Protocol of the Session on March 28, 2007

Nicht zuletzt gehört auch zu den fl ankierenden Maßnahmen eine Vereinfachung der Milchquotenregelung, solange wir sie noch haben. Ein Schritt in diese Richtung ist die Erweiterung der Übertragungsbereiche der Milchquoten von bisher 21 Übertragungsbereichen, die wir zurzeit in Deutschland haben, in nur noch zwei. Da haben wir uns in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen können. Wir werden, wenn Sie uns unterstützen, in der Zukunft nur noch zwei Übertragungsgebiete haben, das heißt einmal die neuen Bundesländer und auf der anderen Seite die alten Bundesländer. Ich sehe klare Chancen, damit zusätzliche Milchquoten in das Land Mecklenburg-Vorpommern hineinzuholen mit dem Ziel, unsere Verarbeitungsstandorte nicht nur zu stabilisieren, sondern weiter auszubauen. Ich glaube auch, dass dieses, wenn wir betrachten, dass wir zurzeit 800 milchverarbeitende beziehungsweise milchproduzierende Unternehmen in unserem Lande haben, eine Chance bietet, mehr an Beschäftigung und damit mehr Wertschöpfung in unserem Lande zu betreiben.

Wenn Sie wissen, wir haben zurzeit 1,35 Millionen Tonnen Milchverarbeitungskapazitäten und damit Produktionskapazitäten in unserem Bundesland, dann wird auch deutlich, dass der Milchsektor tatsächlich etwa 23 Prozent der Einkommen und damit der Wertschöpfung in unserem Land beträgt. Immerhin 419 Millionen Euro werden in diesem Bereich in der rein primären Milchproduktion in Mecklenburg-Vorpommern erwirtschaftet.

Was mich besonders freut, ist, dass wir in den letzten Jahren 280.000 Tonnen Milchkontingent in diesem Lande umverteilt haben und der Preis auch höher war als in anderen Bundesländern. Das heißt also, die Milchproduktion ist dabei, sich zu konsolidieren, und man verdient in weiten Teilen Geld mit der Milchproduktion. In ähnlicher Weise ist es so – und das ist positiv zu bewerten, wenn Sie die 1,35 Millionen Tonnen eben aufgenommen haben –, dass wir mittlerweile in unserem Bundesland 1,85 Millionen Tonnen verarbeiten, das heißt, es sind erhebliche Kontingente aus anderen Bundesländern hier in unserem Bundesland in der Verarbeitung. Das sind insbesondere Schleswig-Holstein, aber auch Brandenburg.

Wenn Sie erkennen, dass das Ernährungsgewerbe immerhin 3,5 Milliarden Umsatz macht und wir allein mit der Milchverarbeitung noch einmal 1,15 Milliarden Euro umsetzen, dann ist die Milchverarbeitung auch in un

serem Bundesland einer der stärksten Wirtschaftsbereiche, den wir damit weiterentwickeln wollen.

Der Bundesrat – und damit komme ich auf den Staatsvertrag zurück – hat auf Initiative des Landes MecklenburgVorpommern bereits im Februar 2006 die Bitte der Bundesregierung angenommen und den Auftrag erteilt, eine Ablöseverordnung zur Milchabgabenverordnung vorzunehmen, die mittlerweile im März in Kraft getreten ist. Ab dem 1. April 2007 gibt es damit nur noch zwei Übertragungsbereiche. Der Übertragungsbereich Ost und West wird damit festgesetzt.

Ich bitte insofern darum, dass wir möglichst schnell dieses Gesetz bearbeiten, weil nach Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ratifi kation des Staatsvertrages ein entsprechendes Zustimmungsgesetz vom Land zu beschließen ist. Die anderen Bundesländer verfahren ebenso. Es hat auch eine heftige Diskussion darum gegeben. Deswegen brauchen wir dieses Gesetz dringend, weil zum 1. April 2007 die Übertragungsstelle Ost bereits in die Umsetzung gelangen soll und damit auch Milchquoten quasi wandern sollen. Kosten entstehen für das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Ich bin mir sicher, dass das Gesetz zum Staatsvertrag als erster Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung der Milchquotenregelung Ihre Zustimmung fi nden wird, und bedanke mich insofern für die Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Reinhard Dankert, SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/339 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes, Drucksache 5/355.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/355 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Versorgungswerk der Steuerberater in Mecklenburg-Vorpommern stellt im Auftrag des Landesgesetzgebers die Versorgung der Steuerberater und ihrer Familien sicher. Die Mitglieder zahlen Beiträge ein, von denen vor allem die Altersrente, aber auch eine mögliche Hinterbliebenenrente oder eine Berufsunfähigkeitsrente fi nanziert werden. Das derzeit geltende Versorgungsgesetz vom 7. März 2000 enthält im Paragrafen 2 Absatz 2 eine europarechtswidrige

Altersbeschränkung. Das heißt, ein Steuerberater aus einem anderen EU-Land, der seine berufl iche Niederlassung nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt und älter als 45 Jahre ist, wäre von der Mitgliedschaft im Steuerberaterversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen.

