Protocol of the Session on June 30, 2011

Dr. Hans Peter Glöckner: getreu der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und getreu dem Gesetz auszuüben,

nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen

Dr. Hans Peter Glöckner: nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen

und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Dr. Hans Peter Glöckner: und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Herr Professor Glöckner, ich darf Ihnen an dieser Stelle die herzlichen Glückwünsche des Hauses zur Wahl und zur Annahme des mit Sicherheit nicht einfachen Ehrenamtes aussprechen und wünsche Ihnen für Ihre Arbeit viel Erfolg, stets ein wachsames Auge und weise Entscheidungen bei der Auslegung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern. Herzlichen Glückwunsch!

Dr. Hans Peter Glöckner: Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Gratulationen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 16. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2010, auf Drucksache 5/4274, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4441.

Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: 16. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2010 – Drucksache 5/4274 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 5/4441 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Barbara Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat dem Landtag seinen 16. Bericht am 30. März 2011 zugeleitet. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, diesen Bericht in nur drei Monaten in den zuständigen Fachausschüssen und im federführenden Petitionsausschuss zu beraten und dem Landtag noch in dieser Wahlperiode die Beschlussempfehlung und den Bericht vorzulegen.

Schwerpunktmäßig diskutiert worden ist die Problematik, dass aufgrund eines Kostenspaltungsbeschlusses Beitragsbescheide erst viele Jahre nach Fertigstellung einer Baumaßnahme wirksam werden können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Beginn einer Baumaßnahme auf ihre Beitragspflicht aufmerksam gemacht werden, damit sie nicht Jahre später von Beitragsbescheiden überrascht werden, die sie nicht mehr mit einer Baumaßnahme in Verbindung bringen.

Zweitens ist im Bereich Landwirtschaft und Umwelt insbesondere die grundstücksbezogene Abfallentsorgung diskutiert worden. Auch dieses Problem muss auf kommunaler Ebene gelöst werden.

Einen dritten Schwerpunkt stellten die Petitionen zum Arbeitslosengeld II dar. Hier hat der Bürgerbeauftragte

entsprechend seiner Aufgabe aus Paragraf 6 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes die Bürgerinnen und Bürger sowohl in den Gesprächen vor Ort als auch im schriftlichen Verfahren beraten und unterstützt.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen des Bürgerbeauftragten und der Beratungen in den Fachausschüssen einstimmig, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben.

Da dies die letzte Beschlussempfehlung ist, die der Petitionsausschuss in dieser Wahlperiode vorlegt, gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Bemerkungen:

Ich meine, auch der vorliegende Bericht des Bürgerbeauftragten hat gezeigt, dass sich das Nebeneinander von Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragtem bewährt hat. Der Bürgerbeauftragte hat neben seinen anderen Zugangsvoraussetzungen für die Bürger auch eine andere Arbeitsweise als der Petitionsausschuss. Der mündige Bürger kann also selbst entscheiden, wen er mit seinem Anliegen befassen möchte. Die Tatsache, dass die Schwerpunkte in Bezug auf die behandelten Themen durchaus unterschiedlich sind, lässt den Schluss zu, dass von diesem Recht durchaus selbstbewusst Gebrauch gemacht wird.

Mit einer in dieser Wahlperiode verbesserten Zusammenarbeit zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragtem konnte Doppelarbeit weitgehend vermieden werden. Gänzlich ausschließen kann man eine solche natürlich nicht, da die Bürger das Recht haben, sich an beide Stellen gleichzeitig zu wenden.

Ich möchte Sie bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedauere sehr, dass aus Sicht der demokratischen Fraktionen zum jetzigen Tagesordnungspunkt kein Redebedarf angemeldet wurde.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das können Sie zehnmal bedauern, Frau Borchardt.)

Nun kann man zur Institution des Bürgerbeauftragten stehen, wie man will,

(Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Udo Pastörs, NPD)

eine Würdigung seiner Arbeit und die seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre aus meiner Sicht dringend geboten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das haben Sie doch eben getan.)

