Protocol of the Session on June 30, 2011

In diesem Berichtszeitraum wurden 1.567 Petitionen vorgetragen, 74 Prozent davon mündlich. 49 Sprechtage fanden in den Landkreisen und kreisfreien Städten statt, davon wurden 16 Sprechtage gezielt in kleineren Städten und Gemeinden als Sprechtage im ländlichen Raum angeboten. 33 Ortstermine führte ich selbst durch und weitere 20 meine Mitarbeiter. Von den 1.567 Petitionen wurden 1.304 – das sind 83 Prozent – abschließend bis Jahresende bearbeitet.

Die erste inhaltliche Fragestellung, auf die ich näher eingehen möchte, betrifft das Abgabenrecht. Ich möchte noch mal einige Ausführungen zu dem Straßenbaubeitrag auch zwölf Jahre nach Fertigstellung machen. Ein Ehepaar wurde Ende 2010 mit einem Bescheid aufgefordert, einen Beitrag für die erneuerte Straßenbeleuchtung zu bezahlen. Die Straßenbeleuchtung war bereits 1998 – also zwölf Jahre zuvor – erneuert worden. Die Bürger dachten an Verjährung und stellten mir das Problem vor. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass keine Verjährung eingetreten war. Aber das machen Sie mal dem Bürger verständlich.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Der Bescheid war rechtmäßig, weil die Gesamtmaßnahme nach wie vor nicht abgeschlossen war und die Stadt erst im Jahre 2010 einen sogenannten Kostenspaltungsbeschluss für die Teileinrichtung der Straßenbeleuchtung gefasst hatte. Der Gesetzgeber hatte richtigerweise den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, durch einen Kostenspaltungsbeschluss, auch schon aufgrund der Finanzen, Berechnungen durchzuführen. Aber man hatte den Bürgerinnen und Bürgern vorher nicht erklärt, dass durch diesen Kostenspaltungsbeschluss die Frist erst mit dem Beschluss einsetzt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Genau, ja.)

Und das haben die Bürger nicht verstanden.

In dem Bericht hierzu habe ich die Überprüfung angeregt, ob im KAG eine Höchstfrist für die Fassung eines Kostenspaltungsbeschlusses nach Abschluss einer Teilmaßnahme geregelt werden sollte. Das war Gegenstand der Beratung im Innenausschuss. Für das Anliegen fand ich Verständnis und Offenheit. Im Ergebnis soll es zwar keine Neuregelung im KAG geben, aber die Bürger sollen schon jetzt vor der Durchführung der Straßenbaumaßnahmen über die Beitragspflicht informiert werden. Künftig soll dabei auch darauf hingewiesen werden, dass die Frist für die Verjährung erst mit dem Abschluss der Gesamtmaßnahme oder mit dem Fassen eines Kostenspaltungsbeschlusses eintritt. Das Innenministerium hatte angekündigt, sich hierzu mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag in Verbindung zu setzen. Eine solche frühzeitige Information würde die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Den Bürgern würde damit signalisiert, dass eine Beitragsforderung auch noch Jahre später kommen kann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die sehr wichtige ALG-II-Beratung. Schwerpunkt der Petitionen war im Jahr 2010 der Bereich SGB II mit 404 Petitionen, davon wurden bis zum Jahresende bereits 349 Petitionen abschließend bearbeitet. Von die

sen 349 Petitionen konnten 310 mit einem für die Petenten positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Ich denke, das ist sehr, sehr gut.

Diese Petitionen rund um den Problemkreis ALG II wurden durch eine ausschließlich hierfür zuständige Mitarbeiterin betreut. Das wurde möglich, weil im Jahre 2010 für diesen Bereich eine Stelle zur Erprobung eingerichtet werden konnte. Dafür bedanke ich mich noch mal im Namen der Bürgerinnen und Bürger bei den Landtagsabgeordneten, dass man die Zustimmung gegeben hat, dass wir diese Erprobung für zwei Jahre einrichten konnten. Diese Mitarbeiterin führt spezielle ALG-IISprechtage im Land durch. Die aufgenommenen Petitionen bearbeitet sie dann hier in Schwerin im Büro. Werden vor Ort auch andere Sachverhalte angesprochen, bringt sie die natürlich mit. Insofern war es dadurch auch indirekt möglich, das Sprechtagsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu erweitern, und gerade im ländlichen Raum – Sie wissen ja um die Problematik im ÖPNV.

Die ALG-II-Sprechtage sind ein bürgernahes Angebot und werden überwiegend in den kleineren Städten und Amtsverwaltungen durchgeführt. Die Zahlen sprechen für sich. Die ALG-II-Beratung ist sehr gut angenommen worden. Nochmals vielen Dank für die Bereitstellung der Haushaltsmittel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der dritte Punkt, auf den ich eingehen will, betrifft die grundstücksbezogene Abfallentsorgung. Mehrfach wurde mir in Petitionen das Problem vorgestellt, dass der häusliche Abfall nicht am Grundstück abgeholt wird, sondern zum Teil zu weit entfernten Sammelstellen gebracht werden muss. Die Ursache dafür ist regelmäßig, dass die Infrastruktur, wie zum Beispiel ein nicht vorhandener Wendehammer für das Befahren und Wenden von Müllfahrzeugen, fehlt. Weil Müllfahrzeuge wegen der Vorgabe der Berufsgenossenschaft nicht rückwärts fahren dürfen – trotz Einweiser –, sollen dann die Bürger den Hausmüll bis zur nächsten größeren Straße bringen. Das können im Einzelfall mehrere Hundert Meter sein.

