Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei Zustimmung der NPD-Fraktion und Ablehnung der Fraktionen der Linkspartei.PDS, SPD, CDU und FDP abgelehnt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Landespfl egegesetz rechtzeitig novellieren – Pfl egebedürftige unterstützen, Drucksache 5/357.
Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Landespfl egegesetz rechtzeitig novellieren – Pfl egebedürftige unterstützen – Drucksache 5/357 –
Werter Herr Präsident! Meine werten Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Warum bringen wir als Linkspartei heute diese Beschlussvorlage ein unter dem Titel „Landespfl egegesetz rechtzeitig novellieren“? Wir haben dafür fünf Gründe, die wir denken, Ihnen auch so darstellen zu können, dass Sie mit uns mitgehen können.
Wir brauchen erstens die rechtzeitige Novellierung des Landespfl egewohngeldes deshalb, damit wir alle Dinge, die fi nanziell zu bedenken sind, in den Haushalt 2008 mit einfl ießen lassen können.
Wir brauchen zweitens Sicherheit dafür, das Landespfl egewohngeld zu erhalten. Wir möchten nicht, dass mit dem 31.12. dieses Jahres die Paragrafen 7, 8 und 9 Landespfl egegesetz auslaufen.
Wir möchten drittens, dass für die betroffenen pfl egebedürftigen Menschen auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch für die Einrichtungen Planungssicherheit existiert, und zwar rechtzeitig.
Wir möchten viertens, dass die Kriterien zur Berechnung des Landespfl egewohngeldes so rechtzeitig an die Pfl egeinrichtungen gegeben werden, dass sie angemessen Zeit haben, den Bewohnerinnen und Bewohnern die dementsprechenden Formulare zu reichen beziehungsweise sie begründen zu lassen.
Wir möchten fünftens, dass die Summe, die für das Landespfl egewohngeld gebraucht wird, im Haushaltsgesetz mit verankert wird, und zwar so verankert wird, wie sie gebraucht wird.
Das einkommensabhängige, aber vermögensunabhängige Landespfl egewohngeld, welches wir hier im Land Mecklenburg-Vorpommern haben, ist bisher von allen, die damit zu tun haben, als eine wichtige und sehr gute Sache anerkannt worden. Wir haben das Landespfl egewohngeld hier im Land Mecklenburg-Vorpommern seit Januar 2001. Es wurde von der rot-roten Regierung deshalb eingeführt, um auslaufende Bezuschussungen durch den Bund abzufedern und Bewohnerinnen und Bewohner, welche pfl egebedürftig sind, in Heimen von den hohen Investitionskosten zu entlasten, wenn sie es brauchen. Dazu wird Frau Dr. Linke noch einige andere Ausführungen machen.
Wir waren uns als Sozialpolitiker des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch noch im Sommer des Jahres 2006 einig, dass wir dieses Landespfl egewohngeld erhalten wollen, weil sich die fi nanzielle Situation für die betroffenen Menschen nicht geändert hat. Im Gegenteil, es wird damit gerechnet, dass mit der Änderung der Struktur derer, die pfl egebedürftig werden, dahin gehend, ob sie Erwerbsbiografi en haben, die nicht sehr durchlöchert sind, beziehungsweise Erwerbsbiografi en haben, die etliche Löcher aufweisen, das Landespfl egewohngeld in der Hinsicht wieder mehr gebraucht wird als heute.
Wir wollen mit der Sicherung des Landespfl egewohngeldes erreichen, dass einige Dinge nicht so plötzlich
über uns kommen, wie sie in den letzten Wochen über uns gekommen sind. Ohne in der Sozialausschusssitzung im Januar auch nur im Geringsten darauf hinzuweisen, hatte der Sozialminister Sellering eine Anweisung an die Pfl egeeinrichtungen unseres Landes gegeben, die Berechnungsgrundlage für das Pfl egewohngeld zu ändern. Als wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier uns im Sozialausschuss zu den Dingen des Landesrechnungshofes äußerten, hat meines Wissens keiner und keine in irgendeiner Weise in Abrede gestellt, dass das Landespfl egewohngeld wichtig ist, dass wir es brauchen und dass wir es erhalten wollen. Demzufolge hat es mich doch sehr verwundert, dass, während wir da saßen und miteinander debattierten, schon Berechnungsgrundlagen geändert worden sind, die einigen betroffenen Menschen sehr wehtun. Schlimmer noch: Noch heute werden die neuen Gelder ausgezahlt oder nicht ausgezahlt beziehungsweise gekürzt, ohne dass die Betroffenen bisher einen Bewilligungsbescheid in der Hand haben.
So etwas möchten wir nicht wieder haben. Wir möchten, dass wir uns von Verlässlichkeiten leiten lassen können hinsichtlich des Landespfl egewohngeldes, hinsichtlich des Landespfl egegesetzes, und demzufolge ist unsere Forderung hier, die Gesetzlichkeiten so zu stricken, so einzubringen und so zu diskutieren, dass die betroffenen Menschen sowie die betroffenen Einrichtungen – dabei gehören zu den betroffenen Menschen nicht nur die pfl egebedürftigen Menschen allein, sondern auch die Familienangehörigen, die Familien, aus denen sie kommen – damit rechnen können beziehungsweise wissen, was sie erwartet und was sie nicht erwartet.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig.)