Immerhin handelt es sich bei diesem Bericht um Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die um Hilfe und Unterstützung gebeten haben.

Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Die Unterrichtung des Bürgerbeauftragten verdeutlicht beispielhaft, was den Bürgerinnen und Bürgern auf den Nägeln brennt. Sie verdeutlicht auch, dass der Bürgerbeauftragte des Landes – eben anders als der Petitionsausschuss des Landtages – in Einzelfällen viel schneller Hilfe und Unterstützung geben kann. Darauf sollten wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf keinen Fall verzichten, denn in Einzelfällen ist eben dringend schnelle Hilfe und Unterstützung angezeigt. Und hier steht nicht die parteipolitische Brille im Vordergrund.

Hervorgehoben wurde, dass der Schwerpunkt der Eingaben des Jahres 2010 den Regelkreis des SGB II betrifft. Das hat sich auch gegenüber dem Jahr 2009 nicht geändert. Wir alle wissen, dass seit dem vergangenen Jahr eine Mitarbeiterin ausschließlich diese Eingaben bearbeitet. Zielstellung der Einrichtung dieser Stelle war es, die Widersprüche beziehungsweise Klagen vor den Sozialgerichten zurückzudrängen. Ob dieses Ziel erreicht wurde, kann man dem Bericht nicht entnehmen, wird sicherlich auch schwerfallen. Der Antwort auf unsere Kleine Anfrage, die wir diesbezüglich jährlich stellen, ist zu entnehmen, dass die Sozialgerichte nach wie vor überlastet sind.

Und auch das will ich an dieser Stelle sagen: Es ist mir eigentlich auch egal. Für uns steht im Vordergrund, dass den Betroffenen geholfen werden konnte. Der Anteil der Petitionen im SGB II liegt bei über einem Viertel aller Eingaben. Beachtlich ist dabei die Feststellung des Bürgerbeauftragten, dass viele Bürgerinnen und Bürger erst durch die Unterstützung des Bürgerbeauftragten die ihnen gesetzlich zustehenden dringend benötigten Leistungen erhielten. Das sollte uns doch zu denken geben. Wie viele Betroffene gehen erst gar nicht zu der Institution und fordern ihre Rechte ein? Wie hoch ist also hier die Dunkelziffer?

Meine Damen und Herren, steht ein Wohnungsumzug ins Haus, muss an vieles gedacht werden. Will jemand mit ALG-II-Bezug einen Wohnungswechsel vornehmen, sind die Hürden schier unüberwindbar. Da ist zunächst eine neue Wohnung zu finden, die den KdU-Richtlinien entspricht, und gegenüber dem Vermieter ist eine Erklärung beizubringen, dass die Mietkaution übernommen wird – wohlgemerkt als Darlehen, nicht als Schenkung. Der Bericht schildert den Ablauf, ich zitiere: „Um eine solche Erklärung zu erhalten beantragte die Petentin bei der ARGE am bisherigen Wohnsitz eine Zusicherung der Übernahme der Kosten für die neue Wohnung, weil dies Voraussetzung für die Übernahme der Mietkaution durch die ARGE am neuen Wohnort ist. Die Petentin legte dabei eine Bescheinigung der ARGE des neuen Wohnsitzes vor, nach der die Miete der neuen Wohnung angemessen ist.“ Zitatende.

Und als ob es nicht schon schlimm genug sei, als Bittsteller bei den ARGEn vorsprechen zu müssen, wird offenbar nicht einheitlich vorgegangen, denn die bisherige ARGE meinte, wegen der bestehenden Freizügigkeit könne der Petentin ein Umzug ohnehin nicht verwehrt werden. Deshalb sei eine Zustimmung durch die bisherige ARGE entbehrlich. Aber ohne eine solche Zustimmung bewilligte die ARGE am neuen Wohnsitz die Mietkaution nicht – ein Teufelskreis. Deshalb wandte sich die Petentin in ihrer Not an den Bürgerbeauftragten. Traurig, dass erst mit Einlenken des Bürgerbeauftragten innerhalb eines Tages die Zusicherung der ARGE am bishe

rigen Wohnsitz erfolgte. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang: Die Petentin war hochschwanger.