Durch meinen Vorschlag sollte eine Grenze der zumutbaren Entfernung für die Bürger im Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt werden. Dem wurde in den Ausschussberatungen nicht gefolgt und ich regte deshalb an, bei der Erschließung neuer Wohngebiete die Straßen so auszulegen – was eigentlich ja im B-Plan so ausgewiesen sein muss –, dass eine grundstücksbezogene Abfallentsorgung durchgeführt werden kann.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Landkreise und kreisfreie Städte sollten bei der Ausschreibung der Abfallentsorgung – das ist aber eine kommunale Aufgabe, also der Landkreise – dafür sorgen, die öffentlichen Verhältnisse so zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls kleinere Fahrzeuge eingesetzt werden von den Müllentsorgern oder, wenn das nicht möglich ist, dass eben die Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen die Tonnen bis zu dem möglichen Stellplatz ziehen. Das hat natürlich zur Konsequenz, dass eventuell auch höhere Beitragsgrößen dann auf die einzelnen Bürger zukommen.

Aber ein weiteres Problem ist, gerade wenn private Investoren auftreten, dann haben sie die Absicht, die Grundstücke kostengünstig anzubieten für den Bau von neuen Häusern. Darauf sollten die Kommunen ganz ver

zichten, denn die Konsequenz mit der Übernahme der Infrastruktur haben sie nachher zu tragen und haben dann auch natürlich den berechtigten Ärger der Bürgerinnen und Bürger.

Der vierte Punkt, den ich noch mal ansprechen möchte, betrifft eine Regelung zum Schulgesetz. Paragraf 46 regelt, welche Schule die örtlich zuständige Schule ist. Auch hierzu erreichten mich im Berichtszeitraum mehrere Anfragen. Vor Kurzem rief ein Radiosender seine Hörer dazu auf, über ihre Erfahrungen zu berichten. Ich habe gestaunt, wie viele Hörer sich innerhalb kurzer Zeit meldeten und ihre Probleme, Lösungswege und Erfahrungen mitteilten. Das ist für mich Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass in Paragraf 46 Absatz 3 des Schulgesetzes ausdrücklich Ausnahmen zugelassen sind. Dabei geht es von den Verkehrsverhältnissen über die Förderung spezieller Interessen bis zu besonderen sozialen Umständen – diese Aufzählung ist nicht abschließend. Also es besteht die Möglichkeit, auch in der nicht örtlich zuständigen Schule eine Einschulung vorzunehmen.

In diesem Jahresbericht ist ein eindrucksvoller Fall dargestellt. Eine Mutter von vier Kindern hat eine große Sorge: Wenn ihr Sohn in einem anderen Ort als seine große Schwester eingeschult werden würde, müsste sie ihre Arbeit aufgeben. Das kam dadurch, dass für ihren Wohnort eine Schule in einem anderen Ort örtlich zuständige Schule geworden war. Fahrten zwischen dem Wohnort, dem Arbeitsplatz in einem anderen Ort und zusätzlich zu einem Schulort würden einen größeren Zeitaufwand erfordern. Die Petentin befürchtete, dass sie das nicht auf Dauer neben einer Berufstätigkeit leisten könnte und ihre Arbeit aufgeben müsste. Organisatorisch war es für sie deshalb nur bei einer Einschulung ihres Sohnes an ihrem Arbeitsort – gleichzeitig Schulort der Schwester – möglich, ihre Tätigkeit dort fortzusetzen. Die Gemeinde beharrte jedoch auf die Zuständigkeit der nun örtlich zuständigen Schule. Nach entsprechender Argumentation hob das Bildungsministerium die Ablehnung der Gemeinde auf und erteilte dem Sohn die Erlaubnis zum Besuch der Schule, die auch seine Schwester besucht. Das zeigt eigentlich, dass es auch Einzelfallentscheidungen geben kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidentin! Dem Petitionsausschuss möchte ich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit im Berichtszeitraum danken. Diese gute Zusammenarbeit des Bürgerbeauftragten mit dem Petitionsausschuss hat auch europäische und internationale Anerkennung gefunden. Die Mitgliedsstaaten des Europarates haben mit der Ratifizierung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (CETS Nummer 122) ein Monitoringverfahren für die Mitgliedsstaaten durchgeführt. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ist das maßgebliche Rechtsinstrument, welches die Achtung eines Mindestmaßes an Rechten garantiert. Vom Europarat wurde der Wunsch geäußert, mit dem Ombudsmann von Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen.

