mit dem Entwicklungsprogramm für die ländlichen Räume auf europäischer Ebene, dem ELER, hat unser Haus damit die entsprechenden Vorbereitungen getroffen, um gerade auch in diesem Bereich weitere Zukunftsinvestitionen voranzutreiben. Darüber hinaus werden wir weitere fl ankierende Maßnahmen – unter anderem was die Fortentwicklung des Programms zur Förderung der art- und umweltgerechten Tierhaltung in MecklenburgVorpommern betrifft – auch künftig für die Milcherzeuger umsetzen und damit Zukunftschancen einräumen. Das Bestreben geht dahin, möglichst Bundes- und EU-Programme zur Stärkung des Milchsektors zu erarbeiten. Mecklenburg-Vorpommern steht hier in enger Abstimmung mit dem Bund.
Nicht zuletzt gehört auch zu den fl ankierenden Maßnahmen eine Vereinfachung der Milchquotenregelung, solange wir sie noch haben. Ein Schritt in diese Richtung ist die Erweiterung der Übertragungsbereiche der Milchquoten von bisher 21 Übertragungsbereichen, die wir zurzeit in Deutschland haben, in nur noch zwei. Da haben wir uns in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen können. Wir werden, wenn Sie uns unterstützen, in der Zukunft nur noch zwei Übertragungsgebiete haben, das heißt einmal die neuen Bundesländer und auf der anderen Seite die alten Bundesländer. Ich sehe klare Chancen, damit zusätzliche Milchquoten in das Land Mecklenburg-Vorpommern hineinzuholen mit dem Ziel, unsere Verarbeitungsstandorte nicht nur zu stabilisieren, sondern weiter auszubauen. Ich glaube auch, dass dieses, wenn wir betrachten, dass wir zurzeit 800 milchverarbeitende beziehungsweise milchproduzierende Unternehmen in unserem Lande haben, eine Chance bietet, mehr an Beschäftigung und damit mehr Wertschöpfung in unserem Lande zu betreiben.