Mit der Problematik des zweiten Beispiels im Zusammenhang mit der Ausbildung befassen wir uns noch am Donnerstag: Weil der Sohn eine Ausbildung in 65 Kilometer Entfernung zum Wohnort aufnimmt, gehört er fortan nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, so die Meinung der ARGE. Die ARGE ging unbeirrt davon aus, dass dem Sohn nun Berufsausbildungsbeihilfe zustünde. Übersehen wurde dabei, dass Ausbildungsbeihilfe nur derjenige erhält, der nicht im elterlichen Wohnhaus lebt. Und obwohl der Sohn weiter zu Hause wohnt, bestand die ARGE auf Vorlage des ablehnenden Bescheides der BAB-Stelle bei der Agentur für Arbeit. Unglaublich, dass erst nach Intervenieren des Bürgerbeauftragten die ARGE ihr Unrecht zugab und der Sohn wieder der Bedarfsgemeinschaft angehörte.

Da anzunehmen ist, dass diese Fallkonstellation nicht außergewöhnlich ist, sondern eher den Normalfall darstellt, hätte man mehr Sachverstand erwarten dürfen. Dieser Fall bestätigt mir, dass ein Ausbildungszuschuss des Landes dazu beitragen könnte, der Willkür von Behörden zu entfliehen.

Abschließend noch ein Wort zum Bildungsgutschein und seinen positiven Folgen: Nachdem ein Bürger vergeblich einen Bildungsgutschein beantragte, schaffte dies der Bürgerbeauftragte innerhalb von zehn Tagen. Der Petent hat mittlerweile den Lehrgang abgeschlossen und wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen. Für mich stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien entschieden wird, ob jemand einen Gutschein erhält oder nicht. Vor dem Hintergrund, dass ein Lehrgang zum Erwerb der Grundqualifikation im Güterverkehr ausreichte, um eine Anstellung als Berufskraftfahrer zu bekommen, ist die Verweigerung der ARGE nicht nachvollziehbar.

Alle beschriebenen Fälle zeigen deutlich: Hilfe und Unterstützung ist nach wie vor nötig. Sie zeigen deutlich, dass der Gesetzgeber eben nicht klar festgeschrieben hat, wer welche Leistungen erhält. Und deshalb, glaube ich, ist es notwendig, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, der Verantwortung in den unterschiedlichen Verwaltungen ernsthafter gerecht zu werden. Dazu sollten wir unseren Beitrag leisten.

Ich danke dem Bürgerbeauftragten für den Bericht und für die Arbeit. Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Das Wort hat jetzt der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Bernd Schubert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sie haben ja schon ausführlich gehört, welche Aktivitäten wir im Jahre 2010 zur Beratung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land durchgeführt haben.

(Angelika Peters, SPD: Das hätte ich gerne von Ihnen gehört, das ist Ihr Beruf.)

Ich möchte noch einige Dinge ergänzen und noch mal auf einige Schwerpunkte eingehen.

Der Ihnen vorliegende Bericht des Bürgerbeauftragten betrifft die Tätigkeit im Jahre 2010. Ich möchte hier nur einige Eckdaten nennen und dann zu vier inhaltlichen Punkten sprechen.

In diesem Berichtszeitraum wurden 1.567 Petitionen vorgetragen, 74 Prozent davon mündlich. 49 Sprechtage fanden in den Landkreisen und kreisfreien Städten statt, davon wurden 16 Sprechtage gezielt in kleineren Städten und Gemeinden als Sprechtage im ländlichen Raum angeboten. 33 Ortstermine führte ich selbst durch und weitere 20 meine Mitarbeiter. Von den 1.567 Petitionen wurden 1.304 – das sind 83 Prozent – abschließend bis Jahresende bearbeitet.