Ein Landespfl egewohngeld ist keine kurzfristige Angelegenheit, es ist eine langfristige Angelegenheit für die Bewohnerinnen und Bewohner, die auf solche Unterstützungen angewiesen sind. Sie wissen, denke ich mir, wie viel Taschengeld noch für Menschen übrig bleibt in einem Pfl egewohnheim, die mit Unterstützung des Staates leben müssen, und das sind aber die, die das Landespfl egewohngeld bekommen.
(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Waren Sie nicht mal Sozialpolitiker, Herr Glawe? – Harry Glawe, CDU: Verzeihung. – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)
Wir fordern einen Erhalt dieses vermögensunabhängigen Landespfl egewohngeldes und die Sicherheit für unsere bedürftigen Mitmenschen, die Sicherheit für unsere Einrichtungen, damit sie ihrer Arbeit, die sie sehr, sehr ernsthaft und sehr intensiv tun, weiter nachgehen können. Bitte stimmen Sie uns zu!
Ich erwähne diese ganzen Sachen auch deshalb hier, weil Sie gewiss sagen werden, da ist ja noch lange Zeit. Die Erfahrung lehrt uns, so lange Zeit ist nicht, und eine Veränderung haben wir …
(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Vielleicht haben wir auch aus unseren Erfahrungen gelernt. – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)
und unsere dementsprechenden Einrichtungen sehr viele Probleme haben, damit dann umzugehen, und alles auf den Betroffenen abgewälzt wird. Diesen Vorwurf, nicht im richtigen Moment reagiert zu haben, will weder ich mir noch unserer Fraktion machen. Deshalb bitten wir Sie, diesem Beschlussvorschlag zuzustimmen, vielleicht auch deswegen, damit wir nie wieder vorfristig in so einen Beschlussvorschlag gehen müssen und ein Minister uns irgendetwas präsentiert, was noch vor wenigen Tagen überhaupt keine Bedeutung hatte und gar nicht im Gespräch war. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Leider können auch wir diesen Antrag der PDS nicht unterstützen. Er greift zu kurz und ich sage Ihnen auch, warum.
(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Dann hätten Sie doch einen Ergänzungsantrag machen können! – Irene Müller, Die Linkspartei.PDS: Dann machen Sie doch einen Änderungsantrag!)
Das geltende Landespfl egegesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist erst im Januar 2004 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Abweichend davon treten die Paragrafen 7 bis 9 zum 31. Dezember 2007 außer Kraft. Diese Vorschriften regeln die Pauschalförderung von teilstationären Pfl egeeinrichtungen, die Einzelförderung von teil- und vollstationären Pfl egeeinrichtungen sowie den Anspruch auf Pfl egewohngeld für Bewohner von stationären Pfl egeeinrichtungen. Diese Regelungen sind durchweg positiv zu beurteilen. Dadurch konnte das Ziel des Landespfl egegesetzes, nämlich im Land eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftlich-pfl egerische Versorgungsstruktur vorzuhalten, erreicht werden.
Mit dem Pfl egewohngeld kann stationär untergebrachten Pfl egebedürftigen ein Zuschuss zu den von der Einrich
tung in Rechnung gestellten Aufwendungen, den Investitionskosten, gewährt werden. Dieses ist nicht nur zum Ausgleich der verschiedenen Fördermodalitäten, die es beim Bau beziehungsweise der Sanierung von Pfl egeeinrichtungen vor Inkrafttreten des Landespfl egegesetzes gab, sinnvoll. Das Gesetz dient vielmehr auch der Vermeidung von Sozialhilfebedürftigkeit. Und es ist tatsächlich so, wie es Frau Müller eben gesagt hat, dass wir uns ausdrücklich im Sozialausschuss zum Pfl egewohngeld bekannt haben.
Im Doppelhaushalt 2006/2007 wurden für die Leistungen nach den Paragrafen 6 bis 9 Landespfl egegesetz für das Jahr 2006 10 Millionen Euro und für das Jahr 2007 10,1 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2006 erhielten bei einer Pfl egeheimplatzgesamtzahl von 16.449 circa 5.700 Pfl egebedürftige ein Pfl egewohngeld. Gegenüber dem Jahr 2004, wo der Betrag seinerzeit in Höhe von 8.040.000 Euro, den wir in Ihrer Beschlussvorlage wiederfi nden, lag, erhöhte sich die Anzahl der Pfl egewohngeldbezieher um circa 20 Prozent. Leider ist es bei der Erarbeitung des Gesetzes im Jahr 2003 nicht gelungen, die Fördertatbestände über das Jahr 2007 hinaus festzuschreiben und entsprechende Ansätze in die mittelfristige Finanzplanung von 2005 bis 2009 aufzunehmen. Es wurde eine Fortschreibung vorgenommen. Sie ist im Rahmen der Haushaltsberatung 2008/2009 zu entscheiden. Für den Doppelhaushalt 2008/2009 wurde ein Bedarf in Höhe von 10,06 Millionen Euro jährlich ermittelt und beim Finanzministerium angemeldet. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Argumente sind viele genannt worden. Ich hatte heute Morgen ein Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten. Es ist wirklich so, dass zum Beispiel in Neubrandenburg 50 Anträge vorliegen, die entschieden werden müssen, wo 50 Bürger damit beschäftigt sind. Ich will es kurz machen: Die FDP-Fraktion wird den Antrag in den Ausschuss überweisen.
Herr Präsident! Meinen Damen und Herren! Ihr Antrag ist kurz und prägnant gehalten. Er enthält aber leider auch einen formalen Fehler. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landesregierung auf, das Landespfl egegesetz vom 16. Dezember, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12., zu novellieren.