Das Europäische Parlament hat am 13. April 2005 mit der Verordnung 647 eine bereits seit 1971 bestehende Regelung zur sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, auf die berufsständischen Versorgungswerke ausgedehnt. Das bedeutet, dass EU-Berufsangehörigen beim Wechsel ihrer berufl ichen Niederlassung innerhalb des Gebietes der Europäischen Union Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen der jeweiligen Berufsgruppen zu gewähren ist.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zielt auf eine Anpassung des Gesetzes über die Steuerberaterversorgung in Mecklenburg-Vorpommern an das europäische Recht. Die bisher geltende Altersgrenze für die Aufnahme in das Steuerberaterversorgungswerk in Mecklenburg-Vorpommern soll daher von 45 auf 60 Jahre erhöht werden. Dies entspricht dem einstimmigen Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes des Steuerberater- und Steuerbevollmächtigten Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Juni 2006, den Gesetzgeber zu bitten, das Steuerberaterversorgungsgesetz entsprechend zu ändern.

Der Ihnen hier vorgelegte Gesetzentwurf hat keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie, den vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen und wie gesagt möglichst zügig zu verabschieden.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD)

Danke schön, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/355 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, Drucksache 5/351.

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) (Erste Lesung) – Drucksache 5/351 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ihnen liegt heute der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Gesetz

zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vor.

Lassen Sie mich einleitend noch ein paar Ausführungen zum Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses machen, worauf sich unsere Gesetzesänderung bezieht. Es sind die Verfassungsschutzbehörden der Länder, der militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nicht deutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages zuständig. Sie sind berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen sowie dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegende Sendungen zu öffnen und einzusehen.

In dem Zuge ist eine G10-Kommission in diesem Lande gebildet worden. Unser Gesetzentwurf sieht vor, die Anzahl der Beisitzer von zwei auf drei Mitglieder zu erhöhen. Die G10-Kommission entscheidet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamten Erhebungen, die Verarbeitung und Nutzung der nach diesem Gesetz erlangten personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an die Betroffenen. Damit hat die Kommission eine elementare Bedeutung für die Sicherung der Grundrechte der Bürger aufgrund der sicherheitspolitischen Entwicklung der letzten Jahre. Und – ich denke, da spreche ich auch in Ihrem Namen – mit der Erweiterung der Kompetenzen der Nachrichtendienste steigen die Anforderungen an die G10-Kommission stetig.

Aufgrund der zunehmenden Wichtigkeit eines Ausgleichs zwischen nachrichtendienstlichen Beschränkungsmaßnahmen und der umfassenden Achtung von Bürgerrechten ist aus unserer Sicht eine Erhöhung der Anzahl der Beisitzer in der G10-Kommission angebracht. Gleichzeitig – und das wollen wir hier ganz deutlich sagen – erfordert die besondere Art der Angelegenheit der Kommission eine Begrenzung auf so wenige Mitglieder wie nötig. Durch die Erhöhung der Anzahl der Beisitzer von zwei auf drei Personen wird ein angemessener Interessenausgleich zwischen dem Anspruch auf eine wirksame Kontrolle der Beschränkungsmaßnahmen und dem bestehenden Geheimhaltungsbedürfnis geschaffen.

Ich bitte Sie aus diesem Grunde, der Überweisung in den Innenausschuss zuzustimmen. Wir stehen Ihnen in den Ausschüssen für die Beratung und die Begründung dieses Antrages intensiv zur Verfügung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Danke schön, Herr Leonhard.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Meine Herren von der NPD! Der Gesetzentwurf ist die konsequente Anpassung des G10-Gesetzes an die neuen Mehrheitsverhältnisse auch in diesem Landtag und sie gewährt letztendlich der demokratischen Opposition eine angemessene Vertretung in diesem wichtigen Kontrollgremium. Auch für die NPD, meine Herren, ist es natürlich möglich, sich um einen Platz in dieser Kommission zu bewerben.

(Heiterkeit bei Stefan Köster, NPD)

Aber ich wage einfach mal eine kleine Prognose:

(Udo Pastörs, NDP: Schwätzer!)

Ich glaube, niemand außer der NPD,

(Udo Pastörs, NDP: Schwätzer! – Heinz Müller, SPD: Oh, oh!)

Herr Pastörs, möchte Antidemokraten in diesem Gremium sehen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Einen Moment, Herr Nieszery.

Niemand, Herr Pastörs, außer der NPD selbst natürlich, kann ein ernsthaftes Interesse daran haben, einen Fanklub für einen verurteilten Straftäter mit der Kontrolle über die Wahrung wichtiger Grundrechte zu beauftragen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Michael Andrejewski, NPD: Meinen Sie Graf Lambsdorf?)

Das wäre im höchsten Maße zynisch, meine Herren.

Herr Nieszery, einen Moment bitte mal.

Mich stören die Zwischenrufe von Herrn Pastörs nicht. Er weiß ja nicht, was er tut, Frau Präsidentin.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und NPD – Stefan Köster, NPD: Sie wissen das?)