Ich hatte die Möglichkeit, in dieser Woche mit der Besuchsgruppe ins Gespräch zu kommen und über die Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss zu berichten. Schwerpunkt war, wie beide die Einhaltung der Demokratie und Menschenrechte der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern sichern. Das wurde sehr gut angenommen und auch am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern für die Bundesrepub

lik Deutschland dargestellt. Dieses Monitoringverfahren wird alle fünf Jahre durchgeführt. Ich denke, es ist auch eine Anerkennung, wie beide hier im Land zusammenarbeiten. Das wurde von den Mitgliedern sehr wohlwollend aufgenommen und man hat es auch beispielgebend dargestellt für die gesamte Bundesrepublik.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie haben doch keine Ahnung.)

Darauf muss ich nicht antworten, ne?

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Schließlich möchte ich mich bedanken bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei der Petitionsbearbeitung immer versucht haben, Lösungen zu schaffen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Vielen Dank und auf weitere gute Zusammenarbeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Schubert.

Ich schließe die Aussprache.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4441, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/4274 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4441 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und zwei Enthaltungen bei der Fraktion der NPD für erledigt erklärt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene, Drucksache 5/3980, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4436.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene – Drucksache 5/3980 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses – Drucksache 5/4436 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller, bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene. Der Antrag wurde am 17. Dezember 2010 an den Europa- und Rechtsausschuss überwiesen. Heute empfehlen wir mit der Mehrheit des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.

Lassen Sie mich kurz auf den Inhalt und die Ausschussberatungen eingehen. Wir haben den Antrag, wie ich finde, sehr ausführlich beraten und wir haben eine kleine, aber durchaus feine Anhörung durchgeführt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz konnte selber nicht teilnehmen, hat aber eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Meine Damen, meine Herren, wir alle wissen, in Netzwerken und Computern lassen sich eine Menge Daten speichern. Manche meinen allerdings, dass es sich dabei zu einem großen Teil um Daten handelt, die wir ohne Netzwerke und Computer gar nicht benötigen würden. Wie auch immer, ich zitiere den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: „Der Datenschutz muss europaweit gestärkt werden.“ Zitatende.

Dem stimmen wir wohl alle zu, denn Daten werden in der heutigen globalen und digitalen Welt erfasst und gespeichert, oft ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Oder wissen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob Ihre Daten nicht jetzt zu diesem Zeitpunkt gerade gespeichert, gelöscht oder weitergegeben werden?

Und das kam, glaube ich, auch bei unserem Besuch des Europa- und Rechtsausschusses in der letzten Woche in Ludwigslust bei den Ludwigsluster Stadtwerken zum Ausdruck, als wir uns über die Ludwigsluster Energiewende informieren lassen haben. Das hat auch unser Landesbeauftragter für den Datenschutz, Herr Dankert, in der Anhörung deutlich gemacht, denn Mecklenburg-Vorpommern und auch Deutschland allein sind für international aufgestellte Internetkonzerne keine gleichberechtigten Partner. Das haben wir im Ausschuss bei unseren Bemühungen um Google erfahren, deshalb ist eine fortschrittliche Regelung auf europäischer Ebene, wie ich finde, sehr wichtig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE verfolgte gerade dieses Ziel, das Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union zu unterstützen. Und – wenn sich das auch zunächst etwas seltsam anhört – als Vorsitzender des Europa- und Rechtsausschusses möchte ich mich ausdrücklich bei der Fraktion DIE LINKE für ihren Antrag bedanken,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

denn mit dem Antrag ist es gelungen, ein europäisches Thema bei uns im Land zu diskutieren. Das ist genau das, was wir als Europaausschuss gerne wollen – also noch einmal meinen Dank an die Fraktion DIE LINKE.

Gleichwohl hat die Mehrheit sich dazu entschlossen, den Antrag abzulehnen.

(Michael Andrejewski, NPD: Sehr undankbar.)

Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf eingehen, warum die Mehrheit sich so verhalten hat.

(Udo Pastörs, NPD: Das kapiert der nicht, was du damit meinst. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Dafür muss ich zum 4. November des vergangenen Jahres zurückgehen. An diesem Tag veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union. Und daraufhin wurde bis Mitte Januar 2011 zu diesem Papier eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Der Bundesbeauftragte hat gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine gemeinsame Stellungnahme in das Verfahren eingebracht. Auf diese Weise haben sich das Land und der Bund, wie ich finde, konstruktiv in das Verfahren auf europäischer Ebene eingebracht, ein Anhörungsverfahren, das Mitte Januar 2011 eben, wie gesagt, abgeschlossen wurde. Deshalb war die Mehrheit im Europa- und Rechtsausschuss der Meinung, dass es keinen Sinn macht, in einem Anhörungsverfahren Stellung zu nehmen, das seit Monaten bereits abgeschlossen ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr schade.)

Auch eine Unterstützung durch den Landtag ist daher nicht weiter erforderlich,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist sehr traurig.)

so die Mehrheit. Und sie versuchte, den Antragsteller zu einer Erledigungserklärung zu bewegen.